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   BGH, 25.04.1962 - VIII ZR 43/61   

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https://dejure.org/1962,1511
BGH, 25.04.1962 - VIII ZR 43/61 (https://dejure.org/1962,1511)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1962 - VIII ZR 43/61 (https://dejure.org/1962,1511)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1962 - VIII ZR 43/61 (https://dejure.org/1962,1511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlöschen eines Treuhandvertrags durch Konkurseröffnung - Automatischer Rückfall des Treuguts nach Erlöschen des Treuhandvertrages ipso jure an den Treugeber als auflösende Bedingung - Übertragung einer Forderung an den Konkursverwalter - Qualifizierung der Anfechtung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1200
  • MDR 1962, 732
  • WM 1962, 603
  • DB 1962, 800
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.1954 - V ZR 24/54

    Baukostenzuschuß

    Auszug aus BGH, 25.04.1962 - VIII ZR 43/61
    Die von dem Berufungsgericht erwähnte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht dahin, daß der Erwerber eines Grundstücks, der Ersteher in der Zwangsversteigerung, der Zwangsverwalter und der Konkursverwalter als Baukostenzuschuß geleistete Mietvorauszahlungen gegen sich gelten lassen müssen (BGHZ 6, 202; 15, 296; Urt. v. 3. Juni 1953 - VI ZR 223/52 - LM ZVG § 57 b Nr. 1).
  • BGH, 03.12.1954 - V ZR 96/53

    Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus BGH, 25.04.1962 - VIII ZR 43/61
    Die Anfechtung nach Konkursrecht ist nach der jetzt fast einhellig vertretenen, die Dinglichkeitslehre ablehnen den herrschenden Meinung (vgl. Jaeger Vorbem. II und III zu §§ 29 bis 42), der sich der Bundesgerichtshof bereits angeschlossen hat (BGHZ 15, 333, 337) und der auch der erkennende Senat folgt, nicht die Ausübung eines Gestaltungsrechts, sondern lediglich die Geltendmachung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Rückgewähr.
  • BGH, 03.06.1953 - VI ZR 223/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.04.1962 - VIII ZR 43/61
    Die von dem Berufungsgericht erwähnte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht dahin, daß der Erwerber eines Grundstücks, der Ersteher in der Zwangsversteigerung, der Zwangsverwalter und der Konkursverwalter als Baukostenzuschuß geleistete Mietvorauszahlungen gegen sich gelten lassen müssen (BGHZ 6, 202; 15, 296; Urt. v. 3. Juni 1953 - VI ZR 223/52 - LM ZVG § 57 b Nr. 1).
  • BGH, 06.06.1952 - V ZR 79/51

    Mietvorauszahlung. Wirkung im Konkurs

    Auszug aus BGH, 25.04.1962 - VIII ZR 43/61
    Die von dem Berufungsgericht erwähnte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht dahin, daß der Erwerber eines Grundstücks, der Ersteher in der Zwangsversteigerung, der Zwangsverwalter und der Konkursverwalter als Baukostenzuschuß geleistete Mietvorauszahlungen gegen sich gelten lassen müssen (BGHZ 6, 202; 15, 296; Urt. v. 3. Juni 1953 - VI ZR 223/52 - LM ZVG § 57 b Nr. 1).
  • BGH, 25.11.1958 - VIII ZR 151/57
    Auszug aus BGH, 25.04.1962 - VIII ZR 43/61
    Er hat aber in seinem Urteil vom 25. November 1958 - VIII ZR 151/57 - (LM ZVG § 57 b Nr. 3) ausdrücklich darauf hingewiesen, daß eine Verpflichtung zur Rückgewähr von Baukostenzuschüssen durch den Erwerber eines Grundstücks nur dann besteht, wenn der gezahlte Betrag, sei es auch nur unmittelbar, zum Aufbau des Grundstücks verwendet worden ist, was der Mieter zu beweisen hat.
  • RG, 06.11.1934 - VII 105/34

    Steht den Vergleichsgläubigern an dem zur Durchführung eines Treuhandvergleichs

    Auszug aus BGH, 25.04.1962 - VIII ZR 43/61
    Ein solcher automatischer Rückfall wäre nur dann eingetreten, wenn schon bei Begründung des Treuhandvertrages die Übertragung des Treugutes auf den Treuhänder unter der auflösenden Bedingung der Eröffnung des Konkurses erfolgt wäre (vgl. RGZ 145, 253, 257).
  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 213/11

    Insolvenzverfahren: Anspruch des Verwalters auf Erstattung einer durch den vom

    Darum hatte der Kläger nach Verfahrenseröffnung gegen den Streithelfer als Treuhänder einen Anspruch auf Rückübertragung des Treuguts zur Insolvenzmasse (BGH, Urteil vom 25. April 1962 - VIII ZR 43/61, NJW 1962, 1200, 1201; vom 15. Dezember 2011 - IX ZR 118/11, ZIP 2012, 333 Rn. 16 f; Uhlenbruck/Brinkmann, aaO § 47 Rn. 34; Homann in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, aaO, § 47 InsO Rn. 72; FK-InsO/Imberger, 6. Aufl., § 47 Rn. 49).
  • BGH, 16.10.2014 - IX ZR 282/13

    Zwangsverwaltung eines vermieteten Grundstücks: Auf insolvenzrechtliche

    Anders als die in §§ 119 ff BGB geregelte zivilrechtliche Anfechtung einer Willenserklärung ist die Insolvenzanfechtung kein Gestaltungsrecht, sondern ein schuldrechtlicher Anspruch (BGH, Urteil vom 21. September 2006 - IX ZR 235/04, NZI 2007, 42 Rn. 14 ff; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 1962 - VIII ZR 43/61, WM 1962, 603, 604 zu § 37 KO).

    Der Verwalter, der zunächst die Anfechtung des Vertrages erklärt und vom Anfechtungsgegner einen ausdrücklichen Verzicht auf die Rechte aus diesem Vertrag verlangt hat, kann in den von § 242 BGB gezogenen Grenzen von der Verfolgung des Rückgewähranspruchs Abstand nehmen und gemäß § 103 InsO die Erfüllung des Vertrages verlangen (BGH, Urteil vom 25. April 1962 - VIII ZR 43/61, WM 1962, 603 zu § 37 KO; Jaeger/Henckel, aaO Rn. 40; MünchKomm-InsO/Kirchhof, aaO Rn. 16a).

  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer

    Wegen der Befreiung der Konkursmasse von einer Konkursforderung, deren Quote erst bei Abschluß des Konkursverfahrens feststeht, könnte sich die Beklagte auf eine schuldbefreiende Leistung gemäß § 8 Abs. 1 KO nicht berufen, sondern könnte allenfalls einen Bereicherungsanspruch (wegen der Schuldbefreiung) als Konkursforderung anmelden (vgl. zum ähnlich gelagerten Fall einer Aufrechnung Senatsurteil vom 25. April 1962 - VIII ZR 43/61 = NJW 1962, 1200).
  • BGH, 12.10.1989 - IX ZR 184/88

    Rechte an auf ein Anderkonto des Vergleichsverwalters geleisteten Zahlungen

    Unter diesen im Berufungsurteil vernachlässigten Umständen spricht vieles dafür, daß es sich bei dem im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bestehenden Kontoguthaben in Höhe der berechtigten Forderungen der Subunternehmer um Fremdgeld handelte, das nicht in die Konkursmasse fiel, weil es der Gemeinschuldnerin weder rechtlich noch wirtschaftlich zustand (vgl. BGH Urt. vom 25. April 1962 - VIII ZR 43/61, WM 1962, 603; Urt. vom 11. Dezember 1974 - VIII ZR 51/73, WM 1975, 79).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 1 U 165/15

    Doppelseitige Anwaltstreuhand hinsichtlich einer Kaufpreiszahlung:

    2) Endet das Treuhandverhältnis (was bei Insolvenz des Treugebers der Fall sein kann, aber gerade bei einer Doppeltreuhand keineswegs der Fall sein muss, vgl. MüKo InsO/Ott/Vuia aaO, § 116 Rn. 25), dann fallen Zahlungen, die auf ein vom Treuhänder eingerichtetes Anderkonto eingegangen sind, nicht ipso iure an den Treugeber zurück bzw. bei Insolvenz des Treugebers an den Insolvenzverwalter (BGH VIII ZR 43/61, NJW 1962, 1200, 1201 [unter 1.; vgl. auch Leitsatz a: "Erlischt ein Treuhandvertrag auf Geschäftsbesorgung infolge Konkurseröffnung und ist die Übertragung des Treugutes auf den Konkursverwalter nicht unter der auflösenden Bedingung der Eröffnung des Konkurses erfolgt, so fällt das Treugut nicht von selbst an den Treugeber, d.h. den Konkursverwalter zurück ..."]; BGH IX ZR 184/88, juris Rn. 12).
  • BGH, 11.12.1974 - VIII ZR 51/73

    Zurückweisung eines Verteidigungsmittels wegen Verspätung - Zurückweisung eines

    Ist keine Abtretung unter einer auflösenden Bedingung festzustellen, dann war der Kläger als Treuhänder verpflichtet, die ihm übertragene Forderung wieder an die Konkursmasse zurückabzutreten; denn ein Rückfall der Forderung ipso jure an den Treugeber läßt sich aus § 23 KO nicht herleiten (Senatsurteil vom 25. April 1962 - VIII ZR 43/61 = NJW 1962, 1200/1201 = WM 1962, 603).

    Etwas anderes würde nur gelten, wenn davon auszugehen wäre, daß die Forderung mit der Übertragung auf den Kläger als Treuhänder aus dem Vermögen der späteren Gemeinschuldnerin ausscheiden sollte (Senatsurteil vom 25. April 1962 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346

    Vorläufiger Rechtsschutz bei auflösend bedingter Herstellerregistrierung nach dem

    Entscheidende Bedeutung für die Insolvenzsicherheit komme nach einem Urteil des BGH vom 26. April 1962 (NJW 1962, 1200) auch der beigefügten schuldrechtlichen Abrede zu.

    Da aber bei Begründung eines Treuhandverhältnisses unter Verwendung speziell eines Anderkontos das Treugut nach wie vor wirtschaftlich zum Vermögen des Treugebers, nicht hingegen des Treuhänders rechnet, fällt die Forderung gegen eine Bank damit grundsätzlich in die Insolvenzmasse des Treugebers, sodass der Insolvenzverwalter vom Treuhänder die Abtretung verlangen kann (vgl. Lange, Treuhandkonten in Zwangsvollstreckung und Insolvenz, NJW 2007, 2513, 2514; Palandt/Bassenge, BGB 67. Aufl. 2008, § 903 Rn. 43 unter Verweis auf BGH, NJW 1962, 1200).

  • VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347

    Vorläufiger Rechtsschutz bei auflösend bedingter Herstellerregistrierung nach dem

    Entscheidende Bedeutung für die Insolvenzsicherheit komme nach einem Urteil des BGH vom 26. April 1962 (NJW 1962, 1200) der beigefügten schuldrechtlichen Abrede zu.

    Da aber bei Begründung eines Treuhandverhältnisses unter Verwendung speziell eines Anderkontos das Treugut nach wie vor wirtschaftlich zum Vermögen des Treugebers, nicht hingegen des Treuhänders rechnet, fällt eine Forderung gegenüber einer Bank damit grundsätzlich in die Insolvenzmasse des Treugebers, sodass der Insolvenzverwalter vom Treuhänder die Abtretung verlangen kann (vgl. Lange, Treuhandkonten in Zwangsvollstreckung und Insolvenz, NJW 2007, 2513, 2514; Palandt/Bassenge, BGB 67. Aufl. 2008, § 903 Rn. 43 unter Verweis auf BGH, NJW 1962, 1200).

  • AG Erkelenz, 03.03.2008 - 11 Lw 22/06

    Schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der weggegebenen Leistung aus dem

    Er ist daher jederzeit in der Lage, von der Weiterverfolgung des Rückgewähranspruchs abzusehen und, wenn ihm dies zweckmäßiger erscheint, Rechte aus dem zunächst angefochtenen, später aber von ihm als rechtswirksam behandelten Vertrag herzuleiten ( BGH MDR 1962, Seite 732).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.1999 - 4 U 33/99

    Aufrechnung einer Bank gegenüber dem Kontoinhaber als Treuhänder mit Forderungen

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  • BGH, 28.06.1984 - IX ZR 21/84

    Schmälerung der Konkursmasse durch Sicherungsverträge - Valutierung von

  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 155/80

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Anspruch auf Aufwendungsersatz -

  • BGH, 04.06.1962 - VII ZR 133/61

    Rechtsmittel

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