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   VG Würzburg, 02.08.2010 - W 1 S 10.559   

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VG Würzburg, 02.08.2010 - W 1 S 10.559 (https://dejure.org/2010,38000)
VG Würzburg, Entscheidung vom 02.08.2010 - W 1 S 10.559 (https://dejure.org/2010,38000)
VG Würzburg, Entscheidung vom 02. August 2010 - W 1 S 10.559 (https://dejure.org/2010,38000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Konkurrentenstreitigkeit um die Besetzung einer Vizepräsidentenstelle am Verwaltungsgericht; Leistungsentwicklung und Leistungsvergleich; Nachschieben von Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05

    Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle

    Auszug aus VG Würzburg, 02.08.2010 - W 1 S 10.559
    Als Präsident des Verwaltungsgerichtes ist er auch Repräsentant der Gerichtsbehörde und hat diese in der Öffentlichkeit würdig zu vertreten (so: ThürOVG v. 13.04.2006, NVwZ-RR 2006, 745).

    Der Dienstherr kann zwar die einzelnen Kriterien gewichten und werten, dies setzt aber voraus, dass er zunächst die Kriterien des Anforderungsprofils erfasst (ThürOVG v. 13.04.2006, NVwZ-RR 2006, 745).

  • VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlentscheidung auf Grund von Rangliste; fehlende

    Auszug aus VG Würzburg, 02.08.2010 - W 1 S 10.559
    Das Gebot, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, begrenzt die Möglichkeit zur Ergänzung der Auswahlerwägungen (BayVGH v. 21.01.2005, BayVBl. 2006, 91 = NVwZ-RR 2006, 346).

    Insbesondere ist ein Nachschieben der für die Auswahl maßgeblichen Gründe im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren verspätet (BayVGH v. 21.01.2005, 3 CE 04.2899; v. 05.11.2007, 3 CE 07.2821 und v. 06.11.2007, 3 CE 07.2163).

  • VGH Bayern, 15.06.2010 - 3 CE 10.725

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (weiterer aufsichtsführender Richter am

    Auszug aus VG Würzburg, 02.08.2010 - W 1 S 10.559
    § 114 S. 2 VwGO lässt nur die Ergänzung, nicht aber die vollständige Nachholung oder Auswechslung der die Ermessensentscheidung tragenden Gründe zu (BayVGH B.v. 15.06.2010, Az. 3 CE 10.725 m.w.Nachw.).
  • VGH Bayern, 05.11.2007 - 3 CE 07.2821
    Auszug aus VG Würzburg, 02.08.2010 - W 1 S 10.559
    Insbesondere ist ein Nachschieben der für die Auswahl maßgeblichen Gründe im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren verspätet (BayVGH v. 21.01.2005, 3 CE 04.2899; v. 05.11.2007, 3 CE 07.2821 und v. 06.11.2007, 3 CE 07.2163).
  • OVG Sachsen, 13.09.2006 - 3 BS 111/06
    Auszug aus VG Würzburg, 02.08.2010 - W 1 S 10.559
    Dazu gehört insbesondere, ob er also die Anzahl der Verwendungen, die Verwendung eines Bewerbers in verschiedenen Rechtsgebieten oder die Verwendung in verschiedenen Gerichten und Verwaltungsbehörden als vorrangig betrachtet und ob er einem Bewerber die Möglichkeit der Kompensation sowie gegebenenfalls womit einräumt (OVG Sachsen v. 13.09.2006 Az. 3 BS 111/06, BDVR-Rundschreiben 2006, 162; [JURIS]).
  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
    Auszug aus VG Würzburg, 02.08.2010 - W 1 S 10.559
    Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamten- oder Richterstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten oder Richters an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG v. 25.08.1998, BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH v. 19.01.2000, BayVBl. 2001, 214).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Würzburg, 02.08.2010 - W 1 S 10.559
    Dem im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerber ist deshalb dann einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn er glaubhaft gemacht hat, dass seine Aussichten in einem zweiten rechtmäßigen Auswahlverfahren ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG v. 24.09.2002 Az. 2 BvR 857/02, BayVBl. 2003, 240).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VG Würzburg, 02.08.2010 - W 1 S 10.559
    Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamten- oder Richterstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten oder Richters an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG v. 25.08.1998, BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH v. 19.01.2000, BayVBl. 2001, 214).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Würzburg, 02.08.2010 - W 1 S 10.559
    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind die Feststellungen über Eignung, Befähigung und Leistung in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen; dabei kommt auch zurückliegenden Beurteilungen Erkenntniswert zu (vgl. BVerwG v. 19.12.2002, BayVBl. 2003, 533; BVerwG v. 27.02.2003, BayVBl. 2003, 693).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2003 - 6 B 2321/03

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage; Anspruch auf Gewährung einer

    Auszug aus VG Würzburg, 02.08.2010 - W 1 S 10.559
    Die Leistungsentwicklung kann als Hilfskriterium nur dann zum Tragen kommen, wenn und soweit dieser Aspekt nicht bereits im Rahmen des Qualifikationsvergleichs berücksichtigt worden ist (OVG NW v. 22.12.2003 Az. 6 B 2321/03 [JURIS]).
  • VGH Bayern, 06.11.2007 - 3 CE 07.2163

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen

  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Nach dem stattgebenden Beschluss des Verwaltungsgerichts W... vom 2. August 2010 (Az. W 1 S 10.559) hob das Staatsministerium des Innern mit Widerspruchsbescheid vom 6. Oktober 2010 diese Auswahlentscheidung auf.
  • VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 21/20

    Vizepräsident des Lübecker Landgerichts: Stellenbesetzung gestoppt

    So verweist der Antragsteller auf die insofern nachvollziehbare Begründung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Würzburg (vgl. Beschl. v. 2. August 2010 - 1 S 10.559 - juris, Rn. 23), das hinsichtlich einer zu besetzenden Stelle einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts zu einer anderen Einschätzung als der Antragsgegner in seinem Vermerk vom 5. Februar 2020 gelangt ist, weil wesentliche Aufgabe eines Vizepräsidenten die Vertretung des Präsidenten oder der Präsidentin und damit auch in Aufgaben der Gerichtsverwaltung sei.
  • VG München, 19.12.2017 - M 16 K 16.1781

    Anspruch auf Neuverbescheidung eines Antrags auf Bestellung zur Leitenden

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich die Pflicht des Dienstherrn, also des Beklagten, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen und so die Auswahlentscheidung transparent zu machen (VG Würzburg, B.v. 2.8.2010 - W 1 S 10.559 - juris Rn. 26).
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