Rechtsprechung
   VG Würzburg, 14.08.2013 - W 5 S 13.676   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23330
VG Würzburg, 14.08.2013 - W 5 S 13.676 (https://dejure.org/2013,23330)
VG Würzburg, Entscheidung vom 14.08.2013 - W 5 S 13.676 (https://dejure.org/2013,23330)
VG Würzburg, Entscheidung vom 14. August 2013 - W 5 S 13.676 (https://dejure.org/2013,23330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,23330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Haltungsverbot Nachkömmling Staffordshire Bullterrier bzw. American Pit Bull Terrier; Kampfhundeeigenschaft; offener Verfahrensausgang; Interessenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    "Gefährlicher Hund": ja oder nein? - effektiver Rechtsschutz geht anders

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 10 B 09.89

    Hundehaltung; Kampfhund; American Staffordshire Terrier; Mischling; unbekannte

    Auszug aus VG Würzburg, 14.08.2013 - W 5 S 13.676
    Nach dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 22. Januar 2003 (Az. IC 2-2116.4-5) kann ein Hund in Zweifelsfällen, d.h., wenn seine Abstammung nicht zu ermitteln ist, jedoch nur dann einer Rasse zugeordnet werden, wenn die Zuordnungskriterien Phänotyp, Wesen und Bewegungsablauf gleichzeitig erfüllt sind (vgl. BayVGH, B.v. 17.07.2009, Nr. 10 B 09.89).
  • VG Regensburg, 12.10.2023 - RO 4 S 23.323

    Berechtigtes Interesse an der Haltung von Kampfhunden, Anforderungen an

    Da der Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Tieres also Ausnahmecharakter zukommt, muss das berechtigte Interesse erheblich über dem liegen, was durchschnittliche Halter geltend machen können (s. VG Würzburg, BeckRS 2013, 55489).
  • VG Regensburg, 12.10.2023 - RO 4 E 23.322

    Berechtigtes Interesse an der Haltung von Kampfhunden, Anforderungen an

    Da der Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Tieres also Ausnahmecharakter zukommt, muss das berechtigte Interesse erheblich über dem liegen, was durchschnittliche Halter geltend machen können (s. VG Würzburg, BeckRS 2013, 55489).
  • VG Bayreuth, 26.06.2018 - B 1 K 17.764

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Haltung eines Kampfhundes

    Die Ortsrandlage des klägerischen Grundstücks führe nicht zu einem berechtigten Interesse, da es sich um kein Interesse handele, das über das eines durchschnittlichen Hundehalters hinausgehe (VG Würzburg, B.v. 14.08.2013 - 5 S 13.676).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht