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   VG Würzburg, 23.04.2014 - W 6 K 13.596   

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VG Würzburg, 23.04.2014 - W 6 K 13.596 (https://dejure.org/2014,10602)
VG Würzburg, Entscheidung vom 23.04.2014 - W 6 K 13.596 (https://dejure.org/2014,10602)
VG Würzburg, Entscheidung vom 23. April 2014 - W 6 K 13.596 (https://dejure.org/2014,10602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 20 CS 13.1769

    Aussetzungsantrag, Beschwerdeverfahren; lebensmittelrechtliche Anordnung,

    Auszug aus VG Würzburg, 23.04.2014 - W 6 K 13.596
    Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 30. Januar 2014 (20 CS 13.1769 - juris) zurück.

    Da die Klägerin nach alledem nach Überzeugung des Gerichts das Produkt "DeTox Forte" als neuartiges Lebensmittel gemäß Art. 1 Abs. 2 Buchst. c) Novel-Food-Verordnung ohne die erforderliche Genehmigung in Verkehr gebracht hat, kommt es auf den von der Beklagtenseite weiter angeführten Aspekt möglicher irreführender Angaben und Verstöße gegen § 11 LFGB nicht mehr an (vgl. dazu im Übrigen auch BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 20 CS 13.1769 - juris Rn. 23, der insoweit angesichts der schutzwürdigen Belange der Klägerin und aus Verhältnismäßigkeitserwägungen rechtliche Bedenken angedeutet hat).

    Die Berufung war gemäß § 124a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen, weil die aufgeworfene Frage die Auslegung des Europäischen Unionsrechts betrifft und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gegebenenfalls eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Erwägung ziehen könnte (vgl. B.v. 30.1.2014 - 20 CS 13.1769 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 01.03.2012 - 3 C 15.11

    Ausnahmegenehmigung; Bundesinstitut für Risikobewertung; Chondroitinsulfat;

    Auszug aus VG Würzburg, 23.04.2014 - W 6 K 13.596
    Zwar hat das VG Braunschweig entschieden, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach einer Anzeige gemäß § 5 NemV zur Überwachung dieser Produkte und Weitergabe diesbezüglicher Informationen an die Länder im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist (vgl. VG Braunschweig, U.v. 22.2.2012 - 5 A 38/10 - LMuR 2012, 124 - juris Rn. 33; vgl. auch BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 3 C 15/11 - NVwZ 2012, 1343 - juris Rn. 23).
  • VG Braunschweig, 22.02.2012 - 5 A 38/10

    Arzneimittel; Informationspflicht; Lebensmittelüberwachung;

    Auszug aus VG Würzburg, 23.04.2014 - W 6 K 13.596
    Zwar hat das VG Braunschweig entschieden, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach einer Anzeige gemäß § 5 NemV zur Überwachung dieser Produkte und Weitergabe diesbezüglicher Informationen an die Länder im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist (vgl. VG Braunschweig, U.v. 22.2.2012 - 5 A 38/10 - LMuR 2012, 124 - juris Rn. 33; vgl. auch BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 3 C 15/11 - NVwZ 2012, 1343 - juris Rn. 23).
  • VG Schleswig, 13.12.2016 - 1 B 74/16

    Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die Tintenfischextrakt enthalten

    Eine Eintragung ist jedoch ein gewichtiges Indiz für die Annahme, dass es sich insoweit tatsächlich um eine Lebensmittelzutat handelt, die der vorherigen Genehmigungspflicht nach §§ 3 Abs. 2, 4 ff. VO 258/97/EG unterliegt (VG Würzburg, Urt. v. 23.04.2014 - W 6 K 13.596 -, juris Rn. 34; VG Dresden, Beschl. v. 31.01.2014 - 6 L 212/13 -, juris Rn. 16 f.; VGH München, Beschl. v. 30.01.2014 - 20 CS 13.1769 -, juris Rn. 22).

    Eine Verpflichtung gegenüber der Antragstellerin zur Überprüfung der Anzeige und zu einer Stellungnahme besteht jedoch nicht (Zipfel/Rahtke, Lebensmittelrecht, 163. EL, Stand: März 2016, C 142, § 5 NemV Rn. 3; VG Würzburg, Urt. v. 23.04.2014 - W 6 K 13.596 -, juris Rn. 37).

  • VG Würzburg, 16.12.2020 - W 8 S 20.1841

    Zur Abgrenzung von Lebensmitteln zu Scherzartikeln

    Des Weiteren hat der EuGH schon mit Urteil vom 9. November 2016 (C-448/14 - ZLR 2017, 328) - auf Vorlage des BayVGH mit Beschluss vom 15. September 2014 (20 BV 14.1138 - LRE 69, 65) betreffend eine Entscheidung des VG Würzburg (U.v. 23.04.2014 - W 6 K 13.596 - LMRR 2014, 8; siehe auch schon VG Würzburg, B.v. 8.8.2013 - W 6 S 13.597 und dazu BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 20 CS 13.1769 - LMuR 2014, 109) - zum Hauptbestandteil des streitgegenständlichen Zeoliths von 90 bis 95% Klinoptilolith entschieden, dass dies ein neuartiges Lebensmittel ist und unter die Novel-Food-Verordnung fällt (damals VO (EG) Nr. 258/97, die sich insoweit aber nicht von der aktuell geltenden Nachfolgeregelung der VO (EG) Nr. 2015/2283 unterscheidet).
  • VG Würzburg, 14.02.2022 - W 8 K 20.1839

    Lebensmittelrechtliche Anordnung, "Zeolith für Tyrannosaurus",

    Des Weiteren hat der EuGH schon mit Urteil vom 9. November 2016 (C-448/14 - ZLR 2017, 328) - auf Vorlage des BayVGH mit Beschluss vom 15. September 2014 (20 BV 14.1138 - LRE 69, 65) betreffend eine Entscheidung des VG Würzburg (U.v. 23.04.2014 - W 6 K 13.596 - LMRR 2014, 8; siehe auch schon VG Würzburg, B.v. 8.8.2013 - W 6 S 13.597 und dazu BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 20 CS 13.1769 - LMuR 2014, 109) - zum Hauptbestandteil des streitgegenständlichen Zeoliths von 90 bis 95% Klinoptilolith entschieden, dass dies ein neuartiges Lebensmittel ist und unter die Novel-Food-Verordnung fällt (damals VO (EG) Nr. 258/97, die sich insoweit aber nicht von der aktuell geltenden Nachfolgeregelung der VO (EG) Nr. 2015/2283 unterscheidet).".
  • VGH Bayern, 15.09.2014 - 20 BV 14.1138

    Lebensmittelrecht

    Die gegen den Bescheid vom 6. Juni 2013 erhobene Klage wies das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg mit Urteil vom 23. April 2014 Az. W 6 K 13.596 ab.
  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 20 CS 13.1769
    Hiergegen erhob die Antragstellerin am 15. Juli 2013 Klage beim Verwaltungsgericht (Verfahren W 6 K 13.596) und beantragte gleichzeitig, die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs wiederherzustellen.
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