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   OLG Hamm, 09.01.1996 - 15 W 340/95   

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https://dejure.org/1996,2648
OLG Hamm, 09.01.1996 - 15 W 340/95 (https://dejure.org/1996,2648)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.1996 - 15 W 340/95 (https://dejure.org/1996,2648)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - 15 W 340/95 (https://dejure.org/1996,2648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 249, 1004; WEG §§ 10 Abs. 2 u. 3, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1
    Bindung eines Wohnungseigentümers an Zustimmung des Rechtsvorgängers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen einer formlosen Zustimmung der Miteigentümer zu einer baulichen Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 971
  • WE 1996, 351
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 258/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Unterlassungs- und Rückbauanspruch bei Nutzung eines

    Zum anderen aber würde eine Vereinbarung über die Änderung einer in der Teilungserklärung geregelten Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter aber auch erst mit der Eintragung im Grundbuch gegen den Sonderrechtsnachfolger - hier also den Antragsteller - gelten (vgl. etwa OLG Köln WE 1998, 236; OLG Hamm FGPrax 1996, 92; OLG Düsseldorf WuM 1997, 517).

    Abgesehen von der Frage, ob diese Voraussetzungen aber für den Fall der Änderung eines vereinbarten Sondernutzungsrechts überhaupt vorliegen könnten (für die Begründung eines Sondernutzungsrechts ablehnend: BGH NJW 2000, 3500; Wenzel ZWE 2001, 226, 229; vgl. überdies auch die bereits oben aufgeführten und älteren Entscheidungen OLG Köln WE 1998, 236; OLG Hamm FGPrax 1996, 92; OLG Düsseldorf WuM 1997, 517), hat bereits das Landgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass - wie oben ausgeführt - der Wohnungseigentümerbeschluss vom 26.05.1993 lediglich die geplante und noch im Einzelnen in Art und Umfang vorzubereitende Änderung der Teilungserklärung betraf, zu der es jedoch nie kam, wie bereits die Erörterung in der Wohnungseigentümerversammlung vom 18.05.1994 zu TOP 6 zeigt.

    Zwar mag im Einzelfall ein Wohnungseigentümer an der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs nach Treu und Glauben gehindert sein, wenn das Begehren deshalb gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens verstößt, weil etwa die Rechtsverletzung auf einem bestimmten, abgeschlossenen Eingriff beruht, den der Anspruchsinhaber bzw. sein Rechtsvorgänger ausdrücklich gebilligt und auf den der Anspruchsgegner sich eingerichtet hat (vgl. etwa OLG Hamm FGPrax 1996, 92; BayObLG NJW-RR 1991, 1041; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 35).

  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Ein Interesse, den längst überholten früheren Zustand wiederherzustellen, besteht regelmäßig nicht (OLG Hamm WE 1996, 351).
  • OLG Köln, 31.07.2006 - 16 Wx 98/06

    Tausch einzelner Räume des Sondereigentums

    Denn wenn zur rechtmäßigen Herstellung einer baulichen Veränderung anstatt eines förmlichen Versammlungsbeschlusses die formlose Zustimmung der nachteilig betroffenen Berechtigten genügt, dann kann die Fortdauer der Rechtmäßigkeit des neuen, möglicherweise mit erheblichem Kostenaufwand geschaffenen baulichen Zustandes im Verhältnis zum Sondernachfolger eines Berechtigten billigerweise nicht von einer zusätzlichen förmlichen Beschlussfassung abhängig gemacht werden (vgl. OLG Hamm ZMR 1996, 390 ff.; Bärmann/Pick/Merle a. a. O., § 22 Randziffer 117 m. w. N.; Staudinger-Bub, WEG, 13. Auflage, § 22 Randziffer 53 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 23.12.1999 - 3 W 198/99

    Wäschespinne als bauliche Veränderung?

    a) Rechtlich ist es allerdings nicht zu beanstanden, dass das LG eine formlose Zustimmung zur Vornahme einer baulichen Veränderung als möglich angesehen hat und davon ausgegangen ist, die Zustimmung könne ggf. sogar konkludent erteilt werden (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1993, 1165, [1166]; OLG Hamm, WE 1996, 351, [352]; Bub/Bub, § 22 Rdnr. 50; Bärmann/Pick/Merle § 22 Rdnr. 99, jew. m.w. Nachw.).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97

    Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen

    An eine von ihrem Rechtsvorgänger erteilte Zustimmung wäre die Antragstellerin jedoch nur dann gebunden, wenn im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge die bauliche Veränderung zumindest teilweise bereits vorgenommen war (vgl. BayObLG ZMR 1995, 495/496 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 657 f.; OLG Hamm FGPrax 1996, 92/93 f. m.w.N.).

    Sie muß deshalb ebenso wie die rechtmäßige bauliche Veränderung von den Rechtsnachfolgern geduldet werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 1165 /1166; OLG Hamm FGPrax 1996, 92/94).

  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01

    Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung

    Denn die notwendige Zustimmung zu baulichen Veränderungen können die Wohnungseigentümer nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch in anderer Form als durch Beschluß (BGHZ 79, 196/200 ff. = NJW 1979, 817/819), nämlich in Form einer Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG oder auch formfrei erteilen (BayObLGZ 1998, 32/34; BayObLG ZMR 1995, 495/497; BayObLG NJW-RR 1995, 653/654; OLG Hamm WE 1996, 351/352; OLG Karlsruhe NZM 1998, 526; Müller Rn. 231; Palandt/Bassenge § 22 WEG Rn. 14; Röll ZWE 2001, 55/56).
  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner

    Mit einer solchen Nutzung ihres - ihnen in dem Vergleich eingeräumten - Sondereigentums durch die Rechtsvorgänger der Beteiligten zu 1) haben sich die vielmehr einverstanden erklärt; diese Gestattung schloss ihren Eigentumsabwehranspruch gegen eine sich im Rahmen des Vergleichs haltende Verwendung der Klimageräte aus (vgl. BGHZ 66, 37, 39; BayObLG MittBayNot 1994, 438, 439; OLG Hamm FGPrax 1996, 92, 94).
  • OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04

    Beschlusskompetenz für Gebrauchsregelung

    In der Rechtsprechung ist indessen anerkannt, dass der Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers an die Zustimmung seines Rechtsvorgängers zu einer baulichen Veränderung gebunden ist, sofern diese bereits im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge zumindest teilweise vorgenommen war (BayObLG NJW-RR 1998, 947; OLG Düsseldorf NZM 1998, 79; Senat FGPrax 1996, 92 = NJW-RR 1996, 971).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2001 - 8 W 70/00

    Nutzung nicht genehmigter Dachwohnungen

    Diese Zustimmung der Rechtsvorgänger steht nicht nur einem Anspruch der Antragsteller auf Beseitigung der baulichen Änderung bzw. Wiederherstellung es der (gültigen) Teilungserklärung entsprechenden Zustands entgegen - wie die Antragsteller selbst nicht verkennen -, sondern auch einem Anspruch auf Nutzungsunterlassung (deutlich zB OLG Hamm FGPrax 1996, 92 = WE 1996, 351; OLGZ 1991, 418 = NJW-RR 1991, 910; BayObLG NJW-RR 1993, 1165; ZMR 1995, 495; ZMR 1998, 359 (ebenfalls DG-Ausbau); OLG Köln WE 1998, 236; KG OLGZ 1989, 305 = NJW-RR 1989, 976; ebenso zB Senatsbeschluss 8 W 188/98 v. 18.8.1998, ZMR 1998, 8021803 - ebenfalls DG-Ausbau - und 8 W 466/96 v. 6.3.1998 (unveröff); vgl. auch Staudinger/Bub, BGB 12. Bearb./WEG, Rn 53; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl., § 22 Rn 100a; Niedenführ/Schulze, WEG 5. Aufl., Rn 12, je zu § 22).
  • OLG München, 07.09.2005 - 34 Wx 43/05

    Errichtung eines Wintergartens als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung der

    Zwar ist die Zustimmung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG nicht an eine besondere Form gebunden (BayObLG ZMR 2001, 640; OLG Hamm ZMR 1996, 390).
  • OLG Hamm, 05.01.2004 - 15 W 153/03

    Zur Frage der Verpflichtung der Wohnungseigentümer, beabsichtigten baulichen

  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02

    Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer

  • OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03

    Bauliche Eingriffe in fremdes Sondereigentum durch den Rechtsvorgänger dessen,

  • OLG Hamm, 01.12.1997 - 15 W 384/97

    Vorbehaltene Zuordnung von Sondernutzungsrechten

  • BayObLG, 19.05.2004 - 2Z BR 272/03

    Veränderungsverlangen der Wohnungseigentümer und Eigentumsvormerkung

  • OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 46/99

    Feststellungsinteresse im WEG-Verfahren

  • OLG Hamburg, 30.04.1998 - 2 Wx 101/96

    Zuständigkeit des Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Ansprüche auf

  • BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97

    Auslegung von Willenserklärungen durch den Tatrichter

  • OLG Frankfurt, 12.08.1996 - 20 W 594/95

    Einstufung der Errichtung eines Treppenhausanbaus als zustimmungspflichtige

  • OLG Hamburg, 01.04.1998 - 2 Wx 104/97

    Errichtung einer Garage auf einem vormaligen Kraftfahrzeugstellplatz;

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