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   VK Niedersachsen, 18.10.2016 - VgK-41/2016   

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VK Niedersachsen, 18.10.2016 - VgK-41/2016 (https://dejure.org/2016,50361)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 18.10.2016 - VgK-41/2016 (https://dejure.org/2016,50361)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - VgK-41/2016 (https://dejure.org/2016,50361)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 10.11.2010 - Verg 19/10

    Vergabeverfahren: Begriff des öffentlichen Auftraggebers; Einrechnung der Kosten

    Auszug aus VK Niedersachsen, 18.10.2016 - VgK-41/16
    Soweit die Antragsgegnerin den Beschluss des OLG München vom 10.11.2010, Verg 19/10 , zur Zulässigkeit der getrennten Ausschreibung von Funktionsgebäude und Hubschrauberdachlandeplatz zitiert, sei die Entscheidung nicht einschlägig.

    Da § 99 Nr. 4 GWB an ein bestimmtes Bauvorhaben anknüpft und nicht an eine generelle Eigenschaft des Auftraggebers, spricht auch grundsätzlich nichts dagegen, dass ein Auftraggeber Bauvergabeverfahren nach § 99 Nr. 4 GWB ausschreiben muss und andere Bauaufträge, für die er nicht öffentlicher Auftraggeber ist, ohne förmliches Vergabeverfahren erteilt (vgl. OLG München, Beschl. v. 10.11.2010 - Verg 19/10 , zitiert nach ibr-online).

    Die Vergabekammer hatte in ihrem Beschluss vom 14.06.2016 - VgK-15/2016 - unter Hinweis auf die auch vorliegend von der Antragsgegnerin zitierte Rechtsprechung des OLG München ( Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 19/10 , zitiert nach ibr-online) die Auffassung vertreten, dass nichts dagegen spreche, ein einheitliches Bauprojekt, welches Bauten nach § 98 Nr. 5 GWB a. F. und andere enthält, bezüglich der Ausschreibung aufzusplitten.

  • OLG Celle, 25.08.2011 - 13 Verg 5/11

    Bistum als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB;

    Auszug aus VK Niedersachsen, 18.10.2016 - VgK-41/16
    xxxxxx bilden jedoch keine Gebietskörperschaft im Sinne des § 99 Nr. 1 GWB , sondern öffentlich-rechtliche Körperschaften sui generis, weil sie zwar dem öffentlichen Recht zugeordnet sind, nicht aber dem staatlichen Rechtskreis ein- oder untergeordnet sind (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2011 - 13 Verg 5/11 ; Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 3. Aufl., 2. Los, § 98, Rn. 6; Werner in: Byok/Jaeger, Vergaberecht, 3. Aufl., GWB § 98, Rn. 136 ff., 139).

    Die Prüfung, ob eine überwiegende öffentliche Förderung vorliegt, ist dabei grundsätzlich unter Zugrundelegung des Volumens der Gesamtbaumaßnahme und damit des Gesamtprojektes vorzunehmen, es sei denn, dass sich anhand der Zuwendungsbescheide ersehen lässt, dass die Fördermittel einzelnen Teilprojekten respektive Teilbaumaßnahmen zugeordnet werden (OLG Celle, Beschluss vom zum 20.08.2011 - 13 Verg 5/11, zitiert nach ibronline; Eschenbruch in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 98, Rn. 321).

  • OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04

    Kosten Nachprüfungsverfahren Vergabekammer; Gesamtschuld

    Auszug aus VK Niedersachsen, 18.10.2016 - VgK-41/16
    Die Antragsgegnerin ist jedoch von der Pflicht zur Entrichtung der Kosten (Gebühren und Auslagen) gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 GWB i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 3 BVwKostG befreit (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2005, Az.: 13 Verg 9/05; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2005, Az.: WVerg 0014/04 ).
  • OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08

    Vorlagebeschluss EuGH

    Auszug aus VK Niedersachsen, 18.10.2016 - VgK-41/16
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Schaden eines Antragstellers im Rahmen der §§ 97 ff. GWB a.F. nicht nur als Folge der Verschlechterung der Zuschlagschancen bestehen kann, sondern auch als Folge der Zuschlagserteilung in einem fehlerhaften Verfahren ( Thüringer OLG, Beschluss vom 08.05.2008 - 9 Verg 2/08 , Rn. 22).
  • VK Niedersachsen, 14.06.2016 - VgK-15/16

    Ausschreibung der Planung und Ausführung eines Hubschrauberlandeplatzes; Vergabe

    Auszug aus VK Niedersachsen, 18.10.2016 - VgK-41/16
    Die Vergabekammer hatte in ihrem Beschluss vom 14.06.2016 - VgK-15/2016 - unter Hinweis auf die auch vorliegend von der Antragsgegnerin zitierte Rechtsprechung des OLG München ( Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 19/10 , zitiert nach ibr-online) die Auffassung vertreten, dass nichts dagegen spreche, ein einheitliches Bauprojekt, welches Bauten nach § 98 Nr. 5 GWB a. F. und andere enthält, bezüglich der Ausschreibung aufzusplitten.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Niedersachsen, 18.10.2016 - VgK-41/16
    Ob tatsächlich der vom Bieter behauptete Schaden droht, ist eine Frage der Begründetheit (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach VERIS).
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