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   VG Würzburg, 24.04.2012 - W 4 K 11.973   

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https://dejure.org/2012,6466
VG Würzburg, 24.04.2012 - W 4 K 11.973 (https://dejure.org/2012,6466)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24.04.2012 - W 4 K 11.973 (https://dejure.org/2012,6466)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24. April 2012 - W 4 K 11.973 (https://dejure.org/2012,6466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz; Schriftsatzfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.10.1991 - 4 B 137.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Würzburg, 24.04.2012 - W 4 K 11.973
    Ob eine Festsetzung nicht nur der Gestaltung des jeweiligen Ortsbildes, sondern auch dem Schutz eines bestimmbaren und von der Allgemeinheit abgrenzbaren Personenkreises dient, kann sich aus dem Bebauungsplan selbst oder aus seiner Begründung ergeben (vgl. BVerwG vom 09.10.1991 Az.: 4 B 137/91 ).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Würzburg, 24.04.2012 - W 4 K 11.973
    Hinsichtlich der nachbarschützenden Wirkung von Festsetzungen eines Bebauungsplans ist zu beachten, dass diese - mit Ausnahme der Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung (vgl. BVerwG vom 19.10.1995 BVerwGE 94, 151) nicht schon kraft Gesetzes nachbarschützende Wirkung besitzen.
  • BVerwG, 11.03.1994 - 4 B 53.94

    Bauplanungsrecht: Bebauung in geschlossener Bauweise und Abstandsflächen nach

    Auszug aus VG Würzburg, 24.04.2012 - W 4 K 11.973
    Dies gilt namentlich für die Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung (vgl. BVerwG vom 19.10.1995 NVwZ 1996, 888; vom 11.03.1994 NVwZ 1994, 1008 f.).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Würzburg, 24.04.2012 - W 4 K 11.973
    Wird aber von nicht nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt, so hat der Nachbar - wie erwähnt - über die das Rücksichtnahmegebot konkretisierende "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung oder Einhaltung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB (vgl. BVerwG vom 08.07.1998 NVwZ-RR 1999, 8 f.).
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus VG Würzburg, 24.04.2012 - W 4 K 11.973
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann von einer erdrückenden Wirkung eines Bauwerks nur dann ausgegangen werden, wenn ein durch seine Ausmaße und Gestaltung als außergewöhnlich zu qualifizierender Baukörper dem Bewohner eines Nachbargrundstücks den Eindruck eines "Eingemauertseins" vermittelt (BVerwG vom 11.12.2006 NVwZ 2007, 336 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 14.02.1997 - 5 G 359/97

    Zur Rechtmäßigkeit einer Tötungsanordnung nach der BSE-Schutzverordnung

    Auszug aus VG Würzburg, 24.04.2012 - W 4 K 11.973
    Diese Frage beantwortet sich nach den Maßstäben, die die Rechtsprechung zum Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (grundlegend BVerwG vom 19.09.1986 NVwZ 1997, 409 f.).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Würzburg, 24.04.2012 - W 4 K 11.973
    Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist dabei nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO entwickelt hat (vgl. BVerwG vom 08.07.1998 NVwZ 1999, 8 ff. m.w.N.; BayVGH vom 24.03.2009 Az.: 14 CS 08.3017 ).
  • VG Würzburg, 06.12.2016 - W 4 K 16.564

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienwohnhaus

    2.2.Vorliegend geht die Kammer wie bereits im Verfahren W 4 K 11.973 davon aus, dass die Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplans ("Zwingend Untergeschoß und 1 Vollgeschoß mit Dachneigung 0 - 32°; Traufhöhe bergs. 3,50 m und talseitig 6, 20 m") nicht nachbarschützend ist.

    Da aus der Zeit der Aufstellung des Bebauungsplans keine weiteren Unterlagen der Gemeinde K* ... vorhanden sind (vgl. E-Mail vom 2. Januar 2012; Gerichtsakte im Verfahren W 4 K 11.973), ist auf den Bebauungsplan und seine Begründung abzustellen.

    Die Kammer hat bereits im Urteil vom 24. April 2012 im Verfahren W 4 K 11.973, dem eine gleichgelagerte Fragestellung im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Nördlicher Wingert - Teil V" zugrunde lag, festgestellt, dass jedes Indiz dafür fehlt, dass die Gemeinde K* ... mit der Festsetzung der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse eine planungsrechtliche Schutzwirkung zugunsten der jeweiligen Grundstücksnachbarn begründen wollte.

  • VG Münster, 02.04.2019 - 11 K 5015/16

    Veröffentlichung der Ergebnisse eines Warentests für Mastferkel rechtswidrig

    vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 22. April 2003 - 8 B 144.02 -, juris, Rn. 6; VG Würzburg, Urteil vom 24. April 2012 - W 4 K 11.973 -, juris, Rn. 41; VG Berlin, Urteil vom 7. Juli 2008 - 35 A 167.08 -, juris, Rn. 295.
  • VG Berlin, 28.04.2014 - 19 K 146.13

    Bauordnungsrecht - Zulässigkeit eines Wettbüros; Vergnügungsstätte; Ausnahme

    Rechtsausführungen rechtfertigen einen Schriftsatznachlass grundsätzlich nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 2003 - BVerwG 8 B 144/02 -, juris Rn. 6; VG Würzburg, 24. April 2012 - VG W 4 K 11.973 -, Rn. 41 m.w.Nachw.).

    Die Ablehnung des Antrags bedurfte keines gesonderten Beschlusses, sondern konnte implizit im Urteil erfolgen (vgl. nur VG Würzburg, Urteil vom 24. April 2012, a.a.O., Rn. 41 m.w.Nachw.).

  • VG Berlin, 10.09.2015 - 19 K 174.14
    Rechtsausführungen rechtfertigen einen Schriftsatznachlass grundsätzlich nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 2003 - BVerwG 8 B 144/02 -, juris Rn. 6; VG Würzburg, 24. April 2012 - VG W 4 K 11.973 -, juris Rn. 41 m.w.Nachw.).

    Die Ablehnung des Antrags bedurfte keines gesonderten Beschlusses, sondern konnte implizit im Urteil erfolgen (vgl. nur VG Würzburg, Urteil vom 24. April 2012, a.a.O., Rn. 41 m.w.Nachw.).

  • VG München, 21.08.2012 - M 9 SN 12.3532

    Nachbarklage; Befreiungen vom Bebauungsplan; Gebot der Rücksichtnahme

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von den Antragstellern angeführten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 04.11.2009, Az. 9 CS 09.2422 und des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 24.04.2012, Az. W 4 K 11.973 (beide ).
  • VG Würzburg, 01.03.2016 - W 4 K 15.717

    Auslegung eines Bebauungsplans ob der Höchstbebauung

    Vereinzelt ist es zu Befreiungen hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse gekommen, was der Kammer auch aus anderweitigen Verwaltungsstreitverfahren bekannt ist (vgl. W 4 S 05.551 sowie W 4 K 11.973).
  • VG Augsburg, 16.11.2022 - Au 4 K 21.1034

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus - Abstandsflächen

    Es kann nicht von einer Erklärungsnot des Verfahrensbeteiligten ausgegangen werden, der wegen der kurzfristigen Einreichung des Schriftsatzes außerstande ist, sich zu dem Vorbringen zu erklären, z.B. wegen des Umfangs der überreichten Schriftsätze, wegen der Schwierigkeit der Materie oder wegen der Notwendigkeit der näheren Überprüfung oder Erkundigung (vgl. VG Würzburg, U.v. 24.4.2012 - W 4 K 11.973 - juris Rn. 43 m.w.N.).
  • VG Berlin, 13.09.2022 - VG13 k 360.22
    Rechtsausführungen rechtfertigen einen Schriftsatznachlass grundsätzlich nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 2003 - 8 B 144/02 - juris Rn. 6; VG Würzburg, Urteil vom 24. April 2012 - W 4 K 11.973 - juris Rn. 41 m.w.N.).
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