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   VK Niedersachsen, 14.06.2016 - VgK-15/2016   

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VK Niedersachsen, 14.06.2016 - VgK-15/2016 (https://dejure.org/2016,31330)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 14.06.2016 - VgK-15/2016 (https://dejure.org/2016,31330)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - VgK-15/2016 (https://dejure.org/2016,31330)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausschreibung der Planung und Ausführung eines Hubschrauberlandeplatzes; Vergabe des Landeplatzes nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens; Prüfung des Vorliegens einer überwiegenden öffentlichen Förderung eines Gesamtbauvorhabens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Ausschreibung der Planung und Ausführung eines Hubschrauberlandeplatzes; Vergabe des Landeplatzes nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens; Prüfung des Vorliegens einer überwiegenden öffentlichen Förderung eines Gesamtbauvorhabens

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Planung und Ausführung eines Hubschrauberlandeplatzes auf dem Neubau Bettenhaus Krankenhaus; öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 5 GWB a. F; Nichtigkeit des Auftrags gemäß § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB a. F.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Kirchen öffentliche Auftraggeber?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kirchliche gGmbH: Öffentlicher Auftraggeber? (VPR 2016, 239)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 25.08.2011 - 13 Verg 5/11

    Bistum als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB;

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.06.2016 - VgK-15/16
    Kirchen bilden jedoch keine Gebietskörperschaft im Sinne des § 98 Nr. 1 GWB a. F., sondern öffentlich-rechtliche Körperschaften sui generis, weil sie zwar dem öffentlichen Recht zugeordnet sind, nicht aber dem staatlichen Rechtskreis ein- oder untergeordnet sind (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25.8.2011 - 13 Verg 5/11 ; Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 3. Aufl., 2. Los, § 98, Rn. 6; Werner in: Byok/Jaeger, Vergaberecht, 3. Aufl., GWB § 98, Rn. 136 ff., 139).

    Die Prüfung, ob eine überwiegende öffentliche Förderung vorliegt, ist dabei grundsätzlich unter Zugrundelegung des Volumens der Gesamtbaumaßnahme und damit des Gesamtprojektes vorzunehmen, es sei denn, dass sich anhand der Zuwendungsbescheide ersehen lässt, dass die Fördermittel einzelnen Teilprojekten respektive Teilbaumaßnahmen zugeordnet werden (OLG Celle, Beschluss vom zum 20.08.2011 - 13 Verg 5/11, zitiert nach ibr-online; Eschenbruch in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 98, Rn. 321).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.06.2016 - VgK-15/16
    Ob tatsächlich der vom Bieter behauptete Schaden droht, ist eine Frage der Begründetheit (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach VERIS).
  • OLG München, 10.11.2010 - Verg 19/10

    Vergabeverfahren: Begriff des öffentlichen Auftraggebers; Einrechnung der Kosten

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.06.2016 - VgK-15/16
    Da § 98 Nr. 5 GWB a. F. an ein bestimmtes Bauvorhaben anknüpft und nicht an eine generelle Eigenschaft des Auftraggebers, spricht auch nichts dagegen, ein einheitliches Bauprojekt, welches Bauten nach § 98 Nr. 5 GWB a. F. und andere enthält, bezüglich der Ausschreibung aufzusplitten (vgl. OLG München, Beschl. v. 10.11.2010 - Verg 19/10 , zitiert nach ibr-online).
  • OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04

    Kosten Nachprüfungsverfahren Vergabekammer; Gesamtschuld

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.06.2016 - VgK-15/16
    Die Antragsgegnerin ist jedoch von der Pflicht zur Entrichtung der Kosten (Gebühren und Auslagen) gemäß § 128 Abs. 1 GWB a. F. i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 3 BVwKostG befreit (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2005, Az.: 13 Verg 9/05; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2005, Az.: WVerg 0014/04 ).
  • VK Niedersachsen, 25.04.2018 - VgK-07/18

    Katholische Kirche ist kein öffentlicher Auftraggeber!

    Es fehlt somit an der unmittelbaren öffentlichen Finanzierung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2015, VII Verg 11/15; OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2011,13 Verg 5/11 VergabeR 2012, 182, 184; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2004, Verg W 10/04; VK Niedersachsen, Beschluss vom 14.06.2016, VgK-15/2016; VK Niedersachsen, Beschluss vom 18.10.2016, VgK-41/2016; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.2016, 1 VK 29/16; VK Nordbayern, Beschluss vom 24.07.2001, VK 3194-21/01; VK Hessen, Beschluss vom 26.04.2006, 69d VK 15/2006).
  • VK Niedersachsen, 18.10.2016 - VgK-41/16

    Wann wird ein Bauvorhaben überwiegend öffentlich subventioniert?

    Die Vergabekammer hatte in ihrem Beschluss vom 14.06.2016 - VgK-15/2016 - unter Hinweis auf die auch vorliegend von der Antragsgegnerin zitierte Rechtsprechung des OLG München ( Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 19/10 , zitiert nach ibr-online) die Auffassung vertreten, dass nichts dagegen spreche, ein einheitliches Bauprojekt, welches Bauten nach § 98 Nr. 5 GWB a. F. und andere enthält, bezüglich der Ausschreibung aufzusplitten.
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