Rechtsprechung
AG Köln, 22.07.2013 - 137 C 636/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,20773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Türöffnung durch einen Schlüsseldienst
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
351 Euro für das Öffnen einer Haustür: Vertrag sittenwidrig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schlüsseldienst muss Zahlungen eines Kunden nach wucherähnlichem Geschäft zurückerstatten
- kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)
Sittenwidrigkeit der Kosten eines Schlüsseldienstes
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sittenwidriger Vertrag mit Schlüsseldienst! (IMR 2014, 1071)
Papierfundstellen
- VuR 2015, 431
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 22.11.2016 - 1 RVs 210/16
Strafbarkeit von Schlüssseldienstarbeiten als Wucher
In Anwendung dieser Grundsätze sind namentlich Verträge mit Schlüsselnotdiensten in der Vergangenheit für sittenwidrig erklärt worden (AG Bonn NJW-RR 2010, 1503; AG Bergisch Gladbach VuR 2015, 430; zust. Kothe VuR 2015, 431; kein auffälliges Missverhältnis lag indessen im Falle der von dem Verteidiger vorgelegten Entscheidung des Landgerichts Landshut vom 3. Mai 2013 - 12 S 343/13 - vor). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.02.2017 - VGH B 26/16
Beratungshilfe
Angesichts der Schwierigkeit der in Rede stehenden Rechtsfragen (vgl. dazu nur Kothe, Sittenwidrige Verträge von Schlüsselnotdiensten, VuR 2015, 431 f.) durfte die Beschwerdeführerin hier nicht ohne Weiteres auf die Möglichkeit der Selbsthilfe verwiesen werden, zumal ihr eigenes Schreiben an das Inkassounternehmen vom 15. Juni 2016 - wie der ergangene Mahnbescheid veranschaulicht - offenkundig wirkungslos geblieben war.