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VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.901 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
BayKAG Art. 5 Abs. 1 S. 1; BayGO Art. 21 Abs. 2, Art. 23 S. 1, Art. 89 Abs. 3
Wasserversorgungseinrichtung, Kommunale Unternehmen, Sachverständigengutachten, Verwaltungsgerichte, Wasserabgabensatzung, Rechtsmittelbelehrung - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.900
Festsetzung eines Verbesserungsbeitrags für die Entwässerungseinrichtung
Mit Beschluss vom 8. März 2016 wurde vom Verfahren W 2 K 17.900 (damals unter dem Az. W 2 K 16.242) das Verfahren W 2 K 17.901 (damals unter dem Az. W 2 K 16.243) abgetrennt, in dem Verfahrensgegenstand ein für das Grundstück des Klägers erhobener Verbesserungsbeitrag für die Wasserversorgungseinrichtung ist.Für die weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem wie den beigezogenen Verfahren W 2 K 15.335, W 2 K 15.336, W 2 K 17.898, W 2 K 17.899 und W 2 K 17.901, auf die beigezogenen Behördenakten des Beklagten und des Landratsamts ... in diesem wie den vorgenannten Verfahren Bezug genommen.
- VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.898
Festsetzung eines Verbesserungsbeitrags für die Entwässerungseinrichtung
Für die weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem wie den beigezogenen Verfahren W 2 K 15.335, W 2 K 15.336, W 2 K 17.899, W 2 K 17.900 und W 2 K 17.901, auf die beigezogenen Behördenakten des Beklagten und des Landratsamts ... in diesem wie den vorgenannten Verfahren, sowie auf das in den Verfahren W 2 K 15.335 und W 2 K 15.336 eingeholte Sachverständigengutachten zur Berechnung der Geschossflächen vom 5. Mai 2017 und die gutachterliche Stellungnahme in diesen Verfahren vom 3. Juni 2017 Bezug genommen. - VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.899
Festsetzung eines Verbesserungsbeitrags für die Wasserversorgungseinrichtung
Für die weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem wie den Verfahren W 2 K 15.335, W 2 K 15.336, W 2 K 17.898, W 2 K 17.900 und W 2 K 17.901, auf die beigezogenen des Beklagten und des Landratsamts Main-Spessart in diesem wie den vorgenannten Verfahren, sowie auf das in den Verfahren W 2 K 15.335 und W 2 K 15.336 eingeholte Sachverständigengutachten zur Berechnung der Geschossflächen vom 5. Mai 2017 und die gutachterliche Stellungnahme in diesen Verfahren vom 3. Juni 2017 Bezug genommen.