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   VG Würzburg, 06.11.2008 - W 5 S 08.2064   

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https://dejure.org/2008,73397
VG Würzburg, 06.11.2008 - W 5 S 08.2064 (https://dejure.org/2008,73397)
VG Würzburg, Entscheidung vom 06.11.2008 - W 5 S 08.2064 (https://dejure.org/2008,73397)
VG Würzburg, Entscheidung vom 06. November 2008 - W 5 S 08.2064 (https://dejure.org/2008,73397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Stützmauer an der Grenze mit 2 m Höhe; Aufschüttung; (keine) gebäudegleiche Wirkung; Nachbarschutz; Denkmalschutz; Hochwasserschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Halle, 12.07.2006 - 2 A 169/04
    Auszug aus VG Würzburg, 06.11.2008 - W 5 S 08.2064
    Etwas anderes ergibt sich auch dann nicht, wenn man die hier geplante Mauer nicht als Stützmauer im engeren Sinn ansieht (eine Mauer, die ein von Natur aus abschüssiges oder ein zur sinnvollen Grundstücksnutzung notwendigerweise aufgefülltes Gelände sichert, nicht aber eine künstlich herbeigeführte Böschung, vgl. VG Halle, U.v. 12.07.2006, 2 A 169/04, juris, m.w.N.), sondern die Mauer nur als Abschluss der schon vorhandenen und jetzt - als "Hinterfüllung" der Mauer - bis nahe an die Grundstücksgrenze fortgesetzten Aufschüttung begreift.
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570

    Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem

    Auszug aus VG Würzburg, 06.11.2008 - W 5 S 08.2064
    Wenn auch der Wegfall der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage in den Fällen des § 212a BauGB zu einem veränderten Ansatz bei der gerichtlichen Prüfung führt, so bedeutet dies im Regelfall dennoch nicht eine grundlegende Änderung des Prüfungsmaßstabes (vgl. BayVGH, BauR 1991, 182 zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnG; BayVGH, BayVBl 03, 48).
  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen;

    Auszug aus VG Würzburg, 06.11.2008 - W 5 S 08.2064
    Im Beschluss vom 16. Juli 2007 (Az: 1 CS 07.1340, BauR 2007, 1858, NVwZ-RR 2008, 84 = juris) hat der BayVGH kurz ausgeführt, die Vorschriften des DSchG seien nicht nachbarschützend; er hat im dortigen Fall Nachbarschutz nur mittelbar über das Abstandsflächenrecht zugebilligt, weil bei der Zulassung einer Abweichung von einer dem Nachbarschutz dienenden Vorschrift des Bauordnungsrechts der Nachbar nicht nur dann in seinen Rechten verletzt werde, wenn die Abweichung wegen einer unzureichenden Würdigung seiner Interessen rechtswidrig sei, sondern durch jeden Verstoß gegen Art. 70 Abs. 1 BayBO.
  • VGH Bayern, 27.03.1992 - 26 CS 91.3589
    Auszug aus VG Würzburg, 06.11.2008 - W 5 S 08.2064
    Allerdings kann dem Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs - BayVGH - vom 27. März 1992 (26 CS 91.3589) zufolge dem Eigentümer eines Baudenkmals ein Abwehrrecht gegen Baumaßnahmen "in der Nähe" (vgl. Art. 6 Abs. 1 Satz 2 DSchG) zustehen, wenn diese Maßnahmen zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbildes oder der künstlerischen Wirkung des Baudenkmals führen würden (in dem vom BayVGH entschiedenen Fall verneint, ohne nähere Ausführungen zu Art. 6 Abs. 1 Satz 2 DSchG).
  • VGH Bayern, 14.01.1991 - 14 CS 90.3166

    Wohnungsbauerleichterungsgesetz: Was ist ein "ausschließlich Wohnzwecken

    Auszug aus VG Würzburg, 06.11.2008 - W 5 S 08.2064
    Wenn auch der Wegfall der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage in den Fällen des § 212a BauGB zu einem veränderten Ansatz bei der gerichtlichen Prüfung führt, so bedeutet dies im Regelfall dennoch nicht eine grundlegende Änderung des Prüfungsmaßstabes (vgl. BayVGH, BauR 1991, 182 zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnG; BayVGH, BayVBl 03, 48).
  • LG Nürnberg-Fürth, 02.10.2014 - 8 O 10468/10

    Pflanzenentfernungsanspruch eines Grundstücksnachbarn

    93 und VG Würzburg, Beschl. v. 06.11.2008 - W 5 S 08.2064, juris TZ. 15 je zu einem aufgesetzten Maschendrahtzaun).
  • VG Würzburg, 27.07.2012 - W 5 S 12.617

    Abgrenzung Stützmauer - Einfriedung; Aufschüttung; Abstandsflächen;

    Eine solche ist nämlich nur dann gegeben, wenn die Mauer ein von Natur aus abschüssiges oder zur sinnvollen Grundstücksnutzung notwendigerweise aufgefülltes Gelände sichert, nicht aber eine künstlich herbeigeführte Böschung (vgl. Beschluss der erkennenden Kammer vom 06.11.2008, Az.: W 5 S 08.2064, m.w.N.).
  • VG Würzburg, 23.12.2015 - W 4 K 14.1192

    Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

    Eine künstlich herbeigeführte Böschung ohne diese Zweckrichtung kann daher keine Stützmauer sein (VG Würzburg, B.v. 27.7.2012 - W 5 S 12.617 - juris Rn. 41; VG Würzburg B.v. 6.11.2008 - W 5 S 08.2064 - juris Rn. 14; VG Halle, U.v. 12.7.2006 - 2 A 169/04 - juris Rn. 40; OVG NRW, U.v. 27.11.1989 - 11 A 195/88 - juris Rn. 12 f. m.w.N; vgl. auch Lechner/Busse in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, 120. EL Mai 2015, Art. 57 Rn. 214).
  • VG Ansbach, 20.07.2021 - AN 17 K 20.00936

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Stützmauer nebst Aufschüttung

    Einen generellen Anspruch auf Schutz vor Einsichtnahme auf das eigene Grundstück kennt weder das Gesetz noch die Rechtsprechung (vgl. auch: VG Würzburg, B.v. 6.11.2008 - W 5 S 08.2064 - juris Rn. 14).
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