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Rechtsprechung
   KG, 30.11.1992 - 24 W 4734/92   

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KG, 30.11.1992 - 24 W 4734/92 (https://dejure.org/1992,2654)
KG, Entscheidung vom 30.11.1992 - 24 W 4734/92 (https://dejure.org/1992,2654)
KG, Entscheidung vom 30. November 1992 - 24 W 4734/92 (https://dejure.org/1992,2654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Kostenvereinbarung; Haftungsreglung; Wasserschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Haftung eines Wohnungseigentümers für Schäden bei berechtigtem Dachausbau "auf eigene Kosten und Gefahr"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Obacht beim Dachausbau (IBR 1993, 262)

Papierfundstellen

  • ZMR 1993, 430
  • WM 1993, 209
  • WE 1993, 138
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 141/88

    Beeinträchtigung der Standfestigkeit einer Mauer durch Baumwurzeln

    Auszug aus KG, 30.11.1992 - 24 W 4734/92
    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob die Schadensersatzverpflichtung des Antragsgegners auch aus einer analogen Anwendung der §§ 14 Nr. 4, 21 Abs. 6 WEG , die bei bestimmten Duldungspflichten eine verschuldensunabhängige Haftung vorsehen, oder etwa aus einem allgemeinen privatrechtlichen Aufopferungsanspcuch (vgl. etwa BGH NJW 1990, 3195 ) herzuleiten ist.
  • OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01

    Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des

    In einem solchen Fall ist dem Gesetz eine bestimmte Frist, innerhalb der die Entscheidung zu ergehen hat, nicht zu entnehmen; das gilt insbesondere für die aus § 552 ZPO hergeleitete Fünfmonatsfrist (vgl. BayObLG Wohnungseigentümer 2001, 70; KG ZMR 1993, 430; NJW-RR 1994, 599, 600).
  • KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95

    Wirkung eines Eigentümerbeschlusses an einen Wohnungseigentümer mit der

    Es kann hier dahinstehen, welche Pflichten die Rechtsvorgängerin des Antragsgegners bei Wahrnehmung ihres auf der Teilungserklärung beruhenden Ausbaurechtes hinsichtlich der Wohneinheit Nr. 15 einschließlich der Dachterrasse hatte (vgl. dazu Senat OLGZ 1993, 434 - ZMR 1993, 430 = WM 1993, 209 = WE 1993, 138 = GE 1993, 593 in bezug auf Wasserschäden während des Ausbaus).
  • KG, 15.12.1993 - 24 W 2014/93

    Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Gestattung von

    Im Ergebnis wirkt sich dies freilich nicht aus, weil der Beteiligte zu 1) als ideeller Miteigentümer einer Wohnungseigentumseinheit auch für sich allein einen Beschlußanfechtungsantrag wirksam stellen kann (vgl. Senat ZMR 1993, 430 = WM 1993, 427 = KGR Berlin 1993, 149).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 24.02.2020 - 72 C 66/19

    WEG - Wasserschaden in Nachbarwohnung im Zusammenhang mit erlaubten Dachausbau

    Wer sich die Genehmigung zu einem gefahrgeneigten Tun geben lässt und damit Duldungspflichten schafft, ist auch sonst regelmäßig gehalten, für die etwa eintretenden Schäden verschuldensunabhängig einzustehen (vgl. etwa Kammergericht, Beschl. v. 30. Nov. 1992 - 24 W 4734/92, WuM 1993, 209; zum privatrechtlichen Aufopferungsanspruch: BGH, Urt. v. 8. März 1990 - III ZR 141/88, NJW 1990, 3195).
  • KG, 26.11.1993 - 24 W 4675/93

    Kein Schadensersatz für verzögerte Verwalterzustimmung

    Wie bei allen größeren Baumaßnahmen besteht das Risiko nicht nur darin, daß nach der Ausführung Schäden verbleiben und behoben werden müssen, sondern auch darin, daß während der Durchführung der Arbeiten Schäden am Gemeinschaftseigentum wie auch am Sondereigentum, etwa Wasserschäden, auftreten können (vgl. hierzu Senat OLGZ 1993, 434 = ZMR 1993, 430 = WM 1993, 209 = WE 1993, 138).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.02.2020 - 72 C 66/19

    Schlampiger Dachgeschossausbau kann teuer werden!

    Wer sich die Genehmigung zu einem gefahrgeneigten Tun geben lässt und damit Duldungspflichten schafft, ist auch sonst regelmäßig gehalten, für die etwa eintretenden Schäden verschuldensunabhängig einzustehen (vgl. etwa Kammergericht, Beschl. v. 30. Nov. 1992 - 24 W 4734/92, WuM 1993, 209; zum privatrechtlichen Aufopferungsanspruch: BGH, Urt. v. 8. März 1990 - III ZR 141/88, NJW 1990, 3195).
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Rechtsprechung
   KG, 30.11.1992 - 24 W 3802/92   

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https://dejure.org/1992,2843
KG, 30.11.1992 - 24 W 3802/92 (https://dejure.org/1992,2843)
KG, Entscheidung vom 30.11.1992 - 24 W 3802/92 (https://dejure.org/1992,2843)
KG, Entscheidung vom 30. November 1992 - 24 W 3802/92 (https://dejure.org/1992,2843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 468
  • WE 1993, 138
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Ob das der Fall ist, kann wegen der vergleichbaren Interessenlage nach den Grundsätzen beurteilt werden, welche die Rechtsprechung im Hinblick auf § 11 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, Abs. 2 HeizkostenV zur Verbrauchserfassung für die Wärme- und Warmwasserversorgung entwickelt hat (vgl. hierzu BayObLG, NJW-RR 1994, 145, 146; KG, NJW-RR 1993, 468; ZMR 1996, 282, 283; OLG Köln, WuM 1998, 621; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 128; Niedenführ/Schulze, aaO, HeizkostenV Rdn. 11; auch BGH, Urt. v. 30. Januar 1991, VIII ZR 361/89, NJW-RR 1991, 647, 649).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Zwar hat das Amtsgericht W. in seinem Beschluß vom 16. Oktober 1989 der Klägerin nicht - wozu es in der Lage gewesen wäre - unmittelbar Prozeßführungsbefugnis erteilt (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 145; KG NJW-RR 1993, 468: Danach ist ein - hier gestellter - Antrag auf Ungültigerklärung des die gewünschte Maßnahme versagenden Eigentümerbeschlusses und auf Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft dahin zu verstehen, daß die gerichtliche Ersetzung der abgelehnten Entscheidung begehrt wird; vgl. auch Merle, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 21 Rn. 89; Lüke, in: Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 21 Rn. 23).
  • OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06

    Abändernder Zweitbeschluss zur Balkonsanierung

    Ein solcher Antrag ist zulässig (vgl. Senat FGPrax 1995, 98 = NJW-RR 1995, 465; BayObLG NJW-RR 1994, 145 = WuM 1993, 753; KG OLGZ 1993, 308 = NJW-RR 1993, 468).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Allenfalls solche Fehler der Abrechnung, die sich mit ganz geringfügigen Beträgen auswirken, sind hinzunehmen und begründen kein Anfechtungsrecht (vgl. BayObLG bei Deckert Eigentumswohnung 2/848; KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; WE 1993, 138, 140).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93

    Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf

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  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04

    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss über eine verbrauchsunabhängige

    Auszugehen ist dabei nach der Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 1994, 145; ebenso: KG NJW-RR 1993, 468; OLG Köln WuM 1998, 621) von einem Vergleichszeitraum von zehn Jahren.

    Dass das Landgericht dabei entsprechend der Vorgabe in § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV von 15 % des Abrechnungsbetrags ausgegangen ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung (BayObLG NJW-RR 1994, 145/146; KG NJW-RR 1993, 468; OLG Köln WuM 1998, 621).

  • LG München I, 18.07.2007 - 1 T 15543/05

    Maßnahme zur Energiekosteneinsparung muss sinnvoll sein!

    Nach der Rechtsprechung der Obergerichte liegt der maximale Zeitraum, bei dem noch von einer wirtschaftlich sinnvollen Amortisation der Mehraufwendungen für modernisierende Instandsetzungen gesprochen werden kann, welche einer Einsparung von Energiekosten dienen, bei etwa 10 Jahren (KG ZMR 1996, 282: Vollwärmeschutz; BGHZ 156, 193; BayObLG WuM 1993, 753; KG OLGZ 1993, 308; jeweils für Einbau von Messgeräten für den Warmwasserverbrauch).
  • OLG Köln, 24.04.1998 - 16 Wx 28/98

    Grobe Unbilligkeit des Verteilungsschlüssels der Wasserabrechnung

    Denn die Einführung von Wasseruhren, verbunden mit einer entsprechenden Abrechnungsregelung, ist dann unverhältnismäßig, wenn in einem 10-Jahresvergleich die Kosten für die Installation der Meßgeräte sowie deren Wartung und Ablesung die voraussichtliche Einsparung von Energiekosten übersteigen (vgl. BayObLG NJW-RR 94, 145 m.w.N.; KG NJW-RR 93, 468).

    Dem stehen potentiell einzusparende Energiekosten für den 10Jahres-Zeitraum in Höhe von rund 15.500,-- DM gegenüber, wenn man die von dem Beteiligten zu 8. zugrunde gelegten Zahlen zum Energieverbrauch zugrunde legt und die übliche Einsparquote von 15 % ansetzt (zum Ansatz von 15 % Einsparung: BayObLG, NJW-RR 94, 145, 146; KG, NJW-RR 93, 468).

  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 164/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Verpflichtungsantrag zur Einhaltung der

    Dabei geht die obergerichtliche Rechtsprechung, die das Landgericht bereits seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat, von einem Zeitraum von zehn Jahren aus, für den die zu erwartende Energieeinsparung zu berechnen sei (BayObLG -Beschluss vom 16.09.1993, 2 Z BR 91/93- NJW-RR 1994, 145; KG -Beschluss vom 30.11.1992, 24 W 3802/92- NJW-RR 1993, 468; ebenso Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 16 Rdnr. 128, Seite 519; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., Anmerkungen zur HeizkostenV, Rdnr. 11).

    Ebenso anerkannt ist, dass die in § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV im Fall der nicht verbrauchsmäßigen Abrechnung dem Nutzer eingeräumte Kürzungsquote von 15 % auch bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 a HeizkostenV für die Berechnung der zu erwartenden Energieeinsparung maßgeblich ist (BayObLG NJW-RR 1994, 145, 146; KG NJW-RR 1993, 468; Lammel, aaO., § 11 Rdnr. 19; Niedenführ/Schulze, aaO. Rdnr. 8).

  • OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01

    Wohnungsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vorgesehenen

    Denn jedenfalls ergibt ein Vergleich der jeweiligen Kosten für den 10-Jahres-Zeitraum, auf den in diesem Zusammenhang abzustellen ist ( vgl. BayObLG NJW-RR 94, 145; KG NJW-RR 93, 468 ), dass die Einsparungskosten deutlich unter den Investitionskosten liegen.
  • KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95

    WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung

  • OLG Hamm, 12.12.1994 - 15 W 327/94

    Ablehnung der Installation von Wärmemengen-Erfassungsgeräten und die Einführung

  • LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 110/10

    Wohnungseigentümer können die Umstellung der Betriebskostenabrechnung auf

  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

  • LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 101/10

    Einbau von Wasserzählern: Ermessensentscheidung !

  • LG Berlin, 30.10.2003 - 62 S 206/03
  • AG Bremen, 29.07.2002 - 111a II 85/02

    Einbau eines Kaltwasserzähler durch Mehrheitsbeschluss der

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