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   VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079   

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VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079 (https://dejure.org/2014,42708)
VG Würzburg, Entscheidung vom 17.11.2014 - W 6 S 14.1079 (https://dejure.org/2014,42708)
VG Würzburg, Entscheidung vom 17. November 2014 - W 6 S 14.1079 (https://dejure.org/2014,42708)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 BV 11.1315

    Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079
    Denn durch einen Führerschein, in dessen Feld 8 ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, wird nach deutschem Verwaltungsprozessrecht der volle Beweis der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses im Sinn von § 418 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 98 VwGO erbracht (BayVGH, B.v. 23.11.2011 - 11 BV 11.1315 - juris).

    In dem durch den Untersuchungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 VwGO geprägten verwaltungsgerichtlichen Verfahren bedeutet das, dass in solchen Fällen - sofern sich nicht die Unrichtigkeit des Schlusses aus der im Feld 8 enthaltenen Eintragung auf das Land des ordentlichen Wohnsitzes des Inhabers nachgerade aufdrängt - von Amts wegen durchzuführende Ermittlungen darüber, ob der Ausstellerstaat tatsächlich gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 1991/439/EWG verstoßen hat, nicht veranlasst sind (BayVGH, B.v. 23.11.2011 - 11 BV 11.1315 - juris).

    Der bloße Nachweis, dass der Inhalt der öffentlichen Urkunde möglicherweise unrichtig ist, genügt nicht (BayVGH, B.v. 23.11.2011 - 11 BV 11.1315 - juris - unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 25.3.1982 - 8 C 100/81 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 20).

  • VGH Bayern, 13.12.2011 - 11 B 11.2336

    Grasser

    Auszug aus VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079
    Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist unzulässig, soweit der Antragsteller beantragt, dem Antragsgegner aufzugeben, die Eintragung der fehlenden Fahrberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland aus der tschechischen Fahrerlaubnis der Klassen A und B, Nummer EB 046205, ausgestellt am 28. Juli 2005 zu entfernen (zur VA-Qualität eines derartigen Vermerks vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2011 - 11 B 11.2336 - NVwZ-RR 2012, 436).

    Vielmehr kann der feststellende Verwaltungsakt auch durch Anbringung eines Ungültigkeitsvermerks für das Inland auf dem ausländischen Führerschein erlassen werden (BayVGH, U.v. 13.12.2011 - 11 B 11.2336 - NVwZ-RR 2012, 436; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 47 FeV Rn. 14a und § 32 FeV Rn. 57).

    Wenn die Behörde, nachdem sie mit Schreiben vom 21. Februar 2006 Anordnungen gegen den Antragsteller verfügt hatte, dann in der Folge davon absah, (weitere) Maßnahmen gegen den Antragsteller zu ergreifen, so geschah das nachweislich (vgl. Schreiben des Landratsamts vom 22.5.2006 und vom 12.7.2006, Bl. 47 f. und 51 der Fahrerlaubnisakte) deshalb, weil sie sich im Hinblick auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (Az. C-476/01) und vom 6. April 2006 (Az. C-227/05) hieran gehindert sah (vgl. auch BayVGH, U.v. 13.12.2011 - 11 B 11.2336 - NVwZ-RR 2012, 436).

  • VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.2028

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug

    Auszug aus VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079
    Denn für den Fall, dass der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage bzgl. Ziffer 1 des Bescheids vom 23. September 2014 erfolgreich wäre, ist nichts dafür vorgetragen oder ersichtlich, warum die Fahrerlaubnisbehörde nicht von sich aus die Konsequenz hieraus ziehen und nach Vorlage des Führerscheins des Antragstellers den inländischen Ungültigkeitsvermerk entfernen würde (zu dem insoweit vergleichbaren Antrag auf Herausgabe des Führerscheins vgl. BayVGH, B.v. 12.03.2007 - 11 CS 06.2028 - juris).

    Aus der Nr. 3 des streitgegenständlichen Bescheides ergibt sich für den Antragsteller daher keine Beschwer mehr (vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2009 - 11 CS 09.1968; B.v. 12.3.2007 - 11 CS 06.2028; VG Würzburg, B.v. 21.7.2014 - W 6 S 14.591 - alle juris).

    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung geht somit ins Leere (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2007 - 11 CS 06.2028 - juris).

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis; (keine) Notwendigkeit eines

    Auszug aus VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079
    Fehlt die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer gegen das Wohnsitzerfordernis verstoßenden EU-Fahrerlaubnis, bedarf es nach der Rechtsprechung keines weiteren konstitutiven Aktes zur Feststellung, sondern es ist die Inlandsungültigkeit von Anfang an kraft Gesetzes ohne weiteres anzunehmen (BVerwG, U.v. 25.8.2011 - 3 C 25/10 - BVerwGE 140, 256; BayVGH, U.v. 27.5.2010 - 11 BV 10.67 - SVR 2010, 313).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 25. August 2011 (Az. 3 C 25.10 - NJW 2012, 96) entschieden, dass die in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat erteilte Fahrerlaubnis von Anfang an nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt, wenn der Betroffene bei der Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz ausweislich der vom Europäischen Gerichtshof geforderten Nachweise nicht im Ausstellermitgliedsstaat hatte.

  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079
    Mit Schreiben vom 14. August 2014 teilte das Landratsamt H. dem Antragsteller mit, dass mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Mai 2011 (Az. C-184/10) klargestellt worden sei, dass die Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung einer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erteilten Fahrerlaubnis ablehnen könne, wenn u. a. auf der Grundlage von Angaben im Führerschein feststehe, dass der Betreffende zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehabt habe.

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Mai 2011 (Az. C-184/10 - NJW 2011, 3635) ausdrücklich entschieden, dass allein ein isolierter Wohnsitzverstoß ausreicht, die Anerkennung der Fahrberechtigung im Inland zu verwehren.

  • VGH Bayern, 09.05.2012 - 11 CS 11.2391

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079
    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis bzw. gegen die Verpflichtung zur Vorlage eines Führerscheins zur Eintragung eines Inlandsungültigkeitsvermerks wird nur dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das vom Betroffenen ausgehende Gefahrenpotenzial nicht nennenswert über dem des Durchschnitts anderer motorisierter Verkehrsteilnehmer liegt (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2012 - 11 CS 11.2391 - juris).
  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Unzulässigkeit der Erweiterung des Berufungsbegehrens nach Ablauf der

    Auszug aus VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079
    Aufgrund der Vorgeschichte des Antragstellers kann - auch angesichts des Vortrags seines Bevollmächtigten, dass er seit mehreren Jahren ohne Auffälligkeiten am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen habe - nicht davon ausgegangen werden, dass im Fall einer Teilnahme des Antragstellers am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland mit einem motorisierten Fahrzeug von diesem keine erhöhten Gefahr ausginge (vgl. auch BayVGH, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - ZfSch 2012, 416).
  • VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080

    Grundsätze zur Versagung der Anerkennung einer tschechischen

    Auszug aus VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079
    Denn gerade dann, wenn ein Beteiligter sich nicht klar und eindeutig zu den Gegebenheiten äußert, die seine eigene Lebenssphäre betreffen und über die er deshalb besser als der Verfahrensgegner Bescheid wissen muss, darf ein Gericht im Rahmen der sich aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ergebenden Befugnis zur freien Beweiswürdigung das prozessuale Erklärungsverhalten eines Beteiligten berücksichtigen (vgl. BayVGH, U.v. 16.6.2014 - 11 BV 13.1080 - juris; U.v. 11.11.2013 - 11 B 12.1326 - juris; B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris, OVG NRW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris; U.v. 17.1.2014 - 16 A 1292/10 - VRR 2014, 157; vgl. auch BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18/12 - BVerwGE 146, 377, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 16 A 2255/10

    Gültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland

    Auszug aus VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079
    Denn gerade dann, wenn ein Beteiligter sich nicht klar und eindeutig zu den Gegebenheiten äußert, die seine eigene Lebenssphäre betreffen und über die er deshalb besser als der Verfahrensgegner Bescheid wissen muss, darf ein Gericht im Rahmen der sich aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ergebenden Befugnis zur freien Beweiswürdigung das prozessuale Erklärungsverhalten eines Beteiligten berücksichtigen (vgl. BayVGH, U.v. 16.6.2014 - 11 BV 13.1080 - juris; U.v. 11.11.2013 - 11 B 12.1326 - juris; B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris, OVG NRW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris; U.v. 17.1.2014 - 16 A 1292/10 - VRR 2014, 157; vgl. auch BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18/12 - BVerwGE 146, 377, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - 16 A 1292/10

    Ungültigkeit einer slowakischen EU-Fahrerlaubnis im Inland

    Auszug aus VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079
    Denn gerade dann, wenn ein Beteiligter sich nicht klar und eindeutig zu den Gegebenheiten äußert, die seine eigene Lebenssphäre betreffen und über die er deshalb besser als der Verfahrensgegner Bescheid wissen muss, darf ein Gericht im Rahmen der sich aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ergebenden Befugnis zur freien Beweiswürdigung das prozessuale Erklärungsverhalten eines Beteiligten berücksichtigen (vgl. BayVGH, U.v. 16.6.2014 - 11 BV 13.1080 - juris; U.v. 11.11.2013 - 11 B 12.1326 - juris; B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris, OVG NRW, U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris; U.v. 17.1.2014 - 16 A 1292/10 - VRR 2014, 157; vgl. auch BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18/12 - BVerwGE 146, 377, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 11.11.2013 - 11 B 12.1326

    Tschechische EU-Fahrerlaubnis; Inlandsungültigkeit; Wohnsitzverstoß;

  • VGH Bayern, 03.06.2013 - 11 CE 13.738

    Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im

  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12

    Vorläufige Feststellung der Berechtigung, von einer ausländischen

  • VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Einnahme morphinhaltiger

  • BVerwG, 25.03.1982 - 8 C 100.81

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
  • VG Würzburg, 01.07.2015 - W 6 K 14.1078

    Sofortverfahren

  • VG Würzburg, 21.07.2014 - W 6 S 14.591

    Entzug der deutschen Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 22.06.2009 - 11 CE 09.1089

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes in tschechischem Führerschein

  • VGH Bayern, 15.05.2009 - 11 CS 09.544

    Verdacht auf Alkoholmissbrauch; 1,48 mg/l Atemalkoholkonzentration; ungesichertes

  • VGH Bayern, 29.10.2009 - 11 CS 09.1968

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen

  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Fehlen einer odnungsgemäßen Ladung als Versagung des verfassungsrechtlich

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Ausländische Urkunden - Beweiskraft

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

  • VG Würzburg, 01.07.2015 - W 6 K 14.1078

    Vorlagepflicht zur Eintragung eines inländischen Ungültigkeitsvermerks

    Am 24. Oktober 2014 ließ der Kläger beim Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg Klage erheben und einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage stellen (W 6 S 14.1079).
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