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   VG Würzburg, 11.01.2018 - W 1 S 17.1413   

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VG Würzburg, 11.01.2018 - W 1 S 17.1413 (https://dejure.org/2018,2312)
VG Würzburg, Entscheidung vom 11.01.2018 - W 1 S 17.1413 (https://dejure.org/2018,2312)
VG Würzburg, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - W 1 S 17.1413 (https://dejure.org/2018,2312)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 3 CS 09.46

    Versetzung einer Lehrerin; Dienstliches Bedürfnis; Beeinträchtigung des

    Auszug aus VG Würzburg, 11.01.2018 - W 1 S 17.1413
    Die Heilung eines Anhörungsmangels ist hierbei nicht auf ein behördliches Verwaltungsverfahren beschränkt (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2009 - 3 CS 09.46 - juris).
  • VG Augsburg, 14.06.2017 - Au 2 S 17.491

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bei der Polizei wegen sexueller

    Auszug aus VG Würzburg, 11.01.2018 - W 1 S 17.1413
    Soweit für die Begründung der Anordnung des Sofortvollzuges weitgehend dieselben Gründe herangezogen wurden wie für die Verbotsverfügung selbst, so ist zu berücksichtigen, dass die Gründe des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung tragen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 4.10.2016 - 1 M 131/16 - juris; VG Augsburg, B.v. 14.6.2017 - Au 2 S 17.491 - juris; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Bd. I, § 39 BeamtStG Rn. 59).
  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 ZB 16.921

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Kollegendiebstahls bei der Polizei

    Auszug aus VG Würzburg, 11.01.2018 - W 1 S 17.1413
    Soweit jedoch gewichtige Bedenken gegen eine Fortführung der Dienstgeschäfte vorliegen, hat das Individualinteresse des Beamten an der Führung seiner Dienstgeschäfte gegenüber den dienstlichen Interessen zurückzutreten (vgl. BayVGH B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 5; VG Augsburg, U.v. 14.1.2016 - Au 2 K 15.283 - juris Rn. 20 ff.; Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O., § 39 BeamtStG Rn. 21 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 14.01.2016 - Au 2 K 15.283

    Suspendierung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe

    Auszug aus VG Würzburg, 11.01.2018 - W 1 S 17.1413
    Soweit jedoch gewichtige Bedenken gegen eine Fortführung der Dienstgeschäfte vorliegen, hat das Individualinteresse des Beamten an der Führung seiner Dienstgeschäfte gegenüber den dienstlichen Interessen zurückzutreten (vgl. BayVGH B.v. 20.3.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 5; VG Augsburg, U.v. 14.1.2016 - Au 2 K 15.283 - juris Rn. 20 ff.; Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O., § 39 BeamtStG Rn. 21 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2016 - 1 M 131/16

    Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr bleibt die Führung der Dienstgeschäfte

    Auszug aus VG Würzburg, 11.01.2018 - W 1 S 17.1413
    Soweit für die Begründung der Anordnung des Sofortvollzuges weitgehend dieselben Gründe herangezogen wurden wie für die Verbotsverfügung selbst, so ist zu berücksichtigen, dass die Gründe des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung tragen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 4.10.2016 - 1 M 131/16 - juris; VG Augsburg, B.v. 14.6.2017 - Au 2 S 17.491 - juris; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Bd. I, § 39 BeamtStG Rn. 59).
  • VG Würzburg, 23.03.2018 - W 1 S 18.248

    Entlassung eines Beamten (Lehrer) auf Probe

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren, sowie in den Verfahren W 1 S 17.1413, W 1 K 18.104 und W 1 K 18.207 sowie der vorgelegten Behördenakten verwiesen.

    Wie die Kammer bereits im Beschluss vom 11. Januar 2018 (W 1 S 17.1413) festgestellt hat, wäre es als Weisung ausreichend gewesen, vom Antragsteller mit sofortiger Wirkung zu verlangen, jeden schulischen Kontakt mit den drei männlichen Schülern der Klasse und hier insbesondere mit F. S. zu unterlassen (ein darüber hinausgehendes Näheverhältnis zu anderen Schülern stand im Übrigen nie im Raum) bzw. sich allgemein von der Klasse fernzuhalten, sich jeglicher Aussagen und Verhaltensweisen, auch scherzhafter Art, zu enthalten, die das nötige Distanzverhältnis zu den Schülern vermissen lassen sowie nicht mehr an WhatsApp-Gruppen der Schüler teilzunehmen.

    Im Bescheid vom 6. Februar 2018 führt der Antragsgegner diesbezüglich aus, dass der Antragsteller im Rahmen von Lehrerkonferenzen von der Schulleitung darauf hingewiesen worden sei, weder WhatsApp-Kontakte noch Facebook-Kontakte mit Schülerinnen und Schülern im schulischen Kontext zu pflegen, was dem Vortrag des Antragsgegners im Verfahren W 1 S 17.1413 widerspricht.

  • VG Würzburg, 18.03.2019 - W 1 S 19.191

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren, sowie in den Verfahren W 1 S 17.1413, W 1 K 18.104, W 1 K 18.204, W 1 S 18.248 und W 1 K 19.144 sowie der vorgelegten Behördenakten verwiesen.
  • VG Saarlouis, 27.02.2019 - 2 L 1394/18

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen der weisungswidrigen Teilnahme an

    dazu: Beschlüsse der Kammer vom 1.3.2018 - 2 L 2483/17 - sowie vom 10.9.2018 - 2 L 484/18 - vgl. ferner: Vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.3.2017 - 3 ZB 16.921 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 30.7.2015 - 6 A 1454/13 - und vom 17.6.2013 - 6 A 2586/12 - VG Würzburg, Beschluss vom 11.1.2018 - W 1 S 17.1413 - VG Augsburg, Beschluss vom 14.6.2017 - Au 2 S 17.491 - VG München, Beschluss vom 20.6.2016 - M 5 S 16.1250 - jeweils juris.
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