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   VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604, W 4 K 14.1086   

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VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604, W 4 K 14.1086 (https://dejure.org/2015,18263)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19.05.2015 - W 4 K 14.604, W 4 K 14.1086 (https://dejure.org/2015,18263)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - W 4 K 14.604, W 4 K 14.1086 (https://dejure.org/2015,18263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Windkraftanlagen; Nachbarklage; UVPG-Vorprüfung fehlerhaft; fehlerhafte Prüfung der Abstandsflächen

  • rewis.io

    Windkraftanlage, Immission, Grundstück, Genehmigungsbescheid, Ergänzungsbescheid, Umweltverträglichkeitsprüfung, Baugrundstück, Rotorblatt, Luftraum, Alternativstandort

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen;

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604
    Bei dem Rotor handelt es sich zwar nicht um ein Gebäude, allerdings gehen von diesem Wirkungen wie von einem Gebäude aus (vgl. BayVGH v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - juris).

    1 H beträgt vorliegend (135 m + 50, 5 m =) 185, 5 m. Die Abstandsfläche der Windkraftanlage ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 BayBO einzuhalten ab einem Kreis um die Mittelachse der Anlage, dessen Radius durch den Abstand des senkrecht stehenden Rotors vom Mastmittelpunkt bestimmt wird (fiktive Außenwand - vgl. BayVGH v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - juris).

    In seiner Entscheidung vom 28. Juli 2009 (Az. 22 BV 08.3427 - juris) hat er keinen Zweifel daran gelassen, dass im Fall einer Windenergieanlage aufgrund der Atypik der Fallgestaltung eine Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 BayBO zulässig sein muss.

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604
    Es spricht jedoch viel dafür, dass die Klägerin angesichts einer sehr weitgehenden Rechtsprechung des EuGH, der einen effektiven Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung von Zulassungsentscheidungen UVP-pflichtiger Vorhaben fordert (vgl. EuGH, U. v. 7.11.2013 - C - 72/12 [Altrip] - juris Rn. 36 ff.; EuGH, U. v. 16.04.2015 - C-570/13 [K. G.], DVBl 2015, 767 ff.), eine Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens über die Regelungen in § 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 UmwRG verlangen kann.

    Die betroffene Öffentlichkeit muss, im Einklang mit dem Ziel, ihr einen weiten Zugang zu Gerichten zu gewähren, zur Stützung eines Rechtsbehelfs, mit dem die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen i. S. d. Richtlinie angefochten wird, grundsätzlich jeden Verfahrensfehler geltend machen können (vgl. EuGH, Urteil Altrip v. 7.11.2013, C - 72/12, NVwZ 2014, 49, juris Rn. 48), wenn sie ein "ausreichendes Interesse" geltend machen kann (vgl. EuGH, Urteil K. G. a. a. O.).

    Die Klägerin wird hierdurch auch in ihren oben genannten Rechten verletzt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der von ihr angegriffene Genehmigungsbescheid ohne den von der Klägerin geltend gemachten Verfahrensfehler anderes ausgefallen wäre (vgl. EuGH, Urteil Altrip v. 7.11.2013, C - 72/12, NVwZ 2014, 49, juris Rn. 57).

  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 CS 14.1597

    Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage ist

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604
    Eine weitere Grenze lässt sich aber auch der Entscheidung des BayVGH in dem dem vorliegenden Verfahren vorausgegangenen Eilverfahren entnehmen (vgl. BayVGH v. 19.8.2014 - Az. 22 CS 14.1597 - juris).

    Gerade im Hinblick darauf, dass wissenschaftlich noch völlig ungeklärt ist, welche Auswirkungen eine Windkraftanlage auf eine Spalierobstanlage hat (vgl. BayVGH v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597 - juris), bestand nach dem oben Gesagten vorliegend die Verpflichtung des Landratsamts Würzburg, den Sachverhalt vollständig und zutreffend zu ermitteln.

  • EuGH, 16.04.2015 - C-570/13

    Gruber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU -

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604
    Es spricht jedoch viel dafür, dass die Klägerin angesichts einer sehr weitgehenden Rechtsprechung des EuGH, der einen effektiven Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung von Zulassungsentscheidungen UVP-pflichtiger Vorhaben fordert (vgl. EuGH, U. v. 7.11.2013 - C - 72/12 [Altrip] - juris Rn. 36 ff.; EuGH, U. v. 16.04.2015 - C-570/13 [K. G.], DVBl 2015, 767 ff.), eine Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens über die Regelungen in § 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 UmwRG verlangen kann.

    In der bereits genannten Entscheidung "K. G." führt der Europäische Gerichtshof in diesem Zusammenhang aus, dass jedenfalls die Mitglieder der "betroffenen Öffentlichkeit", die die Kriterien des nationalen Rechts in Bezug auf das "ausreichende Interesse" erfüllen, die Möglichkeit haben müssen, einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung einzulegen, keine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines solchen Verfahrens durchzuführen (EuGH v. 16.04.2015 a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604
    Ob sich darüber hinaus für die Klägerin aus § 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 UmwRG ein selbstständig durchsetzbares absolutes Verfahrensrecht ergibt, wie es zuletzt das OVG NRW in seiner Entscheidung vom 25. Februar 2015 (Az. 8 A 959/10 - juris Rn. 53) ausgeführt hat, bedarf deshalb keiner Entscheidung.

    Diesen Anforderungen ist aber nur dann hinreichend Rechnung getragen, wenn Mitgliedern der betroffenen Öffentlichkeit als "betroffenen Einzelnen" i. S. d. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei wesentlichen Fehlern der Umweltverträglichkeitsprüfung sowohl ein Aufhebungsanspruch als auch eine entsprechende Klagebefugnis zusteht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, 8. Senat v. 25.2.2015 Az. 8 A 959/10 - juris Rn. 65 m. w. N.).

  • EuGH, 10.06.2004 - C-87/02

    Kommission / Italien

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des EuGH, wonach eine Entscheidung der zuständigen Behörde, nach der ein Projekt aufgrund seiner Merkmale keiner UVP unterzogen werden braucht, alle Angaben enthalten muss, die erforderlich sind, um kontrollieren zu können, dass sie auf eine angemessene, den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen entsprechende Vorprüfung gestützt ist (vgl. EuGH v. 10.6.2004, RS C 87/02, Slg. 2004, I 5975).

    Diese allgemeine Feststellung reicht allerdings -insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach eine Entscheidung der zuständigen Behörde, nach der ein Projekt aufgrund seiner Merkmale keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen zu werden braucht, alle Angaben enthalten muss, die erforderlich sind, um kontrollieren zu können, dass sie auf eine angemessene, den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen entsprechende Vorprüfung gestützt ist (vgl. EuGH v. 10.6.2004 - Rs. C - 87/02 -, Slg. 2004, I - 5975) - nicht aus.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1999 - 8 A 10951/99

    Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604
    Maßgebend ist bei der folglich seitens der Behörde vorzunehmenden Ermessensentscheidung entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift die Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen unter Berücksichtigung des Zwecks der gesetzlichen Anforderungen und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen, wobei die tatbestandlichen Voraussetzungen restriktiv zu handhaben sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz v. 3.11.1999 - 8 A 10951/99 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604
    Dies gebietet allein schon der Umstand, dass durch die baurechtlichen Vorschriften die schutzwürdigen und schutzbedürftigen Belange und Interessen regelmäßig schon in einen gerechten Ausgleich gebracht worden sind (vgl. BVerwG v. 16.5.1991, BVerwGE 88, 191) und die Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs ein mehr- oder minderbeliebiges Abweichen von den Vorschriften der BayBO nicht gestattet.
  • EuGH, 14.03.2013 - C-420/11

    Das Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Verletzung des

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgt nämlich aus der UVP-Richtlinie ein eigenständiges Recht "des betroffenen Einzelnen" auf Bewertung der Umweltauswirkungen des fraglichen Projekts durch die zuständigen Stellen und auf Anhörung dazu (vgl. EuGH, Urteil Leth v. 14.3.2013 - C - 420/11, NVwZ 2013, 565, juris, Rn. 32; EuGH, Urteil Wells v. 7.1.2004 - C - 201/02, NVwZ 2004, 593, juris Rn. 56 ff.).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.604
    Das Verwaltungsgericht kann diese wertende Beurteilung, die von Prognoseelementen geprägt ist, zwar nicht ersetzen (vgl. OVG NRW, U. v. 3.12.2008 - 8 D 19/07.AK - juris - Rn. 72 m. w. N.), hat allerdings zu überprüfen, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, ob sie vom richtigen Verständnis der anzuwendenden Gesetzesbegriffe ausgegangen ist, ob sie den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt, ob sie sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeine Wertungsmaßstäbe gehalten hat und ob sie schließlich das Willkürverbot nicht verletzt hat (vgl. BVerwG v. 16.5.2007 - 3 C 8.06 - BVerwGE 129/27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 19/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

  • VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418

    Bauordnungsrechtliches Abstandsflächenrecht - Gefahr durch Eisfall und Eiswurf

    Der Antragsteller meint, aus dem rechtskräftigen Urteil vom 19. Mai 2015 - W 4 K 14.604 u.a. -, mit dem die frühere, vom 26. September 2013 datierende Genehmigung (i.d.F. mehrerer Änderungsbescheide) aufgehoben worden ist, rechtliche Hindernisse ableiten zu können, infolge derer die jetzt erteilte streitgegenständliche Genehmigung rechtswidrig oder gar nichtig sei.

    Der Inhalt der Behördenakten spricht dafür, dass die Beigeladene, nachdem die erste immissionsschutzrechtliche Genehmigung (vom 26.9.2013 einschließlich mehrerer Änderungen) unanfechtbar aufgehoben worden war (Rechtskraft des Urteils vom 19.5.2015 - W 4 K 14.604 u.a. - infolge der Ablehnung des Berufungszulassungsantrags der Beigeladenen, BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584), trotz mancher anders klingender Formulierungen ("neu") die Fortführung des Genehmigungsverfahrens wünschte, wobei die vom Verwaltungsgericht beanstandeten Mängel der ersten Genehmigung behoben werden sollten, und dass auch das Landratsamt den "neuen" Genehmigungsantrag in diesem Sinn verstanden hat.

    Die Rechtskraft des die Genehmigung (vom 26.9.2013) aufhebenden Urteils (vom 19.5.2015 - W 4 K 14.604 u.a.) bewirkte vorliegend nicht, dass das Verwaltungsverfahren nicht hätte fortgesetzt werden dürfen.

    Dies hat das Verwaltungsgericht richtig dargestellt, sowohl was fallübergreifend die hierbei zu beachtenden Grundsätze angeht als auch in Bezug auf die Subsumtion des vorliegenden Falls unter diese Grundsätze (vgl. Beschlussabdruck - BA - Nr. 6 auf S. 8 bis 10, unter zutreffender Wiedergabe der wesentlichen Aufhebungsgründe im Urteil vom 19.5.2015 - W 4 K 14.604 u.a. - juris Rn. 29 bis 40, 41 bis 51; vgl. auch Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 121 Rn. 22 und 27 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1355

    Lärm als Gefahrenquelle - Störwirkung eines Rotors - Erfolgloser

    Die Antragstellerin meint, aus dem rechtskräftigen Urteil vom 19. Mai 2015 - W 4 K 14.604 u.a. -, mit dem die frühere, vom 26. September 2013 datierende Genehmigung (i.d.F. mehrerer Änderungsbescheide) aufgehoben worden ist, rechtliche Hindernisse ableiten zu können, infolge derer die jetzt erteilte streitgegenständliche Genehmigung rechtswidrig oder gar nichtig sei.

    Der Inhalt der Behördenakten spricht dafür, dass die Beigeladene, nachdem die erste immissionsschutzrechtliche Genehmigung (vom 26.9.2013 einschließlich mehrerer Änderungen) unanfechtbar aufgehoben worden war (Rechtskraft des Urteils vom 19.5.2015 - W 4 K 14.604 u.a. - infolge der Ablehnung des Berufungszulassungsantrags der Beigeladenen, BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584), trotz mancher anders klingender Formulierungen ("neu") die Fortführung des Genehmigungsverfahrens wünschte, wobei die vom Verwaltungsgericht beanstandeten Mängel der ersten Genehmigung behoben werden sollten, und dass auch das Landratsamt den "neuen" Genehmigungsantrag in diesem Sinn verstanden hat.

    Die Rechtskraft des die Genehmigung (vom 26.9.2013) aufhebenden Urteils (vom 19.5.2015 - W 4 K 14.604 u.a.) bewirkte vorliegend nicht, dass das Verwaltungsverfahren nicht hätte fortgesetzt werden dürfen.

    Dies hat das Verwaltungsgericht richtig dargestellt, sowohl was fallübergreifend die hierbei zu beachtenden Grundsätze angeht als auch in Bezug auf die Subsumtion des vorliegenden Falls unter diese Grundsätze (vgl. Beschlussabdruck - BA - Nr. 6 auf S. 8 bis 10, unter zutreffender Wiedergabe der wesentlichen Aufhebungsgründe im Urteil vom 19.5.2015 - W 4 K 14.604 u.a. - juris Rn. 29 bis 40, 41 bis 51; vgl. auch Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 121 Rn. 22 und 27 m.w.N.).

  • VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15

    Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen

    Selbst Generalanwalt Wathelet, der in seinen Schlussanträgen in dieser Sache (vom 21.05.2015, Celex) eine gegenüber dem EuGH weiter gehende Ausdehnung des Rechtsschutzes vorgeschlagen hatte, stellte in seinen Schlussanträgen ausdrücklich klar, dass die in § 42 Abs. 2 VwGO enthaltene Zulässigkeitsvoraussetzung in Art. 11 UVP-Richtlinie ausdrücklich vorgesehen sei (dies übersieht VG Würzburg, Urteil vom 19.05.2015-W 4 K 14.604 u.a. - , juris).

    Auch im Lichte der EuGH-Rechtsprechung ist daher daran festzuhalten, dass es keinen von einer Antrags- bzw. Klagebefugnis losgelösten, allein auf die Verletzung objektiv-rechtlicher Vorschriften betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung gestützten Aufhebungsanspruch Einzelner gibt (so aber OVG NRW, Beschluss vom 24.06.2015 - 8 B 315/15 - , juris, und Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 - , juris; VG Aachen, Beschluss vom 28.11.2014 - 3 L 224/13 - , juris; in diese Richtung tendierend auch VG Würzburg, Urteil vom 19.05.2015- W 4 K 14.604 u.a. - , juris), die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs vielmehr vom Vorliegen einer Antrags- bzw. Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO und damit von der Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte abhängt (so etwa auch BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 30/10 - , juris; VGH Bad.-Württ, Urteile vom 11.04.2014 - 5 S 534/13 - juris, vom 30.10.2014 - 10 S 3450/11 - juris, und vom 03.07.2014 - 5 S 1282/13 - , juris; OVG Nieders., Urteil vom 08.05.2012 - 12 KS 5/10 - , juris; VG Augsburg, Urteil vom 30.09.2015 -Au 4 K 14.1302 u.a. - , juris; VG Stade, Urteil vom 15.09.2014 - 1 A 2114/12 - , juris; Bunge, UmwRG, § 4 Rn. 59; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 2015, § 42 Abs. 2 Rn. 214; Fehling/Kastner/Störmer, HK-VerwR, 4. Aufl., § 42 VwGO Rn. 186; Ziekow, NuR, 2014, 299; Beier, UPR 2016, 48).".

  • VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21

    Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf

    Die gerichtliche Kontrolle, ob die getroffene Entscheidung sich hinreichend an den Kriterien der Anlage 2 zum UVPG orientiert hat und nachvollziehbar ist, wird durch die Pflicht zur Dokumentation der Durchführung und des Ergebnisses der Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 7 UVPG ermöglicht (vgl. Dienes, in: Hoppe/Beckmann/Kment, a.a.O., § 7 Rn. 22; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 8 D 21/07.AK -, juris Rn. 86; VG Würzburg, Urteil vom 19. Mai 2015 - W 4 K 14.604, W 4 K 14.1086 -, juris Rn. 34).
  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

    Selbst Generalanwalt Wathelet, der in seinen Schlussanträgen in dieser Sache (vom 21.05.2015, Celex) eine gegenüber dem EuGH weiter gehende Ausdehnung des Rechtsschutzes vorgeschlagen hatte, stellte in seinen Schlussanträgen ausdrücklich klar, dass die in § 42 Abs. 2 VwGO enthaltene Zulässigkeitsvoraussetzung in Art. 11 UVP-Richtlinie ausdrücklich vorgesehen sei (dies übersieht VG Würzburg, Urteil vom 19.05.2015 - W 4 K 14.604 u.a. -, juris).

    17 Auch im Lichte der EuGH-Rechtsprechung ist daher daran festzuhalten, dass es keinen von einer Antrags- bzw. Klagebefugnis losgelösten, allein auf die Verletzung objektiv-rechtlicher Vorschriften betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung gestützten Aufhebungsanspruch Einzelner gibt (so aber OVG NRW, Beschluss vom 24.06.2015 - 8 B 315/15 -, juris, und Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 28.11.2014 - 3 L 224/13 -, juris; in diese Richtung tendierend auch VG Würzburg, Urteil vom 19.05.2015 - W 4 K 14.604 u.a. -, juris), die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs vielmehr vom Vorliegen einer Antrags- bzw. Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO und damit von der Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte abhängt (so etwa auch BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 30/10 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 11.04.2014 - 5 S 534/13 -, juris, vom 30.10.2014 - 10 S 3450/11 -, juris, und vom 03.07.2014 - 5 S 1282/13 -, juris; OVG Nieders., Urteil vom 08.05.2012 - 12 KS 5/10 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 30.09.2015 - Au 4 K 14.1302 u.a. -, juris; VG Stade, Urteil vom 15.09.2014 - 1 A 2114/12 -, juris; Bunge, UmwRG, § 4 Rn. 59; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 2015, § 42 Abs. 2 Rn. 214; Fehling/Kastner/Störmer, HK-VerwR, 4. Aufl., § 42 VwGO Rn. 186; Ziekow, NuR, 2014, 299; Beier, UPR 2016, 48).

  • VG Köln, 19.05.2016 - 13 K 4121/14

    Klage gegen Genehmigung von Windenergieanlagen

    OVG NRW, Urteil vom 25. Februar 2015 - 8 A 959/10 -, juris, und Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 8 B 400/15 -, juris; dieser Rechtsprechung folgend VG Aachen, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 3 K 2445/12 -, juris und hierzu tendierend VG Würzburg Urteil vom 19. Mai 2015 - W 4 K 14.604 -, juris.
  • VG Würzburg, 19.06.2015 - W 4 S 15.461

    Kein Befangenheitsgrund wegen abweichender Beurteilung der Rechtslage

    Denn der Bevollmächtigte der Beigeladenen führt mit seinem Befangenheitsantrag vom 12. Juni 2015 in diesem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Befangenheitsgründe an, die im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 19. Mai 2015 in den Hauptsacheverfahren W 4 K 14.604 und W 4 K 14.1086 bereits vorhanden waren und hätten vorgebracht werden können.

    Alle diese vom Beigeladenenvertreter angeführten Befangenheitsgründe haben sich - soweit sie die Hauptsacheverfahren W 4 K 14.604 und W 4 K 14.1086 betreffen - entweder in der mündlichen Verhandlung oder - soweit sie die Sofortverfahren W 4 S 14.613, W 4 S 14.645, W 4 S 14.1306 und W 4 S 15.283 betreffen - sogar zuvor ereignet.

    Das Vorbringen der Beigeladenseite, dass der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts ... zu Beginn der Verhandlung in den Verfahren W 4 K 14.604 und W 4 K 14.1086 die vorläufige Kammermeinung im Sinne der Rechtswidrigkeit der diesen Verfahren zugrunde liegenden Bescheide und damit deren zu erwartende Aufhebung mitgeteilt hat, vermag dem Ablehnungsgesuch ebenfalls nicht zum Erfolg verhelfen.

  • VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17

    Umweltrechtsbehelf eines Umweltverbandes nach § 2 Abs. 1 UmwRG, zur

    Auch soweit der Antragsteller hiernach die Einhaltung verfahrensrechtlicher Vorschriften als unzureichend kritisiert, ist ihm die Rügemöglichkeit eröffnet (vgl. sogar für den Rechtsschutz Einzelner im Fall der Geltendmachung eines Verfahrensfehlers VG Würzburg, Urteil vom 19.05.2015 - W 4 K 14.604, W 4 K 14.1086 - juris, Rdnr. 23 ff., 32 ff. m.w.N.).

    Bei den Vorprüfungen ist zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden, und inwieweit Prüfwerte für Größe oder Leistung, die die Vorprüfung eröffnen, überschritten werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382 - juris Rdnr. 28f. m.w.N.; vgl. auch VG Würzburg, Urteil vom 19.05.2015 - W 4 K 14.604, W 4 K 14.1086 - Rdnr. 33f.; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris Rdnr. 69 ff.).

  • VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13

    Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Beurteilungsspielraum; Biotop; Brutvogel;

    Die gerichtliche Kontrolle, ob die getroffene Entscheidung sich hinreichend an den Kriterien der Anlage 2 zum UVPG orientiert hat und nachvollziehbar ist, wird durch die Pflicht zur Dokumentation der Durchführung und des Ergebnisses der Vorprüfung (§ 3c Satz 6 UVPG) ermöglicht (Dienes, in: Hoppe/Beckmann, a.aO., § 3c UVPG Rn. 21, 21.1; OVG NRW, Urteil vom 03.12.2008 - 8 D 21/07.AK -, juris, Rn. 86; VG Würzburg, Urteil vom 19.05.2015 - W 4 K 14.604, W 4 K 14.1086 -, juris, Rn. 34).
  • VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen -

    Die hierfür erteilte Genehmigung hat das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg durch Urteil vom 19. Mai 2015 (W 4 K 14.604 u. a. - juris) aufgehoben; diese Entscheidung ist seit der Zurückweisung des sich hierauf beziehenden Antrags auf Zulassung der Berufung durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2015 (22 ZB 15.1584 - BayVBl 2016, 353) rechtskräftig.
  • VG Würzburg, 24.06.2019 - W 4 S 19.668

    Einstweiliges Rechtsschutzbegehren gegen die Anordnung des Sofortvollzugs einer

  • VG Würzburg, 16.01.2015 - W 4 S 14.1306

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • VG Würzburg, 22.10.2019 - W 4 S 19.779

    Fehlerhaftigkeit der durchgeführten UVP

  • VG Würzburg, 01.07.2019 - W 4 S 19.684

    Sofortvollzug einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau einer

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584

    Änderungen der Sach- und Rechtslage, die erst nach Ablauf der zweimonatigen Frist

  • VG Würzburg, 30.10.2019 - W 4 S 19.1006

    Artenschutzrechtliches Tötungsverbot

  • VG Würzburg, 24.06.2015 - W 4 S 15.463

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau einer Windkraftanlage -

  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 CS 14.1597

    Windkraftanlage; Abstandsflächen; Abweichung von den gesetzlichen

  • VG Würzburg, 23.07.2015 - W 4 K 14.880/W 4 K 14.1145

    Parallelverfahren

  • VG Würzburg, 23.07.2015 - W 4 K 14.880

    Parallelverfahren

  • VG Neustadt, 04.07.2016 - 3 K 516/15

    Erdölbohrung in Otterstadt - Bewohnern von Otterstadt fehlt Klagebefugnis gegen

  • VGH Bayern, 15.10.2018 - 22 CE 18.2092

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage

  • VG Würzburg, 23.06.2015 - W 4 S 15.462

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Beschlussänderung, Gericht der Hauptsache

  • VG Würzburg, 23.06.2015 - W 4 S 15.461

    Windkraftanlagen; UVPG-Vorprüfung fehlerhaft

  • VG Würzburg, 02.03.2020 - W 4 S 20.270

    Antrag auf Beschlussänderung wegen veränderter Umstände

  • VG Würzburg, 10.09.2018 - W 4 E 18.557

    Erfolgloser Antrag gegen eine beabsichtigte Genehmigung einer Windkraftanlage

  • VG Würzburg, 19.02.2016 - W 4 E 16.119

    Kein Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Windkraftanlage (Verbot der

  • VG Würzburg, 10.07.2014 - W 4 S 14.613
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