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   VG Würzburg, 19.07.2018 - W 5 K 16.931   

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VG Würzburg, 19.07.2018 - W 5 K 16.931 (https://dejure.org/2018,45439)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19.07.2018 - W 5 K 16.931 (https://dejure.org/2018,45439)
VG Würzburg, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - W 5 K 16.931 (https://dejure.org/2018,45439)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 42 Abs. 2, § 113 Abs. 1; BauGB § 2 Abs. 2, § 4a Abs. 3, § 33 Abs. 1 Nr. 2, § 35; WHG § 78 Abs. 2; UVPG § 3 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 68 Abs. 1 S., 1
    Klage einer Gemeinde gegen Einzelhandelsbetriebe in Nachbargemeinde

  • rewis.io

    Klage einer Gemeinde gegen Einzelhandelsbetriebe in Nachbargemeinde

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 2 B 1049/11

    Städte Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld unterliegen mit Eilanträgen gegen

    Auszug aus VG Würzburg, 19.07.2018 - W 5 K 16.931
    In Verfahren, in denen die Nachbargemeinde - wie hier die Klägerin - gegen eine Genehmigung vorgeht, entfaltet sie Rechtswirkungen aber dann, wenn die Gemeinde dem Bauinteressenten unter Missachtung dieser Vorschrift einen Zulassungsanspruch verschafft hat, etwa wenn sie durch die Aufstellung eines (materiell) nichtabgestimmten Bebauungsplans oder im Falle des Fehlens eines Plans in sonstiger Weise unter Missachtung des materiellen Gehalts des Abstimmungsgebots die Weichen in Richtung Zulassungsentscheidung gestellt hat (OVG Münster, B.v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 - BeckRS 2011, 56857 unter Bezugnahme u.a. auf BVerwG, U.v. 1.8.2002 - 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 und U.v. 11.2.1993 - 4 C 15.92 - juris Rn. 26; vgl. auch BayVGH, B.v. 25.4.2001 - 2 CS 02.121 - BeckRS 2002, 27136, Rn. 9).

    Die befürchteten Auswirkungen müssen sich gerade auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in der Nachbargemeinde beziehen (vgl. OVG Münster, B.v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 - BeckRS 2011, 56857 unter Bezugnahme u.a. auf BVerwG, B.v. 14.4.2010 - 4 B 78.09 - BeckRS 2010, 49148 und B.v. 28.12.2005 - 4 BN 40.05 - juris).

    Es muss im Zusammenhang mit den sonstigen Einzelfallumständen gewertet werden (OVG Münster, B.v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 - BeckRS 2011, 56857 m.w.N.).

    Mit anderen Worten muss es zu einer Funktionsstörung kommen, einem Zustand der Unausgewogenheit, der zur Folge hat, dass ein Versorgungsbereich seinen Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr in substantieller Weise wahrnehmen kann (OVG Münster, B.v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 - BeckRS 2011, 56857 m.w.N).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 A 1676/08

    Teilerfolg für Factory-Outlet-Center in Ochtrup

    Auszug aus VG Würzburg, 19.07.2018 - W 5 K 16.931
    Es ist hingegen nicht Aufgabe des Gerichts, das Ergebnis einer auf diese Weise sachgerecht erarbeiteten Prognose als solches darauf zu überprüfen, ob die prognostizierte Entwicklung mit Sicherheit beziehungsweise größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit eintreten wird oder kann (vgl. BVerwG, U.v. 8.7.1998 - 11 A 53.97 -juris Rn. 25; OVG Münster, U.v. 30.9.2009 - 10 A 1676/08 - juris Rn. 113).

    Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens ist nur dann unzulässig, wenn es lückenhaft oder in sich widersprüchlich ist oder von falschen Voraussetzungen ausgeht, wenn der Sachverständige nicht hinreichend fachkundig ist, begründete Zweifel an seiner Neutralität bestehen, eine neue Sachlage gegeben ist, neuere Forschungsergebnisse vorliegen oder wenn das Beweisergebnis durch den substantiierten Vortrag eines Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.6.1992 - 4 B 1-11.92 - NVwZ 1993, 572; OVG Münster, U.v. 30.9.2009 - 10 A 1676/08 - juris Rn. 115).

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus VG Würzburg, 19.07.2018 - W 5 K 16.931
    Insoweit besteht in Rechtsprechung und Literatur inzwischen Einigkeit darüber, dass sich eine Nachbargemeinde unter Berufung auf eine Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots als Ausfluss und Konkretisierung der in Art. 28 Abs. 2 GG garantierten gemeindlichen Planungshoheit auch gegen eine Einzelgenehmigung für ein Bauvorhaben wehren kann (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1989 - 4 C 36/86; U.v. 11.2.1993 - 4 C 15/92; beide juris; König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 11 Rn. 91).

    In Verfahren, in denen die Nachbargemeinde - wie hier die Klägerin - gegen eine Genehmigung vorgeht, entfaltet sie Rechtswirkungen aber dann, wenn die Gemeinde dem Bauinteressenten unter Missachtung dieser Vorschrift einen Zulassungsanspruch verschafft hat, etwa wenn sie durch die Aufstellung eines (materiell) nichtabgestimmten Bebauungsplans oder im Falle des Fehlens eines Plans in sonstiger Weise unter Missachtung des materiellen Gehalts des Abstimmungsgebots die Weichen in Richtung Zulassungsentscheidung gestellt hat (OVG Münster, B.v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 - BeckRS 2011, 56857 unter Bezugnahme u.a. auf BVerwG, U.v. 1.8.2002 - 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 und U.v. 11.2.1993 - 4 C 15.92 - juris Rn. 26; vgl. auch BayVGH, B.v. 25.4.2001 - 2 CS 02.121 - BeckRS 2002, 27136, Rn. 9).

  • BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht:

    Auszug aus VG Würzburg, 19.07.2018 - W 5 K 16.931
    Eine Nachbarklage kann nur erfolgreich sein, wenn zugleich ein eigenes subjektives Recht des Nachbarn verletzt wird, da die Grundsätze des Normenkontrollverfahrens nicht für die Anfechtungsklage zu übernehmen sind (vgl. Tophoven in BeckOK BauGB, Stand 1.5.2018, § 33 Rn. 36 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 18.7.1994 - 4 B 94/94 - NVwZ 1995, 598).

    Für eine Anfechtungsklage gegen eine auf der Grundlage von § 33 BauGB erteilte Baugenehmigung ergibt sich dies bereits daraus, dass ein Nachbar auch gegen eine rechtsfehlerhaft, ohne hinreichende rechtliche Grundlage in einem Bebauungsplan erteilte Baugenehmigung nur dann rechtlich vorgehen kann, wenn er durch diese Genehmigung zugleich in eigenen Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1994 - 4 B 94/94 - NVwZ 1995, 598).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

    Auszug aus VG Würzburg, 19.07.2018 - W 5 K 16.931
    Es ist hingegen nicht Aufgabe des Gerichts, das Ergebnis einer auf diese Weise sachgerecht erarbeiteten Prognose als solches darauf zu überprüfen, ob die prognostizierte Entwicklung mit Sicherheit beziehungsweise größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit eintreten wird oder kann (vgl. BVerwG, U.v. 8.7.1998 - 11 A 53.97 -juris Rn. 25; OVG Münster, U.v. 30.9.2009 - 10 A 1676/08 - juris Rn. 113).
  • BVerwG, 28.12.2005 - 4 BN 40.05

    Moderator, Moderationsverfahren; interkommunale Abstimmung, - Vereinbarung;

    Auszug aus VG Würzburg, 19.07.2018 - W 5 K 16.931
    Die befürchteten Auswirkungen müssen sich gerade auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in der Nachbargemeinde beziehen (vgl. OVG Münster, B.v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 - BeckRS 2011, 56857 unter Bezugnahme u.a. auf BVerwG, B.v. 14.4.2010 - 4 B 78.09 - BeckRS 2010, 49148 und B.v. 28.12.2005 - 4 BN 40.05 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2008 - 1 LB 154/07

    Erlass eines Bauvorbescheids für die Umnutzung einer Tennishalle in einen

    Auszug aus VG Würzburg, 19.07.2018 - W 5 K 16.931
    Schließlich kann auch im Zusammenhang mit dem interkommunalen Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB berücksichtigt werden - wie von der Beigeladenen zu 2) im Rahmen der Abwägungsentscheidung geschehen und von der Kammer als relevant angesehen -, dass sich die "Vorhabengemeinde", die Stadt Eltmann (Unterzentrum), nur das an Umsatz "zurückholt", was ihr im Vergleich zur Nachbargemeinde, der Gemeinde Ebelsbach, die "nur" ein Kleinzentrum darstellt, raumordnerisch an sich zusteht (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 17.1.2008 - 1 LB 154/07 - ZfBR 2008, 482; U.v. 27.8.2008 - 1 KN 138/06 - BeckRS 2009, 31578), wenn - wie hier - sich die Einzelhandelssituation der Klägerin als für ein Kleinzentrum recht komfortabel und für die Beigeladene zu 2) als für ein Unterzentrum schlicht unzureichend darstellt.
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 138/06

    Erforderlichkeit einer festen Überzeugung von der Fehlerhaftigkeit des

    Auszug aus VG Würzburg, 19.07.2018 - W 5 K 16.931
    Schließlich kann auch im Zusammenhang mit dem interkommunalen Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB berücksichtigt werden - wie von der Beigeladenen zu 2) im Rahmen der Abwägungsentscheidung geschehen und von der Kammer als relevant angesehen -, dass sich die "Vorhabengemeinde", die Stadt Eltmann (Unterzentrum), nur das an Umsatz "zurückholt", was ihr im Vergleich zur Nachbargemeinde, der Gemeinde Ebelsbach, die "nur" ein Kleinzentrum darstellt, raumordnerisch an sich zusteht (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 17.1.2008 - 1 LB 154/07 - ZfBR 2008, 482; U.v. 27.8.2008 - 1 KN 138/06 - BeckRS 2009, 31578), wenn - wie hier - sich die Einzelhandelssituation der Klägerin als für ein Kleinzentrum recht komfortabel und für die Beigeladene zu 2) als für ein Unterzentrum schlicht unzureichend darstellt.
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus VG Würzburg, 19.07.2018 - W 5 K 16.931
    Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens ist nur dann unzulässig, wenn es lückenhaft oder in sich widersprüchlich ist oder von falschen Voraussetzungen ausgeht, wenn der Sachverständige nicht hinreichend fachkundig ist, begründete Zweifel an seiner Neutralität bestehen, eine neue Sachlage gegeben ist, neuere Forschungsergebnisse vorliegen oder wenn das Beweisergebnis durch den substantiierten Vortrag eines Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.6.1992 - 4 B 1-11.92 - NVwZ 1993, 572; OVG Münster, U.v. 30.9.2009 - 10 A 1676/08 - juris Rn. 115).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung;

    Auszug aus VG Würzburg, 19.07.2018 - W 5 K 16.931
    Die befürchteten Auswirkungen müssen sich gerade auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in der Nachbargemeinde beziehen (vgl. OVG Münster, B.v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 - BeckRS 2011, 56857 unter Bezugnahme u.a. auf BVerwG, B.v. 14.4.2010 - 4 B 78.09 - BeckRS 2010, 49148 und B.v. 28.12.2005 - 4 BN 40.05 - juris).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03

    Bauvorbescheid im Vorgriff auf zukünftigen Bebauungsplan - Nachbarschutz -

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04

    Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot durch die Erweiterung eines

  • VGH Bayern, 14.01.2003 - 14 CS 02.2395

    Beschwerde, Nachbar, Nachbareigenschaft, Einzelhandelsgeschäfte,

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.1991 - 11 B 2659/90

    Bauplanungsrecht: Anwendungsbereich und nachbarschützende Wirkung des § 33 Abs. 2

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

  • VGH Bayern, 25.08.2009 - 1 CS 09.287

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung; unbeplanter

  • VGH Bayern, 25.04.2002 - 2 CS 02.121
  • VGH Bayern, 31.01.2022 - 9 N 17.2305
  • VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20

    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandelsbetrieb; Einzelhandelskonzept;

    Aus der Vorschrift ergibt sich, dass Kommunen sich gegen Vorhaben auf dem Gebiet einer Nachbarkommune erfolgreich gerichtlich zur Wehr setzen können, wenn die baurechtliche Zulassung eines Vorhabens auf einer Planung der Nachbarkommune beruht, die nicht hinreichend mit der Nachbargemeinde abgestimmt ist, denn das interkommunale Abstimmungsgebot beinhaltet auch einen Anspruch auf eine gerechte Abwägung (BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36/86 -, Rn. 32, juris; vgl. auch VG Würzburg, Urteil vom 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 40, juris, m.w.N.).

    Die befürchteten Auswirkungen müssen sich gerade auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in einer Nachbargemeinde beziehen (Nds. OVG, Urteil vom 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 254, juris; OVG A-Stadt, Beschluss vom 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, Rn. 35, juris, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.03.2020 - 12 K 5237/19 -, Rn. 31, juris; VG Würzburg, Urteil vom 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 58, juris).

    Auch unter Berücksichtigung der ihr durch die Ziele der Raumordnung zugewiesene Funktion als Mittelzentrum mit oberzentraler Teilfunktion, auf die sich die Antragstellerin dem Grunde nach gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB berufen kann (vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.03.2020 - 12 K 5237/19 -, Rn. 49; VG Würzburg, Urteil vom 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 71, beide juris), ergibt sich durch die Planung und Genehmigung des Vorhabens durch die Antragsgegnerin bei summarischer Prüfung keine Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes zu Lasten der Antragstellerin.

  • VG Hannover, 09.02.2022 - 4 A 3897/20

    Abwägung; Beeinträchtigungsverbot; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

    Aus der Vorschrift ergibt sich, dass Kommunen sich gegen Vorhaben auf dem Gebiet einer Nachbarkommune erfolgreich gerichtlich zur Wehr setzen können, wenn die baurechtliche Zulassung eines Vorhabens auf einer Planung der Nachbarkommune beruht, die nicht hinreichend mit der Nachbargemeinde abgestimmt ist, denn das interkommunale Abstimmungsgebot beinhaltet auch einen Anspruch auf eine gerechte Abwägung (BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36/86 -, Rn. 32, juris; vgl. auch VG Würzburg, Urt. v. 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 40, juris, m.w.N.).

    Die befürchteten Auswirkungen müssen sich gerade auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in einer Nachbargemeinde beziehen (OVG Lüneburg, Urt. v. 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 254, juris; OVG B-Stadt, Beschl. v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, Rn. 35, juris, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.03.2020 - 12 K 5237/19 -, Rn. 31, juris; VG Würzburg, Urt. v. 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 58, juris).

    Auch unter Berücksichtigung der ihr durch die Ziele der Raumordnung zugewiesene Funktion als Mittelzentrum mit oberzentraler Teilfunktion, auf die sich die Klägerin dem Grunde nach gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB berufen kann (vgl. auch VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.03.2020 - 12 K 5237/19 -, Rn. 49; VG Würzburg, Urt. v. 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 71, beide juris), ergibt sich durch die Planung und Genehmigung des Vorhabens durch die Beklagte keine Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes zu Lasten der Klägerin.

  • VGH Bayern, 31.01.2022 - 9 N 17.2305

    Wasserrechtliches Planungsverbot für Überschwemmungsgebiete

    Die Antragstellerin hat hiergegen Anfechtungsklage erhoben, die das Verwaltungsgericht Würzburg mit Urteil vom 19. Juli 2018 (Az. W 5 K 16.931) abgewiesen hat.

    Zum interkommunalen Abstimmungsgebot werde auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. Juli 2018 (Az. W 5 K 16.931, S. 20 ff.) verwiesen.

    Über ihren auf das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 19. Juli 2018 (Az. W 5 K 16.931) gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung (Az. 9 ZB 18.2095) ist noch nicht entschieden.

  • VG München, 29.01.2019 - M 1 K 18.3705

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigungen für den Neubau von zwei

    Nur soweit die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans drittschützende Wirkung haben, kann sich der Nachbar gegen deren Missachtung zur Wehr setzen (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2003 - 14 CS 02.2395 - juris Rn. 9; VG Würzburg, U.v. 19.7.2018 - W 5 K 16.931 - juris Rn. 52 a.E.; VG Augsburg, U.v. 20.3.2014 - Au 5 K 12.1414 u.a. - juris Rn. 38 f.; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 128. EL, Stand: Februar 2018, § 33 Rn. 99 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau eines Verbrauchermarktes unter

    Ausweislich der Planbegründung vom 22. November 2017 hat die Beigeladene zu 2) zum maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (vgl. hierzu OVG NRW, Urt. v. 02.10.2013 - 7 D 18/13.NE -, juris Rn. 93; VG Würzburg, Urt. v. 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, juris Rn. 61 f.) die Auswirkungen der streitgegenständlichen Zulassung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 qm auf den Einzelhandel in den Nachbargemeinden - unter anderem auch auf die Antragstellerin - in ihre Abwägungsentscheidung eingestellt.
  • VG Augsburg, 29.11.2021 - Au 4 S 21.2371

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarin gegen Erweiterung eines Zweifamilienhauses

    Gemessen an diesen Vorgaben ist den der Kammer verfügbaren Unterlagen zum Bebauungsplan (BayernAtlas) nicht zu entnehmen, dass die planende Kommune beim Satzungsbeschluss den Willen hatte, den betroffenen Festsetzungen dritt- bzw. nachbarschützende Wirkung zuzuschreiben, da sich weder unmittelbar dem Bebauungsplan selbst, aus dessen Planzeichnung und textlichen Festsetzungen noch aus dessen Begründung Anhaltspunkte entnehmen lassen, dass die Vorgaben zur Grünordnung/Naturschutz (Nr. 6) oder zum speziellen Artenschutz (Nr. 7) nicht nur städtebaulich bzw. öffentlichrechtlich motiviert waren (vgl. VG München, U.v. 7.6.2021 - M 9 K 20.3065 - juris Rn. 32; VG Ansbach, B.v. 22.5.2020 - AN 17 S 19.02158 - juris Rn. 122; VG Würzburg, U.v. 19.7.2018 - W 5 K 16.931 - juris Rn. 51), sondern (zumindest auch) den Interessen der Nachbarn dienen sollten.
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