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   VG Würzburg, 11.03.2014 - W 1 K 13.1254   

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VG Würzburg, 11.03.2014 - W 1 K 13.1254 (https://dejure.org/2014,5256)
VG Würzburg, Entscheidung vom 11.03.2014 - W 1 K 13.1254 (https://dejure.org/2014,5256)
VG Würzburg, Entscheidung vom 11. März 2014 - W 1 K 13.1254 (https://dejure.org/2014,5256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung; Mindesturlaub; angesparter Urlaub; Verfallsfrist; Übertragungszeitraum

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Würzburg, 11.03.2014 - W 1 K 13.1254
    Der Schwerbehindertenzusatzurlaub falle nicht unter den unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaub und sei auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 - nicht abgeltungsfähig.

    Die näheren Voraussetzungen, Umfang und Grenzen dieses Anspruchs sind aus Sicht des erkennenden Gerichts durch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12- juris - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH weitestgehend geklärt.

    Das rechtfertigt die Annahme, dass der Urlaubsanspruch 18 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfällt (so ausdrücklich BVerwG v. 31.01.2013 - 2 C 10/12 - juris).

    Für die Berechnung des Abgeltungsanspruchs gelten die Grundsätze der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 31.01.2013 - 2 C 10/12 - juris Rn. 36) bzw. des FMS vom 4. April 2013 (Az. 21-P 1120 - 028 - 10667/13 - dort am Ende).

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus VG Würzburg, 11.03.2014 - W 1 K 13.1254
    Wenn der Übertragungszeitraum eine gewisse zeitliche Grenze überschreitet, kann der Urlaub seinen Zweck als Erholungsurlaub typischerweise nicht mehr erreichen (vgl. EuGH v. 22.11.2011 - Rs. C-214/10, KHS - juris).

    Hinreichend lang ist nach der Rechtsprechung des EuGH ein Übertragungszeitraum, wenn er deutlich länger als das Urlaubsjahr, also deutlich länger als ein Jahr ist; ein Übertragungszeitraum muss den Beschäftigten, die während mehrerer Bezugszeiträume in Folge arbeits- bzw. dienstunfähig sind, ermöglichen, bei Bedarf über Erholungszeiträume zu verfügen, die längerfristig gestaffelt und geplant sowie verfügbar sein können, und er muss die Dauer des Bezugszeitraums, für den er gewährt wird, deutlich überschreiten (EuGH v. 22.11.2011 a.a.O. Rn. 38).

  • BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10

    Zeitnahe Geltendmachung kinderbezogener Besoldungsanteile; Verzugszinsen

    Auszug aus VG Würzburg, 11.03.2014 - W 1 K 13.1254
    Dagegen besteht mangels eigenständiger Rechtsgrundlage kein Anspruch auf Verzugszinsen, da es keinen allgemeinen Grundsatz gibt, der zur Zahlung von Verzugszinsen im öffentlichen Recht verpflichtet (vgl. etwa BVerwG v. 28. Juni 2011 - BVerwG 2 C 40.10 - USK 2011, 147, juris Rn. 11).
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VG Würzburg, 11.03.2014 - W 1 K 13.1254
    Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers auf die finanzielle Abgeltung nicht genommener Erholungsurlaubstage ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG (vgl. EuGH v. 3.05.2012 - Rs. C - 337/10 Neidel - juris) .
  • VGH Bayern, 19.02.2019 - 3 BV 16.2630

    Abgeltung für krankheitsbedingt nicht realisierten Urlaub

    Hat er dies unterlassen, gilt für den hier maßgeblichen unionsrechtlichen Abgeltungsanspruch ohne weitere normative Vorgabe durch Rechtsverordnung der Staatsregierung die zeitliche Beschränkung von 18 Monaten (so im Ergebnis schon: VG Regensburg, U.v. 1.10.2014 - RN 1 K 13.1973 - juris Rn. 62 f; VG Würzburg, U.v. 11.3.2014 - W 1 K 13.1254 - juris Rn. 27 f.; a.A. ohne Eingehen auf diese Problematik BayVGH, B.v. 10.6.2015 - 3 ZB 13.2337 - juris Rn. 8; VG Augsburg, U.v. 13.2.2014 - Au 2 K 13.892 - juris Rn. 28 f.; VG Ansbach, U.v. 24.9.2013 - AN 1 K 13.668 - juris Rn. 57).

    Von einer "Begrenzung" des Übertragungszeitraums durch dieses Urteil kann dagegen nicht die Rede sein (VG Würzburg, U.v. 11.3.2014 - W 1 K 13.1254 - juris Rn. 28).

  • VG München, 25.03.2014 - M 5 K 12.1710

    Zur Dienstunfähigkeit führende Erkrankung

    Einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten hat der Europäische Gerichtshof gebilligt (EuGH, U.v. 22.11.2011 - Rs. C-214/10, KHS - NJW 2012, 290) und ist daher als ausreichend anzusehen (VG Augsburg, U.v. 13.2.2014 - Au 2 K 13.892 - juris; VG Ansbach, U.v. 24.9.2013 - AN 1 K 13.00668 - juris; a.A. VG Würzburg, U.v. 11.3.2014 - W 1 K 13.1254 - juris).
  • VG Regensburg, 01.10.2014 - RN 1 K 13.1973
    Während das VG Augsburg (Urt.v. 13.2.2014, 2 K 13.892) unter Hinweis auf die Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, u.a. vom 3.6.2012, darauf verweist, dass damit eine verbindliche Regelung ("einzelstaatliche Gepflogenheit" nach Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG) vorliege, vertritt das VG Würzburg (Urt.v. 11.3.2014, W 1 K 13.1254) die Auffassung, dass aufgrund des normativ geregelten Grundsatzes, dass nach § 10 Abs. 1 S. 2 UrlV Urlaub verfalle, der nicht bis zum 30. April des Folgejahres angetreten und nicht angespart werde, eine hinreichende Regelung der Dauer des Übertragungszeitraumes nicht gegeben sei.
  • VG Darmstadt, 15.01.2015 - 1 K 1841/13

    Isolierte Geltendmachung von Prozesszinsen

    Auch ist die Geldforderung, also die erstrebte finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht genommener Urlaubstage, hinreichend bestimmt, denn der Umfang des unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruchs aus Art. 7 Abs. 2 EGRL 88/2003 kann in Ansehung der ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 03.05.2012 (C - 337/10) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2013 (2 C 10/12) rechnerisch zweifelsfrei ermittelt werden (im Ergebnis ebenso VG Berlin, Urteil vom 14.11.2013 - 5 K 358.12 - VG Würzburg, Urteil vom 11.03.2014 - W 1 K 13.1254 - VG München, Urteil vom 25.03.2014 - M 5 K 12.1710 - siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2014 - 1 A 177/14 -, alle abgedruckt bei juris).
  • VG Regensburg, 01.10.2014 - 1 K 13.1973

    Urlaubstag, Mindesturlaub, Urlaubsabgeltungsanspruch, Beamtenverhältnis,

    Während das VG Augsburg (Urt. v. 13.2.2014, 2 K 13.892) unter Hinweis auf die Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, u. a. vom 3.6.2012, darauf verweist, dass damit eine verbindliche Regelung ("einzelstaatliche Gepflogenheit" nach Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG) vorliege, vertritt das VG Würzburg (Urt. v. 11.3.2014, W 1 K 13.1254) die Auffassung, dass aufgrund des normativ geregelten Grundsatzes, dass nach § 10 Abs. 1 S. 2 UrlV Urlaub verfalle, der nicht bis zum 30. April des Folgejahres angetreten und nicht angespart werde, eine hinreichende Regelung der Dauer des Übertragungszeitraumes nicht gegeben sei.
  • VG Ansbach, 16.11.2016 - AN 1 K 16.01099

    Abgeltungsanspruch für krankheitsbedingt nicht genommenen Erholungsurlaub nach

    Verwiesen werde insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 11. März 2014 - W 1 K 13.1254, welches festgestellt habe, dass die im Freistaat Bayern geübte Praxis, einen Verfall nach 15 Monaten anzunehmen, rechtswidrig sei und mangels entsprechender gesetzlicher Grundlage von einem Zeitraum von 18 Monaten für den Verfall auszugehen sei.
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