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VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.351 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rundfunkgebührenbefreiung für besondere Betriebe und Einrichtungen;Örtliche Zuständigkeit des für den Standort der Behindertenfahrzeuge mit Autoradios zuständigen Verwaltungsgerichts Behindertenfahrdienst; Autoradio in Behindertentransportfahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.351
- BVerwG, 18.10.2011 - 6 C 33.11
- BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 33.11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.04.2010 - 6 C 6.09
Revisibilität, Rundfunkgebühren, Befreiung, Autoradio, Behinderteneinrichtung
Auszug aus VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.351
Mit Formblattschreiben vom 7. Mai 2010 beantragte der Kläger - unter der Bezeichnung "*** ********** *************** Unterfranken" - erstmalig und unter Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Ue.v. 28.04.2010, Az. 6 C 6/09 und 6 C 7/09) Rundfunkgebührenbefreiung für die Autoradios in den mittels einer beigefügten Liste im Einzelnen näher bezeichneten insgesamt 69 Behindertenfahrzeugen am Standort ********.Zur Begründung verwies der Kläger u.a. auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2010, Az.: 6 C 6/09.
Nach dem vom Bundesverwaltungsgericht in dessen Urteil vom 28. April 2010, Az. 6 C 6/09, zugrunde gelegten "funktionalen Einrichtungsbegriff" könnten zwar die mit Radio ausgestatteten Kraftfahrzeuge, auch wenn sie nicht in der Einrichtung selbst zum Empfang bereitgehalten würden, der Einrichtung zugerechnet werden.
Zu dem Erfordernis, dass der Einsatz der Kraftfahrzeuge für den hilfsbedürftigen Personenkreis feststehen müsse, habe das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (U.v. 28.04.2010, Az. 6 C 6/09, RdNr. 34): Der Einrichtungsträger könne dies durch seine Weisungsbefugnis dem Fahrer gegenüber jederzeit sicherstellen.
Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerseite ergibt sich auch aus den beiden von ihr herangezogenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2010, Az: 6 C 6/09 und 6 C 7/09, juris, nichts anderes.
Beide genannten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2010 betreffen offensichtlich jeweils Fälle, in denen die mit Autoradios ausgerüsteten Behindertentransportfahrzeuge von den bedienten Einrichtungen bzw. Betrieben selbst bereitgehalten wurden bzw. diesen konkret rechtlich zugeordnet waren (vgl. im Verfahren 6 C 6/09: juris, Rd.Nr. 33; im Verfahren 6 C 7/09: juris Rd.Nr. 32, 34).
- VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 B 06.2642
Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebührenbefreiung // Befreiung wegen geringen …
Auszug aus VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.351
§ 6 Abs. 3 RGebStV stellt im Übrigen nach ständiger Rechtsprechung keinen allgemeinen Auffangtatbestand dar, der stets greifen würde, wenn die Voraussetzungen für eine spezielle Befreiungsvorschrift nicht vorliegen (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 16.05.2007 Az: 7 B 06.2642, juris). - VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.352
Auszug aus VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.351
Ferner wird auf die Urteile gleichen Datums in den Parallelverfahren W 3 K 11.352 (betreffend elf Rundfunkgeräte in Behindertenfahrzeugen des Klägers am Standort M*********) und W 3 K 11.353 (betreffend neun Rundfunkgeräte in Behindertenfahrzeugen des Klägers am Standort S**********) hingewiesen. - VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.353
Auszug aus VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.351
Ferner wird auf die Urteile gleichen Datums in den Parallelverfahren W 3 K 11.352 (betreffend elf Rundfunkgeräte in Behindertenfahrzeugen des Klägers am Standort M*********) und W 3 K 11.353 (betreffend neun Rundfunkgeräte in Behindertenfahrzeugen des Klägers am Standort S**********) hingewiesen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2021 - 5 F 18/21
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Streitigkeit um Rundfunkbeitragspflicht
vgl. zu dieser Frage (noch zur Rundfunkgebühr) VG Koblenz, Beschluss vom 3. August 2006 - 1 K 487/06.Ko und VG Würzburg, Urteile vom 28. Juli 2011 - W 3 K 11.351 bis 11.353 -, für betriebliche Geräte; Berstermann, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 52. Edition, Stand: 1. Januar 2020, § 52 Rn. 6; vgl. allgemein zur einheitlichen Bewertung verschiedener Aspekte eines Rechtsverhältnisses: BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 AV2.16 -, juris, Rn. 9 ff. - VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.352
Örtliche Zuständigkeit des für den Standort der Behindertenfahrzeuge mit …
Ferner wird auf die Urteile gleichen Datums in den Parallelverfahren W 3 K 11.351 (betreffend 69 Rundfunkgeräte in Behindertenfahrzeugen des Klägers am Standort Würzburg) und W 3 K 11.353 (betreffend neun Rundfunkgeräte in Behindertenfahrzeugen des Klägers am Standort Schweinfurt) hingewiesen. - VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.353
Örtliche Zuständigkeit des für den Standort der Behindertenfahrzeuge mit
Ferner wird auf die Urteile gleichen Datums in den Parallelverfahren W 3 K 11.351 (betreffend 69 Rundfunkgeräte in Behindertenfahrzeugen des Klägers am Standort Würzburg) und W 3 K 11.352 (betreffend elf Rundfunkgeräte in Behindertenfahrzeugen des Klägers am Standort Miltenberg) hingewiesen.