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   VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 62/15   

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VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 62/15 (https://dejure.org/2017,21770)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2017 - VfGBbg 62/15 (https://dejure.org/2017,21770)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 62/15 (https://dejure.org/2017,21770)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 35/01

    Auslagenerstattung; Pilotverfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 62/15
    Den Beschwerdeführerinnen kann auch nicht etwa vorgehalten werden, dass sie ihre am 9. Juli 2015 eingegangene Beschwerde in Kenntnis der unter dem 6. Juli 2015 bereits beim Verfassungsgericht anhängig gemachten, parallelen kommunalen Verfassungsbeschwerde erhoben hätten und deshalb Zweifel an der Billigkeit der Auslagenerstattung bestünden (vgl. zu einer derartigen Konstellation Beschluss vom 18. April 2002 - VfGBbg 35/01 -).
  • VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 76/05

    Kommunale Selbstverwaltung; Konnexitätsprinzip; Sozialhilferecht;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 62/15
    Es erscheint billig, den Beschwerdeführern die Erstattung der notwendigen Auslagen zuzusprechen, da ohne diese Entscheidung (auch) ihre kommunale Verfassungsbeschwerde Erfolg gehabt hätte (Urteil vom 28. Juli 2008 - VfGBbg 76/05 - zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Mai 2016 - 1 BvR 2322/14 -, NVwZ-RR 2016, 721 f).
  • VerfG Brandenburg, 21.03.2014 - VfGBbg 39/13

    Prozesskostenhilfe; Asylklage; Erledigung der Hauptsache; Auslagenerstattung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 62/15
    Dabei kann insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zukommen (Beschlüsse vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 5/13 - und vom 21. März 2013 - VfGBbg 39/13 -, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 5/13

    Erledigung der Hauptsache; Auslagenerstattung; Biligkeitsentscheidung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 62/15
    Dabei kann insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zukommen (Beschlüsse vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 5/13 - und vom 21. März 2013 - VfGBbg 39/13 -, m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 10.05.2016 - 1 BvR 2322/14

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung in Sachen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 62/15
    Es erscheint billig, den Beschwerdeführern die Erstattung der notwendigen Auslagen zuzusprechen, da ohne diese Entscheidung (auch) ihre kommunale Verfassungsbeschwerde Erfolg gehabt hätte (Urteil vom 28. Juli 2008 - VfGBbg 76/05 - zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Mai 2016 - 1 BvR 2322/14 -, NVwZ-RR 2016, 721 f).
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2017 - VfGBbg 61/15

    Kommunale Selbstverwaltung; Kooperationshoheit; Organisationshoheit;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 62/15
    Vorliegend hat das Verfassungsgericht auf eine parallel erhobene kommunale Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 20. Januar 2017 (- VfGBbg 61/15 -) § 19 Abs. 3 Satz 1 GKGBbg für insoweit mit Art. 97 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 der Verfassung des Landes Brandenburg unvereinbar erklärt, als die amtsangehörigen Gemeinden von der Bestimmung erfasst werden.
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 197/17

    (keine) Auslagenerstattung; Erledigung; keine kursorische Prüfung

    Dabei kann insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zukommen (Beschluss vom 15. Juni 2017 â??- VfGBbg 62/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Auch ist es grundsätzlich denkbar, in Fällen, in denen die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann (so z. B. Beschluss vom 15. Februar 2019 â??- VfGBbg 183/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de) oder die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (so z. B. im Beschluss vom 15. Juni 2017 â??- VfGBbg 62/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de), auf der Grundlage einer überschlägigen Beurteilung der Erfolgsaussichten zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2010 â??- 1 BvR 1725/10 -, Rn. 1, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2019 - 9 A 4.14

    Nichtigkeit einer Schmutzwasserabgabensatzung; Anforderungen an die Schaffung

    Angesichts der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 97 Abs. 1 Satz 1 LV) müssen sich die Reglungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit daran messen lassen, ob der Landesgesetzgeber einen angemessenen Rahmen dafür geschaffen hat, dass die Gemeinden ihre Zuständigkeiten wenigstens zusammen mit anderen Gemeinden unter möglichst eigenverantwortlicher Wahrung ihrer Interessen wahrnehmen konnten, wenn sie schon praktisch nicht in der Lage waren, ihre Aufgaben alleine wahrzunehmen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg - Beschluss vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 62/15 -, juris, Rn. 71 f.).
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   VerfG Brandenburg, 21.07.2017 - VfGBbg 62/15   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 39/16

    Finanzgerichtliche Kostenentscheidung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.07.2017 - VfGBbg 62/15
    Entsprechend der ständigen Praxis des Verfassungsgerichts bei erfolgreichen Verfassungsbeschwerden (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 39/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) hält das Gericht einen Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in Höhe von 10.000,00 Euro pro Beschwerdeführerin - insgesamt mithin 20.000,00 Euro - für angemessen.
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