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   VG Würzburg, 03.02.2011 - W 6 E 11.37   

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VG Würzburg, 03.02.2011 - W 6 E 11.37 (https://dejure.org/2011,35747)
VG Würzburg, Entscheidung vom 03.02.2011 - W 6 E 11.37 (https://dejure.org/2011,35747)
VG Würzburg, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - W 6 E 11.37 (https://dejure.org/2011,35747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisklassen C1, C1E und CE (79); Erfordernis einer vorherigen praktischen Fahrprüfung; Tatsachen für Fehlen der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten; Zeitdauer des Fahrerlaubnisentzugs (mehr als 7 ...

  • verkehrslexikon.de

    Zeitablauf für die Anordnung einer Prüfung vor der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG München, 26.01.2010 - M 1 K 09.4504

    Anspruch auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen CE und DE nach fünf

    Auszug aus VG Würzburg, 03.02.2011 - W 6 E 11.37
    Mit Schriftsatz vom 15. Dezember 2010 ließ der Antragsteller durch seinen Bevollmächtigten unter Hinweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 26. Januar 2010, Az: M 1 K 09.4504 vortragen, es sei beabsichtigt, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

    Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich auch nicht aus den von den Beteiligten zitierten Gerichtsentscheidungen des VG München vom 26. Januar 2010, Az: M 1 K 09.4504 bzw. des BayVGH, U.v. 19.07.2010, Az: 11 BV 10.712.

  • VG München, 07.01.2010 - M 6a E 09.5304

    Kein Anordnungsanspruch; Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einer 11

    Auszug aus VG Würzburg, 03.02.2011 - W 6 E 11.37
    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung wirkt sich mangelnde Fahrpraxis jedenfalls in einer derart langen Zeitspanne dahingehend aus, dass die für eine sichere Führung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr notwendigen Fertigkeiten nachlassen und die Routine, die zur Bewältigung von problematischen Situationen im Straßenverkehr erforderlich ist, verloren geht (VG Regensburg, U.v. 03.05.2010, Az: RN 8 K 09.2517; VG München, B.v. 07.01.2010,Az: M 6a E 09.5304 - konkret zu § 20 Abs. 2 FeV).
  • VG Regensburg, 03.05.2010 - RN 8 K 09.2517

    Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einer 16 Jahre zurückliegenden

    Auszug aus VG Würzburg, 03.02.2011 - W 6 E 11.37
    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung wirkt sich mangelnde Fahrpraxis jedenfalls in einer derart langen Zeitspanne dahingehend aus, dass die für eine sichere Führung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr notwendigen Fertigkeiten nachlassen und die Routine, die zur Bewältigung von problematischen Situationen im Straßenverkehr erforderlich ist, verloren geht (VG Regensburg, U.v. 03.05.2010, Az: RN 8 K 09.2517; VG München, B.v. 07.01.2010,Az: M 6a E 09.5304 - konkret zu § 20 Abs. 2 FeV).
  • VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 09.228

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung des geforderten Gutachtens;

    Auszug aus VG Würzburg, 03.02.2011 - W 6 E 11.37
    Wegen der Höhe des Streitwerts folgt das Gericht der Rechtsprechung des BayVGH (vgl. z.B. B.v. 5.03.2009, Az: 11 CS 09.228), der für die hier ausschlaggebende Klasse CE (79) einen Betrag von 8.750,00 EUR ansetzt.
  • VGH Bayern, 19.07.2010 - 11 BV 10.712

    Kein Anspruch auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D ohne

    Auszug aus VG Würzburg, 03.02.2011 - W 6 E 11.37
    Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich auch nicht aus den von den Beteiligten zitierten Gerichtsentscheidungen des VG München vom 26. Januar 2010, Az: M 1 K 09.4504 bzw. des BayVGH, U.v. 19.07.2010, Az: 11 BV 10.712.
  • VG Düsseldorf, 20.03.2013 - 14 L 418/13

    Vorläufige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B ohne vorherige Ablegung

    vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19.01.2012 - 9 K 2454/11 -, Rn. 7, juris; VG Würzburg, Beschluss vom 03.02.2011 - W 6 E 11.37 -, Rn. 21 ff., juris.

    vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 03.02.2011 - W 6 E 11.37 -, Rn. 21, juris; VG München, Beschluss vom 07.01.2010 - M 6a E 09.5304 -, Rn. 37, juris; VG Regensburg, Urteil vom 03.05.2010- RN 8 K 09.2517 -, Rn. 19, juris; VG Arnsberg, Urteil vom 07.06.2010 - 6 K 1898/09 -, Rn. 27, juris.

  • VG Würzburg, 06.04.2011 - W 6 S 11.210

    Einstweilige Anordnung; Umdeutung nach Rechtsbegehren; vorbeugende

    Der Antragsteller habe unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgen müsse, weil dies die gesetzliche Folge und die gesetzliche Folge zwingend einzuhalten sei (so sinngemäß Verwaltungsgericht Würzburg, Az: W 6 E 11.37).

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich von der vom Antragsteller angesprochenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 3. Februar 2011 (W 6 E 11.37).

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