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   BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59   

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BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59 (https://dejure.org/1960,541)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1960 - V ZR 89/59 (https://dejure.org/1960,541)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1960 - V ZR 89/59 (https://dejure.org/1960,541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 2335
  • MDR 1961, 40
  • WM 1960, 1276
  • DVBl 1961, 930
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.1960 - I ZR 41/58

    Werbung für Tonbandgeräte

    Auszug aus BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Sie ist Störerin, weil die Einrichtung einer Haltestelle unmittelbar vor dem Eingang eines Bürohausee geeignet ist, ein solches Verhalten der Fahrgäste, die an dieser Haltestelle in größeren Mengen zusammengedrängt und der Witterung preisgegeben sind, im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen und ganz unwahrscheinlichen Umständen herbeizuführen und daher die Belästigungen adäquate Folgen eben dieser Betriebseinrichtung der Beklagten sind (vgl. zur objektiven Zurechenbarkeit der durch Dritte selbstverantwortlich ausgeübten Beeinträchtigungen BGHZ 14, 174; 17, 266, 292;" NJW 1960, 771; OLG Marienwerder HRR 1940 Nr. 295).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Sie ist Störerin, weil die Einrichtung einer Haltestelle unmittelbar vor dem Eingang eines Bürohausee geeignet ist, ein solches Verhalten der Fahrgäste, die an dieser Haltestelle in größeren Mengen zusammengedrängt und der Witterung preisgegeben sind, im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen und ganz unwahrscheinlichen Umständen herbeizuführen und daher die Belästigungen adäquate Folgen eben dieser Betriebseinrichtung der Beklagten sind (vgl. zur objektiven Zurechenbarkeit der durch Dritte selbstverantwortlich ausgeübten Beeinträchtigungen BGHZ 14, 174; 17, 266, 292;" NJW 1960, 771; OLG Marienwerder HRR 1940 Nr. 295).
  • RG, 13.11.1935 - V 99/35

    1. Wie verhalten sich die Vorschriften in den §§ 683, 670 BGB. zueinander? 2. Wie

    Auszug aus BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Daß diese Fahrgäste aus eigenem Antrieb und selbstverantwortlich handeln, schließt nicht aus, daß auch die Beklagte Störerin ist (RGZ 134, 231, 234; 149, 205, 210), wenn nur die unmittelbaren Beeinträchtigungen der Fahrgäste in .adäquater Weise durch die Willensbetätigung der Beklagten verursacht werden.
  • BGH, 13.06.1956 - V ZR 153/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Der Rechts weg wäre aber gleichwohl dann ausgeschlossen, wenn die Klägerin ihr Klagebegehren zwar in die Form eines bürgerlich-rechtlichen Anspruchs kleidete, der abzuwehrende Eingriff aber auf Grund der Herrschaftsgewalt des Staates stattfände (BGH 115 GVG § 13 Nr. 48 = NJW 1956, 1273, vgl. auch Rechtsprechung des Reichsgerichts in BGB-RGRK 11. Aufl. § 1004 Anm. 66).
  • BGH, 08.10.1958 - V ZR 54/56

    Schäden durch Sprengungen im Steinbruch

    Auszug aus BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Sollte .je doch der auf Aufhebung der Haltestelle gerichtete Beseitigungsanspruch im Öffentlichen Verkehrsinteresse schon auf Grund der bisherigen Rechtslage ausgeschlossen sein, so könnte ein Entschädigungsanspruch der Klägerin in Frage kommen (vgl. BGHZ 28, 225, 232), soweit die Klägerin nicht ihrerseits mit geringer Mühe und unwesentlichen Aufwendungen sich unmittelbarer Einwirkungen der wartenden Fahrgäste erwehren kann, wie etwa durch eine Anbringung der Klingelknöpfe, die eine Betätigung beim Anlehnen verhütet.
  • RG, 09.01.1939 - V 154/38

    1. Ist der Rechtsweg zulässig für einen Schadensersatzanspruch gegen das

    Auszug aus BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Dies schließt ater nicht aus, daß der Beseitigungsanspruch auch gegenüber dem Betrieb von Omnibuslinien in dem erwähnten Sinn eingeschränkt sein kann, wenn der Betrieb dieser Linien der Befriedigung eines allgemeinen Verkehrsbedürfnißses und damit unmittelbar öffentlichen Interessen und dem gemeinen Wohl dient (RGZ 159, 129, 135? 167, 14, 25).
  • RG, 04.11.1931 - V 204/31

    Kann der Eigentümer eines Felsenhangs als Störer belangt werden, wenn Gestein,

    Auszug aus BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Daß diese Fahrgäste aus eigenem Antrieb und selbstverantwortlich handeln, schließt nicht aus, daß auch die Beklagte Störerin ist (RGZ 134, 231, 234; 149, 205, 210), wenn nur die unmittelbaren Beeinträchtigungen der Fahrgäste in .adäquater Weise durch die Willensbetätigung der Beklagten verursacht werden.
  • BGH, 01.07.2011 - V ZR 154/10

    Abwehranspruch des Eigentümers gegen Zugangsbehinderung zu seinem Grundstück auf

    Der Eigentümer kann Behinderungen des Zugangs zu seinem Grundstück auf einem öffentlichen Weg in entsprechender Anwendung von § 1004 Abs. 1 BGB abwehren (vgl. Senat, Urteile vom 21. September 1960 - V ZR 89/59, WM 1960, 1276, 1278; vom 12. März 1998 - V ZR 190/97, NJW 1998, 2058, 2059 und vom 7. April 2000 - V ZR 39/99, BGHZ 144, 200, 203 - std.
  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 184/15

    Folgenbeseitigungsanspruch: Versicherer müssen Kunden über fehlerhafte Klauseln

    Diese Beurteilung lässt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 1960 - V ZR 89/59, NJW 1960, 2335; Urteil vom 22. Oktober 1976 - V ZR 36/75, BGHZ 67, 252, 253; Urteil vom 5. Februar 1993 - V ZR 62/91, BGHZ 121, 249, 251; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rn. 1.97 ff.).
  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Ähnlich wie der Lärm von Besuchern eines Clubs, der auf der Straße beim An- und Abfahren verursacht wird (BGH, Urt. v. 11. Juni 1963, III ZR 55/62, NJW 1963, 2020), oder Beeinträchtigungen durch an einer Bushaltestelle wartende Fahrgäste (Senat, Urt. v. 21. September 1960, V ZR 89/59, JZ 1961, 498) sind derartige Umstände mit dem Drogenhilfezentrum typischerweise verbunden und ihm daher zuzurechnen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Abwehranspruch, der die Einstellung eines Betriebs oder einer Anlage zur Folge hätte, ausgeschlossen sein, wenn die störenden Einwirkungen der Erfüllung von Aufgaben dienen, die im Allgemeininteresse liegen und von öffentlich-rechtlichen Trägern oder, wie hier, von unmittelbar dem öffentlichen Interesse verpflichteten gemeinwichtigen Einrichtungen ausgehen (BGHZ 29, 314, 317 [Autobahn]; Senat, Urt. v. 21. September 1960, V ZR 89/59, JZ 1961, 498 f [Omnibushaltestelle]; BGHZ 48, 98, 104 [Autobahn]; BGHZ 60, 119, 122 [Hochspannungsleitung]; Urt. v. 13. Dezember 1979, III ZR 95/78, NJW 1980, 770 [Mülldeponie]; BGHZ 91, 20, 23 [Kläranlage]; zustimmend Soergel/J.F. Baur, BGB, 12. Aufl., § 903 Rdn. 121; Palandt/Bassenge, BGB, 59. Aufl., § 906 Rdn. 41; RGRK-Augustin, BGB, 12. Aufl., § 906 Rdn. 69; Staudinger/Gursky, BGB, 1999, § 1004 Rdn. 185; Bender/Dohle, Nachbarschutz im zivilen Verwaltungsrecht, 1972, Rdn. 124; Nüßgens/Boujong, Eigentum, Sozialbindung, Enteignung, 1987, Rdn. 223).

  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

    Im Ansatzpunkt verkennt auch das BerGer. nicht, daß die Bekl. als mittelbare Störerin für das Verhalten der Lastkraftwagenfahrer verantwortlich sein kann, sofern die Beeinträchtigungen, deren Unterlassung begehrt wird, adäquat ursächlich durch ihren Betrieb veranlaßt sind (was hier nicht zweifelhaft ist) und sie in der Lage ist, solche Störungen zu verhindern (vgl. BGH, NJW 1960, 2335; WM 1962, 765; NJW 1962, 1342; 1963, 2020; 1973, 326 m. w. Nachw.).

    Es ist weder vorgetragen noch festgestellt, daß die Bekl. über zumutbare juristische und wirtschaftliche Sanktionen gegenüber den an einer Geschäftsbeziehung mit ihr interessierten Firmen (vgl. auch BGH, NJW 1960, 2335) dies nicht erreichen kann.

  • AG Brandenburg, 20.10.2003 - 32 C 538/01

    Maßnahmen zur Sicherstellung der Verhinderung des Austrittes von Küchengerüchen

    Der Urteilstenor kann sich somit grundsätzlich auch auf die Vornahme einer "geeigneten Maßnahme" beschränken, durch die für das Grundstück der Kläger wesentliche Beeinträchtigungen durch Einwirkungen bestimmter Art verändert werden sollen (RGZ 37, 173f.; RG LZ 1925, 546; RG HRR 1926, Nr. 1980; BGH NJW 1960, 2335; BGH LM § 906 BGB, Nr. 25; BGHZ 66, 252ff.; BGH WPM 1964, 1102; BGH NJW 1977, 146; BGH NJW-RR 1996, 59f.; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 653f. = MDR 1991, 546; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1236f. = MDR 2001, 1234f.).

    (BGH NJW 1968, 1281 = BGHZ 49, 340ff.; BGH NJW 1983, 751 = WPM 1983, 176f.; BGH NJW-RR 2001, 232f.; BGH NJW 1984, 2207; BGH NJW 1993, 1855; BGH NJW 1995, 2633f.; BGH NJW 1999, 2896f.; BGH LM Nr. 14 zu § 1004 BGB; RGZ 103, 174ff.; RG JW 1912, 31; RGZ 127, 29ff.; RGZ 149, 205ff.; BGH NJW 1966, 1360ff.), aber auch gegen denjenigen, der zwar nicht selbst gehandelt hat, durch dessen maßgebenden Willen aber der eigentumsbeeinträchtigende Zustand aufrecht erhalten wird, von dessen Willen also die Beseitigung dieses Zustands abhängt (BGH NJW 1966, 1360ff.; BGH NJW-RR 1996, 659; BGH NJW 1999, 2896f.; BGH NJW-RR 2001, 232f.; BGH NJW 1958, 1580 = BGHZ 28, 110f.; RGZ 97, 26; BGH NJW 1960, 2335; BGH NJW 1962, 1342).

    Die Geräusche der Abluftanlage und der Küchengeruch sind nämlich adäquate Folgen des Betriebes der Gaststätte; sie sind mit einem derartigen Unternehmen notwendigerweise verbunden und somit ihm auch zuzurechnen (BGH NJW 1963, 2020f.; BGH NJW 1960, 2335; BGH WPM 1962, 765; BGH NJW 1962, 1342; BGH NJW 1973, 326; BGH NJW 1982, 440f.).

  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 231/82

    Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs bei Notwendigkeit einer behördlichen

    Der Senat hat demgemäß auch in einem gleichgelagerten Fall schon nach den früher geltenden Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes die Zulässigkeit des Zivilrechtsweges bejaht (vgl.Urteil vom 21. September 1960, V ZR 89/59, NJW 1960, 2335 insoweit jedoch nicht abgedruckt).

    Das Berufungsgericht hat auch nicht verkannt, daß der Abwehranspruch nach § 1004 BGB gegenüber dem Betrieb der Beklagten, der unmittelbar der Befriedigung des allgemeinen Verkehrsbedürfnisses und damit dem allgemeinen Wohl dient, nur eingeschränkt geltend gemacht werden kann und nicht auf Maßnahmen zielen darf, die den Linienbetrieb lahmlegen oder erheblich beeinträchtigen(Senatsurteil vom 21. September 1960 V ZR 89/59, LM BGB § 1004 Nr. 51 = NJW 1960, 2335 m.w.N.).

  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der

    Dieser Gesichtspunkt führt, wie die Revision zutreffend ausführt, dazu, daß die Art der Beseitigung der rechtswidrigen Immissionsbeeinträchtigungen im allgemeinen dem beklagten Störer überlassen bleiben muß (RGZ 37, 173; RG LZ 1925, 546; RG HRR 1926 Nr. 1980; BGHZ WM 1960, 1276, 1277 links; 1968, 123, 125 links) und daher der Urteilsausspruch oft nur allgemein auf Unterlassung von Störungen bestimmter Art (Geräusche, Staubniederlassungen, Gerüche) zu richten ist (BGH LM BGB § 906 Nr. 5 unter II 1; Senatsurteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 47/63 - Scherer, DRiZ 1963, 49, 53).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00

    Lärmeinwirkungen ausgehend von einer Bushaltestelle auf ein Wohnhaus

    Mittelbarer Handlungsstörer ist derjenige, der die Beeinträchtigung des Nachbarn durch einen anderen in adäquaterweise durch seine Willensbetätigung verursacht (BGH NJW 2000, 2901, 2902, Drogenhilfezentrum; BGH NJW 1960, 2335).

    Die Annahme, es sei in solchen Fällen eine Einflussnahme über die Beförderungsbedingungen möglich (BGH NJW 1960, 2335), ist hergeholt und bloße Theorie.

    Die Möglichkeit, die Haltestelle überhaupt nicht mehr zu nutzen (BGH NJW 1960, 2335), kommt insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten überragenden Bedeutung des ÖPNV nicht in Betracht.

  • BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73

    Beseitigungsanspruch hinsichtlich der im Grenzbereich vor den Garagen

    Das Oberlandesgericht hat aber zutreffend dahin unterschieden, daß die Kläger einmal die Verurteilung auf Beseitigung der "Einwirkungen durch Erdaufschüttungen" begehren, bei der der Beklagte in der Wahl der Mittel frei ist und deshalb auch nicht zu einer "ortsüblichen Abstützung" verurteilt werden kann, (vgl. BGH WM 1960, 1276, 1277; 1968, 123, 125; Schäfer, Nachbarrechtsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 2. Aufl. § 30 Anm. 2), und zum andern die Verurteilung des Beklagten zur Entfernung der näher bezeichneten Bleche begehren, deren Vorhandensein keine "Einwirkung durch Erdaufschüttung", sondern - nach dem Klagvortrag - eine Störung eigener Art darstellt.
  • OLG Koblenz, 18.01.2001 - 5 U 619/00

    Begriff des Störers beim wilden Plakatieren durch Dritte

    Kann nach alledem als mittelbarer Störer derjenige angesehen werden, der in adäquater Weise eine Beeinträchtigung durch eine Willensbetätigung veranlasst und -- soweit Dritte unmittelbar das fremde Nutzungsrecht verletzen -- die rechtliche Möglichkeit hat, diese Einwirkung zu verhindern (so der BGH im "Haltestellenfall" JZ 1961, 498 ff mit krit. Anm. Pleyer), ist der Beklagte hier anspruchsverpflichtet.
  • BGH, 07.01.1966 - V ZR 94/65

    Einräumung eines Wegerechts - Duldung eines Gehverkehrs und Fahrverkehrs über ein

  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 53/66

    Unterlassungsantrag wegen störender Geräuscheinwirkungen durch ein Konzert -

  • BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60

    Besitzstörung durch Lärmeinwirkung bei Abbrucharbeiten

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2007 - 1 ME 61/07

    Bestehen eines Abwehranspruchs gegen den Betrieb einer Drogenberatungsstelle in

  • BGH, 08.01.1965 - Ib ZR 10/63

    Hinweispflicht der Hersteller von Magnettonbändern auf die Erforderlichkeit der

  • BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75

    Fluglärm

  • OLG Oldenburg, 11.07.2002 - 5 W 99/02

    Duldungspflicht durch verkehrswirtschaftliche Genehmigung eines Linienverkehrs

  • BGH, 10.11.1972 - V ZR 54/71

    Geräuschimmission durch Betrieb eines Militärflugplatzes

  • LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 43/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1985 - 15 A 2856/83

    Parkanlage; Anlegen; Wohngebäude; Nähe

  • LG Köln, 27.04.2021 - 33 O 43/20
  • BGH, 10.06.1977 - V ZR 242/74

    Geräuschimmission durch startende und landende Flugzeuge eines Landeplatzes

  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 55/66
  • BGH, 16.10.1970 - V ZR 10/68

    Anspruch auf Unterlassung von Geräuscheinwirkungen auf ein Mietshaus durch einen

  • BGH, 13.04.1962 - V ZR 197/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.11.1967 - V ZR 143/66

    Rechtsweg bei Streitigkeit um Emissionen einer Wasserkunstanlage - Benutzung

  • BGH, 06.12.1973 - VII ZR 17/72

    Ausschluss der Haftung eines Werkunternehmers in den Allgemeinen

  • OLG Oldenburg, 11.07.2002 - 5 W 99/01
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