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   VG Würzburg, 07.04.2021 - W 4 E 21.338   

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VG Würzburg, 07.04.2021 - W 4 E 21.338 (https://dejure.org/2021,15289)
VG Würzburg, Entscheidung vom 07.04.2021 - W 4 E 21.338 (https://dejure.org/2021,15289)
VG Würzburg, Entscheidung vom 07. April 2021 - W 4 E 21.338 (https://dejure.org/2021,15289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1; ZPO § 920 Abs. 2; BayStrWG Art. 9; StVO § 45 Abs. 3; BOKraft § 32 Abs. 1
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Verlegung einer Bushaltestelle, barrierefreier Ausbau einer Bushaltestelle, Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs, verneint

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 26.02.2021 - 2 B 2698/20

    Verlegung einer Haltestelle für den Linienomnibusverkehr, barrierefreier Ausbau

    Auszug aus VG Würzburg, 07.04.2021 - W 4 E 21.338
    Da für die Gestaltung der Haltestelle bauliche Veränderungen im Bereich des Gehwegs erforderlich werden, die nur mit einem beträchtlichen Kostenaufwand rückgängig gemacht werden könnten, wird der Entscheidungsspielraum der Verkehrsbehörde hinsichtlich der Anordnung der Verkehrszeichen erheblich eingeschränkt, da sich die verkehrsbehördliche Ermessensbetätigung auch an den baulichen Gegebenheiten orientieren muss (vgl. HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 8).

    Die Entscheidung über den barrierefreien Ausbau der Haltestelle auf dem Gehweg als Bestandteil des Straßenkörpers (Art. 2 Nr. 1 BayStrWG) obliegt der Antragsgegnerin als Trägerin der Straßenbaulast, Art. 9 Abs. 1 BayStrWG (vgl. zu Parallelvorschrift des § 9 HStrG: HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 10).

    Nach § 32 Abs. 1 BOKraft ist bei der Bestimmung über die Anbringung der Haltestellenzeichen nach § 45 Abs. 3 StVO dem genehmigten Fahrplan entsprechend den Erfordernissen des Betriebs und des Verkehrs Rechnung zu tragen (vgl. HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 10; VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - juris Rn. 31).

    Mit dem an die Verwaltung gerichteten Abwägungsgebot korrespondiert ein subjektiv-öffentliches Recht des durch die Planung Betroffenen auf fehlerfreie Abwägung seiner Belange, so dass ein Anspruch auf Unterlassung einer Baumaßnahme nicht nur bei einem rechtswidrigen Eingriff in das Grundeigentum, sondern auch bei einer Verletzung des Abwägungsgebots bestehen kann (vgl. HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 11; VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94

    Abwehrrecht eines Anliegers gegen die Errichtung einer Bushaltestelle -

    Auszug aus VG Würzburg, 07.04.2021 - W 4 E 21.338
    Nach § 32 Abs. 1 BOKraft ist bei der Bestimmung über die Anbringung der Haltestellenzeichen nach § 45 Abs. 3 StVO dem genehmigten Fahrplan entsprechend den Erfordernissen des Betriebs und des Verkehrs Rechnung zu tragen (vgl. HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 10; VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - juris Rn. 31).

    Mit dem an die Verwaltung gerichteten Abwägungsgebot korrespondiert ein subjektiv-öffentliches Recht des durch die Planung Betroffenen auf fehlerfreie Abwägung seiner Belange, so dass ein Anspruch auf Unterlassung einer Baumaßnahme nicht nur bei einem rechtswidrigen Eingriff in das Grundeigentum, sondern auch bei einer Verletzung des Abwägungsgebots bestehen kann (vgl. HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 11; VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18).

    Ebenfalls sind in die Abwägung im Rahmen des Ermessens in Betracht kommende Alternativstandorte einzustellen und zu gewichten (vgl. VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18 ff.; VG München, U.v. 21.10.2014 - M 23 K 14.602 - juris Rn. 28; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - juris Rn. 31).

  • VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983

    Kein vorrangiger Anspruch auf Zufahrt für beabsichtigte Stellplätze auf

    Auszug aus VG Würzburg, 07.04.2021 - W 4 E 21.338
    Nach § 32 Abs. 1 BOKraft ist bei der Bestimmung über die Anbringung der Haltestellenzeichen nach § 45 Abs. 3 StVO dem genehmigten Fahrplan entsprechend den Erfordernissen des Betriebs und des Verkehrs Rechnung zu tragen (vgl. HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 10; VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - juris Rn. 31).

    Ein Anspruch auf eine Erweiterung der Zufahrtsmöglichkeit oder auf eine Verbesserung der Zufahrtsmöglichkeit im Hinblick auf Stellplätze resultiert aus dem Anliegergebrauch ebenfalls nicht (vgl. VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - juris Rn. 39).

    Ebenfalls sind in die Abwägung im Rahmen des Ermessens in Betracht kommende Alternativstandorte einzustellen und zu gewichten (vgl. VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18 ff.; VG München, U.v. 21.10.2014 - M 23 K 14.602 - juris Rn. 28; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - juris Rn. 31).

  • VG München, 21.10.2014 - M 23 K 14.602

    Haltestellenzeichen; Alternativstandort; Lärmimmissionen, Ermessensentscheidung

    Auszug aus VG Würzburg, 07.04.2021 - W 4 E 21.338
    Ebenfalls sind in die Abwägung im Rahmen des Ermessens in Betracht kommende Alternativstandorte einzustellen und zu gewichten (vgl. VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18 ff.; VG München, U.v. 21.10.2014 - M 23 K 14.602 - juris Rn. 28; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - juris Rn. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 1 S 9.18

    Errichtung eines Wartehäuschens vor dem klägerischen Grundstück im Zuge der

    Auszug aus VG Würzburg, 07.04.2021 - W 4 E 21.338
    Ein solcher - sich aus dem Grundgesetz oder aus §§ 1004, 906 BGB analog ergebender - öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch zugunsten des Antragstellers als von der Maßnahme betroffenen Anlieger setzt einen (drohenden) rechtswidrigen Eingriff in eine geschützte subjektive Rechtsposition durch öffentlich-rechtliches Handeln voraus (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 12.6.2018 - OVG 1 S 9.18 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Auszug aus VG Würzburg, 07.04.2021 - W 4 E 21.338
    Der Anliegergebrauch vermittelt somit keinen Anspruch auf eine optimale Zufahrt zu Stellplätzen oder Garagen oder auf die Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zugangs zu einem Grundstück (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2006 - 8 B 05.1356 - juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 16.12.2008 - 8 A 07.40047

    Planfeststellung B 388a; Gemeindeklage; Behindertengerechter Ersatzweg;

    Auszug aus VG Würzburg, 07.04.2021 - W 4 E 21.338
    Nachdem der Gesetzgeber hinsichtlich der Belange von Menschen mit Behinderung und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung eine Berücksichtigungspflicht vorgesehen hat, wird der damit normierten Zweckvorgabe der Barrierefreiheit ein besonderes Gewicht beigemessen (vgl. BayVGH, U.v. 16.12.2008 - 8 A 07.40047 - juris Rn. 28).
  • VG Potsdam, 22.04.2022 - 14 L 251/22
    Ein solcher - sich aus dem Grundgesetz oder aus §§ 1004, 906 BGB analog ergebender - öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch zugunsten des Antragstellers setzt einen (drohenden) rechtswidrigen Eingriff in eine geschützte subjektive Rechtsposition durch öffentlich-rechtliches Handeln voraus (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 12.6.2018 - OVG 1 S 9.18 - juris Rn. 6; VG Würzburg, Beschluss vom 07. April 2021 - W 4 E 21.338 -, juris Rn. 26).
  • VG Potsdam, 28.02.2022 - 14 L 483/21
    Ein solcher - sich aus dem Grundgesetz oder aus §§ 1004, 906 BGB analog ergebender - öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch zugunsten des Antragstellers setzt einen (drohenden) rechtswidrigen Eingriff in eine geschützte subjektive Rechtsposition durch öffentlich-rechtliches Handeln voraus (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 12.6.2018 - OVG 1 S 9.18 - juris Rn. 6; VG Würzburg, Beschluss vom 07. April 2021 - W 4 E 21.338 -, juris Rn. 26).
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