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   OLG Stuttgart, 27.11.2002 - 9 U 59/02   

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https://dejure.org/2002,2677
OLG Stuttgart, 27.11.2002 - 9 U 59/02 (https://dejure.org/2002,2677)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.11.2002 - 9 U 59/02 (https://dejure.org/2002,2677)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. November 2002 - 9 U 59/02 (https://dejure.org/2002,2677)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an Immobilienfonds; Haftung des Geschäftsführers einer Anlagevermittlungsgesellschaft mbH wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung; Verpflichtung zu richtiger und ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer kann bei Anlagebetrug persönlich in Haftung genommen werden

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalanlage - Anlagevermittler muss auch auf kritische Pressestimmen zu einer Kapitalanlage hinweisen

  • IWW (Kurzinformation)

    Über kritische aktuelle Pressestimmen informieren

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Über kritische aktuelle Pressestimmen informieren

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Prinz zu Hohenlohe-Jagstberg & Banghard -, - Dr. Hanne-Fonds -, Eigenhaftung des Geschäftsführers einer Anlagevermittler-GmbH bei bewusst verschwiegener Information

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Geschäftsführer einer Anlagevermittlungsgesellschaft persönlich für Verluste haftbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VuR 2003, 67
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2002 - 9 U 59/02
    Dieser besteht in den Beträgen, die er für den Anteilserwerb der vom späteren Wertverfall betroffenen Immobilienfonds aufgewendet hat (BGH NJW 93, 2865 f, 2866).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2002 - 9 U 59/02
    Zu dieser Pflicht gehörte es auch, den Kläger über kritische Stimmen in der Wirtschaftspresse zu unterrichten (BGHZ 123, 126 f).
  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 157/88

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2002 - 9 U 59/02
    Verschweigt eine Anlagevermittlungsgesellschaft mbH ihrem Kunden für die Anlageentscheidung wesentliche Tatsachen, kommt im Schadensfalle eine Haftung ihres Geschäftsführers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht (in Anlehnung an BGH, Urteil v. 03.10.89, Az.: XI ZR 157/88).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Kenne er sie, habe er aber die Pflicht zur Auswertung und müsse unter Umständen auch einen Hinweis darauf erteilen (vgl. OLG Düsseldorf WM 1996, 1082 1086 f.; OLG Celle OLG Report 2000, 143, 145; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 479, 480; OLG Stuttgart VuR 2003, 67, 69 f.; LG Hannover WM 1993, 201, 204; LG Paderborn WM 1996, 1843, 1846; LG Darmstadt ZfIR 2000, 115, 118; Wagner WM 2002, 1037, 1044 ff., WM 2003, 1158, 1160 und BKR 2005, 436, 438 ff.; Assmann ZIP 2002, 637, 643).
  • LG Stuttgart, 28.02.2003 - 26 O 396/02

    Positive Vertragsverletzung beim Anlagevermittlungsvertrag: Abgrenzung des

    Insofern geht auch die Rechtsprechung der Obergerichte, soweit ersichtlich, unproblematisch von der Verpflichtung auch des Anlagevermittlers zur Offenlegung entsprechender negativer Presseveröffentlichungen aus (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2001, 11/12; OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2002, Az 9 U 59/02, vorgelegt als K17, Bl. 242-249 d.A.; offengelassen von OLG Naumburg, a.a.O.; vgl. auch LG Memmingen, Urt. v. 3.5.2002, Az 3 0 1146/01, vorgelegt als K 15, Bl. 176-188 d.A.).

    Bei all dem kommt es nicht darauf an, ob der Kläger als erfahrener oder unerfahrener Anleger einzustufen war (OLG Stuttgart, Urt. v. 27.11.2002, Az 9 U 59/02, vorgelegt als K 17).

  • LG Coburg, 07.04.2004 - 22 O 623/03
    Zu einer vollständigen Information gehört es auch, den Anleger über kritische Stimmen in der Wirtschaftspresse zu unterrichten (OLG Stuttgart vom 27.11.2002, 9 U 59/02, Anlage K 22; LG Darmstadt vom 18.3.2003, 8 0 216/02, Anlage K 23; LG Berlin vom 29.9.2003, 5 0 238/03, Anlage K 35).

    Nach der Lebenserfahrung ist nämlich davon auszugehen, dass die in einem wesentlichen Punkt unrichtige oder unvollständige Auskunft ursächlich für die Beteiligungsentscheidung eines Anlegers war, dass er sich also "aufklärungsrichtig" verhalten hätte (OLG Stuttgart vom 27.11.2002, 9 U 59/02, Anlage K 22).

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 15 U 93/09

    Haftung des Geschäftsführers der Eigenkapitalvermittlerin eines geschlossenen

    Insofern unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von demjenigen, welcher der Entscheidung des OLG Stuttgart (Urt. v. 27. November 2002 - 9 U 59/02/juris) zugrunde lag.
  • LG Tübingen, 17.09.2003 - 6 O 38/03

    Kapitalanlageberatung: Umfang der Informations- und Beratungspflichten

    In kmi (Anlage K17, Bl. 72) wird vornehmlich die Konkurrenz (Platow-Brief, Gerlach-Report, zu letzterem auch in K 13, Bl. 55) kritisiert, andererseits soll nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart (VuR 2003, 67 ff) und einer solchen des LG Hannover (DB 2002, 1707) gerade der Platow-Brief - mit seinem oben auszugsweise wiedergegebenen, wenig aussagekräftigen Inhalt - Pflichtlektüre eines Beraters sein soll.
  • LG Krefeld, 04.03.2003 - 7 O 49/02
    a) Die Kammer folgt dem Oberlandesgericht Stuttgart (die von der Kammer eingeholte Entscheidung zu Az. 9 U 59/02).darin, daß aus § 826 BGB haftbar ist, wer in Verhandlungen über eine Vermögensanlage, die er vermittelt, dem Klienten/Kunden eigenes Wissen um finanzielle Risiken, die das empfohlene Engagement mit sich bringt, vorenthält bzw. aus Gründen des eigenen Provisionsinteresses verschweigt -So verhielte es sich, wäre dem Beklagten zu 2) bei den im November 1999 mit dem Kläger geführten Gesprächen bekannt gewesen eine kritische Beurteilung des Anlagekonzeptes der Beklagten zu 1) in der seriösen Fachpresse.
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