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VG Würzburg, 07.09.2009 - W 5 S 09.786 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Waffenhändler; Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis; Widerruf der Erlaubnis nach dem SprengG; Abgabe von Munition und Waffen an Unberechtigte; Tatsachen, die eine Annahme iSd § 5 Abs. 1 Nr. 2c WaffG rechtfertigen; bestrittene Zeugenaussagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Saarland, 15.09.1993 - 3 R 3/93
Waffenrechtliche Erlaubnis; Handel mit Waffen; Zuverlässigkeit; Prognose
Auszug aus VG Würzburg, 07.09.2009 - W 5 S 09.786
Sein Einwand führt indes nicht zum Erfolg: Tatsachen, auf die die Behörde ihre Prognose stützen darf und wofür sie die Beweislast hat, sind zwar mehr als die bloße Einschätzung der Erlaubnisbehörde oder Dritter, mehr als ausschließlich Vermutungen oder Verdachtsmomente (…vgl. Steindorf, Waffenrecht, 8. Aufl., § 5 Rd.Nr. 8;… Apel/Bushart, Waffenrecht Band 2, 3. Auflage, § 5 Rd.Nr. 8; OVG Saarland, U.v. 15.09.1993, 3 R 3/93). - OVG Sachsen, 20.01.1997 - 3 S 315/96
Waffenhandelserlaubnis; Unzuverlässigkeit; Verstoß gegen Buchführungspflichten; …
Auszug aus VG Würzburg, 07.09.2009 - W 5 S 09.786
Angesichts der Tatsache, dass es sich hierbei sowohl waffenrechtlich als auch sprengstoffrechtlich um eine Ermessensentscheidung handelt, ist zwar rechtlich fragwürdig, dass - wie die Antragsgegnerin mit dem Sächs. OVG (B.v. 20.01.1997, 3 S 315/96, NVwZ-RR 1997, S. 411) meint - eine Begründung der Anordnung nicht nötig sein soll (entgegen Art. 39 Abs. 1 BayVwVfG). - VGH Bayern, 18.04.1988 - 21 CS 88.00582
Auszug aus VG Würzburg, 07.09.2009 - W 5 S 09.786
Fest steht nämlich, dass schon 1988 eine dem Antragsteller erteilte Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen und Munition widerrufen wurde und dass sich der Antragsteller dagegen erfolglos - ausgenommen nur die Zwangsgeldandrohung - gerichtlich wehrte (VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 23.04.1990, W 2 K 88.751; vorausgegangen waren ein erfolgloser Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim VG und beim BayVGH: Zurückweisung der Beschwerde mit Beschluss vom 18.04.1988, 21 CS 88.00582).
- VG Hamburg, 14.08.2012 - 4 K 126/10
Überlassen einer Waffe an eine nichtberechtigte Person
Für den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis ist demnach eine Schlussfolgerung aus Verhalten, Ereignissen und Umständen in der Vergangenheit auf künftiges Verhalten nötig (VG Würzburg, Beschl. v. 7.9.2009, -W 5 S 09.786-, juris). - VGH Baden-Württemberg, 19.03.2024 - 6 S 1171/23
Reichsbürger; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; unklarer Tatsachenhintergrund …
Tatsachen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG sind deshalb auch dann anzunehmen, wenn die der behördlichen Prognose zugrunde gelegten Umstände z.B. durch Indizien oder Zeugenaussagen so erhärtet sind, dass an ihnen vernünftigerweise kein Zweifel besteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.10.2023 - 6 S 408/22 -, n.v., amtl. Umdr. S. 13; VG Würzburg, Beschluss vom 07.09.2009 - W 5 S 09.786 -, juris Rn. 15). - VG Hamburg, 23.02.2011 - 4 K 2359/10
Jagdrechtliche Unzuverlässigkeit im Zusammenhang mit unrichtigen Eintragungen im …
Diese von der Behörde anzustellende Prognose ist keine Ermessensentscheidung und enthält auch keinen Beurteilungsspielraum, sie ist vielmehr gerichtlich voll überprüfbar (VG Würzburg, Beschl. v. 7.9.2009, W 5 S 09.786, juris).Tatsachen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG sind deshalb dann anzunehmen, wenn die der behördlichen Prognose zu Grunde gelegten Umstände zum Beispiel durch Indizien oder Zeugenaussagen so erhärtet sind, dass an ihnen vernünftigerweise kein Zweifel besteht (vgl. dazu VG Würzburg, Beschl. v. 7.9.2009, a.a.O.).
- VG Trier, 07.08.2012 - 1 K 203/12
Erteilung von Jagdschein und Waffenbesitzkarte; Zuverlässigkeit
Die Tatsache, dass ein gewerbsmäßig mit Waffen und Munition Handelnder in mehreren Fällen Waffen an Nichtberechtigte abgegeben hat, rechtfertigt aber im Normalfall - soweit nicht besondere Entlastungsumstände hinzukommen - die Prognose, er werde dies künftig erneut tun (VG Würzburg, Beschluss vom 7. September 2009 - W 5 S 09.786 -, juris). - VG Köln, 06.08.2010 - 20 L 465/10
Notwendigkeit der Schlussfolgerung aus Verhalten, Ereignissen und Umständen in …
Für den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse ist demnach eine Schlussfolgerung aus Verhalten, Ereignissen und Umständen in der Vergangenheit auf künftiges Verhalten nötig, vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 07.09.2009 - W 5 S 09.786 -, Juris, wobei (allein) maßgeblich ist, dass das Verhalten des Betroffenen in der Vergangenheit die Befürchtung rechtfertigt, er biete nicht die Gewähr dafür, er werde etwa Waffen und Munition jederzeit sorgfältig verwahren; eine umfassende Zukunftsprognose ist nicht anzustellen.