Rechtsprechung
   VG Würzburg, 06.06.2018 - W 1 K 17.680   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16179
VG Würzburg, 06.06.2018 - W 1 K 17.680 (https://dejure.org/2018,16179)
VG Würzburg, Entscheidung vom 06.06.2018 - W 1 K 17.680 (https://dejure.org/2018,16179)
VG Würzburg, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - W 1 K 17.680 (https://dejure.org/2018,16179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,16179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GOÄ § 6 Abs. 2, § 12 Abs. 4; GOÄ-Ziff. 70, 75
    Verordnung der häuslichen Krankenpflege und Medikamentenplan nicht beihilfefähig

  • rewis.io

    Verordnung der häuslichen Krankenpflege und Medikamentenplan nicht beihilfefähig

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Würzburg, 06.06.2018 - W 1 K 17.680
    Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfen verlangt werden, gegeben war (BVerwG U.v. 30.4.2009 - 2 C 127.07 - juris Rn. 7; U.v. 15.12.2005 - 2 C 35.04 - BVerwGE 125, 21).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 127.07

    Kürzung der Beihilfe um die sogenannte Praxisgebühr; Alimentationsgrundsatz;

    Auszug aus VG Würzburg, 06.06.2018 - W 1 K 17.680
    Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfen verlangt werden, gegeben war (BVerwG U.v. 30.4.2009 - 2 C 127.07 - juris Rn. 7; U.v. 15.12.2005 - 2 C 35.04 - BVerwGE 125, 21).
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 25/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Ein ausführlicher schriftlicher Bericht in diesem Sinne zeichnet sich aus durch eine individuelle, auf den Patienten abgestellte epikritische Bewertung der Anamnese, der erhobenen Befunde und des Krankheitsverlaufs sowie ggf der Therapie (vgl Brück/Klakow-Franck, Kommentar zur GOÄ, Stand September 2019, Nr. 75 RdNr 2; vgl auch VG Würzburg Urteil vom 6.6.2018 - W 1 K 17.680 - juris RdNr 22) .
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 2/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Ein ausführlicher schriftlicher Bericht in diesem Sinne zeichnet sich aus durch eine individuelle, auf den Patienten abgestellte epikritische Bewertung der Anamnese, der erhobenen Befunde und des Krankheitsverlaufs sowie ggf der Therapie (vgl Brück/Klakow-Franck, Kommentar zur GOÄ, Stand September 2019, Nr. 75 RdNr 2; vgl auch VG Würzburg Urteil vom 6.6.2018 - W 1 K 17.680 - juris RdNr 22) .
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 3/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Ein ausführlicher schriftlicher Bericht in diesem Sinne zeichnet sich aus durch eine individuelle, auf den Patienten abgestellte epikritische Bewertung der Anamnese, der erhobenen Befunde und des Krankheitsverlaufs sowie ggf der Therapie (vgl Brück/Klakow-Franck, Kommentar zur GOÄ, Stand September 2019, Nr. 75 RdNr 2; vgl auch VG Würzburg Urteil vom 6.6.2018 - W 1 K 17.680 - juris RdNr 22) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht