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   VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12   

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VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12 (https://dejure.org/2013,5760)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2013 - VfGBbg 42/12 (https://dejure.org/2013,5760)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2013 - VfGBbg 42/12 (https://dejure.org/2013,5760)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 21.11.2012 - 1 BvR 1711/09

    Zivilgerichtliche Entscheidung in Amtshaftungssache verletzt bei nicht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12
    Objektiv willkürlich ist eine Gerichtsentscheidung nicht bereits bei jeder fehlerhaften Anwendung einfachen Rechts, vielmehr erst, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 17. September 1998 - VfGBbg 18/98 -, LVerfGE 9, 95, 100; zu Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz: Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 21. November 2012 - 1 BvR 1711/09 -, zitiert nach juris Rn. 12).

    Nachdem die Verfassungsbeschwerde bereits aus den vorgenannten Gründen Erfolg hat, bedarf es keiner Prüfung, ob der Beschwerdeführer darüber hinaus auch in seinen Grundrechten auf Rechtsschutzgleichheit, rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verletzt ist (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 2. Auflage 2001, Rn. 649; BVerfG, Beschluss vom 21. November 2012, a. a. O., Rn. 24).

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2011 - VfGBbg 16/11

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung einer Umgangsregelung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12
    Die Entscheidung muss ganz und gar unverständlich und sachlich schlechthin unhaltbar erscheinen, mithin das Recht in einer Weise falsch anwenden, dass jeder Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschritten ist (Beschluss vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 BvR 2490/10 -, FamRZ 2012, 431, 432).
  • VerfG Brandenburg, 17.08.2012 - VfGBbg 36/12

    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Rücknahme der Rüge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12
    Die gegen diesen Beschluss erhobene Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos (Beschluss vom 17. August 2012 - VfGBbg 36/12).
  • BVerfG, 24.10.2011 - 2 BvR 1969/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbotes (Art 3 Abs 1 GG)

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12
    Die mit dem Beschluss vom 25. Mai 2012 erfolgte Zurückweisung der Beschwerde gegen die erstinstanzliche Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe beruht auf dem vorstehend aufgezeigten Verstoß gegen das Willkürverbot, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass ohne ihn die Beschwerde Erfolg gehabt hätte (zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschluss 24. Oktober 2011 - 2 BvR 1969/11 -, NVwZ 2012, 426, 427).
  • VerfG Brandenburg, 17.05.2001 - VfGBbg 4/01

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12
    Die Auslagenerstattung beruht auf § 32 Abs. 7 Satz 1 VerfGGBbg; zugleich erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfassungsbeschwerdeverfahren (Beschluss vom 17. Mai 2001 - VfGBbg 4/01 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 12, 27, 38; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 105, 239, 240, 252).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12
    Die Auslagenerstattung beruht auf § 32 Abs. 7 Satz 1 VerfGGBbg; zugleich erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfassungsbeschwerdeverfahren (Beschluss vom 17. Mai 2001 - VfGBbg 4/01 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 12, 27, 38; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 105, 239, 240, 252).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 18/98

    Mangels substantiierter Darlegung einer Härte iSv BGB § 556a Abs 1 S 2 keine

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12
    Objektiv willkürlich ist eine Gerichtsentscheidung nicht bereits bei jeder fehlerhaften Anwendung einfachen Rechts, vielmehr erst, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 17. September 1998 - VfGBbg 18/98 -, LVerfGE 9, 95, 100; zu Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz: Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 21. November 2012 - 1 BvR 1711/09 -, zitiert nach juris Rn. 12).
  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10

    Verletzung des Elternrechts iSv Art 27 Abs 2 Verf BB durch unterbliebene

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12
    Nachdem die Verfassungsbeschwerde bereits aus den vorgenannten Gründen Erfolg hat, bedarf es keiner Prüfung, ob der Beschwerdeführer darüber hinaus auch in seinen Grundrechten auf Rechtsschutzgleichheit, rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verletzt ist (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 32/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 2. Auflage 2001, Rn. 649; BVerfG, Beschluss vom 21. November 2012, a. a. O., Rn. 24).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12
    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2010 - VfGBbg 18/10 -, LKV 2011, 124 f) sind erfüllt.
  • BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 2490/10

    Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare Rechtsanwendung bei

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12
    Die Entscheidung muss ganz und gar unverständlich und sachlich schlechthin unhaltbar erscheinen, mithin das Recht in einer Weise falsch anwenden, dass jeder Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschritten ist (Beschluss vom 16. Dezember 2011 - VfGBbg 16/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 BvR 2490/10 -, FamRZ 2012, 431, 432).
  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 2/13

    Rechtliches Gehör; effektiver Rechtsschutz; Willkürverbot;

    Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auf den dargelegten Grundrechtsverstößen (vgl. zu diesem Erfordernis: Beschluss vom 15. März 2013 - VfGBbg 42/12 -, www.verfassungsgericht. brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.03.2014 - VfGBbg 41/13

    Willkürverbot; Beschwerde gegen Versagung von Verfahrenskostenhilfe;

    Mit Beschluss vom 15. März 2013 (VfGBbg 42/12) stellte das Verfassungsgericht einen Verstoß gegen das Gleichheitsgrundrecht aus Art. 12 Abs. 1 der Landesverfassung (LV) fest und verwies die Sache an das Oberlandesgericht zurück.

    Die Entscheidung muss ganz und gar unverständlich und sachlich schlechthin unhaltbar erscheinen, mithin das Recht in einer Weise falsch anwenden, dass jeder Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschritten ist (Beschlüsse vom 15. März 2013 - VfGBbg 42/12 - und vom 19. Juni 2013 - VfGBbg 61/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 BvR 2490/10 -, FamRZ 2012, 431, 432).

    Die mit dem Beschluss vom 3. April 2013 erfolgte Zurückweisung der Beschwerde gegen die erstinstanzliche Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe beruht auf der vorstehend aufgezeigten Grundrechtsverletzung (vgl. zu diesem Erfordernis: Beschluss vom 15. März 2013, a. a. O.; BVerfG, Beschluss 24. Oktober 2011 - 2 BvR 1969/11 -, NVwZ 2012, 426, 427).

  • VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 56/14

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Kostenentscheidung im zivilgerichtlichen

    Das Urteil des Amtsgerichts beruht auf der vorstehend dargelegten Grundrechtsverletzung (vgl. zu diesem Erfordernis: Beschluss vom 15. März 2013 - VfGBbg 42/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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