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   BGH, 04.07.1961 - VI ZR 236/60   

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https://dejure.org/1961,4591
BGH, 04.07.1961 - VI ZR 236/60 (https://dejure.org/1961,4591)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1961 - VI ZR 236/60 (https://dejure.org/1961,4591)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1961 - VI ZR 236/60 (https://dejure.org/1961,4591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • WM 1961, 1126
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.05.1958 - VIII ZR 331/56
    Auszug aus BGH, 04.07.1961 - VI ZR 236/60
    Demgegenüber ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die weitgehenden Prüfungsanforderungen, die der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bei der Gewährung eines Sanierungskredits an ein konkursreifes Unternehmen gestellt hat (BGHZ 10, 228), nicht auf den Fall Überträgen werden können, daß bei der Erweiterung des Betriebs eines alten und bisher einwandfrei arbeitenden Unternehmens eine Kreditausweitung vorgenommen wird (vgl. BGH VIII ZR 331/56 vom 13. Mai 1958 = LM BGB § 138 (C b) Nr. 11).
  • BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52

    Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung

    Auszug aus BGH, 04.07.1961 - VI ZR 236/60
    Demgegenüber ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die weitgehenden Prüfungsanforderungen, die der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bei der Gewährung eines Sanierungskredits an ein konkursreifes Unternehmen gestellt hat (BGHZ 10, 228), nicht auf den Fall Überträgen werden können, daß bei der Erweiterung des Betriebs eines alten und bisher einwandfrei arbeitenden Unternehmens eine Kreditausweitung vorgenommen wird (vgl. BGH VIII ZR 331/56 vom 13. Mai 1958 = LM BGB § 138 (C b) Nr. 11).
  • BGH, 25.04.1961 - VI ZR 96/60
    Auszug aus BGH, 04.07.1961 - VI ZR 236/60
    Die fahrlässige Außerachtlassung von Umständen, die auf die kritische Entwicklung bei der Firma L. und eine alsdann mögliche Gefährdung anderer Gläubiger hinwiesen, ist noch nicht ausreichend, um die Ersatzverpflichtung der Beklagten aus § 826 BGB zu begründen, es sei denn, daß die Beklagte, um einer Verantwortung zu entgehen, vor der ungünstigen Lage der Sicherungsgeberin geradezu die Augen verschlossen hätte (RGZ 143, 48, 51; 159, 211, 227; HRR 1935 Nr. 1306; BGH VI ZR 96/60 vom 25. April 1961; BGB RGRK 11. Aufl. § 826 Nr. 35).
  • RG, 21.12.1933 - VI 196/33

    1. Wie unterscheiden sich der Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB. und der des § 826

    Auszug aus BGH, 04.07.1961 - VI ZR 236/60
    Die fahrlässige Außerachtlassung von Umständen, die auf die kritische Entwicklung bei der Firma L. und eine alsdann mögliche Gefährdung anderer Gläubiger hinwiesen, ist noch nicht ausreichend, um die Ersatzverpflichtung der Beklagten aus § 826 BGB zu begründen, es sei denn, daß die Beklagte, um einer Verantwortung zu entgehen, vor der ungünstigen Lage der Sicherungsgeberin geradezu die Augen verschlossen hätte (RGZ 143, 48, 51; 159, 211, 227; HRR 1935 Nr. 1306; BGH VI ZR 96/60 vom 25. April 1961; BGB RGRK 11. Aufl. § 826 Nr. 35).
  • RG, 30.11.1938 - II 39/38

    1. Liegt eine Firmenfortführung im Sinne der §§ 22, 25 HGB. vor, wenn Firmen

    Auszug aus BGH, 04.07.1961 - VI ZR 236/60
    Die fahrlässige Außerachtlassung von Umständen, die auf die kritische Entwicklung bei der Firma L. und eine alsdann mögliche Gefährdung anderer Gläubiger hinwiesen, ist noch nicht ausreichend, um die Ersatzverpflichtung der Beklagten aus § 826 BGB zu begründen, es sei denn, daß die Beklagte, um einer Verantwortung zu entgehen, vor der ungünstigen Lage der Sicherungsgeberin geradezu die Augen verschlossen hätte (RGZ 143, 48, 51; 159, 211, 227; HRR 1935 Nr. 1306; BGH VI ZR 96/60 vom 25. April 1961; BGB RGRK 11. Aufl. § 826 Nr. 35).
  • BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14

    Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im

    Danach ist die Insolvenzreife des Darlehensnehmers und Sicherungsgebers notwendige Voraussetzung für die Prüfungspflicht bzw. das Vorliegen eines Sittenverstoßes bei Verletzung der Prüfungspflicht (ebenso BGH, Urteile vom 4. Juli 1961 - VI ZR 236/60, WM 1961, 1126, 1127 und vom 14. April 1964 - VI ZR 219/62, WM 1964, 671, 672).
  • BGH, 30.05.1985 - III ZR 112/84

    Verstoß gegen Pflichten aus einem Kontokorrentkreditvertrag - Fristlose

    Daß die Beklagte, um einer Verantwortung zu entgehen, vor einer erkennbar hoffnungslosen Lage geradezu die Augen verschlossen hätte (vgl. BGH Urteil vom 4. Juli 1961 - VI ZR 236/60 = WM 1961, 1126, 1127), hat das Berufungsgericht nicht feststellen können.
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