Weitere Entscheidung unten: VG Würzburg, 27.03.2015

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686, 22 CS 15.687, 22 CS 15.688, 22 CS 15.689, 22 CS 15.690, 22 CS 15.691, 22 CS 15.952   

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VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686, 22 CS 15.687, 22 CS 15.688, 22 CS 15.689, 22 CS 15.690, 22 CS 15.691, 22 CS 15.952 (https://dejure.org/2015,13904)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.06.2015 - 22 CS 15.686, 22 CS 15.687, 22 CS 15.688, 22 CS 15.689, 22 CS 15.690, 22 CS 15.691, 22 CS 15.952 (https://dejure.org/2015,13904)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juni 2015 - 22 CS 15.686, 22 CS 15.687, 22 CS 15.688, 22 CS 15.689, 22 CS 15.690, 22 CS 15.691, 22 CS 15.952 (https://dejure.org/2015,13904)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für einen Windpark

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    UVP-Vorprüfung und Klagerecht Dritter

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag gegen Ersatz von Windkraftanlagen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für einen Windpark

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Würzburg, 27.03.2015 - W 4 S 15.161
    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686
    Die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 27. März 2015 (Az. W 4 S 15.161, -.159, -.156, -.158, -.160, -.155) und der Beschluss vom 15. April 2015 (Az. W 4 S 15.286) werden geändert.

    W 4 S 15.161.

    Das Verwaltungsgericht hat den Anträgen mit Beschlüssen vom 27. März 2015 (W 4 S 15.161, -.159, -.156, -.158, -.160, und -.155) bzw. vom 15. April 2015 (W 4 S 15.286) stattgegeben.

  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45 und B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 und -.1080 - GewArch 2015, 90, juris Rn. 25) kommt zudem den im Windkrafterlass enthaltenen naturschutzfachlichen Aussagen als antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität, das (zumindest) auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruht, eine besondere tatsächliche Bedeutung zu.

    Darüber hinaus handelt es sich bei Herrn K... um einen auch als gerichtlicher Sachverständiger tätigen ausgewiesenen Fachmann (vgl. Verfahren 22 B 13.1358, U.v. 18.6.2014).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 19/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686
    Eine solche kann durch das Verwaltungsgericht nicht ersetzt werden (vgl. § 3a Satz 4 UVPG; hierzu OVG NRW, U.v. 3.12.2008 - 8 D 19/07.AK - juris Rn. 72 m.w.N.).

    Derselbe Maßstab ergibt sich auch aus § 3a Satz 4 UVPG i.V.m. § 3c UVPG; die allgemeine Vorprüfung muss in diesem Sinn "nachvollziehbar" sein (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 16/04 - juris; OVG NW, U.v. 3.12.2008 - 8 D 19/07.AK - juris).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686
    Der Europäische Gerichtshof verlangt insofern vor allem eine Berücksichtigung des Grades der Schwere des geltend gemachten Fehlers und die Prüfung, ob dieser Fehler der betroffenen Öffentlichkeit eine der Garantien genommen hat, die geschaffen wurden, um ihr im Einklang mit den Zielen der UVP-Richtlinie Zugang zu Informationen und die Beteiligung am Entscheidungsprozess zu ermöglichen (U.v. 7.11.2013 - Rs. C-72/12 - BayVBl 2014, 400/402 Rn. 54 - "Gemeinde Altrip"); um einen Fehler dieser Art handelt es sich im vorliegenden Fall wohl nicht.

    In diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof zudem ausdrücklich nicht dazu Stellung genommen, ob von Individualklägern geltend gemachte Verfahrensfehler bei der UVP auf nicht drittschützenden Rechtsgebieten ohne Beeinträchtigung einer materiellrechtlichen Rechtsposition zu Aufhebungsansprüchen führen (vgl. EuGH, U.v. 7.11.2013 - C-72/12 - a.a.O. Rn. 55).

  • VG Würzburg, 27.03.2015 - W 4 S 15.155

    Baustopp für sechs Windkraftanlagen im Landkreis Haßberge

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686
    Unter Änderung von Nr. 111 der angefochtenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts wird der Streitwert in den erstinstanzlichen Verfahren W 4 S 15.155, -.156, -.158, -.159, -.160, und -.161 auf jeweils 3.750 EUR, im Verfahren W 4 S 15.286 auf 7.500 EUR und für die verbundenen Verfahren im Beschwerdeverfahren auf insgesamt 30.000 EUR festgesetzt.

    W 4 S 15.155.

  • VGH Bayern, 27.05.2015 - 22 CS 15.485

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von fünf Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686
    Ob eine allgemeine Vorprüfung rechtsfehlerhaft gewesen ist, bestimmt sich in tatsächlicher Hinsicht nach dem Kenntnisstand der zuständigen Behörde bis zum Abschluss der Prüfung (vgl. BayVGH, B.v. 27.5.2015 - 22 CS 15.485 - Rn. 17; BVerwG, U.v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 - NuR 2012, 403/405).
  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45 und B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 und -.1080 - GewArch 2015, 90, juris Rn. 25) kommt zudem den im Windkrafterlass enthaltenen naturschutzfachlichen Aussagen als antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität, das (zumindest) auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruht, eine besondere tatsächliche Bedeutung zu.
  • VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594

    Optisch bedrängende Wirkung für eine Wohnnutzung im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686
    Der hiernach gewonnene Eindruck bestätigt die - auch vom Verwaltungsgerichtshof angewandte (BayVGH, B.v. 1.12.2014 - 22 ZB 14.1594 - BayVBl 2015, 306) - Faustregel, wonach bei einem Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage von mindestens der dreifachen Gesamthöhe der Anlage diese Anlage regelmäßig nicht "optisch bedrängend" auf die Wohnnutzung wirkt.
  • VGH Bayern, 23.11.2006 - 22 BV 06.2223
    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686
    Diese Bewertung kann aus dem nicht unmittelbar anwendbaren § 16 Abs. 5 BImSchG abgeleitet werden (BayVGH, U.v. 23.11.2006 - 22 BV 06.2223 - NVwZ-RR 2007, 382/385).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686
    Die Prüfung des Verwaltungsgerichts muss sich deshalb darauf beschränken, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, ob sie vom richtigen Verständnis der anzuwendenden Gesetzesbegriffe ausgegangen ist, ob sie den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt, ob sie sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten hat und ob sie schließlich das Willkürverbot nicht verletzt hat (std. Rspr. des BVerwG, zusammenfassend U.v. 16.5.2007 - 3 C 8.06 - BVerwGE 129, 27).
  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 22 C 15.984

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Streitwertbeschwerde

  • VG Würzburg, 27.03.2015 - W 4 S 15.158

    Baustopp für sechs Windkraftanlagen im Landkreis Haßberge

  • VG Würzburg, 27.03.2015 - W 4 S 15.156
  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

  • VG Würzburg, 27.03.2015 - W 4 S 15.160
  • VG Würzburg, 27.03.2015 - W 4 S 15.159
  • VG Würzburg, 20.12.2016 - W 4 K 14.354

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für

    Mit Beschluss vom 8. Juni 2015 (Az. 22 CS 15.952) lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 15. April 2015 (Az. W 4 S. 15.286) den Antrag der Antragsteller auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklagen ab.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in diesem Zusammenhang betont, dass es legitim ist, wenn sich ein Landkreis auch in Form privatrechtlicher juristischer Personen wirtschaftlich betätigt (BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 u.a. - juris Rn. 50).

    Eine Neuerrichtung liegt vor, wenn durch die Änderung der Charakter der (Gesamt-)Anlage verändert wird, wenn die Änderungen derart prägend sind, dass die gesamte Anlage als eine neue Anlage qualifiziert werden muss, d.h. die Anlage in ihrem Kernbestand grundlegend geändert wird (BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 u.a. - juris Rn. 35).

    Vorliegend führen die Änderung des Rotorradius, der Gesamthöhe und die Verringerung der Leistung jedenfalls nicht zu derart erheblichen Änderungen, die eine Neugenehmigung erforderlich machen (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 u.a. - juris Rn. 35).

    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 8. Juni 2015 (22 CS 15.686 u.a. - juris Rn. 42 ff.) bezüglich der der allgemeinen Vorprüfung vorangegangenen UVP keine durchgreifenden Ermittlungsdefizite insbesondere bezüglich der Erfassung des Uhus gesehen hat und diesbezüglich ausgeführt hat, "dass die Tatsachengrundlage für eine Prognose der Einhaltbarkeit des Tötungsverbots im Sinn eines Ausschlusses eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos bereits jetzt ausreicht" (vgl. BayVGH, a.a.O. - juris Rn. 47).

    Etwaige Auswirkungen der Änderung lägen zumindest deutlich unter der Erheblichkeitsschwelle des § 1 Abs. 3 der 9. BImSchV (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 u.a. - juris Rn. 36).

    Hierbei sind folgende Aspekte, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem o.g. Beschluss (22 CS 15.686 u.a.) zugrunde gelegt hat, nochmals zu betonen: Ausschlaggebend für die allgemeine Vorprüfung im Vorfeld des Bescheids vom 18. Juli 2014 sind lediglich die Auswirkungen der Vorhabensänderung selbst.

    Ferner kommt es auf den Kenntnisstand der zuständigen Behörde beim Abschluss der Prüfung an (hier der 16.7.2014; vgl. BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 u.a. - juris Rn. 39).

    Das Verwaltungsgericht ist daher darauf beschränkt, zu prüfen, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, ob sie vom richtigen Verständnis der anzuwendenden Gesetzesbegriffe ausgegangen ist, ob sie den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt, ob sie sich bei der Beurteilung an allgemein gültige Wertmaßstäbe gehalten hat und ob sie schließlich das Willkürverbot nicht verletzt hat (BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 u.a. - juris Rn. 40 mit Verweis auf die std. Rspr. des BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 3 C 8.06 - BVerwGE 129, 27).

    Insbesondere konnte die Genehmigungsbehörde der allgemeinen Vorprüfung die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung erlangten Erkenntnisse zugrunde legen (BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 u.a. - juris Rn. 37).

    Bezüglich des Naturschutzes, insbesondere des Artenschutzes, besteht für Dritte, die im Umkreis der Windkraftanlage wohnen, kein Drittschutz (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - sowie B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - beide juris).

    Soweit etwaige Ermittlungsdefizite im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung geltend gemacht worden sind, so hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hierzu im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eindeutig dahingehend geäußert, dass die "Tatsachengrundlage für die Einhaltbarkeit des Tötungsverbots im Sinne des Ausschlusses eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos bereits jetzt ausreicht" (BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 u.a. - juris Rn. 47).

    Andererseits ist eine unmittelbare Betroffenheit der Kläger nicht erkennbar, da eine besondere Gefährdungssituation für das etwa 1.600 m entfernte Grundstück der Kläger nicht erkennbar ist (so auch BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 u.a. - juris Rn. 27).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14

    Zur Bemessung der Kastenstandsbreite für Sauen nach § 24 Abs. 4 Nr. 4

    Vielmehr regeln die §§ 20 und 21 VwVfG nur den Ausschluss und die persönliche Befangenheit von (einzelnen) Mitarbeitern (so auch VGH Bayern, Beschl. v. 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686 -, zit. nach JURIS; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 21 Rdnr. 2; a.M. für "Sondersituationen": OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21. November 2011 - 1 A 2563/09 -, zit. nach JURIS).
  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

    Die geltend gemachten, vorgeblichen Fehler betreffen nicht die "verfahrensrechtlichen Gewährleistungen im Rahmen der UVP", die für den Kläger relevant sind (VGH München, Beschluss vom 08.06.2015, 22 CS 15.686 - juris Rn. 48).

    Dass das auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 08.06.2015, 22 CS 15.686 - juris Rz. 47) so sehen dürfte, ergibt sich aus dessen Ausführungen zur Gefährdung des Uhus.

    Dass sich insoweit der gerügte Verfahrensmangel auf die Sachentscheidung ausgewirkt haben soll, ist nicht ansatzweise ersichtlich und schon im Hinblick auf die rechtliche Alternativlosigkeit des Vorgehens fernliegend (OVG Münster, Urt. v. 18.11.1997, 21 D 10/95 - juris Rz. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2007, 11 S. 83.06 - juris Rz. 22; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 08.05.2015, 22 CS 15.686 - juris Rz. 50).

    Dabei muss hier nicht entschieden werden, ob sich der Kläger - als nicht nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 UmwRG privilegierte Vereinigung - überhaupt auf alle Verstöße gegen Vorgaben des UVPG ohne gleichzeitige Darlegung einer subjektiven Rechtsverletzung mit Erfolg berufen kann (dazu BayVGH v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - Rn 48).

    Dass der Mitarbeiter ... auf eine schnelle Bearbeitung des Genehmigungsantrags hingewirkt hat, ist schon im Kern nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, denn diesbezüglich besteht bereits eine gesetzliche Pflicht der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6a BImSchG bzw. Art. 10 Satz 2 BayVwVfG (BayVGH v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - Rn 50).

    Gerade auch der BayVGH (B. v. 8.6.2015, 22 CS 15.686) hat betont, dass ein Hinweis eines Beamten eines Landratsamtes auf eine zügige Bearbeitung eines Genehmigungsverfahrens und eine diesbezügliche Hinwirkung weder rechtswidrig oder auch nur "verdächtig" ist, sondern gerade den gesetzlichen Vorgaben entspricht (vgl. z. B. Art. 10 Satz 2 BayVwVfG und § 10 Abs. 6 a BImSchG); auf dieser Basis bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Besorgnis der Befangenheit im Sinn von Art. 21 BayVwVfG oder gar für einen Personen-ausschluss nach Art. 20 Abs. 1 BayVwVfG.

    Dieser Aspekt bedarf im Übrigen wegen Entscheidungsirrelevanz keiner Vertiefung, denn selbst ein unterstellter Verfahrensverstoß - hier außerhalb der oben abgehandelten Themen des UmwRG und des UVPG - allein im Kontext des § 13 BImSchG würde dem Kläger zu keinem Klageerfolg verhelfen, da im hier klägerseits monierten Kontext des (deutschen) Verfahrensrechts und des Naturschutzrechts dem Kläger keine materielle subjektive Rechtsposition zusteht (vgl. hierzu nachfolgend auch im materiellen Teil; explizit auch so BayVGH, B. v. 8.6.2015, 22 CS 15.686, der im Übrigen dort recht deutlich darauf hinweist, dass gerade auch der Europäische Gerichtshof (U. v. 7.11.2013, Rs. C-72/12, BayVBl 2014, 400, Rn. 54) selbst im Kontext mit der UVP-Richtlinie ausdrücklich nicht dazu Stellung genommen hat, ob von Individualklägern - wie hier - geltend gemachte Verfahrensfehler sogar bei der UVP auf nicht drittschützenden Rechtsgebieten (- wie hier beim Naturschutzrecht -) ohne Beeinträchtigung einer materiell-rechtlichen Rechtsposition zu Aufhebungsansprüchen führen; der BayVGH ergänzt dies um seine diesbezügliche Meinung, dass insofern bisher nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden könne, dass nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs auf das Erfordernis einer Verletzung materieller subjektiver Rechte eines Individualklägers verzichtet werden könnte, zumal eine Rechtsschutzlücke zum Naturschutzrecht, im Fall des BayVGH für besonders geschützte Arten, schon wegen des Instituts der Umweltverbandsklage nicht entstehen könne.

    Nicht zu diskutieren sind daher materiell insbesondere folgende Themen: - Naturschutz, insbesondere Artenschutz: Hierzu besteht für Dritte wie den Kläger, die lediglich im Umfeld von WKA wohnen, kein Drittschutz, vgl. z.B. OVG Greifswald, Beschluss vom 21.5.2014, 3 M 236/13; VG Schwerin, Beschluss vom 18.11.2013, 7 B 68/13; Feldhaus, Komm. zum BImSchG, B 1, Rn. 108 ff, dort insbesondere Rn. 112 ff; VG Augsburg, Beschluss vom 9.7.2014, Au 4 S. 14.945; BayVGH, Urteil vom 18.6.2014, 22 B 13.1358; BayVGH, B.v. 8.6.2015, 22 CS 15.686.

    - Raumordnungs- und Landesplanungsrecht ist im hiesigen Kontext nicht drittschützend (so auch BayVGH, B.v. 8.6.2015, 22 CS 15.686, zu einem dort angesprochenen Teilkontext).

    Der BayVGH hat auch in seinem Beschluss vom 8. Juni 2015 (22 CS 15.686) nochmals und aktuell betont, dass in Bezug auf die Themen des tieffrequenten Schalles und des Infraschalles weiterhin davon ausgegangen werden kann, dass ab einem Abstand von 250 m zu einer WKA in der Regel keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall mehr zu erwarten sind und dass bei Abständen von mehr als 500 m regelmäßig die Windkraftanlage nur einen Bruchteil des in der Umgebung messbaren Infraschalls erzeugt (Windkrafterlass Nr. 8.2.8, S. 22).

  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823

    Klagen gegen Windkraftanlagen ohne Erfolg

    Dabei muss hier nicht entschieden werden, ob sich die Klägerin - als nicht nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 UmwRG privilegierte Vereinigung - überhaupt auf alle Verstöße gegen Vorgaben des UVPG ohne gleichzeitige Darlegung einer subjektiven Rechtsverletzung mit Erfolg berufen kann (dazu BayVGH v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - Rn 48).

    auf eine schnelle Bearbeitung des Genehmigungsantrags hingewirkt hat, ist schon im Kern nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, denn diesbezüglich besteht bereits eine gesetzliche Pflicht der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6a BImSchG bzw. Art. 10 Satz 2 BayVwVfG (BayVGH v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - Rn 50).

    Gerade auch der BayVGH (B. v. 8.6.2015, 22 CS 15.686) hat betont, dass ein Hinweis eines Beamten eines Landratsamtes auf eine zügige Bearbeitung eines Genehmigungsverfahrens und eine diesbezügliche Hinwirkung weder rechtswidrig oder auch nur "verdächtig" ist, sondern gerade den gesetzlichen Vorgaben entspricht (vgl. z. B. Art. 10 Satz 2 BayVwVfG und § 10 Abs. 6 a BImSchG); auf dieser Basis bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Besorgnis der Befangenheit im Sinn von Art. 21 BayVwVfG oder gar für einen Personenausschluss nach Art. 20 Abs. 1 BayVwVfG.

    Dieser Aspekt bedarf im Übrigen wegen Entscheidungsirrelevanz keiner Vertiefung, denn selbst ein unterstellter Verfahrensverstoß - hier außerhalb der oben abgehandelten Themen des UmwRG und des UVPG - allein im Kontext des § 13 BImSchG würde der Klägerin zu keinem Klageerfolg verhelfen, da im hier klägerseits monierten Kontext des (deutschen) Verfahrensrechts und des Naturschutzrechts der Klägerin keine materielle subjektive Rechtsposition zusteht (vgl. hierzu nachfolgend auch im materiellen Teil; explizit auch so BayVGH, B. v. 8.6.2015, 22 CS 15.686, der im Übrigen dort recht deutlich darauf hinweist, dass gerade auch der Europäische Gerichtshof (U. v. 7.11.2013, Rs. C-72/12, BayVBl 2014, 400, Rn. 54) selbst im Kontext mit der UVP-Richtlinie ausdrücklich nicht dazu Stellung genommen hat, ob von Individualklägern - wie hier - geltend gemachte Verfahrensfehler sogar bei der UVP auf nicht drittschützenden Rechtsgebieten (- wie hier beim Naturschutzrecht -) ohne Beeinträchtigung einer materiell-rechtlichen Rechtsposition zu Aufhebungsansprüchen führen; der BayVGH ergänzt dies um seine diesbezügliche Meinung, dass insofern bisher nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden könne, dass nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs auf das Erfordernis einer Verletzung materieller subjektiver Rechte eines Individualklägers verzichtet werden könnte, zumal eine Rechtsschutzlücke zum Naturschutzrecht, im Fall des BayVGH für besonders geschützte Arten, schon wegen des Instituts der Umweltverbandsklage nicht entstehen könne).

    - Naturschutz, insbesondere Artenschutz: Hierzu besteht für Dritte wie die Klägerin, die lediglich im Umfeld von WKA wohnen, kein Drittschutz, vgl. z.B. OVG Greifswald, Beschluss vom 21.5.2014, 3 M 236/13; VG Schwerin, Beschluss vom 18.11.2013, 7 B 68/13; Feldhaus, Komm. zum BImSchG, B 1, Rn. 108 ff, dort insbesondere Rn. 112 ff; VG Augsburg, Beschluss vom 9.7.2014, Au 4 S. 14.945; BayVGH, Urteil vom 18.6.2014, 22 B 13.1358; BayVGH, B.v. 8.6.2015, 22 CS 15.686.

    - Raumordnungs- und Landesplanungsrecht ist im hiesigen Kontext nicht drittschützend (so auch BayVGH, B.v. 8.6.2015, 22 CS 15.686, zu einem dort angesprochenen Teilkontext).

    Der BayVGH hat auch in seinem Beschluss vom 8. Juni 2015 (22 CS 15.686) nochmals und aktuell betont, dass in Bezug auf die Themen des tieffrequenten Schalles und des Infraschalles weiterhin davon ausgegangen werden kann, dass ab einem Abstand von 250 m zu einer WKA in der Regel keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall mehr zu erwarten sind und dass bei Abständen von mehr als 500 m regelmäßig die Windkraftanlage nur einen Bruchteil des in der Umgebung messbaren Infraschalls erzeugt (Windkrafterlass Nr. 8.2.8, S. 22).

  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1347

    Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen

    Durch Windkraftanlagen hervorgerufene Infraschallimmissionen sind gerade in jüngerer Zeit häufig Gegenstand der Rechtsprechung, insbesondere des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, gewesen, ohne dass die Rechtsprechung dabei den Einwänden wegen nicht vollständig erforschter Wirkungen von Infraschall gefolgt wäre (vgl. ausführlich: BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - juris Rn. 23 f.; knapper: BayVGH, B.v. 10.8.2015 - 22 Z.B. 15.1113 - juris Rn. 23 f.; BayVGH, B.v. 23.5.2015 - 22 CS 15.481 - juris Rn. 20 ff.).

    Die Kläger beziehen sich insoweit auf das eindeutig nicht drittschützende Artenschutzrecht (BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 48; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 22 ZB 15.1028 - juris Rn. 53 f.).

    Es könne bisher nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass nach der Ansicht des Europäischen Gerichtshofs auf das Erfordernis einer Verletzung materieller subjektiver Rechte des Individualklägers verzichtet werden könnte (BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 48).

    Dies bedeutet zugleich, dass nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, für die Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein können (zusammenfassend BVerwG, U.v. 18.12.2014 - 4 C 36/13 - NVwZ 2015, 1223 - juris Rn. 23 ff. m.w.N.; vgl. auch etwa BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 40; BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 ZB 14.1035 - juris Rn. 16 f.).

    Dem Charakter der Vorprüfung des Einzelfalls würde es nicht gerecht, würde bereits im Rahmen der in § 3c UVPG ausdrücklich nur geforderten "überschlägigen Prüfung" und "Einschätzung" die Ordnungsgemäßheit der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung im Einzelnen überprüft, zumal auf diesem Wege Nachbarn die Einhaltung des als solches nicht drittschützenden Artenschutzrechts verlangen könnten (vgl. zu dieser Frage BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 48).

    Zum einen steht ihnen, wie ausgeführt, allenfalls ein Anspruch darauf zu, dass die Vorprüfung einer UVP-Pflicht ordnungsgemäß war, nicht aber, dass die Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände in jedem Detail zutreffend erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 48).

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sowie einer durchgeführten Vorprüfung der UVP-Pflicht des Einzelfalls kommt es jeweils auf den Zeitpunkt dieser Entscheidungen an (vgl. BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 33 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1302

    Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen

    Durch Windkraftanlagen hervorgerufene Infraschallimmissionen sind gerade in jüngerer Zeit häufig Gegenstand der Rechtsprechung, insbesondere des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, gewesen, ohne dass die Rechtsprechung dabei den Einwänden wegen nicht vollständig erforschter Wirkungen von Infraschall gefolgt wäre (vgl. ausführlich: BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - juris Rn. 23 f.; knapper: BayVGH, B.v. 10.8.2015 - 22 Z.B. 15.1113 - juris Rn. 23 f.; BayVGH, B.v. 23.5.2015 - 22 CS 15.481 - juris Rn. 20 ff.).

    Die Klägerin bezieht sich insoweit auf das eindeutig nicht drittschützende Artenschutzrecht (BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 48; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 22 ZB 15.1028 - juris Rn. 53 f.).

    Es könne bisher nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass nach der Ansicht des Europäischen Gerichtshofs auf das Erfordernis einer Verletzung materieller subjektiver Rechte des Individualklägers verzichtet werden könnte (BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 48).

    Dies bedeutet zugleich, dass nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, für die Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein können (zusammenfassend BVerwG, U.v. 18.12.2014 - 4 C 36/13 - NVwZ 2015, 1223 - juris Rn. 23 ff. m.w.N.; vgl. auch etwa BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 40; BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 ZB 14.1035 - juris Rn. 16 f.).

    Dem Charakter der Vorprüfung des Einzelfalls würde es nicht gerecht, würde bereits im Rahmen der in § 3c UVPG ausdrücklich nur geforderten "überschlägigen Prüfung" und "Einschätzung" die Ordnungsgemäßheit der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung im Einzelnen überprüft, zumal auf diesem Wege Nachbarn die Einhaltung des als solches nicht drittschützenden Artenschutzrechts verlangen könnten (vgl. zu dieser Frage BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 48).

    Zum einen steht ihr, wie ausgeführt, allenfalls ein Anspruch darauf zu, dass die Vorprüfung einer UVP-Pflicht ordnungsgemäß war, nicht aber, dass die Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände in jedem Detail zutreffend erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 48).

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sowie einer durchgeführten Vorprüfung der UVP-Pflicht des Einzelfalls kommt es jeweils auf den Zeitpunkt dieser Entscheidungen an (vgl. BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 33 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 30.09.2015 - Au 4 K 14.1296

    Klagen von Anwohnern gegen Windräder zwischen Dasing und Aichach abgewiesen

    Durch Windkraftanlagen hervorgerufene Infraschallimmissionen sind gerade in jüngerer Zeit häufig Gegenstand der Rechtsprechung, insbesondere des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, gewesen, ohne dass die Rechtsprechung dabei den Einwänden wegen nicht vollständig erforschter Wirkungen von Infraschall gefolgt wäre (vgl. ausführlich: BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - juris Rn. 23 f.; knapper: BayVGH, B.v. 10.8.2015 - 22 Z. B. 15.1113 - juris Rn. 23 f.; BayVGH, B.v. 23.5.2015 - 22 CS 15.481 - juris Rn. 20 ff.).

    Die Kläger beziehen sich insoweit auf das eindeutig nicht drittschützende Artenschutzrecht (BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 48; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 22 ZB 15.1028 - juris Rn. 53 f.).

    Es könne bisher nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass nach der Ansicht des Europäischen Gerichtshofs auf das Erfordernis einer Verletzung materieller subjektiver Rechte des Individualklägers verzichtet werden könnte (BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 48).

    Dies bedeutet zugleich, dass nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, für die Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein können (zusammenfassend BVerwG, U.v. 18.12.2014 - 4 C 36/13 - NVwZ 2015, 1223 - juris Rn. 23 ff. m. w. N.; vgl. auch etwa BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 40; BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 ZB 14.1035 - juris Rn. 16 f.).

    Dem Charakter der Vorprüfung des Einzelfalls würde es nicht gerecht, würde bereits im Rahmen der in § 3c UVPG ausdrücklich nur geforderten "überschlägigen Prüfung" und "Einschätzung" die Ordnungsgemäßheit der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung im Einzelnen überprüft, zumal auf diesem Wege Nachbarn die Einhaltung des als solches nicht drittschützenden Artenschutzrechts verlangen könnten (vgl. zu dieser Frage BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 48).

    Zum einen steht ihnen, wie ausgeführt, allenfalls ein Anspruch darauf zu, dass die Vorprüfung einer UVP-Pflicht ordnungsgemäß war, nicht aber, dass die Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände in jedem Detail zutreffend erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 48).

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sowie einer durchgeführten Vorprüfung der UVP-Pflicht des Einzelfalls kommt es jeweils auf den Zeitpunkt dieser Entscheidungen an (vgl. BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - ZNER 2015, 390 - juris Rn. 33 m. w. N.).

  • VG Gelsenkirchen, 23.01.2017 - 8 L 689/16

    Windenergieanlagen; Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP);

    vgl. zu dieser Frage: BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686 -, juris Rn. 48.

    vgl. VG Augsburg, Urteil vom 30. September 2015 - Au 4 K 14.1302 -, juris Rn. 167 ff. mit Verweis auf: BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36/13 -, juris Rn. 23 ff. m.w.N.; vgl. auch etwa BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686 -, juris Rn. 40 sowie Beschluss vom 17. November 2014 - 22 ZB 14.1035 - juris Rn. 16 f.

    vgl. zu dieser Frage: BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686 -, juris Rn. 48.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juli 2015- 8 S 534/15 -, juris Rn. 49; OVG Schleswig, Urteil vom 31. Juli 2015 - 1 MB 14/15 -, juris Rn. 30; BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686 -, juris Rn. 23; OVG Greifswald, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 3 M 236/13 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 22. Mai 2006 - 8 B 2122/05 -, juris Rn. 20.

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 LB 157/18

    Abschichtung; Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Aussetzung des

    Weiterhin liegt zwischen dem Hof der Antragsteller und dem geplanten Windpark eine Distanz, die nach den bisherigen fachlichen Einschätzungen als ausreichend zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen durch tieffrequenten Schall angesehen wird (zur DIN 45680 vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08. Juni 2015 - 22 CS 15.686 -, juris).

    Nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse führt er grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren (OVG NRW, Beschl. v. 6.5.2016 - 8 B 866/15 -, juris, Rn. 32 f. m.w.N.; Bay. VGH, Beschl. v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 -, ZNER 2015, 390, juris Rn. 23 f.; vgl. für Infraschall OVG Schlesw.-Holst., Urt. v. 31.7.2015 - 1 MB 14/15 -, ZNER 2015, 613, juris, Rn. 30 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 85/16

    DIN ISO 9613 2; eigener Betrieb; Einzelmessung; Gebot der Rücksichtnahme;

    Weiterhin liegt zwischen dem Hof der Antragsteller und dem geplanten Windpark eine Distanz, die nach den bisherigen fachlichen Einschätzungen als ausreichend zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen durch tieffrequenten Schall angesehen wird (zur DIN 45680 vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08. Juni 2015 - 22 CS 15.686 -, juris).

    Nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse führt er grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren (OVG NRW, Beschl. v. 6.5.2016 - 8 B 866/15 -, juris, Rn. 32 f. m.w.N.; Bay. VGH, Beschl. v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 -, ZNER 2015, 390, juris Rn. 23 f.; vgl. für Infraschall OVG Schlesw.-Holst., Urt. v. 31.7.2015 - 1 MB 14/15 -, ZNER 2015, 613, juris, Rn. 30 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15

    Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 15.00630

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Erfolglose Klage einer Drittperson

  • VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17

    Weiterer Eilantrag gegen Windpark "Stillfüssel" abgelehnt

  • VG Bayreuth, 24.11.2015 - B 2 K 15.77

    Immissionsschutz, Genehmigungsverfahren, Windkraftanlage, Drittschutz,

  • VG Koblenz, 13.04.2017 - 4 L 86/17

    Errichtung von drei Windenergieanlagen vorläufig gestoppt

  • VG Aachen, 28.09.2018 - 6 K 612/17

    Euskirchen-Dahlem: Schwarzstorch legt Windenergieanlage (endgültig) lahm

  • VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16

    Genehmigung für drei Windenergieanlagen bei Birkenfeld aufgehoben

  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2020 - 5 K 19/09

    Planfeststellungsrechtlichen Abwägungsentscheidung bei einer

  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01883

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

  • OLG Schleswig, 04.12.2019 - 9 U 152/18

    Untersagung des Betriebs einer Windenergieanlage wegen Lärmbeeinträchtigung:

  • VG Minden, 01.03.2017 - 11 K 2917/15

    Nachbarklage gegen die mmissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

  • VG Würzburg, 05.12.2017 - W 4 K 15.530

    Gemeindliches Einvernehmen und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von

  • VG Ansbach, 08.02.2017 - AN 11 K 16.01742

    Vorhaben, Bescheid, Gutachten, Gemeinde, Genehmigung, Niederschlagswasser,

  • VG Augsburg, 02.07.2015 - Au 4 K 13.567

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen (abgelehnt)

  • VG Regensburg, 12.12.2018 - RN 7 S 18.1984

    Änderungsgenehmigung für Windenenergieanlage - Rüge fehlender

  • VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

  • VG Bremen, 28.09.2016 - 5 K 1975/14

    Anfechtung der Sperrzeitaufhebung - Drittschutz; Parteigutachten;

  • VG Augsburg, 02.07.2015 - Au 4 K 14.795

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen (abgelehnt)

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 22 CS 19.345

    Maßstab für immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung - 10 H-Regelung

  • VG Gelsenkirchen, 23.01.2017 - 8 L 760/16

    Windenergieanlagen; Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP);

  • VGH Bayern, 16.09.2016 - 22 ZB 16.304

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

  • VG Düsseldorf, 23.09.2016 - 28 L 1759/16

    Windenergieanlage; Windkraftanlage; Windfarm; optische; Beeinträchtigung;

  • VG Koblenz, 23.11.2017 - 4 K 10/17

    Änderungsgenehmigung für den Nachtbetrieb des Windparks in Kratzenburg ist

  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.458

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • VG Aachen, 12.07.2017 - 6 L 252/17

    Immissionsschutzrecht; Umweltverband; Windenergieanlage; Wald; Windfarm;

  • VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13

    Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Beurteilungsspielraum; Biotop; Brutvogel;

  • VG Bayreuth, 11.12.2015 - B 2 K 15.253

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Windpark

  • VG Düsseldorf, 19.09.2019 - 28 K 3594/17
  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 19.281

    Typwechsel bei einer Windenergieanlage - Umweltverbandsklage - einstweiliger

  • VG Minden, 30.08.2017 - 11 K 41/16
  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 15 N 18.2110

    Fehlende Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde gegen einen Bebauungsplan für

  • VG Berlin, 26.07.2016 - 19 K 192.14

    Umspannwerk kann im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein

  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40023

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen zwei Windenergieanlagen

  • VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15

    Windenergieanlage; Drittanfechtung; Schallimmissionsberechnung, Alternatives

  • VG Berlin, 15.07.2016 - 19 K 192.14

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Umspannwerkes

  • VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17

    Genehmigung von fünf Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 22 ZB 16.95

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage - Vollständigkeit der

  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 22 AS 16.2421

    Drittanfechtung einer Genehmigung für Windkraftanlagen - Anordnung der Fortdauer

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2032

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

  • VG Osnabrück, 28.04.2016 - 2 A 89/14

    Abschneidekriterium; Beurteilungsgebiet; Bioaerosol; Biotop; Brandschutzkonzept;

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 22 ZB 15.2412

    Konflikt von Windkraftanlagen und Wohnnutzung im Außenbereich

  • VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544

    Plangenehmigung und Bewilligung für den Neubau einer Wasserkraftanlage

  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16

    § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwRG vermittelt einem sonstigen Beteiligten im

  • VGH Bayern, 28.09.2017 - 22 CS 17.1506

    Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch von einer Windkraftanlage ausgehende

  • VG Minden, 11.03.2016 - 11 K 1963/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2019 - 8 A 10797/19

    Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte; Rügeberechtigung zur

  • VG Augsburg, 07.12.2016 - Au 4 K 16.975

    Klagen gegen Windkraftanlagen bei Baar (Schwaben) erfolglos

  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40022

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die

  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige

  • VG Düsseldorf, 03.04.2017 - 28 K 5145/15
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2160

    Erfolglose Nachbarklage gegen Windenergieanlagen

  • VG Minden, 01.03.2017 - 11 K 2864/15
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2022 - 3 LB 851/17

    Heranziehung zu Verwaltungsgebühren für Antrag auf Erteilung eines

  • VGH Bayern, 10.08.2017 - 22 AS 17.40023

    Prüfungsmaßstab bei Entscheidung über Antrag auf Fortdauer der aufschiebenden

  • VGH Bayern, 26.07.2016 - 22 ZB 15.2326

    Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit einer Windkraftanlage

  • VG Neustadt, 18.04.2016 - 3 K 818/14

    Nachbarklage gegen Biogasanlage in Krottelbach abgewiesen

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2171

    Windenergieanlagen - immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Nachbarklage

  • VG München, 07.12.2016 - Au 4 K 16.1019

    Erfolglose Nachbarklage (Landwirt) gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VG Augsburg, 31.07.2015 - Au 4 K 14.1803

    Klage einer Nachbargemeinde gegen die Genehmigung von drei Windkraftanlagen

  • OLG Schleswig, 10.11.2021 - 9 U 15/20

    Ansprüche eines Grundstückseigentümers gegen den Betreiber einer

  • VGH Bayern, 28.01.2021 - 22 C 20.2987

    Streitwert für Rechtsbehelf eines Umweltverbands Genehmigung für

  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3793

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

  • VG München, 19.01.2016 - M 1 K 15.3313

    Erfolglose Klage der Nachbargemeinde gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3830

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3794

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3792

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

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Rechtsprechung
   VG Würzburg, 27.03.2015 - W 4 S 15.155   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8670
VG Würzburg, 27.03.2015 - W 4 S 15.155 (https://dejure.org/2015,8670)
VG Würzburg, Entscheidung vom 27.03.2015 - W 4 S 15.155 (https://dejure.org/2015,8670)
VG Würzburg, Entscheidung vom 27. März 2015 - W 4 S 15.155 (https://dejure.org/2015,8670)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Baustopp für sechs Windkraftanlagen im Landkreis Haßberge

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Baustopp für sechs Windkraftanlagen im Landkreis Haßberge

  • bayrvr.de (Kurzinformation)

    Baustopp für sechs Windkraftanlagen im Landkreis Haßberge

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    Auszug aus VG Würzburg, 27.03.2015 - W 4 S 15.155
    Ob sich aus § 4 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 UmwRG ein selbständig durchsetzbares, absolutes Verfahrensrecht ergibt (so zuletzt OVG NRW, U.v. 25.02.2015 - 8 A 959/10 - juris Rn. 53), kann vorliegend jedoch dahinstehen, da sich die Antragsbefugnis aus anderen drittschützenden Aspekten herleiten lässt.

    Es genügt vielmehr, wenn bei dem ursprünglichen Vorhaben eine Einzelfallprüfung die UVP-Pflichtigkeit bestätigt hat (so OVG NRW, U.v. 25.02.2015 - 8 A 959/10 - juris Rn. 109).

    In einem ähnlichen Zusammenhang führt das OVG Nordrhein-Westfalen (U.v. 25.02.2015 - 8 A 959/10 - juris Rn. 172) aus, dass die Beifügung wesentlicher, umweltbezogener Nebenbestimmungen zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls ein Indiz dafür sein kann, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hat.

    Dieses Ergebnis deckt sich im Übrigen mit den Anforderungen der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl Nr. L 175 S. 40) i.d.F. der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl EU Nr. L 156 S. 17), neu kodifiziert durch die Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 (UVP-Richtlinie) und der neueren Rechtsprechung des EuGH (vgl. v.a. U.v. 07.11.2013 - C-72/12 (Altrip) - juris Rn. 48; m.w.N. OVG NRW, U.v. 25.02.2015 - 8 A 959/10 - juris Rn. 76) zu den klagbaren Rechtspositionen Einzelner bei der Bewertung 17.

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus VG Würzburg, 27.03.2015 - W 4 S 15.155
    Angesichts einer sehr weit gehenden Rechtsprechung des EuGH, der einen effektiven Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung von Zulassungsentscheidungen UVP-pflichtiger Vorhaben fordert (vgl. EuGH, U.v. 07.11.2013 - C-72/12 (Altrip) - juris Rn. 36 ff.), kann eine Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens über die Regelungen in § 4 Abs. 1 iV.m. Abs. 3 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) wohl auch von einzelnen Betroffenen gefordert werden.

    Dieses Ergebnis deckt sich im Übrigen mit den Anforderungen der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl Nr. L 175 S. 40) i.d.F. der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl EU Nr. L 156 S. 17), neu kodifiziert durch die Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 (UVP-Richtlinie) und der neueren Rechtsprechung des EuGH (vgl. v.a. U.v. 07.11.2013 - C-72/12 (Altrip) - juris Rn. 48; m.w.N. OVG NRW, U.v. 25.02.2015 - 8 A 959/10 - juris Rn. 76) zu den klagbaren Rechtspositionen Einzelner bei der Bewertung 17.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 19/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

    Auszug aus VG Würzburg, 27.03.2015 - W 4 S 15.155
    Eine derartige Beurteilung kann durch das Verwaltungsgericht nicht ersetzt werden (vgl. ausdrücklich § 3 a Satz 4 UVPG; hierzu OVG NRW, U.v. 03.12.2008 - 8 D 19/07.AK - juris Rn. 72 m.w.N.).

    Zum anderen beschränkt sich die richterliche Kontrolle der negativen Feststellung nach einer Vorprüfung inhaltlich auf die Frage, ob die Behörde bei ihrer Einschätzung die in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt hat (vgl. § 3 c Abs. 1 Satz 1 UVPG) und aufgrund der ihr obliegenden überschlägigen Prüfung insgesamt zu einem den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden, naturschutzfachlich nachvollziehbaren und in diesem Sinne vertretbaren Ergebnis gelangt ist (vgl. OVG NRW, U.v. 03.12.2008 - 8 D 19/07.AK - juris).

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus VG Würzburg, 27.03.2015 - W 4 S 15.155
    Das OVG Nordrhein-Westfalen stellt (unter Verweisung auf BVerwG, U.v. 25.06.2014 - 9 A 1.13 - juris Rn. 18) fest, dass die Behörde im Rahmen einer Vorprüfung zwar nicht die eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfung vorausnehmen muss.
  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 22 CS 14.851

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VG Würzburg, 27.03.2015 - W 4 S 15.155
    Dabei bestimmt sich die Frage, wer bei Drittanfechtungsklagen das Risiko der Herbeiführung vollendeter Tatsachen tragen muss, nach dem materiellen Recht, also nach den Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs und damit grundsätzlich nach der Verletzung subjektiver Rechte (BayVGH, B.v. 13.05.2014 - 22 CS 14.851 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus VG Würzburg, 27.03.2015 - W 4 S 15.155
    nis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, ob sie ferner den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat, ob sie sich des Weiteren bei der eigentlichen Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten und schließlich das Willkürverbot nicht verletzt hat (ständige Rechtsprechung des BVerwG; vgl. zusammenfassend U.v. 16.05.2007 - 3 C 8.06 - BVerwGE 129, 27).
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 16.04

    Luftverkehrsrechtliche Fachplanung; Flughafenänderung; Plangenehmigung; fiktive

    Auszug aus VG Würzburg, 27.03.2015 - W 4 S 15.155
    Dementsprechend steht den Behörden grundsätzlich zum einen eine Einschätzungsprärogative im Hinblick auf die Frage zu, ob die vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen (und die eigenen Informationen der Behörde) eine geeignete Grundlage bieten, um unverzüglich aufgrund überschlägiger Prüfung über die UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens entscheiden zu können (vgl. BVerwG, U.v. 07.12.2006 - 4 C 16/04 - juris).
  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

    Unter Änderung von Nr. 111 der angefochtenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts wird der Streitwert in den erstinstanzlichen Verfahren W 4 S 15.155, -.156, -.158, -.159, -.160, und -.161 auf jeweils 3.750 EUR, im Verfahren W 4 S 15.286 auf 7.500 EUR und für die verbundenen Verfahren im Beschwerdeverfahren auf insgesamt 30.000 EUR festgesetzt.

    W 4 S 15.155.

  • VG Ansbach, 28.04.2015 - AN 11 K 14.01907

    Unbegründete Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 4 WKA

    Auf den Beschluss des VG Würzburg vom 27. März 2015 (W 4 S 15.155) werde verwiesen.

    Im Wesentlichen das Gleiche gilt, soweit sie sich auf den Beschluss des VG Würzburg vom 27. März 2015 (W 4 S 15.155, zu finden auf den Internet-Seiten des VG Würzburg unter http://www.vgh.bayern.de/internet/media/vgwuerzburg/presse/15-00155b.pdf) beruft.

  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 15.00630

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Erfolglose Klage einer Drittperson

    Im Wesentlichen das Gleiche gilt, soweit sie sich auf den Beschluss des VG Würzburg vom 27. März 2015 (W 4 S 15.155, zu finden auf den Internet-Seiten des VG Würzburg unter http://www.vgh.bayern.de/internet/media/vgwuerzburg/presse/15-00155b.pdf) beruft.
  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3793

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

    Die vom Kläger eingewandten Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 30. März 2015 (W 4 S 15.155 u.a.) sind vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Juni 2015 geändert worden, da sie sich als ungerechtfertigt erwiesen haben (BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - juris Rn. 17).
  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3830

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

    Die von der Klägerin eingewandten Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 30. März 2015 (W 4 S 15.155 u. a.) sind vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Juni 2015 geändert worden, da sie sich als ungerechtfertigt erwiesen haben (BayVGH, B. v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - juris Rn. 17).
  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3794

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

    Die vom Kläger eingewandten Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 30. März 2015 (W 4 S 15.155 u.a.) sind vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Juni 2015 geändert worden, da sie sich als ungerechtfertigt erwiesen haben (BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - juris Rn. 17).
  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3792

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

    Die von der Klägerin eingewandten Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 30. März 2015 (W 4 S 15.155 u. a.) sind vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Juni 2015 geändert worden, da sie sich als ungerechtfertigt erwiesen haben (BayVGH, B. v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - juris Rn. 17).
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