Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 18.04.2016 - Vollz (Ws) 13/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20599
OLG Saarbrücken, 18.04.2016 - Vollz (Ws) 13/14 (https://dejure.org/2016,20599)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.04.2016 - Vollz (Ws) 13/14 (https://dejure.org/2016,20599)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. April 2016 - Vollz (Ws) 13/14 (https://dejure.org/2016,20599)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,20599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Ausschlusses alkoholhaltigen Rasierwassers vom Einkauf in einer Justizvollzugsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Ausschlusses alkoholhaltigen Rasierwassers vom Einkauf in einer Justizvollzugsanstalt

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Ausschlusses alkoholhaltigen Rasierwassers vom Einkauf in einer Justizvollzugsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 26.03.2014 - Vollz (Ws) 11/14

    Erlaubnis eines Strafgefangenen zum Besitz eines TV-Geräts nach Verlegung in eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2016 - Vollz (Ws) 13/14
    aa) Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 22.11.2011 - 1 Vollz (Ws) 421/11, juris Rn. 20 zu § 22 Abs. 2 Satz 1 StVollzG; Arloth, a. a. O., § 22 Rn. 4; Nestler, a. a. O., Abschn. F Rn. 12; vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. März 2014 - Vollz (Ws) 11/14 - zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG).

    Vielmehr haben sie die Ermessensentscheidung gemäß § 115 Abs. 5 StVollzG (i. V. mit §§ 118 Satz 2 Nr. 2 SLStVollzG) nur daraufhin zu überprüfen, ob sie rechtsfehlerfrei getroffen wurde, ob also die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, die gesetzlichen Begriffe richtig angewendet, die Grenzen des Ermessens eingehalten und von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHSt 30, 320 ff. - juris Rn. 11; OLG Hamm, a. a. O., juris Rn. 21; Senatsbeschluss vom 26. März 2014 - Vollz (Ws) 11/14 - Calliess/ Müller-Dietz, a. a. O., § 115 Rn. 18 ff.; vgl. auch zu der § 115 Abs. 5 StVollzG entsprechenden Vorschrift des § 28 Abs. 3 EGGVG: Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2015 - VAs 7/15 - und vom 6. Oktober 2015 - VAs 14-15/15 -).

    Ist die Sache nicht spruchreif, weil die Vollzugsbehörde den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt hat, ist der angefochtene Bescheid vielmehr aufzuheben und die Vollzugsbehörde zu verpflichten, den Antragsteller unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden (§ 115 Abs. 4 StVollzG, vgl. BGH, a. a. O.; Senatsbeschluss vom 26. März 2014 - Vollz (Ws) 11/14 -).

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2016 - Vollz (Ws) 13/14
    Vielmehr haben sie die Ermessensentscheidung gemäß § 115 Abs. 5 StVollzG (i. V. mit §§ 118 Satz 2 Nr. 2 SLStVollzG) nur daraufhin zu überprüfen, ob sie rechtsfehlerfrei getroffen wurde, ob also die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, die gesetzlichen Begriffe richtig angewendet, die Grenzen des Ermessens eingehalten und von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHSt 30, 320 ff. - juris Rn. 11; OLG Hamm, a. a. O., juris Rn. 21; Senatsbeschluss vom 26. März 2014 - Vollz (Ws) 11/14 - Calliess/ Müller-Dietz, a. a. O., § 115 Rn. 18 ff.; vgl. auch zu der § 115 Abs. 5 StVollzG entsprechenden Vorschrift des § 28 Abs. 3 EGGVG: Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2015 - VAs 7/15 - und vom 6. Oktober 2015 - VAs 14-15/15 -).
  • OLG Hamm, 22.11.2011 - 1 Vollz (Ws) 421/11

    Verbot des Nachschiebens von Gründen; (Mit-) Berücksichtigung nachgeschobener

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2016 - Vollz (Ws) 13/14
    aa) Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 22.11.2011 - 1 Vollz (Ws) 421/11, juris Rn. 20 zu § 22 Abs. 2 Satz 1 StVollzG; Arloth, a. a. O., § 22 Rn. 4; Nestler, a. a. O., Abschn. F Rn. 12; vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. März 2014 - Vollz (Ws) 11/14 - zu § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG).
  • KG, 26.09.2005 - 5 Ws 444/05

    Einkauf der Gefangenen im Strafvollzug: Ausschluss oder mengenmäßige Begrenzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2016 - Vollz (Ws) 13/14
    Die Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt muss nicht gerade in der Person des Gefangenen, der den Gegenstand begehrt, begründet sein (vgl. KG NStZ 1993, 379, 380; KG, Beschl. v. 26.09.2005 - 5 Ws 444/05 Vollz, juris Rn. 4; Arloth, a. a. O., § 22 Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2016 - 2 Ws 211/16

    Maßregelvollzug: Ausschluss des Einkaufs alkoholfreien Bieres durch

    Aus diesem gesetzlichen Regelungskonzept folgt kein genereller Anspruch des einzelnen Sicherungsverwahrten, dass ein bestimmtes Produkt seiner Wahl in das Einkaufssortiment aufgenommen wird (LT-Drucksache 15/2450, Seite 69; vgl. auch - zu § 22 StVollzG - OLG Frankfurt, ZfStrVo 1979, 33; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.04.2016, Vollz (Ws) 13/14; Arloth, StVollzG, 3. Auflage 2011, § 22 Rn. 2).

    Dies wäre der Fall, wenn das Vorhandensein alkoholfreien Bieres in der Abteilung für Sicherungsverwahrung eine konkrete Gefahr für Personen oder Sachen in der Justizvollzugsanstalt oder ein geordnetes und menschenwürdiges Zusammenleben im Maßregelvollzug begründete (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2001, 349, 350; Dorsch, in: BeckOK Strafvollzugsrecht BW, § 3 JVollzGB III Rn. 18, 20), wobei diese Gefahr nicht zwingend in der Person des Antragstellers begründet sein müsste (vgl. KG, Beschluss vom 26.09.2005, 5 Ws 444/05; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.04.2016, Vollz (Ws) 13/14; Arloth, StVollzG, 3. Aufl. 2011, § 22 Rn. 4).

  • OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4/20

    Die bei der Ausführung eines Strafgefangenen erforderlichen Sicherungsmaßnahmen

    Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt daher gemäß § 115 Abs. 5 StVollzG (i. V. mit § 118 Satz 2 Nr. 2 SLStVollzG) lediglich, ob der Anstaltsleiter die konkrete Art und Weise der Ausführung des Antragstellers zu einem Facharzt vom 16.10.2017 rechtsfehlerfrei getroffen hat, ob er also von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, die gesetzlichen Begriffe richtig angewendet, von dem ihm zustehenden Ermessen überhaupt Gebrauch gemacht, die Grenzen des Ermessens eingehalten und von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHSt 30, 320 ff. - juris Rn. 11; Senatsbeschlüsse vom 26. März 2014 - Vollz (Ws) 11/14 - und vom 18. April 2016 - Vollz (Ws) 13/14 - Bachmann, a. a. O., Abschn. P Rn. 83 ff. m. w. N.; Arloth/Krä, a. a. O., § 115 Rn. 13 ff.; vgl. auch zu der § 115 Abs. 5 StVollzG entsprechenden Vorschrift des § 28 Abs. 3 EGGVG: Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2015 - VAs 7/15 - und vom 6. Oktober 2015 - VAs 14-15/15 -).
  • OLG Celle, 13.07.2023 - 1 Ws 180/23

    Kosmetikspiegel kein Körperpflegemittel; Anwendbarkeit des § 21 NJVollzG für

    Auf bestimmte Gegenstände hat ein Gefangener keinen Anspruch (vgl. OLG Frankfurt am Main, ZfStrVo SH 1979, 33; OLG Saarbrücken. BeckRS 2016, 09800).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht