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   VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 45/15   

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VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 45/15 (https://dejure.org/2015,22485)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.07.2015 - VfGBbg 45/15 (https://dejure.org/2015,22485)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 45/15 (https://dejure.org/2015,22485)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 20 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 47 Abs 1 VerfGG BB, § 79 Abs 3 OWiG, § 356a StPO
    Legt ein Beschwerdeführer einen zum Rechtsweg gehörenden Rechtsbehelf (hier: Anhörungsrüge) nicht fristgerecht ein, ist eine später erhobene Verfassungsbeschwerde aus Gründen der Subsidiarität unzulässig.

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 20; VerfGGBbg, § 46; VerfGGBbg, § 47 Abs. 1; OWiG, § 79 Abs. 3; StPO, § 356a
    Subsidiarität; Anhörungsrüge; Rücknahme; Anfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfG Brandenburg, 27.05.2011 - VfGBbg 20/10

    Wegen fehlender Beschwerdebefugnis und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 45/15
    Dieser verlangt vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Verfassungsgerichts über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beheben (Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 (8/10 EA) - vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Genügt die Prozessführung vor den Fachgerichten diesen Anforderungen nicht, so ist die nachfolgend erhobene Verfassungsbeschwerde unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. auch BVerfGE 74, 102, 113f; 96, 345, 372).

  • VerfG Brandenburg, 06.07.2012 - VfGBbg 63/11

    Unzureichende Begründung der Verfassungsbeschwerde; nicht ordnungsgemäße

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 45/15
    Dieser verlangt vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Verfassungsgerichts über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beheben (Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 (8/10 EA) - vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Genügt die Prozessführung vor den Fachgerichten diesen Anforderungen nicht, so ist die nachfolgend erhobene Verfassungsbeschwerde unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. auch BVerfGE 74, 102, 113f; 96, 345, 372).

  • VerfG Brandenburg, 19.09.2014 - VfGBbg 18/14

    Anspruch auf rechtsliches Gehör; Anspruch auf ein faires Verfahren;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 45/15
    Im Übrigen bleibt es dabei, dass die Anhörungsrüge in den Fällen, in denen der Beschwerdeführer - wie hier - einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs rügt, Teil des vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde zu erschöpfenden Rechtswegs ist (Beschluss vom 19. September 2014 - VfGBbg 18/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 45/15
    Genügt die Prozessführung vor den Fachgerichten diesen Anforderungen nicht, so ist die nachfolgend erhobene Verfassungsbeschwerde unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. auch BVerfGE 74, 102, 113f; 96, 345, 372).
  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 45/15
    Dieser verlangt vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Verfassungsgerichts über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende zu unternehmen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beheben (Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - VfGBbg 15/10 (8/10 EA) - vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 45/15
    Genügt die Prozessführung vor den Fachgerichten diesen Anforderungen nicht, so ist die nachfolgend erhobene Verfassungsbeschwerde unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 - vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 63/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. auch BVerfGE 74, 102, 113f; 96, 345, 372).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 45/15
    Die Begründungsanforderungen erfordern die substantiierte Darlegung der Fristwahrung, sofern diese nicht ohne weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist (Beschluss vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 19/04 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht etwa BVerfGK 14, 468, 469 m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 19/04

    Begründungserfordernis; Beschwerdefrist; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 45/15
    Die Begründungsanforderungen erfordern die substantiierte Darlegung der Fristwahrung, sofern diese nicht ohne weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist (Beschluss vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 19/04 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht etwa BVerfGK 14, 468, 469 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 45/15
    Dazu gehört es auch, ein Rechtsmittel oder sonstigen Rechtsbehelf in gehöriger Weise einzulegen (vgl. BVerfGE 91, 93, 107), mithin die dafür bestehenden gesetzlichen Fristen zu wahren, prozessualen Rüge- und Darlegungslasten zu genügen und sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen des jeweiligen Verfahrensrechts Rechnung zu tragen.
  • VerfG Brandenburg, 17.11.2023 - VfGBbg 70/21

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig;

    Dazu gehört es auch, Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe in gehöriger Weise einzulegen, mithin die dafür bestehenden gesetzlichen Fristen zu wahren sowie prozessualen Rüge- und Darlegungslasten zu genügen (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 2015 ‌- VfGBbg 44/15 -,‌ und ‌- VfGBbg 45/15 -, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 9/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Anhörungsrüge ausnahmsweise zulässig; Recht auf

    Dazu gehört es auch, Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe in gehöriger Weise einzulegen, mithin die dafür bestehenden gesetzlichen Fristen zu wahren, prozessualen Rüge- und Darlegungslasten zu genügen und den sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen des jeweiligen Verfahrensrechts Rechnung zu tragen (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 2015 ‌- VfGBbg 44/15 -,‌ und ‌- VfGBbg 45/15 -, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verwerfung von Rechtsmitteln gegen die

    In formeller Hinsicht muss sie substantiiert u. a. die Einhaltung der zweimonatigen Beschwerdefrist des § 47 Abs. 1VerfGGBbg darlegen, sofern diese nicht ohne weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 45/15 -, m. w. N., vom 20. September 2013 - VfGBbg 33/13 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 6/17

    Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Beschwerdebegründung

    Ein Beschwerdeführer muss in Fällen, in denen die Einhaltung der zweimonatigen Beschwerdefrist des § 47 Abs. 1 VerfGGBbg nicht ohne Weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist, unaufgefordert mitteilen, wann ihm die Entscheidung zugegangen ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 34/16 - vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 14/16 -, vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 45/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13, Rn. 2, Juris.).
  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 92/15

    Subsidiarität; Anhörungsrüge; Begründungsanforderungen

    Im Hinblick auf das Begründungserfordernis des § 46 VerfGGBbg obliegt es jedoch ihr, all die Gesichtspunkte dem Landesverfassungsgericht zu unterbreiten, die für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde maßgeblich sind (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 19/04 -, vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 45/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.01.2020 - VfGBbg 82/19

    Gesetzlicher Richter; unzureichende Begründung; Beschwerdefrist;

    In formeller Hinsicht muss sie substantiiert u. a. die Einhaltung der zweimonatigen Beschwerdefrist des § 47 Abs. 1 VerfGGBbg darlegen, sofern diese nicht ohne weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2019 â??- VfGBbg 7/18 -, m. w. N., und vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 45/15 -, https://verfassungsgericht..de).
  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 93/15

    Subsidiarität; Anhörungsrüge; Begründungsanforderungen

    Im Hinblick auf das Begründungserfordernis des § 46 VerfGGBbg obliegt es jedoch ihr, all die Gesichtspunkte dem Landesverfassungsgericht zu unterbreiten, die für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde maßgeblich sind (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2004 - VfGBbg 19/04 -, vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 45/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 34/16

    Begründung; Nachweis der fristgemäß erhobenen Gehörsrüge

    Die Begründungsanforderungen erfordern die substantiierte Darlegung der Fristwahrung, sofern diese nicht ohne weiteres aus den Unterlagen ersichtlich ist (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 14/16 - vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 45/15 -, m. w. Nachw., www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht vgl. etwa BVerfGK 14, 468, 469 m. w. Nachw.).
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