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   VG Würzburg, 25.11.2010 - W 5 K 09.1264   

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VG Würzburg, 25.11.2010 - W 5 K 09.1264 (https://dejure.org/2010,68124)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25.11.2010 - W 5 K 09.1264 (https://dejure.org/2010,68124)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25. November 2010 - W 5 K 09.1264 (https://dejure.org/2010,68124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf von Waffenbesitzkarten; fehlende persönliche Eignung wegen psychischer Erkrankung; absoluter Ausschlussgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2009 - 11 S 12.09

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen psychischer Erkrankung;

    Auszug aus VG Würzburg, 25.11.2010 - W 5 K 09.1264
    Auch hier gilt, dass im Bereich des Waffenrechts kein Restrisiko hingenommen werden darf (VG Würzburg, U.v. 11.04.2008, Az.: W 5 K 07.1372; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 24.02.2009, Az.: OVG 11 S 12.09).
  • VG Osnabrück, 24.05.2007 - 3 A 276/05

    Alkoholabhängigkeit hindert persönliche Eignung im jagd- und waffenrechtlichen

    Auszug aus VG Würzburg, 25.11.2010 - W 5 K 09.1264
    Dem ist die Bundesregierung ausdrücklich entgegengetreten und hat es lediglich hinsichtlich der beschränkten Geschäftsfähigkeit als vertretbar angesehen, nicht einen absoluten Ausschluss der persönlichen Eignung anzunehmen (BT-Drucks. 14/7758. S. 129 zu Nr. 16; vgl. auch VG Osnabrück, U.v. 24.05.2007, Az.: 3 A 276/05 zum Fall der fehlenden persönlichen Eignung wegen Alkoholabhängigkeit).
  • VG Potsdam, 04.02.2009 - 3 L 667/08

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Widerruf einer Waffenerlaubnis

    Auszug aus VG Würzburg, 25.11.2010 - W 5 K 09.1264
    Bei einer solchen Grunderkrankung besteht stets die Gefahr, dass der Betroffene Wahnvorstellungen entwickelt und sich dann auf Grund einer eingebildeten Gefahr oder vermeintlichen Verfolgung zu Abwehrmaßnahmen veranlasst fühlt (vgl. hierzu auch VG Potsdam, B.v. 04.02.2009, Az.: 3 L 667/08).
  • VG Würzburg, 11.04.2008 - W 5 K 07.1372

    Widerruf; persönliche Eignung; psychische Krankheit

    Auszug aus VG Würzburg, 25.11.2010 - W 5 K 09.1264
    Auch hier gilt, dass im Bereich des Waffenrechts kein Restrisiko hingenommen werden darf (VG Würzburg, U.v. 11.04.2008, Az.: W 5 K 07.1372; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 24.02.2009, Az.: OVG 11 S 12.09).
  • VG Würzburg, 27.03.2014 - W 5 K 13.666

    Psychische Erkrankung; Angst-Glück-Psychose; Zykloide Psychose; persönliche

    Die gegen den waffenrechtlichen Teil des Bescheids erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Würzburg mit Urteil vom 25. November 2010 Nr. W 5 K 09.1264 ab.

    Die Verfahrensakten W 5 K 09.1264 und W 5 K 10.1268 wurden beigezogen.

    Auch hier gilt, dass im Bereich des Waffenrechts kein Restrisiko hingenommen werden darf (VG Würzburg, U.v. 25.11.2010 Nr. W 5 K 09.1264, U.v. 11.4.2008 Nr. W 5 K 07.1372; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 24.2.2009 Nr. OVB 11 S 12.09/ OVG 11 M 6.09).

    Bei einer solchen Grunderkrankung besteht stets die Gefahr, dass der Betroffene Wahnvorstellungen entwickelt und sich dann aufgrund einer eingebildeten Gefahr oder vermeintlichen Verfolgung zu Abwehrmaßnahmen veranlasst fühlt (VG Würzburg, U.v. 25.11.2010, a.a.O.; vgl. hierzu auch VG Potsdam, B.v. 4.2.2009 Nr. 3 L 676/08).

    Bereits im Urteil vom 25.11.2010 Nr. W 5 K 09.1264 hat das erkennende Gericht festgestellt, dass beim Kläger eine psychische Grunderkrankung vorlag.

    Die würden schon sehen, was sie davon hätten (vgl. Aktenvermerk der Polizeiinspektion A..., S. 186 der Behördenakte; VG Würzburg, U.v. 25.11.2010 Nr. W 5 K 09.1264, S. 10 des Urteilsumdrucks).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 16 A 2367/11

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder

    vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum WaffRNeuRegG, BT-Drucks. 14/7758 S. 56;VG Würzburg, Urteil vom 25. November 2010 - W 5 K 09.1264 -, juris, Rdnr. 23.
  • VG Würzburg, 25.11.2010 - W 5 K 10.1268

    Ungültigerklärung und Entziehung eines Jagdscheins; fehlende persönliche Eignung

    Vom Verfahren W 5 K 09.1264 wird der auf den Jagdschein des Klägers bezogene Teil des Klagebegehrens (Ungültigerklärung und Einziehung) abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen W 5 K 10.1268 fortgeführt.

    Der Kläger begehrte mit seiner Klage im Verfahren W 5 K 09.1264 die Aufhebung des Bescheides des Landratsamts Aschaffenburg vom 1. Dezember 2009, mit dem das Landratsamt den am 28. April 1998 ausgestellten und zuletzt am 26. Februar 2007 bis zum 31. März 2010 verlängerten Jagdschein Nr. .../98 für ungültig erklärte und einzog und die dem Kläger erteilten Waffenbesitzkarten Nrn. .../95 und .../95 widerrief.

    Auf die Begründung des Urteils vom 25. November 2010 im Verfahren W 5 K 09.1264 wird insoweit Bezug genommen.

  • VG Würzburg, 23.05.2011 - W 5 K 10.574

    Widerruf von Waffenbesitzkarten; persönliche Eignung; keine Vorlage eines

    Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift handelt es sich dabei um einen absoluten Ausschluss der persönlichen Eignung (vgl. VG Würzburg, U.v. 25.11.2010, Az.: W 5 K 09.1264 und VG Osnabrück, U.v. 24.05.2007, Az.: 3 A 276/05 m.w.N.).
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