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   VG Würzburg, 25.06.2009 - W 5 K 08.2215   

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https://dejure.org/2009,73278
VG Würzburg, 25.06.2009 - W 5 K 08.2215 (https://dejure.org/2009,73278)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25.06.2009 - W 5 K 08.2215 (https://dejure.org/2009,73278)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - W 5 K 08.2215 (https://dejure.org/2009,73278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorbescheid; Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts auf Widerspruch Dritter; Erfordernis der gesicherten wegemäßigen Erschließung; zeitlich befristetes privates Wegerecht; Übertragungsfehler bei Neuanlage von Grundbuchblättern; (kein) gutgläubiger Erwerb eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 24.10.1996 - 2 B 94.3416
    Auszug aus VG Würzburg, 25.06.2009 - W 5 K 08.2215
    Die Annahme oder die Verneinung einer gesicherten Erschließung betrifft daher in einem solchen Fall fraglos Nachbarrechte (vgl. z.B. VG Ansbach, U.v. 23.03.2007, AN 3 K 06.01837; BayVGH, B.v. 24.10.1996, 2 B 94.3416, BayVBl. 1997, S. 758).

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) insbesondere im Beschluss vom 24. Oktober 1996 (2 B 94.3416, BayVBl. 1977, S. 758, m.w.N.) überzeugend dargelegt hat, ist der Notweg (wie schon der Name sagt) seiner Rechtsnatur nach nur eine vorübergehende Lösung "bis zur Behebung des Mangels"; er ist ein Notbehelf, wenn einem Grundstück die Verbindung mit einem öffentlichen Weg schlechthin fehlt, er löst die Interessenkollision zweier Grundstückseigentümer und bewahrt den einen davor, sein Grundstück überhaupt nicht (mehr) nutzen zu können, während es dem andern die Beeinträchtigung seines Eigentums im notwendigen Mindestumfang zumutet.

    Der BayVGH weist im genannten Beschluss (24.10.1996, a.a.O.) vor allem darauf hin, dass die Baugenehmigungsbehörde mit der Bejahung einer gesicherten Erschließung, die auf ein bloßes Notwegerecht begründet ist, ein zivilrechtlich fragliches und unter den Vorbehalt des § 917 Abs. 1 BGB gestelltes Notwegerecht zu Lasten des Verpflichteten gewissermaßen zementieren würde, weil nach Bestandskraft einer rechtswidrigen, auf das Notwegerecht gestützten Baugenehmigung die Ordnungsmäßigkeit der Benutzung i.S.d. § 917 Abs. 1 BGB nicht mehr unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung in Frage gestellt werden darf (vgl. Palandt, BGB 68. Aufl., § 917 Rd.Nr. 4).

  • VG Ansbach, 23.03.2007 - AN 3 K 06.01837
    Auszug aus VG Würzburg, 25.06.2009 - W 5 K 08.2215
    Die Annahme oder die Verneinung einer gesicherten Erschließung betrifft daher in einem solchen Fall fraglos Nachbarrechte (vgl. z.B. VG Ansbach, U.v. 23.03.2007, AN 3 K 06.01837; BayVGH, B.v. 24.10.1996, 2 B 94.3416, BayVBl. 1997, S. 758).

    Dass es ein Wegegrundstück mit eigener vermessungs- und grundbuchmäßiger Abgrenzung ist, reicht dafür nicht aus (vgl. auch VG Ansbach, U.v. 23.03.2007, AN 3 K 06.01837, in juris Abschnitt 24).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

    Auszug aus VG Würzburg, 25.06.2009 - W 5 K 08.2215
    Sollte sich die Klägerin mit dem Argument, sie benötige den Weg für die Aufrechterhaltung eines rentablen Wirtschaftsbetriebes, auf den sogenannten "aktiven Bestandsschutz" unter Bezugnahme auf Art. 14 GG berufen, so übersieht sie, dass ein solcher Bestandsschutz als eigenständige Anspruchsgrundlage dann ausgeschlossen ist, wenn - wie hier - eine gesetzliche Regelung vorhanden ist (BVerwG, U.v. 16.05.1991, 4 C 17/90, BVerwGE 88, 191): Inhalt und Schranken des Eigentums werden gem. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Gesetze bestimmt, vorliegend u.a. durch Art. 55 Abs. 1 BayBO und § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus VG Würzburg, 25.06.2009 - W 5 K 08.2215
    Den "überwirkenden Bestandsschutz", auf den ihr Vortrag abzielt, gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend U.v. 12.03.1998, 4 C 10/97, BVerwGE 106, 228) so nicht mehr.
  • BVerwG, 08.11.2001 - 4 C 18.00

    Lagerhaus; Lagerplatz; Bauunternehmen; Gewerbebetrieb; Dorfgebiet;

    Auszug aus VG Würzburg, 25.06.2009 - W 5 K 08.2215
    Die hierbei regelmäßig nötige Ermessensausübung - und zwar bei Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (Art. 48 BayVwVfG) ebenso wie beim Widerruf einer rechtmäßigen Entscheidung (Art. 49 BayVwVfG) - entfällt vorliegend allerdings ausnahmsweise bzw. ist zumindest weitestgehend vorgegeben: Denn wenn - wie hier - ein begünstigender Verwaltungsakt von einem Dritten angefochten wird, kommt es unter den Voraussetzungen des Art. 50 BayVwVfG erstens auf ein schutzwürdiges Vertrauen des Begünstigten nicht an und ist zweitens nach der Rechtsprechung das Ermessen der Behörde in Richtung einer Rücknahme der Entscheidung dann "auf Null" reduziert, wenn der vom Dritten zulässigerweise angegriffene Verwaltungsakt erstens rechtswidrig ist und zweitens den Dritten auch in seinen Rechten verletzt (BVerwG, U.v. 08.11.2001, 4 C 18/00, NVwZ 2002, 730 = BayVBl. 2002, 637; vgl. hierzu auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 50, Rd.Nr. 8).
  • VG Dessau, 13.03.2001 - 3 A 56/98
    Auszug aus VG Würzburg, 25.06.2009 - W 5 K 08.2215
    Die - nicht anders ausräumbare - Rechtsverletzung des Dritten ist damit einerseits notwendige, andererseits aber auch ausreichende Voraussetzung für die Beseitigung des einen andern begünstigenden Verwaltungsaktes auf zulässigen Widerspruch eines Dritten hin (vgl. Simon/Busse, BayBO a.F., Rd.Nr. 579 zu Art. 71; Baumgartner/Jäde, Das Baurecht in Bayern, Rd.Nr. 165 zu Art. 71 BayBO a.F. m.w.N.; VG Würzburg, U.v. 13.11.2008, W 5 K 07.1330, und U.v. 08.11.2007, W 5 K 07.745; VG Dessau, U.v. 13.03.2001, 3 A 56/98 DE, 3 A 56/98, ZOV 2002, S. 323).
  • VG Würzburg, 08.11.2007 - W 5 K 07.745
    Auszug aus VG Würzburg, 25.06.2009 - W 5 K 08.2215
    Die - nicht anders ausräumbare - Rechtsverletzung des Dritten ist damit einerseits notwendige, andererseits aber auch ausreichende Voraussetzung für die Beseitigung des einen andern begünstigenden Verwaltungsaktes auf zulässigen Widerspruch eines Dritten hin (vgl. Simon/Busse, BayBO a.F., Rd.Nr. 579 zu Art. 71; Baumgartner/Jäde, Das Baurecht in Bayern, Rd.Nr. 165 zu Art. 71 BayBO a.F. m.w.N.; VG Würzburg, U.v. 13.11.2008, W 5 K 07.1330, und U.v. 08.11.2007, W 5 K 07.745; VG Dessau, U.v. 13.03.2001, 3 A 56/98 DE, 3 A 56/98, ZOV 2002, S. 323).
  • VG München, 18.02.2022 - M 9 K 21.2533

    Ehemaliges Sportvereinsheim im Außenbereich, Nutzungsänderung in Physiotherapie,

    Das bauplanungsrechtliche Erschließungserfordernis bezweckt eine geordnete städtebauliche Entwicklung, was gerade eine Vermeidung von Notwegerechten bedeutet (VG Würzburg U.v. 25.6.2009 - W 5 K 08.2215).
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