Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 69/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,93
VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 69/15 (https://dejure.org/2016,93)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 06.01.2016 - VfGBbg 69/15 (https://dejure.org/2016,93)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - VfGBbg 69/15 (https://dejure.org/2016,93)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,93) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 12 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB, § 20 Abs 1 VerfGG BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB
    Sieht ein Beschwerdeführer einen Gehörsverstoß darin, dass ein Gericht seinem Begehren nicht gefolgt ist, ist damit unter keinen Umständen ein Gehörsverstoß dargetan.

  • verkehrslexikon.de

    Mangelnde Darlegung eines Gehörverstoßes im Zivilprozess

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 12 Abs. 1; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; VerfGGBbg, § 46
    Willkür; Rechtliches Gehör; Verkehrsunfall; Schadenersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14

    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 69/15
    Vor Anrufung des Verfassungsgerichts muss er alle ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ergreifen (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 - vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Macht der Beschwerdeführer in Anbetracht dieses Erfordernisses noch von einem besonderen Rechtsbehelf Gebrauch, muss er dessen Ergebnis abwarten und kann zunächst noch keine Verfassungsbeschwerde erheben, sofern nicht der Rechtsbehelf von vornherein offensichtlich aussichtslos gewesen war (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde war nicht auszuschließen, dass die im Erfolgsfalle zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Verfahrens führende Anhörungsrüge auch bezogen auf die von der Beschwerdeführerin gerügte Verletzung weiterer Grundrechte zur fachgerichtlichen Abhilfe geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    § 45 Abs. 2 VerfGGBbg normiert eine Zugangsvoraussetzung, die bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegeben sein muss und nicht nachgeholt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, NJW 2010, 1947).

  • VerfG Brandenburg, 22.02.2013 - VfGBbg 33/12

    Begründungserfordernis; Subsidiarität; Anhörungsrüge; nachträglich

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 69/15
    Macht der Beschwerdeführer in Anbetracht dieses Erfordernisses noch von einem besonderen Rechtsbehelf Gebrauch, muss er dessen Ergebnis abwarten und kann zunächst noch keine Verfassungsbeschwerde erheben, sofern nicht der Rechtsbehelf von vornherein offensichtlich aussichtslos gewesen war (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde war nicht auszuschließen, dass die im Erfolgsfalle zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Verfahrens führende Anhörungsrüge auch bezogen auf die von der Beschwerdeführerin gerügte Verletzung weiterer Grundrechte zur fachgerichtlichen Abhilfe geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    § 45 Abs. 2 VerfGGBbg normiert eine Zugangsvoraussetzung, die bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegeben sein muss und nicht nachgeholt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, NJW 2010, 1947).

  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 28/10

    Wegen der vorrangig zu nutzenden Rechtsschutzmöglichkeit des Wiederaufgreifens

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 69/15
    Vor Anrufung des Verfassungsgerichts muss er alle ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ergreifen (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 - vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde war nicht auszuschließen, dass die im Erfolgsfalle zur Fortsetzung des fachgerichtlichen Verfahrens führende Anhörungsrüge auch bezogen auf die von der Beschwerdeführerin gerügte Verletzung weiterer Grundrechte zur fachgerichtlichen Abhilfe geführt hätte (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 - vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 10.05.2007 - VfGBbg 8/07

    Verfassungsbeschwerde: Widerruf eines Fördermittel-Bescheids zur Umsetzung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 69/15
    Der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, dass ein Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legt, zu denen es den Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte, und dass es rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen bei seiner Entscheidung in Betracht zieht (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182; vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162; vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157).
  • VerfG Brandenburg, 16.06.2005 - VfGBbg 2/05

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch amtsgerichtliche

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 69/15
    Der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, dass ein Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legt, zu denen es den Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte, und dass es rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen bei seiner Entscheidung in Betracht zieht (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182; vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162; vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 10/93

    Zur Überprüfung bundesrechtlich geregelter fachgerichtlicher Verfahrensweise am

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 69/15
    Der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, dass ein Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legt, zu denen es den Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte, und dass es rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen bei seiner Entscheidung in Betracht zieht (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182; vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162; vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2010 - VfGBbg 49/09

    Aussetzung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zur Ausschöpfung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 69/15
    § 45 Abs. 2 VerfGGBbg normiert eine Zugangsvoraussetzung, die bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegeben sein muss und nicht nachgeholt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, NJW 2010, 1947).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 69/15
    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 130, 1, 21 m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 68/12

    Willkürverbot; rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 69/15
    Sie muss Ausdruck einer objektiv falschen Rechtsanwendung sein, die jeden Auslegungs- und Beurteilungsspielraum außer Acht lässt und ganz und gar und unverständlich erscheint (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 20. September 2013 - VfGBbg 68/12 - vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 47/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 47/13

    Willkür; Auslegung von Willenserklärungen; Konkludente Aufhebung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 69/15
    Sie muss Ausdruck einer objektiv falschen Rechtsanwendung sein, die jeden Auslegungs- und Beurteilungsspielraum außer Acht lässt und ganz und gar und unverständlich erscheint (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 20. September 2013 - VfGBbg 68/12 - vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 47/13 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 27/16

    Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör; Grundrechtsrüge; Anhörungsrüge;

    Damit behauptet der Beschwerdeführer der Sache nach eine Verletzung der aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgenden Verpflichtung der Gerichte, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162, vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, und vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 69/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.01.2019 - VfGBbg 63/18

    Verwerfung einer ua mangels Darlegung der Rechtswegerschöpfung unzulässigen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ist eine Ausnahme von dem Gebot der Rechtswegerschöpfung und dem Subsidiaritätsgrundsatz zwar aus Zumutbarkeitsgesichtspunkten anerkannt, wenn der an sich gebotene Rechtsbehelf von vornherein offensichtlich aussichtslos ist (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 55/16 - und vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 69/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 58/19

    Rechtswegerschöpfung; Rechtsweg; Missbrauchsgebühr; Verfahrensbevollmächtigter;

    § 45 Abs. 2 VerfGGBbg normiert eine Zugangsvoraussetzung, die bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegeben sein muss und nicht nachgeholt werden kann (st. Rspr., Beschluss vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 69/15 -, https://verfassungsgericht..de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 50/19

    Rechtswegerschöpfung; Rechtsweg; Missbrauchsgebühr; Verfahrensbevollmächtigter;

    § 45 Abs. 2 VerfGGBbg normiert eine Zugangsvoraussetzung, die bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegeben sein muss und nicht nachgeholt werden kann (st. Rspr., Beschluss vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 69/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 52/19

    Rechtswegerschöpfung; Rechtsweg; Missbrauchsgebühr; Verfahrensbevollmächtigter;

    § 45 Abs. 2 VerfGGBbg normiert eine Zugangsvoraussetzung, die bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegeben sein muss und nicht nachgeholt werden kann (st. Rspr., Beschluss vom 6. Januar 2016 - VfGBbg 69/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht