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   BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09   

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BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09 (https://dejure.org/2010,716)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2010 - IV ZR 119/09 (https://dejure.org/2010,716)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09 (https://dejure.org/2010,716)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 BUZ, § 9 Abs 1 S 1 BUZ
    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente - Vertragsabschluss während der Berufsausbildung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausweitung des Berufsbegriffs bei der Versicherung eines Auszubildenden wegen Berufsunfähigkeit; Unterscheidung zwischen Ausbildungsphase und Ausübungsphase bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit; Ansehung einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Auszubildenden ...

  • rewis.io

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

  • ra.de
  • rewis.io

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 9
    Für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit ist nicht zwischen der Ausbildungs- und der Ausübungsphase zu unterscheiden

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    B-BUZ § 1; B-BUZ § 9
    Ausweitung des Berufsbegriffs bei der Versicherung eines Auszubildenden wegen Berufsunfähigkeit; Unterscheidung zwischen Ausbildungsphase und Ausübungsphase bei der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit; Ansehung einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Auszubildenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Berufsbegriff bei BU-Versicherung eines Auszubildenden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Auf welchen Beruf ist abzustellen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachprüfung der Berufsunfähigkeit: BU-Rente in der Ausbildung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeit als Auszubildender

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Auf welchen Beruf ist abzustellen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1755
  • MDR 2010, 626
  • VersR 2010, 619
  • VuR 2010, 319
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07

    Berufsunfähigkeit; Versicherungsvertrag; Auszubildender; Verweisungsberuf

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09
    b) Deshalb ist der Berufsbegriff, sofern der Versicherer einen Auszubildenden versichert, auf solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme einer bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen (OLG Zweibrücken VersR 1998, 1364; OLG München VersR 2005, 966; OLG Dresden VersR 2008, 1251; Bruck/Möller/Winter, VVG 8. Aufl. Bd. V/2 Anm. G 19; Höra in Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht 2. Aufl. § 26 Rdn. 83; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 11; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 46 Rdn. 32).

    Denn mit Abschluss des Versicherungsvertrages mit einem Auszubildenden habe der Versicherer diesem aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers zugleich konkludent versprochen, ihn vor dem Wegfall des angestrebten Berufsziels zu schützen (so insbesondere Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. F Rdn. 36; vgl. auch OLG Koblenz r+s 1993, 356 sowie r+s 1994, 195; OLG Dresden VersR 2008, 1251).

  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84

    Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09
    Der Versicherer ist aufgrund der mit seinem Leistungsanerkenntnis verbundenen Selbstbindung nicht befugt, die Berufsunfähigkeit der versicherten Person ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und/oder seiner Kenntnis hiervon abweichend zu bewerten (vgl. Senatsurteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113 unter 2).

    Versichert ist grundsätzlich der Beruf, der von der versicherten Person vor Eintritt des Versicherungsfalles zuletzt ausgeübt worden ist (Senatsurteile vom 17. September 1986 aaO unter 3 a; vom 16. März 1994 - IV ZR 110/92 - VersR 1994, 587 unter I 2 a; vom 3. April 1996 - IV ZR 344/94 - VersR 1996, 830 unter 2 a; Benkel/Hirschberg, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung BUZ § 2 Rdn. 9; Voit/Knappmann aaO § 2 BUZ Rdn. 9).

  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 56/86

    Anspruch auf künftige Leistungen gegen eine Lebenversicherung mit

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09
    Der Versicherer kann von seinem Leistungsanerkenntnis erst dann wieder abrücken, wenn er belegen kann, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten derart gebessert hat, dass dies zu bedingungsgemäß relevanten Auswirkungen auf seine beruflichen Betätigungsmöglichkeiten führt (Senat in BGHZ 121, 284, 292 f.; Senatsurteile vom 27. Mai 1987 - IVa ZR 56/86 - VersR 1987, 808 unter 3 a; vom 15. Oktober 1997 - IV ZR 216/96 - r+s 1998, 37 unter 2).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.1997 - 1 U 19/96

    Anforderungen an die Substantiierung einer vertragsgemäßen Berufsunfähigkeit zur

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09
    b) Deshalb ist der Berufsbegriff, sofern der Versicherer einen Auszubildenden versichert, auf solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme einer bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen (OLG Zweibrücken VersR 1998, 1364; OLG München VersR 2005, 966; OLG Dresden VersR 2008, 1251; Bruck/Möller/Winter, VVG 8. Aufl. Bd. V/2 Anm. G 19; Höra in Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht 2. Aufl. § 26 Rdn. 83; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 11; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 46 Rdn. 32).
  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 344/94

    Zahlungsanspruch bzgl. einer Berufsunfähigkeitsrente eines Tennislehrers -

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09
    Versichert ist grundsätzlich der Beruf, der von der versicherten Person vor Eintritt des Versicherungsfalles zuletzt ausgeübt worden ist (Senatsurteile vom 17. September 1986 aaO unter 3 a; vom 16. März 1994 - IV ZR 110/92 - VersR 1994, 587 unter I 2 a; vom 3. April 1996 - IV ZR 344/94 - VersR 1996, 830 unter 2 a; Benkel/Hirschberg, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung BUZ § 2 Rdn. 9; Voit/Knappmann aaO § 2 BUZ Rdn. 9).
  • BGH, 16.03.1994 - IV ZR 110/92

    Feststellung des ausgeübten Berufs in der BB-BUZ

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09
    Versichert ist grundsätzlich der Beruf, der von der versicherten Person vor Eintritt des Versicherungsfalles zuletzt ausgeübt worden ist (Senatsurteile vom 17. September 1986 aaO unter 3 a; vom 16. März 1994 - IV ZR 110/92 - VersR 1994, 587 unter I 2 a; vom 3. April 1996 - IV ZR 344/94 - VersR 1996, 830 unter 2 a; Benkel/Hirschberg, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung BUZ § 2 Rdn. 9; Voit/Knappmann aaO § 2 BUZ Rdn. 9).
  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94

    Versicherungsfall in der BUZ

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09
    Das verbietet es insbesondere, die Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Auszubildenden als bloße Erwerbsunfähigkeitsversicherung anzusehen und zu behandeln; damit wäre das vom Versicherer - hier in § 1 Abs. 1 B-BUZ - gegebene Leistungsversprechen sinnwidrig ausgehöhlt (Senatsurteil vom 27. September 1995 - IV ZR 319/94 - VersR 1995, 1431 unter 3 b).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09
    Der Versicherer kann von seinem Leistungsanerkenntnis erst dann wieder abrücken, wenn er belegen kann, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten derart gebessert hat, dass dies zu bedingungsgemäß relevanten Auswirkungen auf seine beruflichen Betätigungsmöglichkeiten führt (Senat in BGHZ 121, 284, 292 f.; Senatsurteile vom 27. Mai 1987 - IVa ZR 56/86 - VersR 1987, 808 unter 3 a; vom 15. Oktober 1997 - IV ZR 216/96 - r+s 1998, 37 unter 2).
  • BGH, 15.10.1997 - IV ZR 216/96

    Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09
    Der Versicherer kann von seinem Leistungsanerkenntnis erst dann wieder abrücken, wenn er belegen kann, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten derart gebessert hat, dass dies zu bedingungsgemäß relevanten Auswirkungen auf seine beruflichen Betätigungsmöglichkeiten führt (Senat in BGHZ 121, 284, 292 f.; Senatsurteile vom 27. Mai 1987 - IVa ZR 56/86 - VersR 1987, 808 unter 3 a; vom 15. Oktober 1997 - IV ZR 216/96 - r+s 1998, 37 unter 2).
  • OLG Koblenz, 17.12.1993 - 10 U 968/93

    Anforderungen an die Substantiierung von Leistungsansprüchen aus einer

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09
    Denn mit Abschluss des Versicherungsvertrages mit einem Auszubildenden habe der Versicherer diesem aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers zugleich konkludent versprochen, ihn vor dem Wegfall des angestrebten Berufsziels zu schützen (so insbesondere Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. F Rdn. 36; vgl. auch OLG Koblenz r+s 1993, 356 sowie r+s 1994, 195; OLG Dresden VersR 2008, 1251).
  • OLG Koblenz, 12.02.1993 - 10 U 1796/91
  • OLG München, 27.01.2005 - 14 U 273/04

    Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist für die Prüfung, ob bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten ist, grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung maßgebend, so wie sie "in gesunden Tagen" ausgestaltet war, d.h. solange die Leistungsfähigkeit des Versicherten noch nicht eingeschränkt war (Senatsurteile vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09, VersR 2010, 619 Rn. 11; vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631 unter II 1 [juris Rn. 9]; vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99, VersR 2000, 349 unter 2 a [juris Rn. 10]; vom 22. September 1993 - IV ZR 203/92, VersR 1993, 1470 unter 3 [juris Rn. 21]; vgl. nunmehr auch § 172 Abs. 2 VVG, der die frühere Rspr. umgesetzt hat, so Terno, r+s 2008, 361; Klenk in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 172 Rn. 8).
  • BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6

    aa) Es ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass es Sache des Versicherers ist, im Nachprüfungsverfahren zu beweisen, dass die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht nicht mehr erfüllt sind (Senatsurteile vom 21. April 2010 aaO Rn. 13; vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09, VersR 2010, 619 Rn. 10; vom 11. Dezember 2002 aaO unter II 3; vom 3. November 1999 aaO unter I 3 b).
  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 8/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf eine andere Tätigkeit

    a) Zwar ist es Sache des Versicherers, im Nachprüfungsverfahren zu beweisen, dass die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht nicht mehr erfüllt sind (Senatsurteile vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09 - juris Tz. 10; vom 11. Dezember 2002 aaO unter II 3).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZR 101/20

    Rückwirkende Abgabe eines befristeten Anerkenntnisses für einen abgeschlossenen

    Geht es um eine Gesundheitsbesserung, so ist im Nachprüfungsverfahren maßgebend der Vergleich desjenigen Gesundheitszustands, den der Versicherer seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, mit dem Gesundheitszustand zu einem späteren Zeitpunkt (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09, VersR 2010, 619 Rn. 10).
  • BGH, 09.10.2019 - IV ZR 235/18

    Vorliegen eines sachlichen Grundes sowie einer Begründung der Befristung durch

    Denn während der Versicherungsnehmer bei einem befristeten Anerkenntnis nach Ablauf der Frist die Voraussetzungen für eine fortbestehende Leistungsverpflichtung des Versicherers nach den Grundsätzen der Erstprüfung beweisen muss (vgl. OLG Düsseldorf r+s 2011, 524 unter A 1 [juris Rn. 5]; OLG Karlsruhe VersR 2006, 59 unter 1 [juris Rn. 20]; BeckOK VVG/Mangen, [Stand: 28. Februar 2019] § 173 Rn. 16; HK-BU/Hoenicke, 2018 § 8 BUV Rn. 46 f.; HK-VVG/Mertens, 3. Aufl. § 173 Rn. 10; Rixecker in Langheid/Rixecker, 6. Aufl. § 173 Rn. 11; Klenk in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 173 Rn. 21; MünchKomm-VVG/Dörner, 2. Aufl. § 173 Rn. 26; PK-VersR/Neuhaus, 3. Aufl. § 173 Rn. 30), ist es im Fall eines unbefristeten Anerkenntnisses Sache des Versicherers, im Nachprüfungsverfahren zu beweisen, dass die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht nicht mehr gegeben sind (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09, VersR 2010, 619 Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.2011 - IV ZR 269/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisbarkeit auf anderen Beruf bei

    Dies folgt daraus, dass die Regelung über das Nachprüfungsverfahren nur dann einen Sinn ergibt, wenn der Versicherer bei unverändertem Fortbestand der für die Beurteilung maßgeblichen, ihm bekannt gewordenen Umstände an sein erklärtes Anerkenntnis gebunden bleibt und nicht befugt ist, den Grad der Berufsunfähigkeit des Versicherten und etwaige Verweisungsmöglichkeiten jederzeit ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und/oder seiner Kenntnis hiervon abweichend von seiner früheren Anerkenntniserklärung zu bewerten (vgl. Senatsurteile vom 24. Februar 2010 - IV ZR 199/09, VersR 2010, 619 Rn. 9 und vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84, VersR 1986, 1113 unter 2).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16

    Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im

    a) Im Nachprüfungsverfahren ist es Sache des Versicherers zu beweisen, dass die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit nicht mehr gegeben sind (BGH 24.2.2010 - IV ZR 119/09, VersR 2010, 619; BGH 17.2.1993 - IV ZR 206/91, VersR 1993, 562).
  • BGH, 31.08.2022 - IV ZR 223/21

    Gewährung von weiteren Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Geht es um eine Gesundheitsbesserung, so ist im Nachprüfungsverfahren maßgebend der Vergleich desjenigen Gesundheitszustands, den der Versicherer seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, mit dem Gesundheitszustand zu einem späteren Zeitpunkt (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09, VersR 2010, 619 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 31.01.2018 - 20 U 33/17

    Ansprüche eines Rechtspfleger-Anwärter in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Damit haben sie jedenfalls konkludent vereinbart, dass die angestrebte berufliche Tätigkeit versichert ist (vgl. BGH Urt. v. 30.3.2011 - IV ZR 269/08, r+s 2011, 259 Rn. 18 - "Maurer"; BGH Urt. v. 24.2.2010 - IV ZR 119/09, r+s 2010, 247 Rn. 18-20 - "Kreissekretärin" für den Fall, dass die Berufsunfähigkeit während der Ausbildung erstmals eingetreten sowie vom Versicherer anerkannt worden ist und der Versicherungsnehmer anschließend nach Abschluss der Ausbildung die planmäßig ausgeübte Tätigkeit nur noch teilweise verrichten kann) .
  • OLG Dresden, 27.06.2017 - 4 U 1772/16

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme einer Berufsunfähgkeitsversicherung

    Es ist das Berufsbild der Hausfrau zugrunde zu legen, denn versichert ist grundsätzlich der Beruf, der von der versicherten Person bei Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2010, IV ZR 119/09).
  • OLG Dresden, 22.08.2023 - 4 U 943/20

    Begriff des Anerkenntnisses durch den Versicherer im Sinne von § 173 Abs. 1 VVG;

  • KG, 06.03.2015 - 6 U 109/13

    Deckungsklage auf Fortzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente: Voraussetzungen

  • OLG Köln, 14.01.2022 - 20 U 84/189
  • OLG Frankfurt, 28.02.2017 - 12 U 47/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Möglichkeit und Verpflichtung des Versicherten

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • KG, 09.10.2018 - 6 U 64/18

    Leistungseinstellung eines Berufsunfähigkeitsversicherers bei Minderung der

  • OLG Hamm, 11.12.2019 - 20 U 110/19
  • LG Münster, 30.01.2017 - 115 O 133/16

    Leistungsbegehren aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • KG, 16.09.2014 - 6 U 39/14

    Verweisung im Nachprüfungsverfahren

  • LG Dortmund, 14.04.2010 - 2 O 501/07

    Anspruch eines Versicherten aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aufgrund

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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 SO 78/06   

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https://dejure.org/2010,6179
LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 SO 78/06 (https://dejure.org/2010,6179)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.05.2010 - L 7 SO 78/06 (https://dejure.org/2010,6179)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - L 7 SO 78/06 (https://dejure.org/2010,6179)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 41 Abs 1 S 1 SGB 12, § 90 Abs 1 SGB 12, § 90 Abs 2 Nr 2 SGB 12, § 90 Abs 3 S 1 SGB 12, § 90 Abs 3 S 2 SGB 12
    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz - Verwertbarkeit einer Kapitallebensversicherung mit Verwertungsausschluss - keine staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge - verfassungskonforme Auslegung - keine Härte - angemessene ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII); Verwertbarkeit einer Kapitallebensversicherung; Staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge

  • rechtsportal.de

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Verwertbarkeit einer Kapitallebensversicherung; staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VuR 2010, 319
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 SO 78/06
    Der Senat kann dabei offen lassen, ob die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verwertbarkeit von Kapitallebensversicherungen, wonach eine Härte i.S. des § 88 Abs. 3 BSHG auch für den Fall abgelehnt wird, dass der Rückkaufwert um mehr als die Hälfte hinter den eingezahlten Beiträgen zurück bleibt (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 - BVerwGE 106, 105 ff m.w.N.), uneingeschränkt auch für den Bereich des SGB XII zu übernehmen ist.

    Diese Grundsätze zu § 88 BSHG gelten auch unter der Regelung des § 90 SGB XII fort (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 - BVerwGE 106, 105; Senat, Beschluss vom 18. September 2006, L 7 SO 49/06 ER).

  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03

    Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 SO 78/06
    Dies begründet in Anbetracht des dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Sozialleistungen zustehenden Gestaltungsspielraums auch keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz mit der Folge, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Schonung von Vermögen nach dem SGB II uneingeschränkt übertragen werden müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 C 3/03 - BVerwGE 121, 34 ff.), zumal sich der Kreis der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und nach dem Vierten Kapitel SGB XII im Hinblick auf das das SGB II prägende (vgl. § 1 Abs. 1 SGB II; BT-Drucks. 15/1516 S. 2, 44) Ziel der kurzfristigen Reintegration in den Arbeitsmarkt wesentlich unterscheidet.
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 SO 78/06
    Allerdings ist den bisherigen Entscheidungen einerseits zu entnehmen, dass diese Grenze jedenfalls dann noch nicht erreicht ist, wenn der Rückkaufwert um 12, 9 % hinter den eingezahlten Beiträgen zurückbleibt, und dass andererseits bei einem Verlust von 18, 5 % Zweifel an der Wirtschaftlichkeit bestehen können (BSG, a.a.O., Juris-Rdnr. 23 m.w.N.; Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 68/06 R - Juris-Rdnr. 34).
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 SO 78/06
    Zusammenfassend gesagt muss es sich um einen atypischen Lebenssachverhalt handeln, dem der Gesetzgeber mit den Regelvorschriften des § 90 Abs. 1 und 2 SGB XII nicht gerecht zu werden vermochte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1966 - V C 88.64 - BVerwGE 23, 149, 158 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2008 - L 2 SO 233/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Eilbedürftigkeit - kein Anordnungsgrund bei

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 SO 78/06
    Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, kann diese Rechtsprechung nicht eins zu eins auf die Auslegung des Merkmals der Härte im Rahmen des § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII übertragen werden (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 14. Juni 2005 - L 11 B 206/05 SO ER - FEVS 57, 69 ff; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Februar 2008 - L 2 SO 233/08 ER-B - FEVS 59, 572 ff., jeweils m.w.N.; offengelassen BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 3).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - L 8 B 4/07

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt als Darlehen in Abgrenzung zur Gewährung

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 SO 78/06
    Diese Sonderregelung greift hier bereits deshalb nicht ein, weil vorliegend Leistungen nach dem Vierten Kapitel und nicht nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII in Streit stehen (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2009, L 8 B 4/07 SO, Juris-Rdnr. 24).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 SO 78/06
    So liegt nach dieser Rechtsprechung eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II erst dann vor, wenn der mit der Verwertung zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des Vermögensgegenstandes steht (BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 66/06 R - BSGE 99, 77 ff = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 SO 78/06
    Dieses Grundrecht ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Verhältnis zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90, 1 BvR 761/91 - BVerfGE 87, 1 (36) = SozR 3-5761 Allg Nr. 1; BVerfG, Beschluss vom 8. April 1998 - 1 BvL 16/90 - BVerfGE 98, 1 = SozR 3-5755 Art. 2 § 27 Nr. 1; Jarrass/Pieroth, GG (9. Aufl., 2007), Art. 3 Rdnr. 4 ff.).
  • LSG Hessen, 18.09.2006 - L 7 SO 49/06

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - PKW ist kein geschützter Hausrat - keine

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 SO 78/06
    Diese Grundsätze zu § 88 BSHG gelten auch unter der Regelung des § 90 SGB XII fort (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7/96 - BVerwGE 106, 105; Senat, Beschluss vom 18. September 2006, L 7 SO 49/06 ER).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 SO 78/06
    Dieses Grundrecht ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Verhältnis zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90, 1 BvR 761/91 - BVerfGE 87, 1 (36) = SozR 3-5761 Allg Nr. 1; BVerfG, Beschluss vom 8. April 1998 - 1 BvL 16/90 - BVerfGE 98, 1 = SozR 3-5755 Art. 2 § 27 Nr. 1; Jarrass/Pieroth, GG (9. Aufl., 2007), Art. 3 Rdnr. 4 ff.).
  • LSG Bayern, 14.06.2005 - L 11 B 206/05

    Verwertbarkeit einer Kapitallebensversicherung im Sozialhilferecht als Vermögen

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

  • LAG Düsseldorf, 27.10.2009 - 3 Ta 638/09

    Prozesskostenhilfe; Kapitallebensversicherung als einzusetzendes Vermögen

  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10

    Sozialhilfe - keine Grundsicherung im Alter - Vermögenseinsatz - nicht selbst

    Die unterschiedliche rechtliche Ausgestaltung der Vermögensanrechnung im Sozialhilferecht einerseits und in der Arbeitslosenhilfe bzw. dem SGB II andererseits begründet in Anbetracht des dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Sozialleistungen zustehenden Gestaltungsspielraums auch keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz mit der Folge, dass die Rechtsprechung des BSG zur Schonung von Vermögen übertragen werden müsste (so ausdrücklich BVerwGE 121, 34; LSG Baden-Württemberg, FEVS 59, 572; Bayerisches LSG, FEVS 57, 69; Hessisches LSG, Urteil vom 21. Mai 2010 - L 7 SO 78/06 - ; a.A. Sächsisches LSG, Urteil vom 16. April 2009 - L 3 SO 9/08 - ; offen gelassen: BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 3).

    Einsetzbares Vermögen, das tatsächlich für den Lebensunterhalt nicht verbraucht wird, kann der Hilfebedürftigkeit Monat für Monat aufs Neue entgegengehalten werden; die Annahme eines fiktiven Vermögensverbrauchs ist mit der Rechtsnatur der Sozialhilfe nicht vereinbar (ganz h.M. zum BSHG, vgl. z.B. BVerwGE 106, 105; VGH Baden-Württemberg, FEVS 48, 234; ebenso zu § 90 SGB XII: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2008 - L 8 B 4/07 SO - Hessisches LSG, Urteil vom 21. Mai 2010 - L 7 SO 78/06 - ).

  • SG Bayreuth, 18.06.2018 - S 5 SO 76/18

    Keine Sozialhilfe bei verwertbarem Vermögen

    Die unterschiedliche rechtliche Ausgestaltung der Vermögensanrechnung im Sozialhilferecht einerseits und in der Arbeitslosenhilfe bzw. dem SGB II andererseits begründet in Anbetracht des dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Sozialleistungen zustehenden Gestaltungsspielraums auch keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz mit der Folge, dass die Rechtsprechung des BSG zur Schonung von Vermögen übertragen werden müsste (so ausdrücklich BVerwGE 121, 34; LSG Baden-Württemberg, FEVS 59, 572; Bayerisches LSG, FEVS 57, 69; Hessisches LSG, Urteil vom 21. Mai 2010 - L 7 SO 78/06).

    Einsetzbares Vermögen, das tatsächlich für den Lebensunterhalt nicht verbraucht wird, kann der Hilfebedürftigkeit Monat für Monat aufs Neue entgegengehalten werden; die Annahme eines fiktiven Vermögensverbrauchs ist mit der Rechtsnatur der Sozialhilfe nicht vereinbar (ganz h. M. zum BSHG, vgl. z. B. BVerwGE 106, 105; VGH Baden-Württemberg, FEVS 48, 234; ebenso zu § 90 SGB XII: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2008 - L 8 B 4/07 SO - Hessisches LSG, Urteil vom 21. Mai 2010 - L 7 SO 78/06 -).

  • VG Düsseldorf, 28.08.2012 - 21 K 2672/12

    Pflegewohngeld; Klagefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Schonvermögen;

    Denn es ist jedenfalls erforderlich, dass der Alterssicherung ein nach § 5 des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz) vom 26.06.2001 (BGBl. I 1310, 1322) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifizierter Altersvorsorgevertrag zugrunde liegt; vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R -, FEVS 60, 297-308, zu § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II; HessLSG, Urteil vom 21.05.2010, - L 7 SO 78/06 -, JURIS, zu § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII.

    Darin liegt der Unterschied der Lebenssachverhalte, der die abweichende Behandlung der sog. Riester-Verträge einerseits und solcher Kapital-Lebensversicherungen andererseits, die nicht diesem Modell entsprechen, durch die gesetzliche Regelung rechtfertigt; vgl. hierzu BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R -, a.a.O; Hess.LSG, Urteil vom 21.05.2010, - L 7 SO 78/06 -, a.a.O.; LSG NRW, Urteil vom 21.01.2008 - L 20 SO 91/06, juris.

  • SG Aachen, 20.03.2013 - S 19 SO 21/13

    Notwendigkeit eines vorherigen Verbrauchs des Vermögens des Ehepartners (hier:

    Diese Überlegung rechtfertigt es, im Rahmen des SGB XII insgesamt von einem strengeren Maßstab auszugehen, als im SGB II (ausdrücklich etwa Wahrendorf, in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl. 2012, § 90 Rdnr. 23; ebenso Hess. LSG, Urteil vom 21.05.2010 - L 7 SO 78/06 = juris, Rdnr. 30).

    Ein sog. fiktiver Vermögensverbrauch findet nämlich nicht statt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.07.2008 - L 20 SO 17/08 = juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.07.2011 - L 9 SO 258/10 = juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10 = juris; Hess. LSG, Urteil vom 21.05.2010 - L 7 SO 78/06 = juris).

  • SG Aachen, 06.07.2012 - S 19 SO 10/11

    Sozialhilfe

    Diese Überlegung rechtfertigt es, im Rahmen des SGB XII insgesamt von einem strengeren Maßstab auszugehen, als im SGB II (ausdrücklich etwa Wahrendorf, a.a.O., Rdnr. 23; ebenso Hess. LSG, Urteil vom 21.05.2010 - L 7 SO 78/06 = juris, Rdnr. 30).

    Die Verwertung (d.h. der Rückkauf) von Lebensversicherungen aber bedeutet jedenfalls in der Regel dann keine unzumutbare Härte, wenn der Rückkaufswert bis zu 15% hinter der Summe der eingezahlten Beiträge zurückbleibt (für eine Verwertungsobliegenheit unterhalb der Grenze von sogar 18, 5% Sächs. LSG, Urteil vom 16.04.2009 - L 3 SO 9/08 = juris, Rdnr. 59; offen demgegenüber BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R = juris Rdnr. 23 und BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R = juris, Rdnr. 34; für eine Verwertungsobliegenheit bei 14, 8% etwa Sächs. LSG, Beschluss vom 12.08.2009 - L 8 B 4/07 SO, in diese Richtung wohl auch Hess. LSG, Urteil vom 21.05.2010 - L 7 SO 78/06 = juris, Rdnr. 30).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - L 9 SO 258/10

    Sozialhilfe

    Soweit ersichtlich wird auch für den Bereich des SGB XII die Möglichkeit eines fiktiven Vermögensverbrauches ganz überwiegend abgelehnt (vgl. etwa LSG Bad-Württ., Urt. v. 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10, Rn. 31; Hessisches LSG, Urt. v. 21.05.2010 - L 7 SO 78/06, Rn. 33; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 12.08.2008 - L 8 B 4/07 SO, Rn. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2011 - L 8 SO 215/11

    Anerkennung eines behinderungsbedingt erforderlichen Heimaufenthalts als Hilfe zu

    Allein die behauptete Zweckbestimmung der Alterssicherung vermag bei einer Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII keine allgemeine Härte iS des § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII zu begründen (vgl. Hessisches LSG, Urteil v. 21. Mai 2010 L 7 SO 78/06 Rdn 28, juris).
  • SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 4269/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kraftfahrzeughilfe - Erlangung einer

    Orientiert daran ist es von Rechts wegen nicht zu beanstanden, wenn der Beklagte im Rahmen der Härtefallregelung den Rückkaufwert der Lebensversicherung des Ehemanns der Klägerin bei der Vermögensanrechnung unberücksichtigt gelassen hat (zum grundsätzlichen Einsatz des Rückkaufwertes von Lebensversicherungen ohne Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses im Sinne des § 165 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes: vgl. BSG vom 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R - und BSG, FEVS 59, 385; ferner LSG Schleswig-Holstein, FEVS 66, 333 sowie Hess. LSG vom 21.05.2010 - L 7 SO 78/06 - LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.10.2011 - L 8 SO 215/11 B ER - und LSG Baden-Württemberg vom 18.11.2009 - L 13 AS 5234/08 - ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.12.2010 - L 5 AS 149/10

    Berücksichtigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung und von vorhandenen

    Allein die behauptete Zweckbestimmung der Alterssicherung vermag bei einer Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII keine allgemeine Härte iS des § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII zu begründen (vgl. Hessisches LSG, Urteil v. 21. Mai 2010, Az. L 7 SO 78/06, RN 28, juris).
  • SG Freiburg, 25.07.2011 - S 9 SO 771/09

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - kombinierte Kapitallebens- und

    Hierzu gehören grundsätzlich die bei Antragstellung vorhandenen Ansprüche aus der Kapitallebensversicherung (vgl. Hessisches LSG, Urt. v. 21.5.2010, Az. L 7 SO 78/06, ).
  • SG Karlsruhe, 27.01.2011 - S 4 SO 3716/09

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Verwertbarkeit einer Kapitallebensversicherung -

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - L 7 SO 5332/09
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 7 SO 2985/10
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 30.04.2010 - 408 O 95/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6638
LG Hamburg, 30.04.2010 - 408 O 95/09 (https://dejure.org/2010,6638)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.04.2010 - 408 O 95/09 (https://dejure.org/2010,6638)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. April 2010 - 408 O 95/09 (https://dejure.org/2010,6638)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zum Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Versicherungsvermittlungstätigkeit, Bestehen der Informationspflicht gemäß § 11 VersVermV

  • Justiz Hamburg

    § 8 Abs 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 34d GewO, § 34c GewO
    Zum Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Versicherungsvermittlungstätigkeit, Bestehen der Informationspflicht gemäß § 11 VersVermV

  • aufrecht.de

    Versicherungsvermittlung durch Tchibo

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch bzgl. der Vermittlung von Versicherungsverträgen ohne Besitz einer Genehmigung für diese Tätigkeit; Abgrenzung zwischen Versicherungsvermittler und lediglichem Tippgeber

  • kanzlei.biz

    Tippgeber oder schon Vermittler?

  • affiliateundrecht.de

    Tchibo-Online-Angebote für Finanzprodukte und Versicherungen nur mit behördlicher Genehmigung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG; 34d, 34c GewO; § 11 VersVermV
    Bietet der Kaffee-Händler auch Versicherungen an, benötigt er eine behördliche Genehmigung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Tchibo darf keine Versicherungen vermitteln

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    LG Hamburg untersagt Tchibo den Vertrieb von Versicherungen und Fonds

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tchibo als Versicherungsvermittler? - Versicherungsprodukte auf der eigenen Website angeboten

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Tchibo -, Erfordernis einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler, Versicherungsvermittlererlaubnis, Fernabsatz von Versicherungen über Internetseite, Website, Online-Angebot, Versicherungsvermittlung, Begriff, Marktverhaltensregelung, Begriff Versicherungsvermittler, ...

  • spiegel.de (Pressemeldung, 04.05.2010)

    Gericht verbietet Tchibo Vermittlung von Versicherungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Finanzangebote von Tchibo bedürfen einer behördlichen Genehmigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gericht untersagt Tchibo den Vertrieb von Versicherungen und Finanzprodukten - Tchibo-Aktivitäten gehen über die Tätigkeit eines Tippgebers für Endverbraucher hinaus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VuR 2010, 319
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Wiesbaden, 14.05.2008 - 11 O 8/08

    Wettbewerbsverstoß: Versicherungsvermittlung ohne Erlaubnis in Supermärkten

    Auszug aus LG Hamburg, 30.04.2010 - 408 O 95/09
    Von dem Tippgeber, der nur Kontaktdetails weitergibt, erwartet ein potentieller Versicherungsnehmer keine Beratung (vgl. LG Wiesbaden, NJW-RR 2008, 1572 mit Hinweis auf BT-Dr 16/1935, S. 17).
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus LG Hamburg, 30.04.2010 - 408 O 95/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist derjenige Versicherungsvermittler, der kraft rechtsgeschäftlicher Geschäftsbesorgungsmacht für einen anderen Versicherungsschutz ganz oder teilweise beschafft, ausgestaltet und abwickelt, ohne selbst Versicherungsnehmer oder Versicherer zu sein (BGH NJW 1985, 2595 ff.).
  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 7/13

    Online-Versicherungsvermittlung - Wettbewerbswidriger Verstoß gegen

    Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (LG Hamburg, Urteil vom 30. April 2010 - 408 O 95/09, juris).
  • OLG Hamburg, 12.12.2012 - 5 U 79/10

    Tchibo darf online keine Versicherungen verkaufen

    Die Berufungen der Beklagten und der Nebenintervenienten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 8 für Handelssachen, vom 30.04.2010, Az.: 408 O 95/09, werden zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 12 U 20/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7970
OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 12 U 20/09 (https://dejure.org/2010,7970)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.05.2010 - 12 U 20/09 (https://dejure.org/2010,7970)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 12 U 20/09 (https://dejure.org/2010,7970)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bei Ausfüllung des Antragsformulars durch den Versicherungsvermittler; Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines Versicherungsvertragsverhältnisses über eine Risikolebenszusatzversicherung und ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Versicherungsvertreter den Gesundheitsfragen ausfüllt...

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeit: Beweislast für Verletzung der Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers VN trägt die Versicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeit: Beweislast für Verletzung der Anzeigepflicht des VN trägt die Versicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VuR 2010, 319
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05

    Zur Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen verschwiegenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 12 U 20/09
    Wenn ein Zeuge hierzu glaubhaft aussagt, dass er sich diesbezüglich immer daran halte, alles Mitgeteilte festzuhalten, und dies nachvollziehbar damit begründet, dass die Gesundheitsprüfung nicht seine Sache sei, so kann dies nicht von vorneherein als denkgesetzlich ausgeschlossen betrachtet werden (OLG Saarbrücken, VersR 2006, 681).
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 12 U 20/09
    Denn was dem Agenten in Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden (§§ 43 Nr. 1 VVG a.F., 166 Abs. 1 BGB), auch wenn der Versicherungsagent es nicht in das Formular aufgenommen hat (BGHZ 116, 387, 389).
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 12 U 20/09
    Dass gilt auch insoweit, als der Versicherungsnehmer ergänzende Angaben unterlässt, weil der Agent ihn über die in den schriftlichen Antrag aufzunehmenden Tatsachen falsch unterrichtet (vgl. BGH VersR 2001, 1541 unter II 1 a m. w. N.; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. § 22 Rdn. 6).
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 12 U 20/09
    Beweisen muss der Versicherer auch, dass der Agent die angeblich falsch beantworteten Fragen überhaupt gestellt hat (BGH RuS 2005, 10).
  • LG Karlsruhe, 13.05.2011 - 6 O 375/10

    Rücktritt in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis falscher Angaben zu

    Wenn ein Zeuge hierzu glaubhaft aussagt, dass er sich diesbezüglich immer daran halte, alles Mitgeteilte festzuhalten, und dies nachvollziehbar damit begründet, dass die Gesundheitsprüfung nicht seine Sache sei, so kann dies nicht von vorneherein als denkgesetzlich ausgeschlossen betrachtet werden (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 09. November 2005, 5 U 50/05, in VersR 2006, 681 und hierzu mit kritischen Ergänzungen über die Erfahrungen bei der Vernehmung von Versicherungsagenten: OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Mai 2010, 12 U 20/09, in VuR 2010, 319, recherchiert bei juris).
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Rechtsprechung
   LG Ulm, 04.11.2009 - 1 S 129/09   

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https://dejure.org/2009,25520
LG Ulm, 04.11.2009 - 1 S 129/09 (https://dejure.org/2009,25520)
LG Ulm, Entscheidung vom 04.11.2009 - 1 S 129/09 (https://dejure.org/2009,25520)
LG Ulm, Entscheidung vom 04. November 2009 - 1 S 129/09 (https://dejure.org/2009,25520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Raub oder Trickdiebstahl? - In Sizilien im Auto von Motorrad gestoppt - Haftpflichtversicherung muss Verlust ersetzen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Hausratsversicherung zahlt bei Straßenraub aus Fahrzeug

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Hausratsversicherung zahlt bei Straßenraub aus Fahrzeug -

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsschutz: Blockieren eines Autos durch Versperren der Fahrbahn mit anschließendem Raub ist nicht als Trickdiebstahl zu werten - Hausratsversicherung muss bei Straßenraub aus Fahrzeug zahlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 386
  • NZV 2010, 257
  • VuR 2010, 319
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Ulm, 21.07.2009 - 2 C 945/09
    Auszug aus LG Ulm, 04.11.2009 - 1 S 129/09
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Ulm vom 21.07.2009 - 2 C 945/09 - abgeändert:.

    Unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Ulm vom 21.07.2009, Az. 2 C 945/09, wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 3.786,95 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 07.04.2009 zu bezahlen.

  • LG Köln, 10.03.2005 - 24 S 25/04

    Abgrenzung des Raubes vom Trickdiebstahl

    Auszug aus LG Ulm, 04.11.2009 - 1 S 129/09
    In seiner Entscheidung kam das Amtsgericht - unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des OLG Köln, RUS 1991, 277; LG Frankfurt, RUS 1995, 29; LG Köln, VersR 2005, 787 - zu dem Ergebnis, dass vorliegend von einem Trickdiebstahl auszugehen sei.
  • OLG Stuttgart, 27.03.1995 - 3 Ss 76/95

    Verfassungsrechtliche Gründe; Einfachrechtliche Gründe; Bundesverfassungsgericht;

    Auszug aus LG Ulm, 04.11.2009 - 1 S 129/09
    Mit Gewalt genötigt sind danach diejenigen Kraftfahrer, die - wie vorliegend - durch vor ihnen anhaltende Fahrzeuge an der Weiterfahrt gehindert werden, denn diese stellen sich für die Nachfolgenden als unüberwindliches physisches Hindernis dar (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1995, 2647 , Fischer, a.a.O., § 240 Rn. 17, 20a und 28 jeweils m.w.N.).
  • AG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 32 C 525/11
    Das Gericht verkennt auch nicht, dass die 1. Zivilkammer insoweit aber die Befragung des BVSK 2008/2009 ihrer Schätzung zugrunde legt (LG Frankfurt am Main, Urteile vom 13.5.2011 zu Az.: 2 - 01 S 351/09 und 2 - 01 S 129/09).
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 11.03.2010 - 2 O 245/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8545
LG Dortmund, 11.03.2010 - 2 O 245/09 (https://dejure.org/2010,8545)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11.03.2010 - 2 O 245/09 (https://dejure.org/2010,8545)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11. März 2010 - 2 O 245/09 (https://dejure.org/2010,8545)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kürzung von Leistungen gem. § 28 Abs. 2 S. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aufgrund der Berichtigung einer Falschangabe in einer Schadensanzeige durch den Versicherungsnehmer noch vor Leistungsentscheidung des Versicherers; Berechtigung des Versicherers ...

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 138

    § 23 Abs 1 VVG vom 23.11.2007, § 26 Abs 1 VVG vom 23.11.2007, § 26 Abs 2 VVG vom

  • RA Kotz

    Falschangaben in Versicherungsschadensanzeige

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile zur Fahrlässigkeit - und die Versicherung zahlt doch

Papierfundstellen

  • VuR 2010, 319
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    Auszug aus LG Dortmund, 11.03.2010 - 2 O 245/09
    Während nach der bisherigen Rechtsprechung eine nachträgliche Berichtigung von Falschangaben bereits dann nicht mehr beachtlich war, wenn die Berichtigung den Versicherer erreichte, nachdem der zuständige Mitarbeiter auf der Grundlage der vorrangegangenen unrichtigen Angabe bereits in die Sachprüfung eingetreten war (BGH VersR 2002, 173; Felsch a.a.O.), bleibt unter Geltung des VVG 2008 wegen der objektiv erforderlichen Kausalität einer Falschangabe die Möglichkeit eröffnet, bei Erfüllung einer nach dem Versicherungsfall aufgegebenen Obliegenheit ohne richtige Angaben bis zur Leistungsentscheidung des Versicherers zu korrigieren, ohne dass dies nachteiligen Einfluss auf die Leistungspflicht des Versicherers hat (Rixecker, zfs 2009, 463, Anmerkung zu BGH vom 04.05.2009 - IV ZR 62/07; Wandt, a.a.O. § 28 Rdnr. 297).

    Denn es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer gestellten Frage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken (BGH VersR 2009, 968).

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06

    Haftung des Kinderarztes wegen unterlassener Überweisung zum Augenarzt bei U 5

    Auszug aus LG Dortmund, 11.03.2010 - 2 O 245/09
    Allerdings kann sich die Beklagte mit ihrer Auffassung auf OLG Celle VersR 2008, 545 stützen.
  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus LG Dortmund, 11.03.2010 - 2 O 245/09
    Während nach der bisherigen Rechtsprechung eine nachträgliche Berichtigung von Falschangaben bereits dann nicht mehr beachtlich war, wenn die Berichtigung den Versicherer erreichte, nachdem der zuständige Mitarbeiter auf der Grundlage der vorrangegangenen unrichtigen Angabe bereits in die Sachprüfung eingetreten war (BGH VersR 2002, 173; Felsch a.a.O.), bleibt unter Geltung des VVG 2008 wegen der objektiv erforderlichen Kausalität einer Falschangabe die Möglichkeit eröffnet, bei Erfüllung einer nach dem Versicherungsfall aufgegebenen Obliegenheit ohne richtige Angaben bis zur Leistungsentscheidung des Versicherers zu korrigieren, ohne dass dies nachteiligen Einfluss auf die Leistungspflicht des Versicherers hat (Rixecker, zfs 2009, 463, Anmerkung zu BGH vom 04.05.2009 - IV ZR 62/07; Wandt, a.a.O. § 28 Rdnr. 297).
  • OLG Bamberg, 23.03.1995 - 1 U 152/94

    Kraftfahrzeug; Diebstahl; Fahrzeugschein; Beweispflicht; Handschuhfach

    Auszug aus LG Dortmund, 11.03.2010 - 2 O 245/09
    Der Originalfahrzeugschein bzw. das Fehlen desselben spielt für die Entwendung selbst wie auch für die Verwertung des gestohlenen Fahrzeugs keine, jedenfalls keine wesentliche Rolle, so dass das Zurücklassen des Kfz-Scheins im Allgemeinen nicht als entscheidende Herabsetzung des bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Sicherheitsstandards angesehen werden kann (OLG Bamberg VersR 1996, 969; Maier, Juris Praxisreport - Versicherungsrecht 6/2007 Anmerkung 1).
  • OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Kfz-Scheins im

    Auch unter dem Gesichtspunkt einer erleichterten Verwertbarkeit liegt keine erhebliche Gefahrerhöhung vor (OLG Bamberg VersR 1996, 969; OLG Koblenz VersR 2003, 589; LG Dortmund 2 O 245/09 vom 11.03.2010 - juris; Schmid VersR 2008, 471).
  • LG Dortmund, 24.02.2011 - 2 O 85/10

    Verzicht eines Kaskoversicherers auf sein Leistungskürzungsrecht in den

    Damit hätte jedenfalls eine objektiv unrichtige Angabe zu den Fahrzeugschlüsseln keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht der Beklagten (vgl. LG Dortmund SP 2010, 332 mit Anm. Maier, jurPR-VersR 6/2010 Anm. 3 und Münstermann VK 2010, 115).
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