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   VG Würzburg, 04.04.2001 - W 6 K 00.1044   

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VG Würzburg, 04.04.2001 - W 6 K 00.1044 (https://dejure.org/2001,57855)
VG Würzburg, Entscheidung vom 04.04.2001 - W 6 K 00.1044 (https://dejure.org/2001,57855)
VG Würzburg, Entscheidung vom 04. April 2001 - W 6 K 00.1044 (https://dejure.org/2001,57855)
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  • OVG Hamburg, 02.11.2010 - 3 Bf 82/09

    Kein Notarzteinsatzfahrzeug vom Autovermieter; Betriebsuntersagung ist

    In der Rechtsprechung wird zum Teil vertreten, dass die Abbauverpflichtung im Hinblick auf eine rechtswidrig installierte Sonderrechtsanlage das mildeste und gleich geeignete Mittel ist, der Regelung in § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO Geltung zu verschaffen (VG Freiburg, Beschl. v. 27.11.2003, 4 K 725/03, juris; VG Würzburg, Urt. v. 4.4.2001, W 6 K 00.1044, juris); in einer Reihe von Fällen wurde in dieser Fallkonstellation nur der Abbau der Sonderrechtsanlage anstelle der Betriebsuntersagung angeordnet (OVG Saarlouis, Beschl. v. 29.8.2006, 1 Q 12/06, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.11.1998, a.a.O.; VG München, Urt. v. 16.5.2001, M 31 K 01.1060, und Beschl. v. 11.1.2000, beide in juris).
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