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   BGH, 28.02.1962 - V ZR 49/60   

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https://dejure.org/1962,7786
BGH, 28.02.1962 - V ZR 49/60 (https://dejure.org/1962,7786)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1962 - V ZR 49/60 (https://dejure.org/1962,7786)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1962 - V ZR 49/60 (https://dejure.org/1962,7786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 469
  • WM 1962, 627
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.1959 - V ZR 176/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1962 - V ZR 49/60
    Auch komme es für den derzeitigen Umfang der Dienstbarkeit nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RG JW 1930, 3851; BGH DNotZ 1959, 240) nicht auf den seinerzeitigen Willen der ursprünglichen Vertragsparteien (Schwarz und der Beklagte), sondern darauf an, was jeder gegenwärtige und künftige Beteiligte auf Grund der Bestellungsurkunde als Geschäftsinhalt ansehen müsse.

    Wie der Berufungsrichter jedoch zutreffend ausgeführt hat, kommt es nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats (Urteil vom 25. Februar 1959 V ZR 176/57 DNotZ 1959, 240 mit Nachweisen) für die Auslegung der die Grunddienstbarkeit betreffenden rechtlichen Erklärungen (Einigung und Eintragung) nicht auf den seinerzeitigen Willen der ursprünglichen Parteien, sondern darauf an, was jeder gegenwärtig oder künftig Beteiligte auf Grund der Bestellungsurkunde als Geschäftsinhalt annehmen muß.

  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 119/51

    Feststellungsklage bei Tötung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 28.02.1962 - V ZR 49/60
    Die Entscheidung BGHZ 4, 133 steht bei der geschilderten besonderen Sachlage der gegebenen Beurteilung nicht entgegen.
  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 30/58

    Plagiatsvorwurf / La chatte

    Auszug aus BGH, 28.02.1962 - V ZR 49/60
    Es handelt sich hier zwar um die gegenwärtig schon bestehende Grunddienstbarkeit, in Wahrheit aber jedenfalls unter den Umständen des vorliegenden Falles um die Feststellung eines künftigen Rechtsverhältnisses, dessen entscheidungserhebliche Tatsachen zur Zeit noch nicht festgestellt werden können, ein Umstand, der das Recht auf alsbaldige gegenwärtige Feststellung ausschließt (BGH Urteil vom 12. Januar 1960, I ZR 30/58, LM BGB § 1004 Nr. 49, MDR 1960, 371), auch wenn, wie anerkannt, § 256 ZPO hinsichtlich dieses Interesses weit auszulegen ist.
  • BGH, 16.09.1959 - V ZR 77/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1962 - V ZR 49/60
    Dazu kommt, worauf der Berufungsgerichter mit Recht Gewicht gelegt hat, daß für den Umfang einer Dienstbarkeit das jeweilige Bedürfnis des herrschenden Grundstücks maßgebend ist (BGH NJW 1959, 2060), die Grunddienstbarkeit regelmäßig ohne zeitliche Begrenzung bestellt ist und daher der Veränderung der Verhältnisse Rechnung getragen werden muß, wenn Treu und Glauben das verlangen (BGH NJW 1960, 673).
  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
    Auszug aus BGH, 28.02.1962 - V ZR 49/60
    Dazu kommt, worauf der Berufungsgerichter mit Recht Gewicht gelegt hat, daß für den Umfang einer Dienstbarkeit das jeweilige Bedürfnis des herrschenden Grundstücks maßgebend ist (BGH NJW 1959, 2060), die Grunddienstbarkeit regelmäßig ohne zeitliche Begrenzung bestellt ist und daher der Veränderung der Verhältnisse Rechnung getragen werden muß, wenn Treu und Glauben das verlangen (BGH NJW 1960, 673).
  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 22/15

    Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts: Anspruch auf Bestellung

    aa) Eine Feststellungsklage kann allerdings zulässig sein, wenn zwischen dem Berechtigten und dem Grundstückseigentümer das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang einer Grunddienstbarkeit streitig ist (Senat, Urteil vom 28. Februar 1962 - V ZR 49/60, WM 1962, 627, 628 f.; Urteil vom 25. Oktober 1991 - V ZR 196/90, NJW 1992, 1101).

    Das dafür erforderliche Feststellungsinteresse ist zu bejahen, wenn eine Klage auf Störungsbeseitigung oder Unterlassung der Nutzung deswegen ausscheidet, weil die Parteien darüber streiten, ob die Grunddienstbarkeit weitergehende als die derzeit von dem Berechtigten ausgeübten Befugnisse gewährt (Senat, Urteil vom 28. Februar 1962 - V ZR 49/60, aaO).

  • OLG Saarbrücken, 25.07.2018 - 1 U 121/17

    Fahr- und Gehrecht als Grunddienstbarkeit an einer Hoffläche

    aa) Eine Feststellungsklage kann zwar zulässig sein, wenn zwischen dem Berechtigten und dem Grundstückseigentümer das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang einer Grunddienstbarkeit streitig ist (BGH, Urteil vom 28.2.1962 - V ZR 49/60, BeckRS 1962, 31186981; Urteil vom 25.10.1991 - V ZR 196/90, NJW 1992, 1101).
  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 129/83

    Schutzwirkung des AbzG hinsichtlich Dritter aus einem Kredit verpflichteter

    Bei der negativen Feststellungsklage entsteht das rechtliche Interesse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung ("Berühmung") der vom Kläger verneinten Rechtslage (BGH Urteile vom 28. Februar 1962 - V ZR 49/60 = LM ZPO § 256 Nr. 73 und vom 19. November 1968 - VI ZR 186/67 = NJW 1969, 238; OLG Nürnberg FamRZ 1982, 1102; Baltzer, Die negative Feststellungsklage aus § 256 I ZPO, 1980, S. 136 f, 138).
  • BGH, 25.04.1975 - V ZR 185/73

    Umfang eines Wegerechts bei Umstellung des herrschenden Grundstücks von

    Dementsprechend kann sich der Dienstbarkeitsumfang ändern, insbesondere mit einer Bedarfssteigerung wachsen; die Grunddienstbarkeit ist also bezüglich ihrer Ausübung weniger fest umrissen als viele andere Rechte und auf Veränderung angelegt (Urteil vom 28. Februar 1962, V ZR 49/60, LM BGB § 1018 Nr. 8; Urteil vom 24. Juni 1964, V ZR 162/61, BGHZ 42, 63; Urteil vom 7. April 1967, V ZR 14/65, LM BGB § 1028 Nr. 1).

    Aber selbst wenn es das ursprünglich gewesen und erst nachträglich in ein gewerblich genutztes Grundstück verwandelt worden wäre, würde das der Verneinung einer unvorhersehbaren und willkürlichen Benutzungsänderung nicht ohne weiteres entgegenstehen, wie der erkennende Senat schon wiederholt entschieden hat (Urteil vom 28. Februar 1962, V ZR 49/60, LM BGB § 1018 Nr. 8; Urteil vom 30. November 1965, V ZR 90/63, WM 1966, 254).

  • LG Stralsund, 07.04.2011 - 6 O 203/10

    Erbauseinandersetzungsvertrag: Klage gegen Miteigentümer auf Bestellung von

    Hierzu zählt insbesondere nicht - da nicht jedermann, sondern nur den Beteiligten bekannt - der einfache, im Grundbucheintrag nicht in Bezug genommene Schriftwechsel der Parteien (BGH, Urteil vom 28.02.1962 - V ZR 49/60, WM 1962, 627, 628; OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2008 - 5 U 36/07, NotBZ 2009, 101, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 27; Mayer, in: Staudinger, a.a.O., § 1018 Rdnr. 138; Joost, in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 1018 Rdnr. 17).
  • OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 12 U 69/18

    Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung des unentgeltlichen Nutzers einer

    a) Bei der negativen Feststellungsklage entsteht das rechtliche Interesse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung ("Berühmung") der vom Kläger verneinten Rechtslage (BGH Urteile vom 04.04.1984 - VIII ZR 129/83 Rn. 17, juris = BGHZ 91, 37 - 48; vom 28.02.1962 - V ZR 49/60 = BeckRS 1962, 31186981).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 275/69

    Erledigung eines Feststellungsantrags bezüglich des Nichtbestehens von

    Ob die Berühmung der Beklagten gegenüber der GmbH eine für das Feststellungsinteresse ausreichende Rückgriffsgefahr für den Kläger begründet, ist nach objektiver Würdigung zu beurteilen (vgl. BGH Urteil vom 28. Februar 1962 - V ZR 49/60 = LM ZPO § 256 Nr. 73).
  • BGH, 05.07.1968 - V ZR 3/65

    Vertragliche Verpflichtung zum Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Straße

    Es muß jedoch ein wirklicher Nachteil für den Kläger drohen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 28. Februar 1962, V ZR 49/60, MDR 1962, 469; Baumbach/Lauterbach, ZPO 29. Aufl. § 256 Anm. 3 C).
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