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   VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.1328   

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VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.1328 (https://dejure.org/2009,52266)
VG Würzburg, Entscheidung vom 02.04.2009 - W 5 K 08.1328 (https://dejure.org/2009,52266)
VG Würzburg, Entscheidung vom 02. April 2009 - W 5 K 08.1328 (https://dejure.org/2009,52266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis; Einziehung des Jagdscheins; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Strafbefehl; Verurteilung zu Geldstrafe von 60 Tagessätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 25.11.2008 - 21 CS 08.2753

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.1328
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt auch ein rechtskräftiger Strafbefehl aufgrund der Gleichstellung in § 410 Abs. 3 StPO mit einem rechtskräftigen Urteil eine rechtskräftige Verurteilung dar (BVerwG, B.v. 13.12.1994, Az.: 1 C 31/92, NVwZ-RR 1995, 525; BayVGH, B.v. 25.11.2008, Az.: 21 CS 08.2753).

    Eine Überprüfung strafrechtlicher Entscheidungen durch die Verwaltung oder durch das Verwaltungsgericht ist nur in absoluten Ausnahmefällen veranlasst, etwa wenn für die Behörde oder das Gericht ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder die Behörde oder das Gericht den Vorfall ausnahmsweise besser als die Strafverfolgungsbehörden aufzuklären vermögen (BVerwG, B.v. 22.04.1992, Az.: 1 B 61/92, NVwZ-RR 1992, 480; BayVGH, B.v. 15.11.2008, Az.: 21 CS 08.2753).

  • VGH Bayern, 06.11.2000 - 21 B 98.11
    Auszug aus VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.1328
    Die gesetzliche Regelung geht vielmehr davon aus, dass die Begehung von Straftaten allein schon wegen der darin liegenden Missachtung der Rechtsordnung Schlüsse darauf zulässt, dass dem Betroffenen die Charakterfestigkeit fehlt, die beim Umgang mit Schusswaffen ständig zu fordern ist, und somit Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass gerade im Hinblick auf die sicherheitsrechtlichen Belange des Waffengesetzes in der Person des Betroffenen Defizite vorliegen (BayVGH, B.v. 06.11.2000, Az.: 21 B 98.11; VG Würzburg, a.a.O.).

    Derartiges könnte aufgrund des vom Gesetzgeber in § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG vorgegebenen Zeitraums von fünf Jahren seit Rechtskraft der Verurteilung von Bedeutung sein, wenn seit Begehung der Tat mehr als noch mal fünf Jahre, also insgesamt zehn Jahre, verstrichen sind ( BVerwG, a.a.O.; BayVGH, B.v. 06.11.2000, Az.: 21 B 98.11), was vorliegend jedoch nicht der Fall ist.

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.1328
    Zwar ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, die gesetzliche Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit als widerlegt anzusehen, wenn zwar die Fünfjahresfrist seit Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung noch nicht verstrichen ist, der Zeitpunkt der Begehung der Straftat aber sehr lange zurückliegt und der Betroffene sich seither straffrei geführt hat ( BVerwG, U.v. 24.04.1990, Az.: 1 C 56/89, DVBl. 1990, 1043).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.1328
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt auch ein rechtskräftiger Strafbefehl aufgrund der Gleichstellung in § 410 Abs. 3 StPO mit einem rechtskräftigen Urteil eine rechtskräftige Verurteilung dar (BVerwG, B.v. 13.12.1994, Az.: 1 C 31/92, NVwZ-RR 1995, 525; BayVGH, B.v. 25.11.2008, Az.: 21 CS 08.2753).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 20 A 1881/07

    Zwingende Einziehung eines Jagdscheins wegen fehlender waffenrechtlicher

    Auszug aus VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.1328
    Der Umstand, dass eine Atypik für den größten Teil der Verurteilungen wegen eines Vorsatzdeliktes nicht festzustellen sein dürfte, ist in der Systematik des Regel-Ausnahme-Verhältnisses begründet und bietet keinen Anlass, die gesetzgeberische Risikobewertung zu relativieren (OVG Münster, B.v. 25.10.1007, Az.: 20 A 1881/07, NVwZ-RR 2008, 393).
  • VG Ansbach, 02.07.2008 - AN 15 K 08.00374

    Widerruf von Waffenbesitzkarten; Strafgerichtliche Verurteilung von 60

    Auszug aus VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.1328
    Eine Verurteilung zu 60 Tagessätzen stellt im Übrigen ein durchaus erhebliches Unwerturteil dar, das einiges Gewicht der konkreten Tat voraussetzt (vgl. HessVGH, B.v. 14.10.2004, Az.: 11 TG 2490/04, NVwZ-RR 2005, 324; VG Würzburg, a.a.O.; VG Ansbach, U.v. 02.07.2008, Az.: AN 15 K 08.00374; Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, BT-Drucksache 14/7758, S. 54).
  • VG Würzburg, 22.03.2007 - W 5 K 06.553
    Auszug aus VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.1328
    Dabei kommt es allein auf die konkreten Umstände der Tatbegehung an (BayVGH, B.v. 15.08.2008, Az.: 9 CS 08.1471), nicht aber auf die subjektive Betroffenheit der Klägerin (VG Würzburg, U.v. 22.03.2007, Az.: W 5 K 06.553).
  • VGH Hessen, 14.10.2004 - 11 TG 2490/04

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; strafgerichtliche Verurteilung; Gesamtstrafe

    Auszug aus VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.1328
    Eine Verurteilung zu 60 Tagessätzen stellt im Übrigen ein durchaus erhebliches Unwerturteil dar, das einiges Gewicht der konkreten Tat voraussetzt (vgl. HessVGH, B.v. 14.10.2004, Az.: 11 TG 2490/04, NVwZ-RR 2005, 324; VG Würzburg, a.a.O.; VG Ansbach, U.v. 02.07.2008, Az.: AN 15 K 08.00374; Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, BT-Drucksache 14/7758, S. 54).
  • VGH Bayern, 26.02.1998 - 21 B 95.878
    Auszug aus VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.1328
    Die Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet ist, erfordert daher eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Täters, wie sie in seinem damaligen Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, a.a.O.; BayVGH, U.v. 26.02.1998, Az.: 21 B 95.878).
  • VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 3611/09

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach vorsätzlicher Straftat - zu den

    Ausnahmefälle liegen beispielsweise nicht vor bei einmaligen Verurteilungen zu Geldstrafen von 60 Tagessätzen wegen Nötigung nach § 240 StGB (OVG Lüneburg, Urt. v. 16.12.2008, 11 LB 31/08, juris), wegen Betruges nach § 263 StGB (VG Würzburg, Urt. v. 2.4.2009, W 5 K 08.1328, juris) und wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266 a Abs. 1 StGB (VG München, Beschl. v. 8.1.2004, M 7 S 03.6134, juris), von 70 Tagessätzen wegen uneidlicher Falschaussage gemäß § 153 StGB (VG Sigmaringen, Urt. v. 31.1.2005, 2 K 978/04, juris), von 80 Tagessätzen wegen Bankrotts nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b, Abs. 6 StGB (OVG Münster, Beschl. v. 25.10.2007, 20 A 1881/07, juris) und von 90 Tagessätzen wegen der Verbreitung pornographischer Schriften nach § 184 StGB (VG München, Beschl. v. 8.7.2004, M 7 S 04.3261, juris) und wegen Vorteilsgewährung gemäß § 333 Abs. 1 StGB (VG Augsburg, Urt. v. 4.3.2009, Au 4 K 08.330, juris).
  • VG Augsburg, 27.02.2015 - Au 4 K 14.1710

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Tierquälerei durch Unterlassen

    Die Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet ist, erfordert daher eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Täters, wie sie in seinem damaligen Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. VG Würzburg, U.v. 2.4.2009 - W 5 K 08.1328 - juris, m.w.N.).
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