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   BDH, 07.12.1959 - WDB 23/59   

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BDH, 07.12.1959 - WDB 23/59 (https://dejure.org/1959,10647)
BDH, Entscheidung vom 07.12.1959 - WDB 23/59 (https://dejure.org/1959,10647)
BDH, Entscheidung vom 07. Dezember 1959 - WDB 23/59 (https://dejure.org/1959,10647)
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 16.07.2014 - 2 WDB 5.13

    Verfahrenshindernis; Zuständigkeit; örtliche Unzuständigkeit; Verweisung;

    Vielmehr hat das Truppendienstgericht seine örtliche Zuständigkeit als Prozessvoraussetzung von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (s. bereits Beschluss vom 7. Dezember 1959 - WDB 23/59 - BDHE 5, 210; vgl. z.B. auch Dau, a.a.O. § 70 Rn 1 m.w.N.).

    Damit wurde die Rechtsprechung des (damals einzigen) Wehrdienstsenats vom 7. Dezember 1959 (WDB 23/59 a.a.O.), auf die sich der angefochtene Beschluss des Truppendienstgerichts stützt und die eine Verweisung durch das Truppendienstgericht, das sich für unzuständig hält, an das von ihm für zuständig gehaltene Gericht als unzulässig angesehen hatte, in der Sache bereits geändert.

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   BVerwG, 07.12.1959 - WDB 23.59   

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BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1959 - WDB 23.59 (https://dejure.org/1959,1280)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.06.1959 - I C 206.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1959 - WDB 23.59
    Denn eine solche Verweisung könnte mit bindender Wirkung für das Gericht, an das verwiesen worden ist, nur auf eine entsprechende Anwendung des § 276 ZPO gestützt werden (vgl. BVerwG, DVBl 1959, 664 = DÖV 1959, 347).
  • BVerwG, 16.09.1960 - W DB 8.60

    Rechtsmittel

    Die Zugehörigkeit eines Soldaten zu einem Truppenteil oder einer Dienststelle wird, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (Beschluß des Senats vom 7.12.1959 - W DB 23/59) durch Versetzung zu dem Truppenteil oder zu der Dienststelle begründet.
  • BVerwG, 08.04.1960 - WB 6.60

    Rechtsmittel

    Für die Zuständigkeit des Truppendienstgerichts im disziplinargerichtlichen Verfahren hat der Senat bereits entschieden, daß die Truppenzugehörigkeit im Sinne des § 52 Abs. 1 WDO durch Versetzung zu dem Truppenteil begründet - wird und daß eine Unterstellung, die auf Kommandierung beruht, ebenso wie bei der Zuständigkeit der Einleitungsbehörde (§ 72 Abs. 2 WDO) für die Zuständigkeit des Truppendienstgerichts außer Betracht bleiben muß (Beschluß vom 7.12.1959 - W DB 23/59 -).
  • BVerwG, 10.11.1960 - W DB 11.60

    Rechtsmittel

    Die Zugehörigkeit eines Soldaten zu einem Truppenteil oder einer Dienststelle wird, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (Beschluß des Senats vom 7.12.1959 - W DB 23/59) durch Versetzung zu dem Truppenteil oder zu der Dienststelle begründet.
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