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   VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/2011   

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VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/2011 (https://dejure.org/2011,8587)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 21.06.2011 - VgK-18/2011 (https://dejure.org/2011,8587)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - VgK-18/2011 (https://dejure.org/2011,8587)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 a Nr. 2 VOB/A; § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A; § 98 Nr. 1 GWB; § 100 Abs. 1 GWB; § 107 Abs. 2 GWB
    Rechtfertigung der nachträglichen Aufhebung eines urprünglich nichtoffenen Vergabeverfahrens wegen nachträglicher Budgetkürzung; Möglichkeit eines Bieters zur Anrufung der Vergabekammer bei Aufhebung der Ausschreibung für einen öffentlichen Auftrag durch den öffentlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der nachträglichen Aufhebung eines urprünglich nichtoffenen Vergabeverfahrens wegen nachträglicher Budgetkürzung; Möglichkeit eines Bieters zur Anrufung der Vergabekammer bei Aufhebung der Ausschreibung für einen öffentlichen Auftrag durch den öffentlichen ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann die Vergabestelle den Leistungsumfang nach Submission reduzieren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Drohende Budgetüberschreitung: Auftraggeber kann (muss) Leistungsumfang reduzieren! (IBR 2012, 37)

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2011 - Verg 46/10

    Anforderungen an das Vergabeverfahren bei Änderung des Leistungsumfangs

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11
    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 05.01.2011 - Verg 46/10 - zitiert nach ibr-online) darf ein öffentlicher Auftraggeber den ausgeschriebenen Leistungsumfang auch nach Submission noch reduzieren, wenn er dies nicht auf willkürliche oder sachfremde Erwägungen stützt (im Folgenden b).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 05.01.2011 - Verg 46/10 - zitiert nach ibr-online) darf ein öffentlicher Auftraggeber den ausgeschriebenen Leistungsumfang auch nach Submission noch reduzieren, wenn er dies nicht auf willkürliche oder sachfremde Erwägungen stützt.

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 05.01.2011 - Verg 46/10, zitiert nach VERIS) darf der Auftraggeber die ausgeschriebene Leistung auch nach Submission noch reduzieren, sofern er dies nicht auf willkürliche oder sachfremde Erwägungen stützt.

    Ob eine Änderung des Leistungsumfangs auf willkürlichen und sachfremden Erwägungen beruht, ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen uneingeschränkt zu kontrollieren, damit eine Manipulationsgefahr ausgeschlossen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2011 - Verg 46/10).

    Einer Abforderung neuer Angebote auf Basis des reduzierten Leistungsverzeichnisses bedarf es nach der Rechtsprechung nur dann nicht, wenn die weggefallenen Positionen mangels Erheblichkeit die Kalkulation nicht in einer die Angebotsreihenfolge ändernden Weise beeinflussen können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2011 - Verg 46/10).

  • OLG Celle, 10.06.2010 - 13 Verg 18/09

    Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle; Kosten eines

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11
    Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist eine von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung (vgl. VK Nordbayern, Beschluss vom 27.06.2008, 21 VK-3194-23/08; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2010 - 13 Verg 18/09 ).

    Für § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist anerkannt, dass es sich hierbei um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift handelt, an deren Anwendung ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.06.2010 - 13 Verg 18/09, zitiert nach VERIS; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2006 - VII-Verg 54/06 = NZBau 7/2007, S. 462 ff.).

    Da § 17 VOB/A entgegen der dokumentierten Auffassung des Antragsgegners nicht einmal dann zwingend die Aufhebung vorschreibt, wenn einer der dort genannten Aufhebungsgründe vorliegt, hat der Antragsgeber vorliegend sein vergaberechtlich eingeräumtes Ermessen über das "Ob" der Aufhebung nicht ausgeübt und auch bereits dadurch gegen Vergaberecht verstoßen (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 10.06.2010 - 13 Verg 18/09 ).

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 72/04

    Begründetheit eines Nachprüfungsantrags wegen Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11
    Daher kann eine Nachprüfungsinstanz grundsätzlich nur dann eine "Aufhebung der Aufhebung" anordnen, wenn der Vergabewille der Vergabestelle unverändert fortbesteht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005, Az.: VII-Verg 72/04 ).

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Fortführung des Vergabeverfahrens mit erneuter Wertung der ursprünglichen Angebote, wie ihn die Antragstellerin vorliegend geltend macht, ist in jedem Fall aber, dass der Auftraggeber an seiner Vergabeabsicht in der konkreten Form festgehalten hat und das Ausschreibungsverfahren mit einem Vertragsabschluss abschließen will (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 - VII Verg 72/04 - zitiert nach VERIS).

    Neben den Fällen, in denen der Auftraggeber vor der Ausschreibung den Bedarf nicht zutreffend ermittelt hat und erst während des Vergabeverfahrens erkennt, dass er ein Produkt oder eine Leistung ausgeschrieben hat, die seinen Anforderungen tatsächlich nicht genügt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005 - VII Verg 72/04 ), ist als ein die Aufhebung sachlich rechtfertigender Grund auch die Feststellung des Auftraggebers zu erkennen, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil der entweder dafür keine Mittel (mehr) in der benötigten Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008 - VK1 63/08 - zitiert nach VERIS).

  • VK Südbayern, 21.08.2003 - 32-07/03

    Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11
    Die VK Südbayern hat mit Beschluss vom 21.08.2003 - Az.: 32-07/03 - entschieden, dass eine Aufhebung der Ausschreibung nicht gerechtfertigt ist, wenn das preislich niedrigste Angebot lediglich 0, 5% über dem HaushaltsanSatz 1iegt.

    Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung bei einem nicht wirtschaftlichen Ergebnis ist stets, dass der Auftraggeber die Kosten für die Ausführung der Leistung vorab ordnungsgemäß kalkuliert hat (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.2008, 1 VK 39/08; VK Südbayern, Beschluss vom 21.08.2003, 32-07/03 = IBR 2004, S. 41; VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008 - VK 1-63/08 ).

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11
    Niemand kann ihn dazu zwingen, einen bestimmten Vertrag mit einem Bieter abzuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 48/97 , Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 232/00 , Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2005 - 11 Verg 21/04 ; OLG München, Beschluss vom 23.12.2010 - Verg 21/10 , zitiert nach ibr-online).

    Die Möglichkeit, aus einem zwar nicht den Anforderungen des § 17 VOB/A genügenden, aber gleichwohl sachlich gerechtfertigten Grund eine Ausschreibung vorzeitig beenden zu dürfen, ist eine notwendige Folge davon, dass es ein Zweck des Vergaberechts ist, der öffentlichen Hand eine Bindung der ihr anvertrauten Mittel und das Gebot sparsamer Wirtschaftsführung beachtende Beschaffung zu angemessenen Preisen zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 232/00 - zitiert nach VERIS).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11
    Dementsprechend hatte der BGH bereits vor In-Kraft-Treten des Vergaberechtsänderungsgesetzes einen schwerwiegenden Grund zur Aufhebung der Ausschreibung dann angenommen, wenn der Auftraggeber zwar vorab eine vertretbare Kostenschätzung vorgenommen und auch nur insoweit Finanzmittel bereitgestellt hat, die aufgrund der Ausschreibung abgegebenen Angebote aber deutlich über den geschätzten Kosten liegen und das Vorhaben im Ergebnis wegen der erheblichen Finanzierungslücke ganz aufgegeben werden musste (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.1998, BauR 1998, S. 1232 ff. [BGH 08.09.1998 - X ZR 48/97] ).

    Niemand kann ihn dazu zwingen, einen bestimmten Vertrag mit einem Bieter abzuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 48/97 , Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 232/00 , Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2005 - 11 Verg 21/04 ; OLG München, Beschluss vom 23.12.2010 - Verg 21/10 , zitiert nach ibr-online).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11
    Nach dem Beschluss des BGH vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02 ("Jugendstrafanstalt"; vgl. VergabeR 3/2003, S. 313 ff. ) kann ein Bieter auch dann, wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Ausschreibung für einen öffentlichen Auftrag bereits aufgehoben hat, noch in zulässiger Weise die Vergabekammer anrufen und geltend machen, durch Nichtbeachtung der die Aufhebung der Ausschreibung betreffenden Vergabevorschrift in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt zu sein.

    Niemand kann ihn dazu zwingen, einen bestimmten Vertrag mit einem Bieter abzuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 48/97 , Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 232/00 , Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2005 - 11 Verg 21/04 ; OLG München, Beschluss vom 23.12.2010 - Verg 21/10 , zitiert nach ibr-online).

  • BGH, 12.06.2001 - X ZR 150/99

    Vertrauensschutz bei Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH bedarf es für das Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes stets einer Interessenabwägung der maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.2001 - X ZR 150/99 = VergabeR 4/2001, S. 293 ff., 298 ).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11
    Es genügt für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages, wenn der Bieter schlüssig einen durch die Rechtsverletzung drohenden oder eingetretenen Schaden behauptet, also darlegt, dass durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß seine Chancen auf den Zuschlag zumindest verschlechtert sein können (vgl. BVerfG, Urteil vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03 ; Möllenkamp in Kulartz/Kus/Portz, GWB Vergaberecht, § 107, Rdnr. 35 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - Verg 54/06

    Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen erheblicher Überschreitung der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11
    Für § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist anerkannt, dass es sich hierbei um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift handelt, an deren Anwendung ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.06.2010 - 13 Verg 18/09, zitiert nach VERIS; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2006 - VII-Verg 54/06 = NZBau 7/2007, S. 462 ff.).
  • VK Bund, 11.06.2008 - VK 1-63/08

    Beschaffung von Bildschirmarbeitstischen

  • OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04

    Vergabeverfahren für einen "Abschleppdienst": Überprüfung der Wirksamkeit einer

  • OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04

    Kosten Nachprüfungsverfahren Vergabekammer; Gesamtschuld

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • VK Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 1 VK 39/08

    Teilaufhebung bei Ausschreibung von Losen als milderes Mittel

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01

    Rügeobliegenheit des Empfängers einer Information nach § 13 VgV

  • OLG München, 23.12.2010 - Verg 21/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis nach Aufhebung einer Ausschreibung

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

  • OLG Koblenz, 23.12.2003 - 1 Verg 8/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Fehlerhafte Berücksichtigung eines bereits

  • OLG Celle, 22.05.2003 - 13 Verg 9/03

    Auswirkungen der Ausschreibung von letztlich nicht gewollten Leistungen im

  • VK Niedersachsen, 23.07.2015 - VgK-15/15

    Ausschreibung des Neubaus der Klinik als Generalunternehmerleistung; Nachweis der

    Die Vergabekammer hatte schon Sachverhalte zu beurteilen, in denen der Auftraggeber sich gehalten sah, nicht nur die Kostenschätzung, sondern auch das Budget nachträglich zu korrigieren (VgK Niedersachsen, Beschluss vom 21.06.2011, VgK-18/2011).
  • VK Brandenburg, 02.04.2012 - VK 6/12

    Aufhebung wegen Budgetüberschreitung: Erst ab 10% des Gesamtbudgets!

    Eine auf den Schätzpreis abzustellende Unwirtschaftlichkeit nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A setzt ein deutliches Überschreiten der (ordnungsgemäß zu ermittelnden) Kostenschätzung voraus, die - soweit ersichtlich - erst jenseits einer Abweichung von 10 % angenommen wird (jurisPK - VergabeR (3. Aufl. 2011), § 17 VOB/A Rn. 75; VK Lüneburg, Beschluss vom 21. Juni 2011 - VgK-18/2011).
  • VK Südbayern, 16.09.2015 - Z3-3-3194-1-27-04/15

    Fehler des Auftraggebers rechtfertigen keine Aufhebung der Ausschreibung!

    Dabei ist stets zu beachten, dass die Aufhebung einer Ausschreibung aufgrund des zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes immer nur das letzte Mittel sein darf (OLG München, B. v. 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13; VK Baden-Württemberg, B. v. 21.03.2013 - Az.: 1 VK 06/13; VK Brandenburg, B. v. 02.04.2012 - Az.: VK 06/12; VK Niedersachsen, B. v. 13.12.2013 - Az.: VgK-42/2013; B. v. 08.11.2013 - Az.: VgK-34/2013; B. v. 21.06.2011 - Az.: VgK-18/2011; VK Rheinland-Pfalz, B. v. 06.02.2013 - Az.: VK 1 - 35/12).
  • VK Niedersachsen, 08.11.2013 - VgK-34/13

    Von der Baubeschreibung abweichende Angebote sind auszuschließen!

    Gleichwohl kann es bei einer erheblichen Überschreitung des vorgegebenen Budgets eine Ermessensreduzierung auf Null geben (VK Niedersachsen, Beschluss vom 21.06.2011, VgK-18/2011).
  • VK Sachsen, 29.01.2014 - 1/SVK/041-13

    Einschränkungen im Begleitschreiben führen zum Angebotsausschluss!

    Bei der Prüfung der unter § 20 Abs. 1 lit. a) - d) VOL/A genannten Gründe greifen daher auch ein strenger Maßstab und eine restriktive Auslegung Platz (OLG Celle, B. v. 10.06.2010 - 13 Verg 18/09; 3. VK Bund, B. v. 25.01.2013 - VK 3 - 2/13; VK Münster, B. v. 28.05.2010 - VK 4/10; VK Niedersachsen, B. v. 21.06.2011 - VgK-18/2011; VK Schleswig-Holstein, B. v. 08.10.2010 - VK-SH 14/10; B. v. 08.10.2010 - VK-SH 13/10).
  • VK Niedersachsen, 29.10.2013 - VgK-34/13

    Ausschreibung der Herstellung einer Baustraße einschließlich Verfüllung eines

    Gleichwohl kann es bei einer erheblichen Überschreitung des vorgegebenen Budgets eine Ermessensreduzierung auf Null geben (VK Niedersachsen, Beschluss vom 21.06.2011, VgK-18/2011).
  • VK Schleswig-Holstein, 28.10.2011 - VK-SH 16/11

    Rügeobliegenheit: Bieter ist darlegungs- und beweispflichtig!

    Diese - zwischen den Parteien auch nicht streitige - Festlegung führt zu einer Selbstbindung der Antragsgegnerin im Rahmen des ihr eingeräumten Ermessens, ob sie ein Los dem 20%-Kontingent zuordnet, das nicht EU-weit ausgeschrieben werden muss (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 01.10.2001 - Verg 6/01 VK Lüneburg, Beschluss vom 21.06.2011 - VgK-18/2011).
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