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   VG Würzburg, 14.11.2017 - W 4 K 17.827   

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https://dejure.org/2017,58670
VG Würzburg, 14.11.2017 - W 4 K 17.827 (https://dejure.org/2017,58670)
VG Würzburg, Entscheidung vom 14.11.2017 - W 4 K 17.827 (https://dejure.org/2017,58670)
VG Würzburg, Entscheidung vom 14. November 2017 - W 4 K 17.827 (https://dejure.org/2017,58670)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 54.65
    Auszug aus VG Würzburg, 14.11.2017 - W 4 K 17.827
    Hierbei ist von den Grundsätzen auszugehen, die zu der Grundwasserschutzbestimmung des § 34 WHG a.F. entwickelt worden sind (vgl. BVerwG v. 16.7.1965, DVBl 1966, 496 ff.; v. 26.6.1970, NJW 1971, 396; Gössl in Sieder/Zeitler/Dahmer/Knopp, Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserabgabengesetz, Kommentar, 51. EL, Februar 2017, § 52 Rn. 75 ff. m.w.N.).

    Danach ist eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers nur dann nicht zu besorgen, wenn die Möglichkeit ihres Eintritts aufgrund der wasserwirtschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen, sei es auch bei ungewöhnlichen Umständen, nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich ist (vgl. BVerwG v. 16.7.1965, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 17.08.2011 - 2 B 1484/11

    Erdwärmenutzung im Wasserschutzgebiet

    Auszug aus VG Würzburg, 14.11.2017 - W 4 K 17.827
    Demnach kann die Begünstigung der Gemeinde nicht mehr als Rechtsreflex verstanden werden, es besteht vielmehr die Möglichkeit, dass die Klägerin als Trägerin der Trinkwasserversorgung für ihr Gemeindegebiet in ihren Rechten aus Art. 28 Abs. 2 GG verletzt ist (so auch Hess.VGH v. 17.8.2011, 2 B 1484/11 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 CN 1.11

    Normenkontrolle; Beschwer; Grundwasser; Trinkwasservorkommen; Wasserschutzgebiet;

    Auszug aus VG Würzburg, 14.11.2017 - W 4 K 17.827
    Im Übrigen würde eine solche Ausnahme vom Verbot die Gegenüberstellung und Abwägung der für und gegen die Maßnahme sprechenden Interessen erfordern (vgl. BVerwG v. 2.8.2012, NVwZ 2013, 227).
  • VGH Bayern, 20.02.2015 - 8 CS 14.2590

    Anordnung des Sofortvollzugs

    Auszug aus VG Würzburg, 14.11.2017 - W 4 K 17.827
    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat in seiner diesem Verfahren zugrundeliegenden Eilentscheidung vom 20. Februar 2015 (Az. 8 CS 14.2590) diesbezüglich ausgeführt, dass zwar die frühere Rechtsprechung eine Klagebefugnis der Träger der öffentlichen Wasserversorgung gegen die Zulassung von Ausnahmen von Verboten einer Schutzgebietsverordnung verneint habe, da der Träger der öffentlichen Wasserversorgung durch die Wasserschutzgebietsverordnung nur reflexartig betroffen sei.
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 90.69
    Auszug aus VG Würzburg, 14.11.2017 - W 4 K 17.827
    Hierbei ist von den Grundsätzen auszugehen, die zu der Grundwasserschutzbestimmung des § 34 WHG a.F. entwickelt worden sind (vgl. BVerwG v. 16.7.1965, DVBl 1966, 496 ff.; v. 26.6.1970, NJW 1971, 396; Gössl in Sieder/Zeitler/Dahmer/Knopp, Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserabgabengesetz, Kommentar, 51. EL, Februar 2017, § 52 Rn. 75 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.05.2021 - 9 CS 18.2000

    Befristeten Abgrabungsgenehmigung und Sicherstellung der Trinkwasserversorgung

    Sie wäre voraussichtlich auch zulässig; insbesondere dürfte die Klagebefugnis der Antragstellerin bestehen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2015 - 8 CS 14.2590 - juris Rn. 12; VG Würzburg, U.v. 14.11.2017 - W 4 K 17.827 - juris Rn. 20 f.; Hünnekens in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand August 2020, § 52 WHG Rn. 77 unter Verweis auf EuGH, U.v. 28.5.20 - C-535/18).
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