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   VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.353   

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VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.353 (https://dejure.org/2011,61265)
VG Würzburg, Entscheidung vom 28.07.2011 - W 3 K 11.353 (https://dejure.org/2011,61265)
VG Würzburg, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - W 3 K 11.353 (https://dejure.org/2011,61265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Örtliche Zuständigkeit des für den Standort der Behindertenfahrzeuge mitAutoradios zuständigen VerwaltungsgerichtsRundfunkgebührenbefreiung für besondere Betriebe und Einrichtungen; Behindertenfahrdienst; Autoradio in Behindertentransportfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.04.2010 - 6 C 6.09

    Revisibilität, Rundfunkgebühren, Befreiung, Autoradio, Behinderteneinrichtung

    Auszug aus VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.353
    Mit Formblattschreiben vom 7. Mai 2010 beantragte der Kläger - unter der Bezeichnung "Die Johanniter Regionalverband Unterfranken" - mit Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Ue. v. 28.04.2010, Az. 6 C 6/09 und 6 C 7/09) Rundfunkgebührenbefreiung für die Autoradios in den aus einer beigefügten Liste im Einzelnen näher bezeichneten (zunächst) insgesamt fünf Behindertenfahrzeugen ("Behindertentransportfahrzeuge").

    Hiergegen legte der Kläger mit Schreiben vom 24. September 2010 Widerspruch ein und verwies sinngemäß auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2010, Az.: 6 C 6/09 und 6 C 7/09).

    In den Gründen des Widerspruchsbescheids ist u. a. ausgeführt: Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht werde auf Antrag gemäß § 5 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 RGebStV (nur) für Rundfunkempfangsgeräte gewährt, die "in Behinderteneinrichtungen" für die behinderten Menschen ohne besonderes Entgelt bereit gehalten würden." Nach dem vom Bundesverwaltungsgericht in dessen Urteil vom 28. April 2010, Az. 6 C 6/09, zugrunde gelegten "funktionalen Einrichtungsbegriff" könnten zwar die mit Radio ausgestatteten Kraftfahrzeuge, auch wenn sie nicht in der Einrichtung selbst zum Empfang bereitgehalten würden, der Einrichtung zugerechnet werden.

    Zu dem Erfordernis, dass der Einsatz der Kraftfahrzeuge für den hilfsbedürftigen Personenkreis feststehen müsse, habe das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (U. v. 28.04.2010, Az. 6 C 6/09, RdNr. 34): Der Einrichtungsträger könne dies durch seine Weisungsbefugnis dem Fahrer gegenüber jederzeit sicherstellen.

    Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerseite ergibt sich auch aus den beiden von ihr herangezogenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2010, Az: 6 C 6/09 und 6 C 7/09, juris, nichts anderes.

    Beide genannten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2010 betreffen offensichtlich jeweils Fälle, in denen die mit Autoradios ausgerüsteten Behindertentransportfahrzeuge von den bedienten Einrichtungen bzw. Betrieben selbst bereitgehalten wurden bzw. diesen konkret rechtlich zugeordnet waren (vgl. im Verfahren 6 C 6/09: juris, Rd.Nr. 33; im Verfahren 6 C 7/09: juris Rd.Nr. 32, 34).

  • VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.352

    Örtliche Zuständigkeit des für den Standort der Behindertenfahrzeuge mit

    Auszug aus VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.353
    Ferner wird auf die Urteile gleichen Datums in den Parallelverfahren W 3 K 11.351 (betreffend 69 Rundfunkgeräte in Behindertenfahrzeugen des Klägers am Standort Würzburg) und W 3 K 11.352 (betreffend elf Rundfunkgeräte in Behindertenfahrzeugen des Klägers am Standort Miltenberg) hingewiesen.
  • VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.351

    Rundfunkgebührenbefreiung für besondere Betriebe und Einrichtungen

    Auszug aus VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.353
    Ferner wird auf die Urteile gleichen Datums in den Parallelverfahren W 3 K 11.351 (betreffend 69 Rundfunkgeräte in Behindertenfahrzeugen des Klägers am Standort Würzburg) und W 3 K 11.352 (betreffend elf Rundfunkgeräte in Behindertenfahrzeugen des Klägers am Standort Miltenberg) hingewiesen.
  • VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 B 06.2642

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebührenbefreiung // Befreiung wegen geringen

    Auszug aus VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.353
    § 6 Abs. 3 RGebStV stellt im Übrigen nach ständiger Rechtsprechung keinen allgemeinen Auffangtatbestand dar, der stets greifen würde, wenn die Voraussetzungen für eine spezielle Befreiungsvorschrift nicht vorliegen (vgl. z. B. BayVGH, U. v. 16.05.2007 Az: 7 B 06.2642, juris).
  • VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.352
    Ferner wird auf die Urteile gleichen Datums in den Parallelverfahren W 3 K 11.351 (betreffend 69 Rundfunkgeräte in Behindertenfahrzeugen des Klägers am Standort Würzburg) und W 3 K 11.353 (betreffend neun Rundfunkgeräte in Behindertenfahrzeugen des Klägers am Standort Schweinfurt) hingewiesen.
  • VG Würzburg, 28.07.2011 - W 3 K 11.351
    Ferner wird auf die Urteile gleichen Datums in den Parallelverfahren W 3 K 11.352 (betreffend elf Rundfunkgeräte in Behindertenfahrzeugen des Klägers am Standort M*********) und W 3 K 11.353 (betreffend neun Rundfunkgeräte in Behindertenfahrzeugen des Klägers am Standort S**********) hingewiesen.
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