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   VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 08.2290   

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VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 08.2290 (https://dejure.org/2011,61821)
VG Würzburg, Entscheidung vom 31.05.2011 - W 4 K 08.2290 (https://dejure.org/2011,61821)
VG Würzburg, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - W 4 K 08.2290 (https://dejure.org/2011,61821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abfallverbringung nach Tschechien; Abfall zur Verwertung (Grüne Liste); Abfall zur Beseitigung mangels Verwertungsmöglichkeit in Tschechien; Kostenpflicht für Rückholung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 10 S 470/10

    Abfallverbringung ins EU-Ausland

    Auszug aus VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 08.2290
    Rechtlicher Beurteilungsmaßstab für die Feststellung der Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit behördlicher Maßnahmen bzw. privater Aktivitäten zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist demnach das im jeweiligen Handlungszeitpunkt geltende Recht (VGH BW vom 13.07.2010, 10 S 470/10 ).

    Ließe man mangels Isolierbarkeit des ehemaligen "eigenen" Abfalls aus der Gesamtabfallmenge die (Mit-)Verantwortlichkeit des (Mit-)Verursachers für die Störungsbeseitigung entfallen, führte dies zu dem wenig überzeugenden Ergebnis, dass das "Verwischen von Spuren" von der Rechtsordnung auch noch prämiert würde, obwohl der Beitrag des (Mit-)Verursachers für den eingetretenen illegalen Zustand dem Grunde und dem Umfang nach feststeht (so VGH BW vom 13.07.2010, Nr. 10 S 470/10 = DVBl. 2010, 1390).

  • VGH Bayern, 13.05.2004 - 20 B 02.2480

    Pflicht von Gewerbetreibenden zur Vorhaltung und Nutzung von Abfallbehältern

    Auszug aus VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 08.2290
    Daher ist nötigenfalls dies zu beweisen und es hat nicht umgekehrt die Behörde die Nichtverwertung zu beweisen (BayVGH vom 13.05.2004, Nr. 20 B 02.2480 ).

    Deshalb ist es gerechtfertigt, die Beweisführungspflicht insoweit der Klägerin aufzuerlegen (BayVGH vom 13.05.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 5.07

    Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des; Abfallbesitz; Abfallerzeuger, Besitz des;

    Auszug aus VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 08.2290
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 28.06.2007, BVerwGE 129, 93) bleibt ein Abfallbesitzer, der einen Dritten mit der Entsorgung der Abfälle beauftragt und diesem hierzu den Besitz überträgt, weiterhin für deren ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.
  • VGH Bayern, 10.12.2009 - 20 B 09.45

    Rückführungspflicht von Abfällen innerhalb der EG

    Auszug aus VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 08.2290
    Die Beweislast wird auch nicht in dem von der Klägerin zitierten Urteil des BayVGH vom 10. Dezember 2009 (Nr. 20 B 09.45) anders beurteilt.
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Auszug aus VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 08.2290
    Vorrangig gegenüber dieser nur subsidiär anwendbaren Grundregel sind jedoch für die Beweislastverteilung beweislastrechtliche Sonderregelungen, wozu insbesondere widerlegliche gesetzliche Vermutungen gehören, die zu einer Umkehr der Beweislast führen (BVerwGE 78, 147; Darwin in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rd.Nrn. 109, 110 zu § 108 VwGO).
  • VG Würzburg, 02.07.2009 - W 4 S 09.170

    Abfälle zur Verwertung nach der Grünen Liste; Verbringung in einen anderen

    Auszug aus VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 08.2290
    Mit Beschluss der Kammer vom 2. Juli 2009 (Nr. W 4 S 09.170) wurde der Antrag der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage zum überwiegenden Teil abgewiesen.
  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 20 CS 09.1744

    Verbringung von Kunststoffabfällen nach Tschechien; Vermischung von Abfällen;

    Auszug aus VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 08.2290
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 17. Dezember 2009 (Nr. 20 CS 09.1744) zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2005 - 10 S 1208/04

    Illegaler Abfallexport; Rückführungskosten; Störer; Zweckveranlasser

    Auszug aus VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 08.2290
    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 22.11.2005, NVwZ 2007, 481 = ZUR 2006, 262) zur Vorgängerregelung ist der in § 6 Abs. 1 Satz 1 AbfVerbrG 1994 verwendete und auf den illegalen Abfallexport bezogene unbestimmte Rechtsbegriff "in sonstiger Weise beteiligt" nicht nach den Grundsätzen der Beihilfe im Strafrecht zu konkretisieren.
  • BVerwG, 14.04.2014 - 7 B 26.13

    Abfall zur Verwertung; Abfall zur Beseitigung; Abfallverbringung; Grüne Liste;

    Das gilt nach unbestrittener Auffassung auch im Abfallverbringungsrecht (VGH Mannheim, Urteil vom 13. Juli 2010 - 10 S 470/10 - juris Rn. 66; VG Würzburg, Urteil vom 31. Mai 2011 - W 4 K 08.2290 - S. 33 der Urschrift = juris Rn. 63; Backes, in: Oexle/Epiney/Breuer, EG-Abfallverbringungsverordnung, 2010, Art. 24 Rn. 2).
  • VG Würzburg, 02.07.2009 - W 4 S 09.170
    Die Antragstellerin erhob am 23. Dezember 2008 Klage (Nr. W 4 K 08.2290), die sie nach mehreren Ersuchen um Fristverlängerung mit Schriftsatz vom 7. Mai 2009 begründete.
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