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   VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2   

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VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2 (https://dejure.org/2021,54825)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25.11.2021 - W 5 K 21.2 (https://dejure.org/2021,54825)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25. November 2021 - W 5 K 21.2 (https://dejure.org/2021,54825)
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Volltextveröffentlichung

  • rabüro.de

    Zur Kostentragung eines Feuerwehreinsatzes zwecks Ablöschung eines großflächigen Feuers (hier: Verbrennung von Borkenkäferholz)

 
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  • VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285

    Erstattung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Auszug aus VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2
    Die Interessenlage rechtfertigt es, Kostenersatz selbst bei einer Anscheinsgefahr zu verlangen (Schober, Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen in Bayern, 4. Aufl. 2021, Rn. 79; Forster/Pemler/Remmele, Bayerisches Feuerwehrgesetz, 45. Erg.Lief. Okt. 2019, Art. 28 Rn. 56; siehe aber BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 - juris).

    Mit Anscheinsgefahr bezeichnet man eine im Zeitpunkt des behördlichen Einschreitens bestehende Sachlage, welche die Behörde aufgrund verständiger Würdigung und hinreichender Sachverhaltsaufklärung als gefährlich ansehen durfte und auch als gefährlich angesehen hat, die sich jedoch im Nachhinein aufgrund neuer Erkenntnisse oder Informationen als ungefährlich erwiesen hat (vgl. BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285; U.v. 19.5.1994 - 22 B 91.3523; beide juris).

  • VGH Bayern, 28.02.1996 - 4 B 94.2229
    Auszug aus VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2
    Eine konkrete Gefahr im Sinne des Polizei- und Sicherheitsrechts und damit auch im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Nr. 4 BayFwG liegt vor, wenn eine Situation gegeben ist, die bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Eintritt eines Schadens für das Schutzgut erwarten lässt (vgl. BayVGH, U.v. 28.2.1996 - 4 B 94.2229 - BayVBl 1996, 565; Schober, Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen in Bayern, 4. Aufl. 2021, Rn. 78; Forster/Pemler/Remmele, Bayerisches Feuerwehrgesetz, 45. Erg.Lief.

    Das Vorliegen einer Gefahr wird nicht deshalb ausgeschlossen, weil nach der Lebenserfahrung von einem vernünftig Entscheidenden als gefährlich zu beurteilende Verhältnisse im weiteren Verlauf nicht zu einem Schaden führen (BayVGH, U.v. 28.2.1996 - 4 B 94.2229 - BayVBl 1996, 565).

  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 4 CS 05.2079
    Auszug aus VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2
    Grobe Fahrlässigkeit setzt objektiv voraus, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht gelassen und das Nächstliegende, das jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, nicht beachtet wird; hinzu kommen muss in subjektiver Hinsicht ein unentschuldbares Fehlverhalten als ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigerter Schuldvorwurf (BayVGH, B.v. 25.10.2005 - 4 CS 05.2079 - juris).

    Es ist allgemein bekannt, dass beim Verbrennen größerer Holz- und Reisighaufen unter der Asche Glutstöcke verbleiben, die noch tagelang glimmen und wieder aufflammen können (BayVGH, B.v. 25.10.2005 - 4 CS 05.2079 - juris).

  • VG München, 29.03.2000 - M 7 K 99.4131
    Auszug aus VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2
    Die kostenberechtigte Behörde darf vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (VG München, U.v. 29.3.2000 - M 7 K 99.4131 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.07.2008 - 4 B 06.1839

    Pauschalsätze für Einsatzkosten einer Feuerwehr

    Auszug aus VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2
    28 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 BayFwG ermächtigt die Gemeinden im Interesse einer Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs, Pauschalsätze für den Ersatz der Kosten bei der Erfüllung von Aufgaben nach Art. 4 BayFwG - also sowohl im Pflichtaufgabenbereich als auch bei freiwilligen Aufgaben - durch Satzung festzulegen (BayVGH, U.v. 18.7.2008 - 4 B 06.1839 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 4 B 12.717

    Zieht die Gemeinde einen haftpflichtversicherten Unfallverursacher zum

    Auszug aus VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2
    Zwar legt Art. 28 Abs. 1 und Abs. 2 BayFwG kein sogenanntes intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall fest (BayVGH, U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - juris; U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris).
  • VGH Bayern, 14.12.2011 - 4 BV 11.895

    Fakultatives Widerspruchsverfahren bei Kostenerhebung für Feuerwehreinsatz nach

    Auszug aus VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2
    Zwar legt Art. 28 Abs. 1 und Abs. 2 BayFwG kein sogenanntes intendiertes Ermessen in Richtung einer Kostenerhebung im Regelfall fest (BayVGH, U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - juris; U.v. 20.2.2013 - 4 B 12.717 - juris).
  • VGH Bayern, 19.05.1994 - 22 B 91.3523

    Kostentragung bei widerlegtem Gefahrenverdacht

    Auszug aus VG Würzburg, 25.11.2021 - W 5 K 21.2
    Mit Anscheinsgefahr bezeichnet man eine im Zeitpunkt des behördlichen Einschreitens bestehende Sachlage, welche die Behörde aufgrund verständiger Würdigung und hinreichender Sachverhaltsaufklärung als gefährlich ansehen durfte und auch als gefährlich angesehen hat, die sich jedoch im Nachhinein aufgrund neuer Erkenntnisse oder Informationen als ungefährlich erwiesen hat (vgl. BayVGH, U.v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285; U.v. 19.5.1994 - 22 B 91.3523; beide juris).
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