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   VG Würzburg, 20.05.2010 - W 5 K 09.869   

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VG Würzburg, 20.05.2010 - W 5 K 09.869 (https://dejure.org/2010,52433)
VG Würzburg, Entscheidung vom 20.05.2010 - W 5 K 09.869 (https://dejure.org/2010,52433)
VG Würzburg, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - W 5 K 09.869 (https://dejure.org/2010,52433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Tiergehege; Einfriedung; Außenbereich; Innenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus VG Würzburg, 20.05.2010 - W 5 K 09.869
    Aus der Tatsache, dass ein Vorhaben einem zulässigen und sinnvoll nur im Außenbereich zu verwirklichenden Zweck dient, folgt noch nicht, dass es nach Bauplanungsrecht bevorzugt im Außenbereich ausgeführt werden soll (BVerwG, U.v. 14.03.1979 Nr. IV C 41.73, BVerwGE 48, 109).

    In dieser Funktion ist es rechtlich nicht zu billigen, also i.S.v. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB nicht "gesollt" (vgl. BVerwG, U.v. 14.03.1975 Nr. IV C 41.73, BauR 75, 261).

  • VG Würzburg, 14.09.2009 - W 5 S 09.871
    Auszug aus VG Würzburg, 20.05.2010 - W 5 K 09.869
    Den zugleich gestellten Antrag des Klägers, die aufschiebende Wirkung dieser Klage wiederherzustellen, wies das Verwaltungsgericht Würzburg mit Beschluss vom 14. September 2009 Nr. W 5 S 09.871 ab.

    Die Verfahrensakten W 5 K 09.870 und W 5 S 09.871 wurden beigezogen.

  • VG Würzburg, 20.05.2010 - W 5 K 09.870

    Einfriedungen; Tiergehege; Baueinstellung

    Auszug aus VG Würzburg, 20.05.2010 - W 5 K 09.869
    Gleichfalls am 3. September 2009 ließ der Kläger im Verfahren W 5 K 09.870 bei Gericht Klage erheben mit dem Antrag,.

    Die Verfahrensakten W 5 K 09.870 und W 5 S 09.871 wurden beigezogen.

  • BVerwG, 23.11.1995 - 4 B 209.95

    Priviligierte Nutzung - Jagdhütte - Jagdpächter - Jagdbezirk - Nutzungsrecht -

    Auszug aus VG Würzburg, 20.05.2010 - W 5 K 09.869
    Erforderlich in diesem Sinne ist das, was getan werden muss, damit die privilegierte Tätigkeit ausgeübt werden kann (BayVGH, a.a.O.; BVerwG, B.v. 23.11.1995 Nr. 4 B 209/95, Buchholz 406.11, § 35 Nr. 315 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.09.2004 - 4 B 58.04

    Pferdehaltung im Außenbereich

    Auszug aus VG Würzburg, 20.05.2010 - W 5 K 09.869
    Am Merkmal des Sollens i.S.v. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB fehlt es immer dann, wenn gegenüber dem allgemeinen Bedürfnis nach Erholung in der freien Natur, dem der Außenbereich dient, individuelle Freizeitwünsche bevorzugt werden sollen (BayVGH, a.a.O.; BVerwG, B.v. 09.09.2004 Nr. 4 B 58/04, BauR 05, 1136; B.v. 10.02.2009 Nr. 7 B 46.08).
  • BVerwG, 10.02.2009 - 7 B 46.08

    Anspruch auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für den Neubau

    Auszug aus VG Würzburg, 20.05.2010 - W 5 K 09.869
    Am Merkmal des Sollens i.S.v. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB fehlt es immer dann, wenn gegenüber dem allgemeinen Bedürfnis nach Erholung in der freien Natur, dem der Außenbereich dient, individuelle Freizeitwünsche bevorzugt werden sollen (BayVGH, a.a.O.; BVerwG, B.v. 09.09.2004 Nr. 4 B 58/04, BauR 05, 1136; B.v. 10.02.2009 Nr. 7 B 46.08).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1968 - X A 987/66

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Tierheimen im Außenbereich

    Auszug aus VG Würzburg, 20.05.2010 - W 5 K 09.869
    Ein Tierheim oder Tierasyl kann möglicherweise im Außenbereich privilegiert sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 22.02.1968 Nr. X A 987/66).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Würzburg, 20.05.2010 - W 5 K 09.869
    Unabhängig davon, ob ein Bauherr auch auf einen Standort im Innenbereich verwiesen werden kann, ist zu prüfen, ob das Vorhaben überhaupt im Außenbereich zugelassen werden soll (BayVGH, a.a.O., BVerwG, B.v. 06.09.1999 Nr. 4 B 74/99, NVwZ 2000, 678 sowie U.v. 16.06.1994 Nr. 4 C 20/93, BVerwGE 96, 95).
  • BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99

    Außenbereich; Nutzungsänderung; Gaststätte; Alm-Gaststätte für Wanderer und

    Auszug aus VG Würzburg, 20.05.2010 - W 5 K 09.869
    Unabhängig davon, ob ein Bauherr auch auf einen Standort im Innenbereich verwiesen werden kann, ist zu prüfen, ob das Vorhaben überhaupt im Außenbereich zugelassen werden soll (BayVGH, a.a.O., BVerwG, B.v. 06.09.1999 Nr. 4 B 74/99, NVwZ 2000, 678 sowie U.v. 16.06.1994 Nr. 4 C 20/93, BVerwGE 96, 95).
  • VGH Bayern, 08.12.2009 - 2 B 09.2257

    Wildpark mit Gastronomieeinrichtung, Abenteuerspielplatz und Picknickwiese kein

    Auszug aus VG Würzburg, 20.05.2010 - W 5 K 09.869
    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um einen Auffangtatbestand für solche Vorhaben, die von den übrigen Regelungen des § 35 Abs. 1 BauGB nicht erfasst werden und nach den Grundsätzen städtebaulicher Ordnung, wenn überhaupt, sinnvoll nur im Außenbereich ausgeführt werden können, weil sie zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zweckes auf einen Standort außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile angewiesen sind (BayVGH, U.v. 08.12.2009 Nr. 2 B 09.2257).
  • VG Würzburg, 20.05.2010 - W 5 K 09.870
    Gegen diesen Bescheid ließ der Kläger im Verfahren W 5 K 09.869 Klage erheben.

    Zur Klagebegründung wurde unter Bezugnahme auf die im Verfahren W 5 K 09.869 vorgelegte Klagebegründung vorgetragen, der Kläger sei seit Jahrzehnten im Tier- und Naturschutz tätig und stelle in seinem Eigentum stehende Grundstücke Dritten kostenlos oder kostengünstig zur Verfügung, damit diese dort wohnen und sich Haustiere als Familienmitglieder aufnehmen könnten.

    Die Verfahrensakten W 5 K 09.869 und W 5 S 09.871 wurden beigezogen.

    Die Einfriedungsmaßnahmen sind also Teil eines Gesamtbauvorhabens, das genehmigungspflichtig, aber jedenfalls in der vom Kläger projektierten Dimension nicht genehmigungsfähig ist (vgl. Urteil der Kammer vom 20.05.2010 im Parallelverfahren W 5 K 09.869).

    Die Planskizze wurde auch dem Gericht als "Lageplan III" zur Klagebegründung im Parallelverfahren W 5 K 09.869 vorgelegt, weitere Beschreibungen des Gesamtbauvorhabens finden sich in Schreiben des Klägers vom 14. Mai 2008 an den 1. Bürgermeister der Beigeladenen und vom 17. September 2008 an das Landratsamt Main-Spessart (Bl. 100 ff. - 104- und Bl. 173 der Behördenakte des Landratsamtes).

  • VGH Bayern, 27.04.2012 - 9 ZB 10.1503

    Baueinstellung; Einfriedung; Anlage zur Tierhaltung; Bestimmtheit;

    Die Begründung der Klage wegen Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung (Az. W 5 K 09.869) genügt dem nicht und enthält - soweit ersichtlich - keine Ausführungen zur Rechtswidrigkeit der Baueinstellungsverfügung.
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   SG Würzburg, 20.05.2010 - W 5 K 09.869   

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