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   LG Hamburg, 22.07.2014 - 406 HK O 66/14   

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https://dejure.org/2014,18019
LG Hamburg, 22.07.2014 - 406 HK O 66/14 (https://dejure.org/2014,18019)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22.07.2014 - 406 HK O 66/14 (https://dejure.org/2014,18019)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 406 HK O 66/14 (https://dejure.org/2014,18019)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Hamburg

    Wertersatz bei Vertragswiderruf

    § 312d Abs 1 S 1 BGB vom 04.07.2013, § 312g Abs 1 BGB, § 357 Abs 8 S 4 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Bemessung des Wertersatzanspruchs einer Online-Partnerbörse nach erfolgter Widerrufserklärung

  • Telemedicus

    Gesetzwidrige Höhe des Wertersatzes bei ausgeübtem Widerrufsrecht - Parship

  • Telemedicus

    Gesetzwidrige Höhe des Wertersatzes bei ausgeübtem Widerrufsrecht - Parship

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Wertersatz für psychologische Gutachten auf Internet-Partnerbörsen, wenn der Vertrag widerrufen wird

  • archive.org PDF
  • kanzlei.biz

    Überhöhte Wertersatzforderungen einer Online-Partnervermittlung

  • vzhh.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Welchen Wertersatz dürfen Partnervermittlungsportale nach einem Widerruf verlangen?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gericht bremst Partnerbörsen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Parship darf keine überhöhte Rechnung bei Widerruf stellen

  • faz.net (Pressemeldung, 24.07.2014)

    Partnervermittler: Parship darf nicht überzogen abkassieren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Online-Partnervermittlungen - Parship darf keine überzogenen Kosten berechnen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Parship darf keine hohe Rechnung bei Widerruf stellen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Wie berechnet man den Wertersatz nach Widerruf bei Dienstleistungen?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Wertersatz bei Widerruf von Parship-Mitgliedschaft

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Parship & Co.: Keine Abzocke bei Widerruf erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Parship & Co.: keine Abzocke bei Widerruf erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Parship darf Nutzern bei Widerruf nicht überzogene Kosten berechnen - Online-Partnervermittlung darf Widerrufsrecht nicht aushebeln

Sonstiges

  • vzhh.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Parship verliert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 71
  • VuR 2014, 436
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 218/09

    Partnervermittlungsvertrag: Widerruf eines in einer Haustürsituation

    Auszug aus LG Hamburg, 22.07.2014 - 406 HKO 66/14
    Wie zwischen den Parteien im Ausgangspunkt in rechtlicher Hinsicht nicht streitig ist, bemisst sich der vom Verbraucher im Falle des Widerrufs für bereits in Anspruch genommene Dienstleistungen zu zahlende Wertersatz nach §§ 357, 346 BGB alter Fassung nach dem objektiven Wert der empfangenen Leistung, begrenzt durch das vertraglich vereinbarte Entgelt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes v. 15.04.2010 - III. ZR 218/09, BGHZ 185, 192 - 205).
  • OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14

    Reuegeld - Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Angaben zum Wertersatz

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Juli 2014 (Az.: 406 HKO 66/14) abgeändert und die Klage wird abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Juli 2014 (Az.: 406 HKO 66/14) aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • AG Hamburg, 31.10.2016 - 12 C 196/16

    Online-Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Wertersatz nach Widerruf

    Die von Beklagtenseite gewählte Berechnungsart führt demgegenüber zu einer gesetzwidrigen Entwertung des Widerrufsrechtes, wenn sie dem Verbraucher, der beispielsweise bereits sieben Absagen erhalten hat, dafür 75 % des vereinbarten Entgeltes in Rechnung stellt (LG Hamburg, VuR 2014, 436).
  • AG Hamburg, 13.09.2017 - 23a C 113/17
    Indes handelt es sich bei der Realisierung der zugesicherten Kontakte evident nicht um die gesamte von der Beklagten geschuldete Leistung (vgl. HansOLG Hamburg, Urt. v. 02.03.2017, Az.: 3 U 122/14 sowie LG Hamburg, Urt. v. 22.07.2014, Az.: 406 HKO 66/14 ) und bei näherem Hinsehen sogar überhaupt nicht um eine von der Beklagten geschuldete Leistung.
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