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   OLG Dresden, 10.08.2010 - WVerg 8/10   

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https://dejure.org/2010,4874
OLG Dresden, 10.08.2010 - WVerg 8/10 (https://dejure.org/2010,4874)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.08.2010 - WVerg 8/10 (https://dejure.org/2010,4874)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. August 2010 - WVerg 8/10 (https://dejure.org/2010,4874)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB
    Zur Ermessensentscheidung für die Kosten sowohl der Vergabekammer als auch der Beteiligten im Falle einer übereinstimmenden Erledigungserklärung

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im Verfahren vor der Vergabekammer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erledigung nach Aufhebung: Kostentragung durch Vergabestelle nach billigem Ermessen! (IBR 2010, 652)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Sachsen, 17.06.2010 - 1/SVK/018-10
    Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2010 - WVerg 8/10
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 05.07.2010 wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 17.06.2010 - 1/SVK/18-10 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenerstattung bei Erledigung

    Die Vorschrift des § 128 Abs. 4 GWB enthält weder ausdrücklich noch in ergänzender Auslegung eine Rechtsgrundlage für einen prozessualen Anspruch eines Beteiligten auf Erstattung seiner Anwaltskosten für den Fall der übereinstimmenden Erledigungserklärung in der Hauptsache (Divergenz zu OLG Dresden, Beschluss vom 10. August 2010, WVerg 0008/10).(Rn.41).

    Der Senat folgt auch bei erneuter Prüfung dieser Auslegungsfrage der - soweit hier ersichtlich - einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach im Falle der Rücknahme bzw. der anderweitigen Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor der Sach-entscheidung der Vergabekammer eine Entscheidung über die Kostenverteilung nach billigem Ermessen zu treffen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 28.05.2010, 1 Verg 5/10; OLG Dresden, Beschluss v. 10.08.2010, WVerg 0008/10; ebenso Vavra in: Hattig/ Maibaum, PK Kartellvergaberecht, 2010, § 128 Rn. 20; Summa in: jurisPK-VergR, § 128 Rn. 31.6; Glahs in: Reidt/ Stickler/ Glahs, a.a.O., § 128 Rn. 18; Hardraht in: Willenbruch/ Wieddekind, KK Vergaberecht, 2. Aufl. 2011, 14.

    An einer entsprechenden eigenen Entscheidung sieht sich der Senat jedoch durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 10. August 2010 (WVerg 0008/10) gehindert.

    An einer Entscheidung im Beschwerdeverfahren im vorstehenden Sinne ist der Senat durch den entgegenstehenden Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 10. August 2010 (WVerg 008/10) gehindert.

  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Während das Oberlandesgericht Dresden die Auffassung vertreten hat, § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB ermögliche eine Ermessensentscheidung auch hinsichtlich der notwendigen Aufwendungen der Beteiligten im Nachprüfungsverfahren (Beschluss vom 10. August 2010 - WVerg 8/10), erkennt das vorlegende Oberlandesgericht im geltenden Recht von vornherein keine Grundlage für die Überwälzung notwendiger Auslagen eines Beteiligten auf einen anderen, wenn das Nachprüfungsverfahren, wie hier, infolge übereinstimmender Erledigungserklärungen eingestellt worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10

    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

    Der Senat hat bereits entschieden, dass in einem solchen Fall nicht nur die Kosten der Vergabekammer selbst, sondern auch die notwendigen Aufwendungen des Antragstellers der Vergabestelle auferlegt werden können (Beschluss vom 28.01.2011 - VII-Verg 62/10; s. auch OLG Dresden, Beschluss vom 10.08.2010 - WVerg 8/10).
  • VK Rheinland-Pfalz, 23.04.2020 - VK 2-7/20

    Keine Eignungsleihe: Darf die Eignung der Nachunternehmer geprüft werden?

    Unter Billigkeitsgesichtspunkten sind die Kosten regelmäßig demjenigen Beteiligten aufzuerlegen, der ohne das erledigende Ereignis voraussichtlich unterlegen wäre (OLG Dresden, Beschluss vom 10.08.2010, WVerg 8/10; Krohn in: Burgi/Dreher, Vergaberecht GWB 4. Teil, 3. Aufl. 2017, § 182 GWB Rn. 28).
  • OLG Celle, 06.06.2011 - 13 Verg 2/11

    Land ist Antragsgegner in einem eine Bundesauftragsangelegenheit i. S. v. Art.

    16 b) Ob es die Neuregelung des § 128 Abs. 3 Satz 5, Abs. 4 GWB n. F. nunmehr zulässt, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen einer Partei nach billigem Ermessen der Gegenseite aufzuerlegen, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend: OLG Dresden, Beschluss vom 10. August 2010 - WVerg 8/10, zitiert nach juris, Tz. 3 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2011 - VII-Verg 62/10, zitiert nach Veris; verneinend: OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 Verg 2/11, zitiert nach Veris; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Juni 2010 - VK-SH 10/10, zitiert nach Veris; Czauderna, VergabeR 2011, 421, 426; Summa in jurisPK-VergR, Stand 17.5.2011, § 128 Rdn. 45, 45.1).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2010 - Verg 16/10

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren nach Verwerfung des

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall maßgeblich von dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (Beschl. v. 10.08.2010, WVerg 8/10) zugrunde liegenden Sachverhalt.
  • VK Sachsen-Anhalt, 25.01.2011 - 2 VK LSA 13/10

    Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

    Die Antragstellerin zu 2) macht geltend, dass nicht nur die Kosten des Verfahrens, sondern auch die Aufwendungen des Verfahrensbevollmächtigten erstattungsfähig seien und bezieht sich hierbei auf den Beschluss des OLG Dresden vom 10.08.2010, WVerg 0008/10.
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 62/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens durch Rücknahme

    Dass im Falle der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens durch Rücknahme des Nachprüfungsantrags die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung der Vergabekammer im Hinblick auf die Verteilung der Verfahrenskosten eröffnet ist, folgt zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift, erschließt sich aber aus der Gesetzgebungshistorie (vgl. dazu und zum folgenden: OLG Dresden, Beschl. v. 10.8.2010, WVerg 8/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.9.2010, VII-Verg 20/10).
  • VK Sachsen, 17.06.2013 - 1/SVK/016-13

    VOL/A 2009: Wie ist mit ungewöhnlichen Wagnissen umzugehen?

    Insoweit korrigiert die erkennende Vergabekammer ihre im Ergebnis der Entscheidung des OLG Dresden (Beschluss vom 10. August 2010 - WVerg 8/10) bisher bestehende Spruchpraxis.
  • OLG München, 30.01.2014 - Verg 10/13

    Gerichtskostenberechnung für ein Vergabenachprüfungsverfahren nach Erledigung der

    Auf der anderen Seite ist es aber auch möglich, eine unnötige Verursachung des Nachprüfungsantrages, sei es durch den Bieter, sei es durch die Vergabestelle, zu berücksichtigen (Brauer in GWB-Vergaberecht 3. Aufl. § 128 Rn. 23; OLG Dresden vom 10.8.2010 - WVerg 8/10).
  • OLG München, 14.06.2013 - Verg 6/13

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des Verfahrens

  • VK Sachsen, 07.06.2013 - 1/SVK/012-13

    Abgelaufene Urkunde vorgelegt: Nachforderung möglich?

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - Verg 15/10

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Vergabenachprüfungsantrags

  • VK Hessen, 25.01.2011 - 69d-VK-41/10

    Auschluss im Verhandlungsverfahren

  • VK Baden-Württemberg, 26.02.2013 - 1 VK 3/13

    Nachprüfungsverfahren erledigt: Antragsgegner muss Kosten tragen!

  • VK Nordbayern, 20.12.2010 - 21.VK-3194-44/10

    Kosten des Verfahrens

  • VK Hessen, 13.11.2013 - 69d-VK-33/13

    Auftraggeber hilft ab: Antragsteller muss keine Kosten tragen!

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2011 - 2 VK 4/11

    Erledigungserklärung: Kostentragung trotz Obsiegens?

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