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   BGH, 14.07.1960 - II ZR 188/58   

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BGH, 14.07.1960 - II ZR 188/58 (https://dejure.org/1960,1998)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1960 - II ZR 188/58 (https://dejure.org/1960,1998)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1960 - II ZR 188/58 (https://dejure.org/1960,1998)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Begründung einer Innengesellschaft - Gemeinschaftliche Verwaltung, Nutzung und Verteilung der Erträge eines gemeinschaftlichen Gegenstandes - Anforderungen an die Feststellung einer Gemeinsamkeit in den Parteibeziehungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1960, 1121
  • DB 1960, 1152
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 07.06.1943 - II 34/43

    1. Darf das Berufungsgericht ein Anerkenntnisurteil erlassen, wenn der Beklagte

    Auszug aus BGH, 14.07.1960 - II ZR 188/58
    Dies würde dazu führen, daß das der Gesellschaft dienende, im Alleineigentum eines Gesellschafters stehende Vermögen in Geld umzusetzen ist, um dem anderen Gesellschafter die Einlage zurückzuerstatten und ihm den ihm gebührenden, seiner Gewinnbeteiligung entsprechenden Anteil am Überschuß zukommen zu lassen (§ 733 Abs. 2, 3, § 734 BGB; RG JW 34, 3268; RGZ 171, 129, 133; RGRK BGB 11. Aufl. § 730 Anm. 3, § 733 Anm. 2; Staudinger/Keßler, BGB ll. Aufl. § 733 Randn. 23).

    Es rechtfertigt sich daher, in Abweichung von § 740 BGB auch die schwebenden Geschäfte in die Abfindungsbilanz einzubeziehen und mit dem Wert, den sie wirtschaftlich am Bilanzstichtag darstellten und der durch Schätzung anhand der bis zu diesem Tage erzielten Erträge unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung ermittelt werden kann, dem Gesellschaftsvermögen zuzurechnen, nach dem sich der Abfindungsanspruch des Klägers berechnet (vgl. RGZ 171, 129, 134).

  • BGH, 10.01.1955 - II ZR 294/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1960 - II ZR 188/58
    In einem Fall dieser Art liegt es daher nahe, eine Abwicklung der Gesellschaft in der Weise vorzunehmen, daß dem Kläger ein Abfindungsanspruch auf eine Geldzahlung in Höhe des Wertes seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen zugebilligt wird, dem Beklagten dagegen das Grundstück frei von Bindungen durch das Gesellschaftsverhältnis verbleibt, wie dies in den §§ 738 - 740 BGB für die Fälle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus der Gesellschaft vorgesehen ist und auch der für die stelle Gesellschaft getroffenen Regelung entspricht (§ 340 HGB; RGZ 166, 160, 164 f; BGH BB 1955, 203).
  • BGH, 19.05.1960 - II ZR 72/59

    Beendigung der Kaufmannseigenschaft mit Aufgabe des Geschäftsbetriebes

    Auszug aus BGH, 14.07.1960 - II ZR 188/58
    Einer Anwendung der in §§ 738 - 740 BGB festgelegten Grundsätze steht auch nicht etwa entgegen, daß es sich hier um eine Zweimanngesellschaft bürgerlichen Rechts handelt, denn dieser Umstand ist für die Anwendbarkeit des § 738 BGB allgemein nicht entscheidend (Sen. Urt. II ZR 72/59 vom 19. Mai 1960, zur Veröffentlichung in der Amtl. Sammlung bestimmt) und gewinnt für eine Innengesellschaft ohne Gesellschaftsvermögen schon deshalb keine Bedeutung, weil es bei ihr Gesamthandsvermögen nicht gibt und daher dessen Umwandlung in Alleineigentum des anderen Gesellschafters durch Anwachsung nicht in Betracht kommt.
  • RG, 20.02.1941 - II 99/40

    1. Kann nach der Auflösung einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden

    Auszug aus BGH, 14.07.1960 - II ZR 188/58
    In einem Fall dieser Art liegt es daher nahe, eine Abwicklung der Gesellschaft in der Weise vorzunehmen, daß dem Kläger ein Abfindungsanspruch auf eine Geldzahlung in Höhe des Wertes seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen zugebilligt wird, dem Beklagten dagegen das Grundstück frei von Bindungen durch das Gesellschaftsverhältnis verbleibt, wie dies in den §§ 738 - 740 BGB für die Fälle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus der Gesellschaft vorgesehen ist und auch der für die stelle Gesellschaft getroffenen Regelung entspricht (§ 340 HGB; RGZ 166, 160, 164 f; BGH BB 1955, 203).
  • BGH, 11.09.2018 - II ZR 161/17

    Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis durch den Außengesellschafter einer

    Von einigen Ausnahmen abgesehen werden die gesetzlichen Bestimmungen über die Auseinandersetzung einer Gesellschaft (§§ 730 bis 735 BGB), auch für eine Innengesellschaft zur Anwendung gebracht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1960 - II ZR 188/58, WM 1960, 1121; Urteil vom 27. März 1961 - II ZR 256/59, WM 1961, 574, 575 f.; Urteil vom 9. Oktober 1974 - IV ZR 164/73, WM 1974, 1162, 1164; Urteil vom 15. Oktober 1990 - II ZR 25/90, NJW-RR 1991, 422, 423; MünchKommBGB/Schäfer, 7. Aufl., § 730 Rn. 12 ff. mwN), so auch § 735 BGB, sofern er nicht abbedungen wurde.
  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 206/09

    BGB-Gesellschaft: Rechnungslegungspflicht des die Liquidation betreibenden

    Der an der Liquidation nicht beteiligte und auch sonst über den Vermögensstand der Gesellschaft nicht unterrichtete Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat gegen den die Abwicklung betreibenden Mitgesellschafter einen Anspruch auf Rechnungsabschluss, der den Anspruch auf Rechnungslegung in sich trägt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Juli 1960, II ZR 188/58, WM 1960, 1121; Urteil vom 18. März 1965, II ZR 179/63, WM 1965, 709).

    b) Die an der Liquidation nicht beteiligte und auch sonst über den Vermögensstand der Gesellschaft nicht unterrichtete Klägerin hat gegen die die Abwicklung betreibende Beklagte gemäß § 721 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Rechnungsabschluss, der den Anspruch auf Rechnungslegung in sich trägt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1960 - II ZR 188/58, WM 1960, 1121, 1122; Urteil vom 18. März 1965 - II ZR 179/63, WM 1965, 709, 710; Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl., § 713 Rn. 7, 721 Rn. 3).

  • BGH, 09.06.1986 - II ZR 229/85

    Beteiligung des ausscheidenden Gesellschafters an dem Ergebnis von

    Folgerichtig ist § 740 BGB vom Reichsgericht nicht auf Rahmenverträgen (RGZ 171, 129, 133 f.) und vom Senat nicht auf Abbauverträge (Sen. Urt. v. 16.12.1985 - II ZR 38/85, ZIP 1986, 301, 303) sowie der ähnlich lautende § 235 Abs. 2 HGB (früher: § 340 Abs. 2 HGB) nicht auf einen Vertrag angewandt worden, der - wie im vorliegenden Falle - die Vermietung von Wirtschaftsgütern zum Gegenstand hatte (Sen. Urt. v. 14.7.1960 - II ZR 188/58, WM 1960, 1121, 1122).
  • BGH, 16.12.1985 - II ZR 38/85

    Beteiligung des ausgeschiedenen Gesellschafters an Verträgen über die Ausbeute

    Der Gesetzgeber hat, worauf Karsten Schmidt (DB 1983, 2401, 2405) zutreffend hinweist, nur Geschäfte als schwebend angesehen, die ihrer Art nach bereits am Abfindungstag Zug um Zug hätten abgewickelt sein können und nur nach konkreter Lage der Dinge noch nicht abgewickelt waren; Dauerrechtsverhältnisse, die ihrer Natur nach schweben, rechnen im allgemeinen nicht dazu Folgerichtig ist § 740 BGB vom Reichsgericht nicht auf Rahmenverträge (RGZ 171, 129, 133 f.) und ist der ähnlich lautende § 340 Abs. 2 HGB vom Senat nicht auf einen Vertrag angewandt worden, der die Vermietung von Wirtschaftsgütern zum Gegenstand hatte (Sen. Urt. v. 14.07.1960 - II ZR 188/58, WM 1960, 1121, 1122).
  • BGH, 02.05.1983 - II ZR 148/82

    Klage der Söhne des Erblassers gegen die Partnerin der nichtehelichen

    Bei Auflösung einer Innengesellschaft braucht der Vermögensinhaber den anderen Beteiligten in der Regel nur in Geld abzufinden (vgl. die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 14.7.1960 - II ZR 188/58 = WM 1960, 1121 unter III; vom 8.3.1966 - V ZR 32/64 = WM 1966, 639 unter II 2; vom 18.6.1973 - II ZR 99/70 = WM 1973, 1242, 1243 rechts).
  • BGH, 01.04.1965 - II ZR 182/62

    Gründung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts - Verpflichtung zur

    Es hat vielmehr auf Grund der konkreten Umstände des vorliegenden Falles einen Sachverhalt festgestellt, der alle wesentlichen Merkmale einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft aufweist, nämlich die beiderseitige vertragliche Verpflichtung der Beteiligten, einen gemeinsamen Zweck zu fördern (§ 705 BGB; vgl. auch BGH WM 1960, 1121; 1962, 1086).
  • BGH, 20.09.1974 - IV ZR 164/73

    Auseinandersetzung einer Innengesellschaft unter Ehegatten - Vermögensbildung

    Eine solche Auslegung des Gesellschaftsvertrages ist möglich (BGH WM 1960, 1121, 1122; Soergel/Siebert BGB 1969 vor § 705 Rdn. 46).
  • BGH, 08.03.1966 - V ZR 32/64

    Vereinbarung eines lebenslänglichen dinglichen Wohnungsrechts - Erlöschen eines

    Wie die Auseinandersetzung stattzufinden hat bei einer Gesellschaft wie der hier zu unterstellenden, die kein Gesellschaftsvermögen hat, ist im Gesetz nicht geregelt und dem gegebenenfalls auszulegenden Gesellschaftsvertrag zu entnehmen (BGH Urteil vom 14. Juli 1960, - II ZR 188/58, WM 1960, 1121; vgl. Urteil vom 28. Juni 1962, - VII ZR 31/61, WM 1962, 1086).
  • BFH, 23.11.1972 - II R 95/66

    Übertragung eines Grundstücks - Früherer Ehegatte - Beendigung der

    Der Klägerin hätte demnach vielmehr, da es sich nach ihren eigenen Worten um "gemeinsam" "erarbeitetes Vermögen" handele, ein Abfindungsanspruch in Höhe der Hälfte des auf Grund einer Vermögensaufstellung auf den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe und damit -- auch hier -- der Innengesellschaft (BGHZ 47, 164 [BGH 22.02.1967 - IV ZR 331/65]) ermittelten gesamten Reinvermögens zugestanden (vgl. Entscheidung des Reichsgerichts II 99/40 vom 20. Februar 1941, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 166 S. 160, 163, 165; BGH-Entscheidungen II ZR 188/58 vom 14. Juli 1960, Wertpapier-Mitteilungen 1960 S. 1121; II ZR 182/62 vom 1. April 1965, Wertpapier-Mitteilungen 1965 S. 793, 794 rechte Spalte).
  • BGH, 18.03.1965 - II ZR 179/63

    Nichtigkeit eines auf eine von Anfang an unmögliche Leistung gerichteteten

    Auch bei Gültigkeit des Gesellschaftsvertrages hat die Klägerin nach § 721 BGB einen Anspruch auf Rechnungslegung, den sie in eigenen Namen gegen den Beklagten als geschäftsführenden Gesellschafter geltend machen kann BGH WM 1960, 1121; RGRK BGB 11. Aufl. § 713 Anm. 3, § 721 Anm. 2; Palandt BGB 24. Aufl. § 713 Anm. 2 c dd).
  • BGH, 18.06.1973 - II ZR 99/70

    Zustimmung zur Löschung einer Hypothek - Begründung einer

  • BGH, 18.06.1973 - II ZR 120/71

    Entstehung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - Erreichung des Zwecks

  • BGH, 29.11.1971 - II ZR 83/69

    Umfang der Teilnahme eines ausgeschiedenen Gesellschafters an Gewinn und Verlust

  • BGH, 26.10.1964 - II ZR 82/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

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