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   BGH, 20.01.2011 - IX ZB 8/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5327
BGH, 20.01.2011 - IX ZB 8/10 (https://dejure.org/2011,5327)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - IX ZB 8/10 (https://dejure.org/2011,5327)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - IX ZB 8/10 (https://dejure.org/2011,5327)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 296 Abs 1 InsO
    Versagung der Restschuldbefreiung: Anforderungen an den Gläubigerantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 296 Abs 1 InsO
    Versagung der Restschuldbefreiung: Anforderungen an den Gläubigerantrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachung einer gläubigerbeeinträchtigenden Obliegenheitsverletzung des Insolvenzschuldners bei Überweisung von 300 EUR an einen Gläubiger ohne vorherige Anmeldung einer bestehenden Forderung

  • rewis.io

    Versagung der Restschuldbefreiung: Anforderungen an den Gläubigerantrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Versagung der Restschuldbefreiung: Anforderungen an den Gläubigerantrag

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 296 Abs. 1 S. 1-3
    Glaubhaftmachung einer gläubigerbeeinträchtigenden Obliegenheitsverletzung des Insolvenzschuldners bei Überweisung von 300 EUR an einen Gläubiger ohne vorherige Anmeldung einer bestehenden Forderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Versagung der Restschuldbefreiung selbst bei vorliegender Pflichtverletzung nur wenn Beeinträchtigung der Insolvenzgläubiger geltend gemacht wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VuR 2011, 309
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.2010 - IX ZB 283/09

    Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung: Erforderlichkeit der

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - IX ZB 8/10
    Der Gläubiger muss in seinem Antrag sowohl die Obliegenheitsverletzung als auch die darauf beruhende Beeinträchtigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft machen; letztere liegt nur vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung eine konkret messbare Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - IX ZB 283/09, ZInsO 2010, 1456 Rn. 4 mwN).
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