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   VG Würzburg, 12.07.2019 - W 1 S 19.797   

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VG Würzburg, 12.07.2019 - W 1 S 19.797 (https://dejure.org/2019,22012)
VG Würzburg, Entscheidung vom 12.07.2019 - W 1 S 19.797 (https://dejure.org/2019,22012)
VG Würzburg, Entscheidung vom 12. Juli 2019 - W 1 S 19.797 (https://dejure.org/2019,22012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SG § 17 Abs. 2, § 55 Abs. 5; VwGO § 80 Abs. 5
    Entlassung aus der Bundeswehr wegen Dienstpflichtverletzungen - Bindung an Strafurteil

  • rewis.io

    Entlassung aus der Bundeswehr wegen Dienstpflichtverletzungen - Bindung an Strafurteil

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.06.1983 - 6 C 2.81

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen

    Auszug aus VG Würzburg, 12.07.2019 - W 1 S 19.797
    Für die Feststellung eines Verstoßes gegen § 17 Abs. 2 Satz 3 SG kommt es nicht darauf an, ob eine ernsthafte Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das Verhalten des Soldaten dazu geeignet war (vgl. BVerwG, U.v. 20.6.1983 - 6 C 2/81 - juris).

    Eine derart objektiv schwerwiegende Straftat hat das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise für den Fall eines versuchten schweren Raubes/ räuberischen Erpressung unter Zuhilfenahme einer Gaspistole angenommen, welcher von der Rechtsordnung als Verbrechen qualifiziert werde (§§ 255, 250, 12 StGB; BVerwG, U.v. 20.6.1983 - 6 C 2/81 - juris Rn. 23).

    Hiervon sei etwa dann grundsätzlich auszugehen, wenn der Soldat einen objektiv schwerwiegenden, von der Rechtsordnung als Verbrechen missbilligten Straftatbestand verwirklicht hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.6.1983 - 6 C 2/81 - juris).

  • BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 114.11

    Soldat; Dienstpflichtverletzung; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung;

    Auszug aus VG Würzburg, 12.07.2019 - W 1 S 19.797
    Jedenfalls die beiden letztgenannten Fallgruppen erfordern eine einzelfallbezogene Würdigung der konkreten Dienstpflichtverletzung, um die Auswirkungen für die Einsatzbereitschaft oder das Ansehen der Bundeswehr beurteilen zu können (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2013 - 2 B 114/11 - juris, ständige Rspr.).

    Für diese Einschätzung kommt es nicht auf das persönliche Empfinden der militärischen Vorgesetzten oder der personalbearbeitenden Dienststelle an; vielmehr ist eine Beurteilung anhand objektiver Kriterien vorzunehmen (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2013 - 2 B 114/11 - juris, st. Rspr.).

    f) Unabhängig von vorstehenden Ausführungen liegt eine ernstliche Gefährdung für die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch nur dann vor, wenn dieser Gefahr nicht durch ein milderes Mittel, etwa eine Disziplinarmaßnahme, wirksam begegnet werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2013 - 2 B 114/11 - juris; VG Trier, U.v. 19.5.2015 - 1 K 567/15.TR - juris; Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 3. Aufl., § 55 Rn. 76, 78).

  • VG Trier, 19.05.2015 - 1 K 567/15

    Keine fristlose Entlassung eines Soldaten bei (einfacher) Körperverletzung im

    Auszug aus VG Würzburg, 12.07.2019 - W 1 S 19.797
    f) Unabhängig von vorstehenden Ausführungen liegt eine ernstliche Gefährdung für die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch nur dann vor, wenn dieser Gefahr nicht durch ein milderes Mittel, etwa eine Disziplinarmaßnahme, wirksam begegnet werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2013 - 2 B 114/11 - juris; VG Trier, U.v. 19.5.2015 - 1 K 567/15.TR - juris; Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 3. Aufl., § 55 Rn. 76, 78).
  • VGH Bayern, 26.08.2013 - 6 CS 13.1459

    Soldatenrecht; Soldat auf Zeit; Entlassung; Nichterfüllung der

    Auszug aus VG Würzburg, 12.07.2019 - W 1 S 19.797
    Dabei setzt die Kammer in Verfahren gem. § 80 Abs. 5 VwGO die Hälfte des in der Hauptsache maßgeblichen Streitwerts nach § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG an (vgl. auch BayVGH, B.v. 26.8.2013 - 6 CS 13.1459 -, juris).
  • VG München, 17.08.2017 - M 21 S 17.2245

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen gemeinschaftlichen Ladendiebstahls

    Auszug aus VG Würzburg, 12.07.2019 - W 1 S 19.797
    Eine ernste Ansehensgefährdung wird darüber hinaus regelmäßig dann gegeben sein, wenn die zu beurteilende Verfehlung geeignet ist, bestehende Vorurteile gegen die Bundeswehr zu bestätigen, etwa dergestalt, dass dort sorglos mit öffentlichem Eigentum umgegangen werde, es sich um ein Sammelbecken von Anhängern nationalsozialistischen Gedankenguts handle, Alkohol- und Betäubungsmittelabusus, sexuelle Übergriffe und archaische Aufnahmerituale verbreitet seien oder ein unseliger Korpsgeist herrsche (vgl. VG München, B.v. 17.8.2017 - M 21 S 17.2245 - juris).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus VG Würzburg, 12.07.2019 - W 1 S 19.797
    Geboten ist hierbei eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGH, U.v. 4.11.1988 - 1 StR 262/88 - juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Auszug aus VG Würzburg, 12.07.2019 - W 1 S 19.797
    Eine Anwendung von § 80 Abs. 1 VwGO kommt deshalb nicht in Betracht (vgl. BVerwG, B.v. 23.12.2015 - 2 B 40.14 - juris; B.v. 25.6.2015 - 1 WB 27/13 - juris; a.A. wohl Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 3. Aufl., § 55 Rn. 90).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06

    Umdeutung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

    Auszug aus VG Würzburg, 12.07.2019 - W 1 S 19.797
    Zwar besteht in den Fällen des § 55 Abs. 5 SG auf der Grundlage einer Rechtsanalogie zu den §§ 34 Abs. 1, 84 Abs. 1 Satz 1 Wehrdisziplinarordnung (WDO) eine grundsätzliche Bindung an die tatsächlichen Feststellungen rechtskräftiger Strafurteile, allerdings besteht im Einzelfall die Möglichkeit der Lösung und nochmaligen Prüfung dieser Feststellungen durch die Verwaltungsgerichte entsprechend § 34 Abs. 2 Satz 1, § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO, wenn der Spruchkörper deren Richtigkeit mit Stimmenmehrheit bezweifelt (vgl. im Einzelnen: OVG Lüneburg, B.v. 2.3.2007 - 5 ME 252/06 - juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2015 - 1 WB 27.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

    Auszug aus VG Würzburg, 12.07.2019 - W 1 S 19.797
    Eine Anwendung von § 80 Abs. 1 VwGO kommt deshalb nicht in Betracht (vgl. BVerwG, B.v. 23.12.2015 - 2 B 40.14 - juris; B.v. 25.6.2015 - 1 WB 27/13 - juris; a.A. wohl Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 3. Aufl., § 55 Rn. 90).
  • SG Duisburg, 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16
    Eine solche Bindungswirkung folgt jedoch nicht aus einem allgemeinem Grundsatz, sondern bedarf vielmehr gerade einer spezialgesetzlichen Begründung der Bindungswirkung (vgl. zu § 57 Abs. 1 S. 1 Bundesdiziplinargesetz [BDG]: BVerwG, Urt. v. 19.04.2018 - 2 C 59/16, juris, Rn. 12 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 15.12.2017 - 2 B 59/17, juris, Rn. 17; vgl. zu § 55 Abs. 5 Soldatengesetz [SG] i.V.m. § 34 Abs. 1, § 84 Abs. 1 S. 1 Wehrdiziplinarordnung [WDO] analog: VG Würzburg, Beschl. v. 12.07.2019 - W 1 S 19.797, juris, Rn. 27).
  • VG Düsseldorf, 16.01.2020 - 10 K 19633/17
    vgl. Nds. OVG, 2. März 2007 - 5 ME 252/06, Rn. 21 f. - juris; VG München, 23. Oktober 2019 - M 21b K 18.6134, Rn. 27 f. - juris; im Grundsatz auch VG Würzburg, 12. Juli 2019 - W 1 S 19.797, Rn. 27, juris; Bindung nur bei rechtskräftigen Urteilen, BVerwG, 14. Juni 2006 - 1 WB 8.06, Rn. 25 - juris.
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