Rechtsprechung
   LG Berlin, 27.04.2011 - 4 O 97/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,31705
LG Berlin, 27.04.2011 - 4 O 97/11 (https://dejure.org/2011,31705)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.04.2011 - 4 O 97/11 (https://dejure.org/2011,31705)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. April 2011 - 4 O 97/11 (https://dejure.org/2011,31705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Schufa-Eintrag durch Inkassounternehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zu Unrecht geführte Negativeintragungen bei der Schufa-Holding AG stellen eine Rechtsverletzung dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schufa-Eintrag durch Inkasso-Unternehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schufa-Negativeintrag durch Inkassounternehmen - Meldung an Schufa verletzt Persönlichkeitsrechte des Verbrauchers

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schufa-Eintrag durch Inkasso-Unternehmen // Sofern ein negativer Eintrag in die Schufa durch ein Inkasso-Unternehmen vorgenommen wird, kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt sein, wenn die Forderung noch nicht fällig ist.

Besprechungen u.ä.

  • tintemann.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Widerruf eines Schufa-Eintrages im einstweiligen Rechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VuR 2011, 271
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 17.02.2016 - 26 U 197/12

    Datenübermittlung an die SCHUFA durch ein vom Gläubiger beauftragtes

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts habe dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 27.04.2011 zum Geschäftszeichen 4 O 97/11 ein vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde gelegen.
  • LG Karlsruhe, 16.10.2014 - 7 O 227/14

    Datenschutz: Zulässigkeit der Übermittlung von Daten an die Schufa Holding AG

    Insoweit beruft sich die Klägerseite auf eine Auffassung des Landgerichts Berlin (vgl. LG Berlin Urteil 27.04.2014, 4 O 97/11, BeckRS 2011, 20005).
  • AG Münster, 14.01.2013 - 48 C 2651/12

    Meldung der Nichtbegleichung einer Rechnung der Schufa; Übermittlung

    Bei der Festsetzung des Streitwertes berücksichtigt das Gericht insbesondere die durch einen sogenannten Negativeintrag für den Betroffenen bewirkte (negative) Auswirkung, die ihn in seiner Lebensgestaltung empfindlich treffen kann (KG Berlin, Urteil vom 27.04.2011, - 4 O 97/11 -, LSK 2011, 340446).
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